Das kapitalistische
Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des
deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen
Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund auf erfolgen.
Inhalt und Ziel dieser
sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische
Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein.
Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts-
und Sozialverfasssung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen
entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den
inneren und äußeren Frieden sichert.
In dieser Erkenntnis hat
das Parteiprogramm der CDU vom März 1946 folgende Grundsätze aufgestellt:
Ziel aller Wirtschaft ist
die Bedarfsdeckung des Volkes.
Die Wirtschaft hat der
Entfaltung der schaffenden Kräfte des Volkes des Menschen und der Gemeinschaft
zu dienen. Ausgangspunkt aller Wirtschaft ist die Anerkennung der
Persönlichkeit. Freiheit der Person auf wirtschaftlichem und Freiheit auf
politischem Gebiet hängen eng zusammen. Die Gestaltung und Führung der
Wirtschaft darf dem Einzelnen nicht die Freiheit seiner Person nehmen. Daher
ist notwendig:
Stärkung der
wirtschaftlichen Stellung und Freiheit des Einzelnen, Verhinderung der
Zusammenballung wirtschaftlicher Kräfte in der Hand von Einzelpersonen, von
Gesellschaften, privaten oder öffentlichen Organisationen, durch die die
wirtschaftliche oder politische Freiheit gefährdet werden könnte. Kohle ist das
entscheidende Produkt der gesamten deutschen Volkswirtschaft. Wir fordern die
Vergesellschaftung der Bergwerke.
Im Verfolg dieser
Grundsätze ist nunmehr von der CDU folgendes Programm für die Neuordnung der
Wirtschaft beschlossen worden (...)
II. Neue Struktur der
deutschen industriellen Wirtschaft.
Die neue Struktur der
deutschen Wirtschaft muss davon ausgehen, dass die Zeit der unumschränkten
Herrschaft des privaten Kapitalismus vorbei ist. Es muss aber ebenso vermieden
werden, dass der private Kapitalismus durch den Staatskapitalismus ersetzt
wird, der noch gefährlicher für die politische und wirtschaftliche Freiheit des
Einzelnen sein würde. Es muss eine neue Struktur der Wirtschaft gesucht werden,
die die Mängel der Vergangenheit vermeidet und die Möglichkeit zu technischem
Fortschritt und zur schöpferischen Initiative des Einzelnen lässt.
1. Konzerne und ähnliche
wirtschaftliche Gebilde, die nicht technisch, sozial oder wirtschaftlich
absolut notwendig sind, sind zu entflechten und in selbstständige
Einzelunternehmungen zu überführen. Die technische Entwicklung verlangt bei
gewissen Unternehmungen eine bestimmte Mindestgröße, namentlich auch, um
gegenüber dem Auslande konkurrenzfähig zu sein. Diese Mindestgröße muss
derartigen Unternehmungen unbedingt belassen werden.
2. Unternehmungen
monopolartigen Charakters, Unternehmungen, die eine bestimmte Größe
überschreiten müssen, verleihen eine wirtschaftliche und damit eine politische
Macht, die die Freiheit im Staate gefährden kann. Dieser Gefahr muss dadurch
vorgebeugt werden, dass entsprechende Kartellgesetze erlassen werden. Darüber
hinaus soll bei diesen Unternehmungen das machtverteilende Prinzip eingeführt
werden, damit jede mit dem Gemeinwohl unverträgliche Beherrschung wesentlicher
Wirtschaftszweige durch den Staat, Privatpersonen oder Gruppen ausgeschlossen wird.
a) Zu diesem Zweck sollen
öffentliche Körperschaften wie Staat, Land, Gemeinde, Gemeindeverbände, ferner
Genossenschaften und die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer an diesen
Unternehmungen beteiligt werden, der dringend notwendigen Unternehmerinitiative
ist der erforderliche Spielraum zu belassen.
b) Weiter soll bei
solchen Unternehmungen der private Aktienbesitz, der in einer Hand dem Eigentum
oder dem Stimmrecht nach vereinigt ist, in der Höhe gesetzlich begrenzt werden.
3. Bergbau.
Monopolartigen Charakter haben Kohlenbergwerke schlechthin wegen des von ihnen
geförderten, für das gesamte Volk lebenswichtigen Urprodukts. Daher ist die
Anwendung der in Ziffer II/2 aufgestellten Grundsätze auf sie vordringlich, sie
sind somit zu vergesellschaften. Wenn in besonderen Fällen die Form des
Staatsbetriebes zweckmäßiger erscheint, so sollen die vorstehenden Grundsätze
der Anwendung dieser Form nicht entgegenstehen. (...)
III. Neugestaltung des
Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betriebe.
In den Betrieben, in
denen wegen ihrer Größe das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer
nicht mehr auf einer persönlichen Grundlage beruht, ist ein Mitbestimmungsrecht
der Arbeitnehmer an den grundlegenden Fragen der wirtschaftlichen Planung und sozialen
Gestaltung sicherzustellen. Dies muss zunächst dadurch geschehen, dass die
Arbeitnehmer des Betriebes in den Aufsichtsorganen, z.B. im Aufsichtsrat des
Unternehmens, die ihnen zustehende Vertretung haben. Zu diesem Zwecke bedarf es
einer Reform des Gesellschaftsrechts. Insbesondere ist dem Aufsichtsrat eine
stärkere Stellung gegenüber der Verwaltung zu verleihen.
Bei Großbetrieben mit
mehrköpfigem Vorstand sollte Betriebsangehörigen, die in langjähriger
Betriebszugehörigkeit sich um den Betrieb verdient gemacht haben, Mitwirkung in
der Leitung des Unternehmens durch Berufung in den Vorstand gewährt werden. Die
Berufung erfolgt auf Vorschlag der Betriebsangehörigen, die dem Aufsichtsrat
mindestens drei Vorschläge zu unterbreiten haben.
Dem von der Belegschaft
gewählten Vorsitzenden des Betriebsrates ist Gelegenheit zur Mitwirkung in
allen Fragen zu geben, welche die sozialen Interessen der Betriebsangehörigen
berühren. Darüber hinaus hat die Betriebsleitung in jedem Fall dem Betriebsrat
einmal monatlich Bericht über die Lage des Unternehmens zu erstatten, und den
Betriebsangehörigen ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung in diesen
Besprechungen zuzubilligen.
Durch geeignete Maßnahmen
soll den Arbeitnehmern eine Beteiligung am Ertrage gesichert werden. Die Formen
dieser Beteiligung können verschiedenartig sein und unterliegen besonderer
Vereinbarung.
IV. Planung und Lenkung
der Wirtschaft
wird auf lange Zeit
hinaus in erheblichem Umfange notwendig sein, es ist aber ein Unterschied, ob
die Planung und Lenkung im Hinblick auf die Schwierigkeiten der
wirtschaftlichen Lage erfolgt oder von Fall zu Fall als notwendig betrachtet
wird. Planung und Lenkung wird auch in normalen Zeiten der Wirtschaft in
gewissem Umfange notwendig sein, was sich aus unserer Auffassung ergibt, dass
die Wirtschaft der Bedarfsdeckung des Volkes zu dienen hat.
Diese Planungs- und
Lenkungsaufgaben sollen von Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft in
Wirtschaftskammern vorgenommen werden. Ob diese Wirtschaftskammern identisch sein
werden mit den Industrie- und Handelskammern, ist eine Frage von sekundärer
Bedeutung. Notwendig ist auf jeden Fall, dass die breiten Massen der
Arbeitnehmer und Konsumenten an dieser Planung und Lenkung innerhalb der
wirtschaftlichen Selbstverwaltung neben den Unternehmern gleichberechtigt
teilnehmen. In ihren letzten Entscheidungen unterliegen auch die
Selbstverwaltungskörperschaften der parlamentarische Kontrolle.
(in:
Geschichte in Quellen - Die Welt seit 1945 -, bearbeitet von Helmut Krause und
Karlheinz Reif, Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1980, S. 211/212)
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen/ahlener_programm_cdu.htm
http://www.marxists.org/deutsch/geschichte/deutsch/spd/1891/erfurt.htm#top
Beschlossen
auf dem Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
in Erfurt im Jahre 1891.
Die
ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit
Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen Grundlage das
Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln Bildet. Sie trennt
den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen
besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol einer
verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und Großgrundbesitzern werden.
Hand in Hand mit
dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht die Verdrängung der
zersplitterten Kleinbetriebe durch kolossale Großbetriebe, geht die Entwicklung
des Werkzeugs zur Maschine, geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität
der menschlichen Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den
Kapitalisten und Großgrundbesitzern monopolisiert. Für das Proletariat und die
versinkenden Mittelschichten – Kleinbürger, Bauern – bedeutet sie wachsende Zunahme
der Unsicherheit ihrer Existenz, des Elends, des Drucks, der Knechtung, der
Erniedrigung, der Ausbeutung.
Immer größer
wird die Zahl der Proletarier, immer massenhafter die Armee der überschüssigen
Arbeiter, immer schroffer der Gegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten,
immer erbitterter der Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat, der
die moderne Gesellschaft in zwei feindliche Heerlager trennt und das gemeinsame
Merkmal aller Industrieländer ist.
Der Abgrund
zwischen Besitzenden und Besitzlosen wird noch erweitert durch die im Wesen der
kapitalistischen Produktionsweise begründeten Krisen, die immer umfangreicher
und verheerender werden, die allgemeine Unsicherheit zum Normalzustand der
Gesellschaft über den Kopf gewachsen sind, daß das Privateigentum an
Produktionsmitteln unvereinbar geworden ist mit deren zweckentsprechender
Anwendung und voller Entwicklung.
Das
Privateigentum an Produktionsmitteln, welches ehedem das Mittel war, dem
Produzenten das Eigentum an seinem Produkt zu sichern, ist heute zum Mittel
geworden, Bauern, Handwerker und Kleinhändler zu expropriieren und die
Nichtarbeiter – Kapitalisten, Großgrundbesitzer – in den Besitz des Produkts
der Arbeiter zu setzen. Nur die Verwandlung des kapitalistischen
Privateigentums an Produktionsmitteln – Grund und Boden, Gruben und Bergwerke,
Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Verkehrsmittel – in gesellschaftliches
Eigentum und die Umwandlung der Warenproduktion in sozialistische, für und
durch die Gesellschaft betriebene Produktion kann es bewirken, daß der
Großbetrieb und die stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen
Arbeit für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elends und der
Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger harmonischer
Vervollkommnung werde.
Diese
gesellschaftliche Umwandlung bedeutet die Befreiung nicht bloß des
Proletariats, sondern des gesamten Menschengeschlechts, das unter den heutigen
Zuständen leidet. Aber sie kann nur das Werk der Arbeiterklasse sein, weil alle
anderen Klassen, trotz der Interessenstreitigkeiten unter sich, auf dem Boden
des Privateigentums an Produktionsmitteln stehen und die Erhaltung der
Grundlagen der heutigen Gesellschaft zum gemeinsamen Ziel haben.
Der Kampf der
Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ausbeutung ist notwendigerweise ein
politischer Kampf. Die Arbeiterklasse kann ihre ökonomischen Kämpfe nicht
führen und ihre ökonomische Organisation nicht entwickeln ohne politische
Rechte. Sie kann den Übergang der Produktionsmittel in den Besitz der
Gesamtheit nicht bewirken, ohne in den Besitz der politischen Macht gekommen zu
sein.
Diesen Kampf der
Arbeiterklasse zu einem bewußten und einheitlichen zu gestalten und ihm sein
naturnotwendiges Ziel zu weisen – das ist die Aufgabe der Sozialdemokratischen
Partei.
Die Interessen
der Arbeiterklasse sind in allen Ländern mit kapitalistischer Produktionsweise
die gleichen. Mit der Ausdehnung des Weltverkehrs und der Produktion für den
Weltmarkt wird die Lage der Arbeiter eines jeden Landes immer abhängiger von
der Lage der Arbeiter in den anderen Ländern. Die Befreiung der Arbeiterklasse
ist also ein Werk, an dem die Arbeiter aller Kulturländer gleichmäßig beteiligt
sind. In dieser Erkenntnis fühlt und erklärt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
sich eins mit den klassenbewußten Arbeitern aller übrigen Länder.
Die
Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht für neue
Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der
Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für gleiche Rechte und gleiche
Pflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung. Von diesen
Anschauungen ausgehend bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die
Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art der Ausbeutung
und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine Klasse, eine Partei, eine
Geschlecht oder eine Rasse.
Ausgehend
von diesen Grundsätzen fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
zunächst:
Zum
Schutze der Arbeiterklasse fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
zunächst:
Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands von 1959,
beschlossen auf dem Außerordentlichen Parteitag der SPD in Bad Godesberg vom
13. bis 15. November 1959:
"Das ist der W i d e r s p r u c h unserer Zeit, daß der Mensch die
Urkraft des Atoms entfesselte und sich jetzt vor den Folgen fürchtet; daß der
Mensch die Produktivkräfte aufs höchste entwickelte, ungeheure Reichtümer
ansammelte, ohne allen einen gerechten Anteil an dieser gemeinsamen Leistung zu
verschaffen; daß der Mensch sich die Räume dieser Erde unterwarf, die
Kontinente zueinander rückte, nun aber in Waffen starrende Machtblöcke die
Völker mehr voneinander trennen als je zuvor und totalitäre Systeme seine
Freiheit bedrohen.
Darum fürchtet der Mensch, gewarnt durch die Zerstörungskriege und Barbareien
seiner jüngsten Vergangenheit, die eigene Zukunft, weil in jedem Augenblick an
jedem Punkt der Welt durch menschliches Versagen das Chaos der
Selbstvernichtung ausgelöst werden kann.
Aber das ist auch die H o f f n u n g dieser Zeit, daß der Mensch im atomaren
Zeitalter sein Leben erleichtern, von Sorgen befreien und Wohlstand für alle
schaffen kann, wenn er seine täglich wachsende Macht über die Naturkräfte nur
für friedliche Zwecke einsetzt;
daß der Mensch den Weltfrieden sichern kann, wenn er die internationale
Rechtsordnung stärkt, das Mißtrauen zwischen den Völkern mindert und das
Wettrüsten verhindert;
daß der Mensch dann zum erstenmal in seiner Geschichte jedem die Entfaltung
seiner Persönlichkeit in einer gesicherten Demokratie ermöglichen kann zu einem
Leben in kultureller Vielfalt, jenseits von Not und Furcht.
Diesen Widerspruch aufzulösen, sind wir M e n -
s c h e n aufgerufen. In unsere Hand ist die Verantwortung gelegt für eine
glückliche Zukunft oder für die Selbstzerstörung der Menschheit.
Nur durch eine neue und bessere Ordnung der Gesellschaft öffnet der Mensch den
Weg in seine Freiheit.
Diese neue und bessere Ordnung erstrebt der demokratische Sozialismus.
Grundwerte des Sozialismus
Die Sozialisten erstreben eine Gesellschaft, in der jeder Mensch seine
Persönlichkeit in Freiheit entfalten und als dienendes Glied der Gemeinschaft
verantwortlich am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der
Menschheit mitwirken kann.
Freiheit und Gerechtigkeit bedingen einander Denn die Würde des Menschen liegt
im Anspruch auf Selbstverantwortung ebenso wie in der Anerkennung des Rechtes
seiner Mitmenschen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und an der Gestaltung der
Gesellschaft gleichberechtigt mitzuwirken.
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, die aus der gemeinsamen Verbundenheit
folgende gegenseitige Verpflichtung, sind die Grundwerte des sozialistischen
Wollens.
Der demokratische Sozialismus, der in Europa in christlicher Ethik, im
Humanismus und in der klassischen Philosophie verwurzelt ist, will keine
letzten Wahrheiten verkünden - nicht aus Verständnislosigkeit und nicht aus
Gleichgültigkeit gegenüber den Weltanschauungen oder religiösen Wahrheiten,
sondern aus der Achtung vor den Glaubensentscheidungen des Menschen, über deren
Inhalt weder eine politische Partei noch der Staat zu bestimmen haben.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei der Freiheit des
Geistes. Sie ist eine Gemeinschaft von Menschen, die aus verschiedenen
Glaubens- und Denkrichtungen kommen. Ihre Übereinstimmung beruht auf
gemeinsamen sittlichen Grundwerten und gleichen politischen Zielen. Die
Sozialdemokratische Partei erstrebt eine Lebensordnung im Geiste dieser
Grundwerte. Der Sozialismus ist eine dauernde Aufgabe - Freiheit und
Gerechtigkeit zu erkämpfen, sie zu bewahren und sich in ihnen zu
bewähren.
Grundforderungen für eine menschenwürdige Gesellschaft
Aus der Entscheidung für den demokratischen Sozialismus ergeben sich
Grundforderungen, die in einer menschenwürdigen Gesellschaft erfüllt sein
müssen:
Alle Völker müssen sich einer internationalen Rechtsordnung unterwerfen, die über
eine ausreichende Exekutive verfügt. Der Krieg darf kein Mittel der Politik
sein.
Alle Völker müssen die gleiche Chance haben, am Wohlstand der Welt
teilzunehmen. Entwicklungsländer haben Anspruch auf die Solidarität der anderen
Völker.
Wir streiten für die Demokratie. Sie muß die allgemeine Staats- und
Lebensordnung werden, weil sie allein Ausdruck der Achtung vor der Würde des
Menschen und seiner Eigenverantwortung ist.
Wir widerstehen jeder Diktatur, jeder Art totalitärer und autoritärer Herrschaft;
denn diese mißachten die Würde des Menschen, vernichten seine Freiheit und
zerstören das Recht. Sozialismus wird nur durch die Demokratie verwirklicht,
die Demokratie durch den Sozialismus erfüllt.
Zu Unrecht berufen sich die Kommunisten auf sozialistische Traditionen. In
Wirklichkeit haben sie das sozialistische Gedankengut verfälscht. Die
Sozialisten wollen Freiheit und Gerechtigkeit verwirklichen, während die
Kommunisten die Zerrissenheit der Gesellschaft ausnutzen, um die Diktatur ihrer
Partei zu errichten.
Im demokratischen Staat muß sich jede Macht öffentlicher Kontrolle fügen. Das
Interesse der Gesamtheit muß über dem Einzelinteresse stehen. In der vom
Gewinn- und Machtstreben bestimmten Wirtschaft und Gesellschaft sind
Demokratie, soziale Sicherheit und freie Persönlichkeit gefährdet. Der
demokratische Sozialismus erstrebt darum eine neue Wirtschafts- und
Sozialordnung. Alle Vorrechte im Zugang zu Bildungseinrichtungen müssen
beseitigt werden. Nur Begabung und Leistung sollen jedem den Aufstieg ermöglichen.
Freiheit und Gerechtigkeit lassen sich durch Institutionen allein nicht
sichern. Alle Lebensbereiche werden zunehmend technisiert und organisiert.
Dadurch entstehen immer neue Abhängigkeiten, die die Freiheit bedrohen. Nur ein
vielgestaltiges wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben regt die
schöpferischen Kräfte des einzelnen an, ohne die alles geistige Leben
erstarrt.
Freiheit und Demokratie in der industriellen Gesellschaft sind nur denkbar,
wenn eine ständig wachsende Zahl von Menschen ein gesellschaftliches Bewußtsein
entwickelt und zur Mitverantwortung bereit ist. Ein entscheidendes Mittel dazu
ist politische Bildung im weitesten Sinne. Sie ist ein wesentliches Ziel aller
Erziehung in unserer Zeit.
Die staatliche Ordnung
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands lebt und wirkt im ganzen deutschen
Volke. Sie steht zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In seinem
Sinne erstrebt sie die Einheit Deutschlands in gesicherter Freiheit.
Die Spaltung Deutschlands bedroht den Frieden. Ihre Überwindung ist
lebensnotwendig für das deutsche Volk.
Erst in einem wiedervereinigten Deutschland wird das ganze Volk in freier
Selbstbestimmung Inhalt und Form von Staat und Gesellschaft gestalten
können.
Das Leben des Menschen, seine Würde und sein Gewissen sind dem Staate
vorgegeben. Jeder Bürger hat die Überzeugung seiner Mitmenschen zu achten. Der
Staat ist verpflichtet, die Freiheit des Glaubens und des Gewissens zu
sichern.
Der Staat soll Vorbedingungen dafür schaffen, daß der einzelne sich in freier
Selbstverantwortung und gesellschaftlicher Verpflichtung entfalten kann. Die
Grundrechte sollen nicht nur die Freiheit des einzelnen gegenüber dem Staat
sichern, sie sollen als gemeinschaftsbildende Rechte den Staat
mitbegründen.
Als Sozialstaat hat er für seine Bürger Daseinsvorsorge zu treffen, um jedem
die eigenverantwortliche Selbstbestimmung zu ermöglichen und die Entwicklung
einer freiheitlichen Gesellschaft zu fördern.
Durch Verschmelzung des demokratischen mit dem sozialen und dem Rechtsgedanken
soll der Staat zum Kulturstaat werden, der seine Inhalte von den
gesellschaftlichen Kräften empfängt und dem schöpferischen Geist der Menschen
dient.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bekennt sich zur Demokratie, in der
die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und die Regierung jederzeit dem Parlament
verantwortlich und sich bewußt ist, daß sie ständig seines Vertrauens bedarf.
In der Demokratie müssen die Rechte der Minderheit neben den Rechten der
Mehrheit gewahrt werden. Regierung und Opposition haben verschiedene Aufgaben
von gleichem Rang; beide tragen Verantwortung für den Staat.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands will in gleichberechtigtem
Wettstreit mit den anderen demokratischen Parteien die Mehrheit des Volkes
gewinnen, um Staat und Gesellschaft nach den Grundforderungen des
demokratischen Sozialismus zu formen.
Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung sind getrennt voneinander dem Wohle
des Ganzen verpflichtet. Die Gliederung der öffentlichen Gewalt in Bund, Ländern
und Gemeinden soll die Macht verteilen, die Freiheit stärken und dem Bürger
durch Mitbestimmung und Mitverantwortung vielfachen Zugang zu den Institutionen
der Demokratie geben. Freie Gemeinden sind unerläßlich für eine lebendige
Demokratie. Deshalb bekennt sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zu
den Grundsätzen der Gemeindefreiheit einschließlich der bürgerschaftlichen
Selbstverwaltung, die weiter auszubauen und auch finanziell zu sichern
sind.
Die Verbände, in denen sich Menschen der verschiedenen Gruppen und Schichten zu
gemeinsamen Zwecken zusammenschließen, sind notwendige Einrichtungen der
modernen Gesellschaft. Sie müssen eine demokratische Ordnung haben. Je
machtvoller sie sind, desto größer ist ihre Verantwortung, aber auch die Gefahr
des Machtmißbrauchs. Die Parlamente, die Verwaltung und die Rechtsprechung
dürfen nicht unter den einseitigen Einfluß von Interessenvertretungen
fallen.
Presse, Rundfunk, Fernsehen und Film erfüllen öffentliche Aufgaben. Sie müssen
in Freiheit und Unabhängigkeit überall und unbehindert Informationen sammeln,
bearbeiten, verbreiten und unter eigener Verantwortung Meinungen bilden und
aussprechen dürfen. Rundfunk und Fernsehen müssen ihren öffentlich-rechtlichen
Charakter behalten. Sie müssen freiheitlich-demokratisch geleitet und gegen
Interessentendruck gesichert sein.
Die Richter bedürfen der äußeren und inneren Unabhängigkeit, um im Namen des
Volkes allein dem Recht zu dienen. An der Rechtspflege sind ehrenamtliche
Richter gleichberechtigt zu beteiligen. Nur unabhängige Richter dürfen
Kriminalstrafen aussprechen. Wirtschaftliche Überlegenheit oder Schwäche dürfen
keine Folgen für den Rechtsweg oder für die Rechtsprechung haben. Die Gesetze
müssen der gesellschaftlichen Entwicklung zeitgerecht angeglichen werden, damit
sie nicht zum Rechtsbewußtsein in Widerspruch geraten, sondern der
Verwirklichung der Rechtsidee dienen.
Landesverteidigung
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bekennt sich zur Verteidigung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie bejaht die
Landesverteidigung.
Die Landesverteidigung muß der politischen und geographischen Lage Deutschlands
gemäß sein und daher die Grenzen wahren, die zur Schaffung der Voraussetzungen
für eine internationale Entspannung, für eine wirksame kontrollierte Abrüstung
und für die Wiedervereinigung Deutschlands eingehalten werden müssen. Der
Schutz der Zivilbevölkerung ist wesentlicher Bestandteil der Verteidigung des
Landes. Die Sozialdemokratische Partei fordert die völkerrechtliche Ächtung der
Massenvernichtungsmittel auf der ganzen Welt.
Die Bundesrepublik Deutschland darf atomare und andere Massenvernichtungsmittel
weder herstellen noch verwenden.
Die Sozialdemokratische Partei erstrebt die Einbeziehung ganz Deutschlands in
eine europäische Zone der Entspannung und der kontrollierten Begrenzung der
Rüstung, die im Zuge der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in Freiheit
von fremden Truppen geräumt wird und in der Atomwaffen und andere
Massenvernichtungsmittel weder hergestellt noch gelagert oder verwendet werden
dürfen. Die Streitkräfte müssen der politischen Führung durch die Regierung und
der Kontrolle durch das Parlament unterstellt sein. Zwischen den Soldaten und
allen demokratischen Kräften des Volkes muß ein Verhältnis des Vertrauens
bestehen. Der Soldat bleibt auch in Uniform Staatsbürger.
Die Streitkräfte dürfen nur der Landesverteidigung dienen.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands stellt sich schützend vor jeden
Bürger, der aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe oder an
Massenvernichtungsmitteln verweigert.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert eine allgemeine und
kontrollierte Abrüstung und eine mit Machtmitteln ausgestattete internationale
Rechtsordnung, die nationale Landesverteidigungen ablösen wird.
Wirtschafts- und Sozialordnung
Ziel sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik ist stetig wachsender Wohlstand
und eine gerechte Beteiligung aller am Ertrag der Volkswirtschaft, ein Leben in
Freiheit ohne unwürdige Abhängigkeit und ohne Ausbeutung.
Stetiger Wirtschaftsaufschwung
Die zweite industrielle Revolution schafft Voraussetzungen, den allgemeinen
Lebensstandard stärker als bisher zu erhöhen und die Not und das Elend zu
beseitigen, die noch immer viele Menschen bedrücken.
Die Wirtschaftspolitik muß auf der Grundlage einer stabilen Währung die
Vollbeschäftigung sichern, die volkswirtschaftliche Produktivität steigern und
den allgemeinen Wohlstand erhöhen.
Um alle Menschen am steigenden Wohlstand zu beteiligen, muß die Wirtschaft den
ständigen Strukturveränderungen planmäßig angepaßt werden, damit eine
ausgeglichene Wirtschaftsentwicklung erreicht wird.
Eine solche Politik bedarf der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und des
Nationalbudgets. Das Nationalbudget wird vom Parlament beschlossen. Es ist
verpflichtend für die Regierungspolitik, eine wichtige Grundlage für die
autonome Notenbankpolitik und gibt Richtpunkte für die Wirtschaft, die das
Recht zur freien Entscheidung behält.
Der moderne Staat beeinflußt die Wirtschaft stetig durch seine Entscheidungen
über Steuern und Finanzen, über das Geld- und Kreditwesen, seine Zoll-,
Handels-, Sozial- und Preispolitik, seine öffentlichen Aufträge sowie die
Landwirtschafts- und Wohnbaupolitik. Mehr als ein Drittel des Sozialprodukts
geht auf diese Weise durch die öffentliche Hand. Es ist also nicht die Frage,
ob in der Wirtschaft Disposition und Planung zweckmäßig sind, sondern wer diese
Disposition trifft und zu wessen Gunsten sie wirkt. Dieser Verantwortung für
den Wirtschaftsablauf kann sich der Staat nicht entziehen. Er ist
verantwortlich für eine vorausschauende Konjunkturpolitik und soll sich im
wesentlichen auf Methoden der mittelbaren Beeinflussung der Wirtschaft
beschränken.
Freie Konsumwahl und freie Arbeitsplatzwahl sind entscheidende Grundlagen,
freier Wettbewerb und freie Unternehmerinitiative sind wichtige Elemente
sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik. Die Autonomie der Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberverbände beim Abschluß von Tarifverträgen ist ein wesentlicher
Bestandteil freiheitlicher Ordnung. Totalitäre Zwangswirtschaft zerstört die
Freiheit. Deshalb bejaht die Sozialdemokratische Partei den freien Markt, wo
immer wirklich Wettbewerb herrscht. Wo aber Märkte unter die Vorherrschaft von
einzelnen oder von Gruppen geraten, bedarf es vielfältiger Maßnahmen, um die
Freiheit in der Wirtschaft zu erhalten. Wettbewerb soweit wie möglich Planung
soweit wie nötig!
Eigentum und Macht
Ein wesentliches Kennzeichen der modernen Wirtschaft ist der ständig sich
verstärkende Konzentrationsprozeß. Die Großunternehmen bestimmen nicht nur
entscheidend die Entwicklung der Wirtschaft und des Lebensstandards, sie
verändern auch die Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft:
Wer in den Großorganisationen der Wirtschaft die Verfügung über Millionenwerte
und über Zehntausende von Arbeitnehmern hat, der wirtschaftet nicht nur, er übt
Herrschaftsmacht über Menschen aus; die Abhängigkeit der Arbeiter und
Angestellten geht weit über das Ökonomisch-Materielle hinaus.
Wo das Großunternehmen vorherrscht, gibt es keinen freien Wettbewerb. Wer nicht
über gleiche Macht verfügt, hat nicht die gleiche Entfaltungsmöglichkeit, er
ist mehr oder minder unfrei. Die schwächste Stellung in der Wirtschaft hat der
Mensch als Verbraucher.
Mit ihrer durch Kartelle und Verbände noch gesteigerten Macht gewinnen die
führenden Männer der Großwirtschaft einen Einfluß auf Staat und Politik, der
mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist. Sie usurpieren
Staatsgewalt. Wirtschaftliche Macht wird zu politischer Macht.
Diese Entwicklung ist eine Herausforderung an alle, für die Freiheit und
Menschenwürde, Gerechtigkeit und soziale Sicherheit die Grundlagen der
menschlichen Gesellschaft sind.
Die Bändigung der Macht der Großwirtschaft ist darum zentrale Aufgabe einer
freiheitlichen Wirtschaftspolitik. Staat und Gesellschaft dürfen nicht zur
Beute mächtiger Interessengruppen werden.
Das private Eigentum an Produktionsmitteln hat Anspruch auf Schutz und
Förderung, soweit es nicht den Aufbau einer gerechten Sozialordnung hindert. Leistungsfähige
mittlere und kleine Unternehmen sind zu stärken, damit sie die wirtschaftliche
Auseinandersetzung mit den Großunternehmen bestehen können.
Wettbewerb durch öffentliche Unternehmen ist ein entscheidendes Mittel zur
Verhütung privater Marktbeherrschung. Durch solche Unternehmen soll den
Interessen der Allgemeinheit Geltung verschafft werden. Sie werden dort zur
Notwendigkeit, wo aus natürlichen oder technischen Gründen unerläßliche
Leistungen für die Allgemeinheit nur unter Ausschluß eines Wettbewerbs
wirtschaftlich vernünftig erbracht werden können.
Die Unternehmen der freien Gemeinwirtschaft, die sich am Bedarf und nicht am
privaten Erwerbsstreben orientieren, wirken preisregulierend und helfen dem
Verbraucher. Sie erfüllen eine wertvolle Funktion in der demokratischen
Gesellschaft und haben Anspruch auf Förderung.
Eine weitgehende Publizität muß der Öffentlichkeit Einblick in die
Machtstruktur der Wirtschaft und in die Wirtschaftsgebarung der Unternehmen
verschaffen, damit die öffentliche Meinung gegen Machtmißbrauch mobilisiert
werden kann.
Wirksame öffentliche Kontrolle muß Machtmißbrauch der Wirtschaft verhindern.
Ihre wichtigsten Mittel sind Investitionskontrolle und Kontrolle
marktbeherrschender Kräfte.
Gemeineigentum ist eine legitime Form der öffentlichen Kontrolle, auf die kein
moderner Staat verzichtet. Sie dient der Bewahrung der Freiheit vor der
Übermacht großer Wirtschaftsgebilde. In der Großwirtschaft ist die
Verfügungsgewalt überwiegend Managern zugefallen, die ihrerseits anonymen
Mächten dienen. Damit hat das Privateigentum an den Produktionsmitteln hier
weitgehend seine Verfügungsgewalt verloren. Das zentrale Problem heißt heute:
Wirtschaftliche Macht. Wo mit anderen Mitteln eine gesunde Ordnung der
wirtschaftlichen Machtverhältnisse nicht gewährleistet werden kann, ist
Gemeineigentum zweckmäßig und notwendig.
Jede Zusammenballung wirtschaftlicher Macht, auch die in Staatshand, birgt
Gefahren in sich. Deshalb soll das Gemeineigentum nach den Grundsätzen der
Selbstverwaltung und der Dezentralisierung geordnet werden. In seinen
Verwaltungsorganen müssen die Interessen der Arbeiter und Angestellten ebenso
wie das öffentliche Interesse und das der Verbraucher vertreten sein. Nicht
durch zentrale Bürokratie, sondern durch verantwortungsbewußtes Zusammenwirken
aller Beteiligten wird der Gemeinschaft am besten gedient.
Einkommens- und Vermögensverteilung
Die Marktwirtschaft gewährleistet von sich aus keine gerechte Einkommens- und
Vermögensverteilung. Dazu bedarf es einer zielbewußten Einkommens- und
Vermögenspolitik.
Einkommen und Vermögen sind ungerecht verteilt. Das ist nicht nur die Folge
massenhafter Vermögensvernichtung durch Krise, Krieg und Inflation, sondern im
wesentlichen die Schuld einer Wirtschafts- und Steuerpolitik, die die
Einkommens- und Vermögensbildung in wenigen Händen begünstigt und die bisher
Vermögenslosen benachteiligt.
Die Sozialdemokratische Partei will Lebensbedingungen schaffen, unter denen
alle Menschen in freier Entschließung aus steigendem Einkommen eigenes Vermögen
bilden können. Das setzt eine stetige Erhöhung des Sozialprodukts bei gerechter
Verteilung voraus.
Die Lohn- und Gehaltspolitik ist ein geeignetes und notwendiges Mittel, um
Einkommen und Vermögen gerechter zu verteilen.
Geeignete Maßnahmen sollen dafür sorgen, daß ein angemessener Anteil des
ständigen Zuwachses am Betriebsvermögen der Großwirtschaft als Eigentum breit
gestreut oder gemeinschaftlichen Zwecken dienstbar gemacht wird. Es ist ein
Zeichen unserer Zeit, daß sich das private Wohlleben privilegierter Schichten
schrankenlos entfaltet, während wichtige Gemeinschaftsaufgaben, vor allem
Wissenschaft, Forschung und Erziehung, in einer Weise vernachlässigt werden,
die einer Kulturnation unwürdig ist.
Agrarwirtschaft
Die Grundsätze sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik gelten auch für die
Landwirtschaft. Die Struktur der Landwirtschaft und die Abhängigkeit ihrer
Produktion von unbeeinflußbaren Naturfaktoren erfordern jedoch besondere
Maßnahmen.
Das private Eigentum des Bauern am Boden wird bejaht, Die leistungsfähigen
Familienbetriebe müssen durch ein neuzeitliches Boden- und Pachtrecht geschützt
werden. Sie sind wirtschaftlich und sozial zu stärken.
Die Förderung des Genossenschaftswesens ist der beste Weg. die
Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe unter Wahrung ihrer
Selbständigkeit zu steigern.
Die Landwirtschaft muß sich den strukturellen Veränderungen der
Gesamtwirtschaft anpassen, um ihren vollen Beitrag zur Entwicklung der
Gesamtwirtschaft leisten und den in ihr tätigen Menschen einen angemessenen
Lebensstandard sichern zu können. Diese Veränderungen werden nicht nur durch
den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt, sondern durch die Wandlungen der
Standortbedingungen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit und durch
steigende Verflechtung der deutschen mit der Wirtschaft der übrigen Welt
bestimmt. Es ist eine öffentliche Aufgabe, die Modernisierung der
Landwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.
Der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist am besten gedient, wenn sie in eine
Gesamtwirtschaft von hoher Gesamtproduktivität und breiter Massenkaufkraft
eingeordnet ist. Die zur Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens
erforderliche Markt- und Preispolitik (Marktordnung) muß die Interessen der
Verbraucher und der Volkswirtschaft berücksichtigen.
Die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Lage der gesamten Landbevölkerung
ist zu verbessern. Der Rückstand in der sozialen Gesetzgebung muß beseitigt
werden.
Die Gewerkschaften in der Wirtschaft
Alle Arbeiter, Angestellten und Beamten haben das Recht, sich in Gewerkschaften
zusammenzuschließen. In der heutigen Wirtschaft sind die Arbeitnehmer denen
ausgeliefert, die die Kommandostellen der Unternehmen und ihrer Verbände
besetzen, wenn sie ihnen nicht in unabhängigen Gewerkschaften ihre
solidarische, demokratisch geordnete Kraft entgegenstellen, um die
Arbeitsbedingungen frei vereinbaren zu können. Das Streikrecht gehört zu den
selbstverständlichen Grundrechten der Arbeiter und Angestellten.
Die Gewerkschaften kämpfen um einen gerechten Anteil der Arbeitnehmer am Ertrag
der gesellschaftlichen Arbeit und und das Recht auf Mitbestimmung im
wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Sie kämpfen um größere Freiheit und handeln als Vertreter aller arbeitenden
Menschen. Sie sind damit wesentliche Träger des ständigen
Demokratisierungsprozesses, Jeden Arbeitnehmer zu ständiger Mitarbeit fähig zu
machen und dafür zu sorgen, daß er diese Fähigkeiten nutzen kann, ist eine
große Aufgabe der Gewerkschaften.
Die Arbeiter und Angestellten, die den entscheidenden Beitrag zum Ergebnis der
Wirtschaft leisten, sind bisher von einer wirksamen Mitbestimmung
ausgeschlossen. Demokratie aber verlangt Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den
Betrieben und in der gesamten Wirtschaft. Der Arbeitnehmer muß aus einem
Wirtschaftsuntertan zu einem Wirtschaftsbürger werden.
Die Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kohlenbergbau ist ein
Anfang zu einer Neuordnung der Wirtschaft. Sie ist zu einer demokratischen
Unternehmensverfassung für die Großwirtschaft weiter zu entwickeln. Die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft
muß sichergestellt werden.
Soziale Verantwortung
Sozialpolitik hat wesentliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß. sich der
einzelne in der Gesellschaft frei entfalten und sein Leben in eigener
Verantwortung gestalten kann. Gesellschaftliche Zustände, die zu individuellen
und sozialen Notständen führen, dürfen nicht als unvermeidlich und
unabänderlich hingenommen werden Das System sozialer Sicherung muß der Würde
selbstverantwortlicher Menschen entsprechen.
Jeder Bürger hat im Alter, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder beim Tode
des Ernährers Anspruch auf eine staatliche Mindestrente. Auf ihr bauen weitere,
persönlich erworbene Rentenansprüche auf. So ist die im Arbeitsleben erreichte
Lebenshaltung zu sichern. Alle sozialen Geldleistungen, auch die Renten der
Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, sind der Entwicklung der
steigenden Arbeitseinkommen laufend anzupassen.
Technik und Zivilisation setzen heute den Menschen einer Vielzahl von
gesundheitlichen Gefährdungen aus. Sie bedrohen nicht nur die lebende, sondern
auch künftige Generationen. Gegen diese Schädigungen kann sich der einzelne
nicht schützen. Deshalb fordert die Sozialdemokratische Partei eine umfassende
Gesundheitssicherung. Lebensbedingungen und Lebensformen sind so zu gestalten
und die Gesundheitspolitik ist so auszubauen, daß ein Leben in Gesundheit
möglich wird. Der öffentliche Gesundheitsschutz, vor allem der Arbeitsschutz,
und wirksame Methoden der Gesundheitsvorsorge für den einzelnen sind zu
entwickeln. Es gilt sowohl das Bewußtsein der eigenen Verpflichtung zur Pflege
der Gesundheit zu wecken als auch dem freigewählten Arzt alle Möglichkeiten zu
gesundheitserhaltenden Maßnahmen und zur Vorbeugung gegen Krankheiten zu
eröffnen. Die berufliche Entscheidungsfreiheit der Ärzte muß gesichert sein. Es
ist eine öffentliche Aufgabe, die Krankenhausversorgung sicherzustellen.
Das gleiche Lebensrecht aller Menschen ist auch dadurch zu verwirklichen, daß
bei Krankheit jeder unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage einen
unbedingten Anspruch auf alle dem Stande der ärztlichen Wissenschaft
entsprechenden Heilmaßnahmen hat. Die freigewählte ärztliche Hilfeleistung wird
durch volle wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfalle ergänzt.
Bei vollem Ausgleich des Einkommens ist die Arbeitszeit fortschreitend zu
verkürzen, wie es die Entwicklung der Wirtschaft ermöglicht.
Zur Bewältigung besonderer Lebensschwierigkeiten und Notlagen sind die
allgemeinen sozialen Leistungen durch individuelle fürsorgerische Dienste und
Leistungen der Sozialhilfe zu ergänzen. Sie arbeitet mit den Freien
Wohlfahrtsverbänden und den Einrichtungen der Nächsten- und Selbsthilfe zusammen.
Die Eigenständigkeit der freien Wohlfahrtspflege ist zu schützen.
Die gesamte Arbeits- und Sozialgesetzgebung ist einheitlich und übersichtlich
in einem Arbeitsgesetzbuch und einem Sozialgesetzbuch zu ordnen.
Jeder hat ein Recht auf eine menschenwürdige Wohnung. Sie ist die Heimstätte
der Familie. Sie muß deshalb auch weiterhin sozialen Schutz genießen und darf
nicht nur privatem Gewinnstreben überlassen werden.
Die Wohnungs-, Bau- und Bodenpolitik muß den Mangel an Wohnraum beschleunigt
beheben. Der soziale Wohnungsbau ist zu fördern. Der Mietzins ist nach sozialen
Gesichtspunkten zu beeinflussen. Die Bodenspekulation ist zu unterbinden,
ungerechtfertigte Gewinne aus Bodenverkäufen sind abzuschöpfen.
Frau - Familie - Jugend
Die Gleichberechtigung der Frau muß rechtlich, sozial und wirtschaftlich
verwirklicht werden. Der Frau müssen die gleichen Möglichkeiten für Erziehung
und Ausbildung, für Berufswahl, Berufsausübung und Entlohnung geboten werden
wie dem Mann. Gleichberechtigung soll die Beachtung der psychologischen und
biologischen Eigenarten der Frau nicht aufheben. Hausfrauenarbeit muß als
Berufsarbeit anerkannt werden. Hausfrauen und Mütter bedürfen besonderer Hilfe
Mütter von vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern dürfen nicht genötigt
sein, aus wirtschaftlichen Gründen einem Erwerb nachzugehen.
Staat und Gesellschaft haben die Familie zu schützen, zu fördern und zu
stärken. In der materiellen Sicherung der Familie liegt die Anerkennung ihrer
ideellen Werte. Ein Familien-Lastenausgleich im Steuersystem,
Mutterschaftshilfe und Kindergeld sollen die Familie wirksam schützen.
Die Jugend muß befähigt werden, ihr Leben selbst zu meistern und in die
künftige Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft hineinzuwachsen, Staat und
Gesellschaft haben deshalb die Aufgabe, die Erziehungskraft der Familie zu
stärken, sie in den Bereichen, die sie nicht ausfüllen kann, zu ergänzen und
notfalls zu ersetzen. Die Entfaltung der beruflichen Fähigkeiten des jungen
Menschen erfordert ein System allgemeiner Erziehungs- und
Ausbildungsbeihilfen.
Der Jugendarbeitsschutz muß der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse
und den pädagogischen Erfahrungen angepaßt werden. Wenn man die Jugend
frühzeitig und vertrauensvoll zur Mitwirkung und Mitverantwortung heranzieht,
werden der Demokratie einsichtsvolle und willensstarke Staatsbürger
heranwachsen. Die Erfüllung des Anspruches auf Erziehung und auf Hilfe zur
Persönlichkeitsentwicklung muß durch ein fortschrittliches Jugendrecht
garantiert werden. Auf allen Lebensgebieten, die die Erziehung, die Förderung
und den Schutz der Jugend betreffen, muß sichergestellt sein, daß das Wohl der
Jugend allen anderen Überlegungen vorangeht.
Das kulturelle Leben
Die schöpferischen Kräfte des Menschen müssen sich in einem reich gegliederten
und vielfältigen kulturellen Leben frei entfalten können. Die Kulturpolitik des
Staates soll alle kulturwilligen Kräfte ermutigen und fördern. Der Staat muß
alle Bürger vor den Macht- und Interessengruppen schützen, die das geistige und
kulturelle Leben eigenen Zwecken dienstbar machen wollen.
Religion und Kirche
Nur eine gegenseitige Toleranz, die im Andersglaubenden und Andersdenkenden den
Mitmenschen gleicher Würde achtet, bietet eine tragfähige Grundlage für das
menschlich und politisch fruchtbare Zusammenleben. Der Sozialismus ist kein
Religionsersatz. Die Sozialdemokratische Partei achtet die Kirchen und die
Religionsgemeinschaften, ihren besonderen Auftrag und ihre Eigenständigkeit.
Sie bejaht ihren öffentlich-rechtlichen Schutz.
Zur Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Sinne einer
freien Partnerschaft ist sie stets bereit. Sie begrüßt es, daß Menschen aus
ihrer religiösen Bindung heraus eine Verpflichtung zum sozialen Handeln und zur
Verantwortung in der Gesellschaft bejahen.
Freiheit des Denkens, des Glaubens und des Gewissens und Freiheit der
Verkündigung sind zu sichern. Eine religiöse oder weltanschauliche Verkündigung
darf nicht parteipolitisch oder zu antidemokratischen Zwecken mißbraucht werden.
Die Schule
Erziehung und Bildung sollen allen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Anlagen
und Fähigkeiten unbehindert zu entfalten. Sie sollen die Widerstandskraft gegen
die konformistischen Tendenzen unserer Zeit stärken. Kenntnis und Aneignung der
überlieferten kulturellen Werte und Vertrautheit mit den formenden Kräften des
gesellschaftlichen Lebens der Gegenwart sind Grundlagen unabhängigen Denkens
und freier Urteilsbildung.
Die Jugend ist in den Schulen und Hochschulen gemeinsam im Geiste gegenseitiger
Achtung zur Freiheit, zur Selbständigkeit, zum sozialen
Verantwortungsbewußtsein und für die Ideale der Demokratie und der
Völkerverständigung zu erziehen, um in unserer an weltanschaulichen
Überzeugungen und Wertordnungen vielgestaltigen Gesellschaft eine Gesinnung und
Haltung des Verstehens, der Toleranz und der Hilfsbereitschaft zu erreichen.
Dazu gehört, daß in den Lehrplänen aller Schulen staatsbürgerliche Erziehung
angemessen berücksichtigt wird.
Musische Erziehung und handwerkliche Betätigung sollen in der Bildung ihr hohes
Gewicht haben. Staat und Gesellschaft sind verpflichtet, durch Erziehung und
durch ihre Bildungseinrichtungen dem ganzen Volk eine Vertrautheit mit der
Kunst und dem künstlerischen Schaffen zu ermöglichen.
Sport und körperliche Erziehung haben Anspruch auf allseitige Förderung durch
Staat und Gesellschaft. Sie dienen der Gesundheit des einzelnen und sind
wesentlich für die Formung des Geistes der Solidarität.
Die Mitwirkung der Eltern in der Schulerziehung und eine Mitverwaltung der
Schüler sollen an allen Schulen ausgebaut werden. Organisation des Schulwesens
und Lehrpläne müssen so gestaltet werden, daß sich alle Begabungen auf allen
Stufen der Entwicklung entfalten können. Jedem Befähigten muß der Weg in
weiterführende Schulen und Ausbildungsstätten jederzeit offenstehen. Der Besuch
aller öffentlichen Schulen und Hochschulen muß kostenlos sein. Lehr- und
Lernmittel sollen an diesen Schulen und Hochschulen unentgeltlich zur Verfügung
stehen.
Die allgemeine Schulpflicht ist auf zehn Jahre auszudehnen. Die Berufsschulen
haben nicht nur der fachlichen, sondern auch der allgemeinen und
staatsbürgerlichen Bildung und Erziehung zu dienen.
Neue Wege zur Hochschule müssen eröffnet werden. Da der Bildungsweg über
Grundschule und Oberschule nicht alle Begabungen erschließen kann, müssen durch
den Zweiten Bildungsweg über Berufsarbeit, Berufsschulen und besondere
Bildungseinrichtungen neue Möglichkeiten geschaffen werden, zur Hochschulreife
zu gelangen.
Alle Lehrer sollen an wissenschaftlichen Hochschulen ausgebildet werden. Ein
gutes Schulwesen verlangt Erzieherpersönlichkeiten, die sich selbständig mit
allen Problemen der Zeit auseinandersetzen.
Die Wissenschaft
Wissenschaftliche Forschung und Lehre müssen frei sein. Ihre Ergebnisse sind
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ausreichende öffentliche Mittel für
Forschung und Lehre müssen zur Verfügung gestellt werden. Der Staat hat
Vorsorge zu treffen, daß Forschungsergebnisse nicht zum Schaden der Menschheit
mißbraucht werden.
Ein unabhängiger Forschungsrat soll in eigener Verantwortung der Forschung
helfen, jeweils vordringliche Aufgaben zu stellen und zu lösen. Von der
Förderung wissenschaftlicher Forschung und Lehre darf kein Gebiet der
Wissenschaft ausgenommen sein.
Die Bewältigung der politischen, menschlichen und sozialen Probleme der sich
entwickelnden Industriegesellschaft und die Bewahrung menschlicher Freiheit in
ihr verlangen den Ausbau und die Vertiefung der Wissenschaft vom Menschen und
der Gesellschaft. Die ihr gewidmeten Anstrengungen müssen an Intensität dem
entsprechen, was für die Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik
geleistet wird.
Freiheit und Unabhängigkeit der Hochschulen bleiben unberührt. Die Hochschulen
können aber nicht isoliert von der übrigen Lebenswirklichkeit bestehen und
sollten darum mit anderen Institutionen der demokratischen Gesellschaft,
insbesondere mit den Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
zusammenarbeiten.
Eine großzügige Förderung soll den Studierenden ihre wissenschaftliche
Ausbildung sichern. Allen Studierenden soll eine politische und
sozialwissenschaftliche Grundbildung vermittelt werden.
Ein modernes Bildungswesen für Erwachsene muß Gelegenheit geben, Wissen,
Urteilsvermögen und Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulerziehung zu
erwerben und zu vertiefen, die für mitverantwortliches Handeln im
demokratischen Staat unentbehrlich sind.
Die Kunst
Künstlerischem Schaffen ist volle Freiheit zu gewähren. Staat und Gemeinden
sind zur Hergabe von Mitteln verpflichtet, die der Förderung schöpferischer
Gestaltungskraft und der Vermittlung kultureller Werte aus allen Bereichen der
Kunst dienen sollen. Die künstlerische Entfaltung darf durch kein Reglement,
insbesondere durch keine Zensur, beschränkt werden.
Internationale Gemeinschaft
Die größte und dringendste Aufgabe ist es, den Frieden zu bewahren und die
Freiheit zu sichern.
Der demokratische Sozialismus ist immer von dem Gedanken der internationalen
Zusammenarbeit und Solidarität erfüllt gewesen. In einer Zeit internationaler
Verflechtungen aller Interessen und Beziehungen kann kein Volk mehr für sich
allein seine politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme
lösen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands läßt sich von der Erkenntnis
leiten, daß die kulturellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und militärischen
Aufgaben der deutschen Politik in enger Verbindung mit den anderen Völkern
gelöst werden müssen.
Normale diplomatische und Handelsbeziehungen mit allen Nationen sind ungeachtet
der Regierungssysteme und der gesellschaftlichen Strukturen unerläßlich.
Internationale Schiedsgerichte, Vergleichsverträge, Selbstbestimmungsrecht und
Gleichberechtigung aller Völker, die Unverletzlichkeit der Staatsgebiete und
die Nichteinmischung in die Angelegenheiten anderer Völker sollen den Frieden
sichern, den eine Weltorganisation garantiert.
Die Vereinten Nationen müssen die allgemeine Weltorganisation werden, die sie
ihrer Idee nach sein sollen. Ihre Grundsätze sollen allgemeinverbindlich sein.
Ein Volksgruppenrecht, das im Einklang mit den von den Vereinten Nationen
verkündeten Menschenrechten steht, ist unentbehrlich. Die Sozialdemokratische
Partei Deutschlands vertritt das Recht aller Menschen auf ihre Heimat, ihr
Volkstum, ihre Sprache und Kultur.
Als Schritte auf dem Wege zu einer allgemeinen Abrüstung und zur Entspannung
internationaler Beziehungen sind regionale Sicherheitssysteme im Rahmen der
Vereinten Nationen aufzubauen. Das wiedervereinigte Deutschland soll mit allen
Rechten und Pflichten Mitglied eines europäischen Sicherheitssystems werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung drängt zur Zusammenarbeit der europäischen
Staaten. Die Sozialdemokratische Partei bejaht diese Zusammenarbeit, die
insbesondere dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dienen muß. Regional
begrenzte übernationale Gemeinschaften dürfen nicht zur Abschließung gegenüber
der Außenwelt führen. Die gleichberechtigte Zusammenarbeit und ein für alle
Nationen offener Welthandel sind Voraussetzungen für das friedliche Zusammenleben.
Die demokratischen Staaten müssen ihre Solidarität vor allem mit den
Entwicklungsländern bekunden, Noch immer lebt mehr als die Hälfte der
Weltbevölkerung in tiefster Armut und Unwissenheit. Solange nicht der
Weltreichtum neu verteilt und die Produktivität in den Entwicklungsländern
erheblich gesteigert ist, bleibt die demokratische Entwicklung gefährdet und
der Friede bedroht. Alle Völker sind verpflichtet, Hunger, Elend und Seuchen in
gemeinsamer Anstrengung zu bekämpfen. Die Entwicklungsländer haben Anspruch auf
großzügige und uneigennützige Hilfe. Ihre wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Entwicklung muß von den Ideen des demokratischen Sozialismus erfüllt
werden, damit sie nicht neuen Formen der Unterdrückung verfallen.
Unser Weg
Die sozialistische Bewegung erfüllt eine geschichtliche Aufgabe. Sie begann als
ein natürlicher und sittlicher Protest der Lohnarbeiter gegen das
kapitalistische System. Die gewaltige Entfaltung der Produktivkräfte durch
Wissenschaft und Technik brachte einer kleinen Schicht Reichtum und Macht, den
Lohnarbeitern zunächst nur Not und Elend. Die Vorrechte der herrschenden
Klassen zu beseitigen und allen Menschen Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand
zu bringen das war und das ist der Sinn des Sozialismus.
Die Arbeiterschaft war in ihrem Kampf nur auf sich gestellt. Ihr
Selbstbewußtsein wurde geweckt durch die Erkenntnis ihrer eigenen Lage, durch
den entschlossenen Willen, sie zu verändern, durch die Solidarität in ihren
Aktionen und durch die sichtbaren Erfolge ihres Kampfes.
Schweren Rückschlägen und manchen Irrtümern zum Trotz hat die Arbeiterbewegung
im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert die Anerkennung vieler ihrer
Forderungen erzwungen. Der einst schutz- und rechtlose Proletarier, der sich
für einen Hungerlohn täglich sechzehn Stunden schinden mußte, erreichte den
gesetzlichen Achtstundentag, den Arbeitsschutz, die Versicherung gegen
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Siechtum und für seinen Lebensabend. Er erreichte
das Verbot der Kinderarbeit, der Nachtarbeit für die Frauen, den Jugend- und
Mutterschutz und bezahlten Urlaub. Er erstritt sich die Versammlungsfreiheit,
das Recht zum gewerkschaftlichen Zusammenschluß, das Tarifrecht und das
Streikrecht. Er ist dabei, sein Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen. Der einst
das bloße Ausbeutungsobjekt der herrschenden Klasse war, nimmt jetzt seinen
Platz ein als Staatsbürger mit anerkannten gleichen Rechten und
Pflichten.
In einigen Ländern Europas wurden unter sozialdemokratischen Regierungen
bereits die Fundamente einer neuen Gesellschaft gelegt. Soziale Sicherheit und
die Demokratisierung der Wirtschaft werden in zunehmendem Maße
verwirklicht.
Diese Erfolge sind Meilensteine auf dem opferreichen Weg der Arbeiterbewegung.
Sie hat mit ihrer wachsenden Befreiung der Freiheit aller Menschen gedient. Die
Sozialdemokratische Partei ist aus einer Partei der Arbeiterklasse zu einer
Partei des Volkes geworden. Sie will die Kräfte, die durch die industrielle
Revolution und durch die Technisierung aller Lebensbereiche entbunden wurden,
in den Dienst von Freiheit und Gerechtigkeit für alle stellen. Die
gesellschaftlichen
Kräfte, die die kapitalistische Welt aufgebaut haben, versagen vor dieser
Aufgabe unserer Zeit. Ihre Geschichte ist eine imponierende Entfaltung
technischen und wirtschaftlichen Aufschwungs, aber auch eine Kette verheerender
Kriege, riesiger Massenarbeitslosigkeit, enteignender Inflationen und
wirtschaftlicher Unsicherheit. Die alten Kräfte erweisen sich als unfähig, der
brutalen kommunistischen Herausforderung das überlegene Programm einer neuen
Ordnung politischer und persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung,
wirtschaftlicher Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit entgegenzustellen.
Deshalb können sie auch nicht den Anspruch der jungen Staaten auf solidarische
Hilfe erfüllen, die eben das Joch der kolonialen Ausbeutung abschütteln und die
ihre nationale Zukunft in Freiheit aufbauen und am Wohlstand der Welt
teilnehmen wollen. Sie wehren sich gegen die Lockung der Kommunisten, die sie
in ihren Machtbereich einzubeziehen versuchen.
Die Kommunisten unterdrücken die Freiheit radikal. Sie vergewaltigen die
Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht der Persönlichkeit und der
Völker. Gegen ihren Machtapparat stellen sich heute zunehmend auch die Menschen
der kommunistisch regierten Länder selber. Auch dort vollziehen sich
Wandlungen. Auch dort wächst das Freiheitsstreben, das keine Herrschaft auf die
Dauer völlig niederhalten kann. Aber die kommunistischen Machthaber kämpfen um
ihre Selbstbehauptung. Auf dem Rücken ihrer Völker errichten sie eine
wirtschaftliche und militärische Macht, die zur wachsenden Bedrohung der
Freiheit wird.
Darum ist die Hoffnung der Welt eine Ordnung, die auf den Grundwerten des
demokratischen Sozialismus aufbaut, der eine menschenwürdige Gesellschaft, frei
von Not und Furcht, frei von Krieg und Unterdrückung schaffen will, in
Gemeinschaft mit allen, die guten Willens sind.
Jeder, Mann und Frau, ist aufgerufen, hier und in allen Ländern der Erde.
Auf deutschem Boden sammeln sich die Sozialisten in der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands, die jeden in ihren Reihen willkommen heißt, der sich zu
den Grundwerten und Grundforderungen des demokratischen Sozialismus bekennt.
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen/das_godesberger_programm.htm
"Freiheit in Verantwortung"
5.
Parteitag, 21. - 23. Februar 1994, Hamburg
Inhaltsverzeichnis
KAPITEL I
WIR
CHRISTLICHE DEMOKRATEN
1. WER WIR
SIND
Unser Verständnis vom Menschen
Die Grundwerte unserer Politik - Freiheit, Solidarität,
Gerechtigkeit
2. DIE
CHANCEN DES UMBRUCHS NUTZEN - DIE EINHEIT DEUTSCHLANDS IN FREIHEIT UND
VERANTWORTUNG GESTALTEN
KAPITEL II
FÜR DIE
FREIE ENTFALTUNG DER PERSON IN UNSERER GESELLSCHAFT
1. GLEICHBERECHTIGUNG
UND PARTNERSCHAFT VON FRAU UND MANN
2. DIE
FAMILIE - FUNDAMENT DER GESELLSCHAFT
Ehe und Familie unterstützen
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
Menschen mit Behinderung - gleiches Recht auf Entfaltung
Jugend - Zukunft unserer Gesellschaft
Senioren - Lebenserfahrung anerkennen
3. UNSERE
KULTUR - AUSDRUCK NATIONALER IDENTITÄT UND WELTOFFENHEIT
Erziehung und Bildung erneuern
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Medien - Freiheit in Verantwortung wahrnehmen
Freizeit und Sport
Freiheit der Kunst
KAPITEL III
FÜR EINE
ÖKOLOGISCHE UND SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT
1. PRINZIPIEN
DER ÖKOLOGISCHEN UND SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT
2. DIE
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES DEUTSCHLAND VERBESSERN
3. SOZIALE
GERECHTIGKEIT SICHERN - DEN SOZIALSTAAT UMBAUEN
KAPITEL IV
FÜR EINEN
FREIHEITLICHEN STAAT
1. DIE
DEMOKRATIE FESTIGEN
Die Handlungsfähigkeit des Staates sichern
Staatsbürgerbewusstsein im demokratischen Gemeinwesen
Unsere parlamentarische Demokratie braucht Volksparteien
Politik für das Gemeinwohl
2. DEN
FÖDERALEN RECHTS- UND SOZIALSTAAT SICHERN
Der inneren Sicherheit im Rechtsstaat Priorität geben
Freiheitlicher Rechtsstaat und Sozialstaat ergänzen sich
Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung prägen
unseren Bundesstaat
3. MIT
MENSCHEN ANDERER NATIONALITÄT ZUSAMMENLEBEN
KAPITEL V
FÜR EINE
FREIE UND FRIEDLICHE WELT
1. DEUTSCHLANDS
ROLLE IN DER WELT
2. EUROPA
- EINHEIT SCHAFFEN, VIELFALT BEWAHREN
Die europäische Idee verwirklichen
Die Europäische Union vollenden
3. UNSERE
VERANTWORTUNG FÜR DIE EINE WELT
Zu Frieden und Sicherheit beitragen
Entwicklungspartnerschaft - Hilfe zur Selbsthilfe
leisten
Kulturaustausch und deutsche Minderheiten im Ausland
unterstützen
KAPITEL VI
FÜR DIE
BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG
1. UNSERE
VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG ANNEHMEN
2. WISSENSCHAFT,
FORSCHUNG UND TECHNIK IN VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG FÖRDERN
3. FÜR DIE
BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG SORGEN
Umweltpolitik in Deutschland fortsetzen
Globale Umweltpartnerschaft schaffen
POLITIK DER GLAUBWÜRDIGKEIT
K A P I T E L I
WIR CHRISTLICHE DEMOKRATEN
1. WER WIR
SIND
1. Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist eine
Volkspartei. Sie wendet sich an alle Menschen in allen Schichten und Gruppen
unseres Landes. Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom
Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Für uns ist der Mensch Geschöpf
Gottes und nicht das letzte Maß aller Dinge. Wir wissen um die Fehlbarkeit des
Menschen und die Grenzen politischen Handelns. Gleichwohl sind wir davon überzeugt,
dass der Mensch zur ethisch verantwortlichen Gestaltung der Welt berufen und
befähigt ist.
2. Wir wissen, dass sich aus christlichem Glauben kein
bestimmtes politisches Programm ableiten lässt. Aber das christliche
Verständnis vom Menschen gibt uns eine ethische Grundlage für verantwortliche
Politik. Aus der Berufung auf christliche Überzeugungen folgt für uns nicht der
Anspruch, nur innerhalb der Christlich Demokratischen Union sei Politik aus
christlicher Verantwortung gestaltbar. Die CDU ist für jeden offen, der die
Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten
Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht. Dies ist die Grundlage für das
gemeinsame Handeln von Christen und Nichtchristen in der CDU.
3. Die Christlich Demokratische Union Deutschlands wurde von
Menschen gegründet, die nach dem Scheitern der Weimarer Republik, den
Verbrechen des Nationalsozialismus und angesichts des kommunistischen
Herrschaftsanspruchs nach 1945 die Zukunft Deutschlands mit einer christlich
geprägten, überkonfessionellen Volkspartei gestalten wollten. Konrad Adenauer
und Ludwig Erhard, Jakob Kaiser und Helene Weber, Andreas Hermes und Gebhard
Müller, Hermann Ehlers, Eugen Gerstenmaier und Karl Arnold, Elisabeth
Schwarzhaupt und Heinrich von Brentano haben gemeinsam mit vielen anderen die
CDU geprägt und eine christlich-demokratische Tradition in Deutschland
begründet. So entstand eine neue Volkspartei, in der sich katholische und
evangelische Christen, Konservative, Liberale und Christlich-Soziale, Frauen
und Männer aus verschiedenen Regionen, aus allen sozialen Schichten und
demokratischen Traditionen zusammenfanden.
Die CDU hat damit einen neuen Anfang in der deutschen Parteiengeschichte
gesetzt. Ihre geistigen und politischen Wurzeln liegen im christlich
motivierten Widerstand gegen das nationalsozialistische Terrorregime, in der
Sozialethik der christlichen Kirchen und in der liberalen Tradition der
europäischen Aufklärung.
4. Auf der Grundlage gemeinsamer Wertüberzeugungen haben sich
die Mitglieder der CDU ihrer Verantwortung gestellt und die politischen
Grundentscheidungen im freien Teil Deutschlands durchgesetzt - für die
freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale Marktwirtschaft
und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Werte- und
Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
5. Es gehört zur Tragik der deutschen Nachkriegsgeschichte,
dass Deutschland geteilt wurde und die Menschen im Osten Deutschlands erneut den
Diktaturen eines totalitären Systems unterworfen wurden. Von aufrechten Frauen
und Männern gegründet, geriet die CDU in der Sowjetischen Besatzungszone und in
der DDR zunehmend in das Mahlwerk des totalitären Regimes. An die Stelle
demokratischer Prinzipien traten die Mechanismen des sozialistischen Zentralismus.
Vielen Menschen, die den christlich-demokratischen Werten nahestanden, war so
der Weg zur Mitarbeit versperrt. Andere blieben trotz innerer Zweifel in der
Partei. Trotz Benachteiligungen und persönlicher Risiken haben viele Mitglieder
ihre innere Unabhängigkeit bewahrt. Sie konnten jedoch nicht verhindern, dass
Bequemlichkeit, Opportunismus und Kollaboration bis hin zur persönlichen
Skrupellosigkeit einzelner das Bild der Partei prägten. Die CDU nimmt die ganze
Geschichte Deutschlands und damit auch die der eigenen Partei an und stellt
sich dem notwendigen Prozess der Aufarbeitung und Erneuerung. Wir wollen dabei
auch das Erbe der Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR aufnehmen und
fortführen.
6. Das christliche Verständnis vom Menschen ist unser
geistiges Fundament und der historische Ausgangspunkt unserer Partei. Zu ihr
gehören wertkonservative Gedanken ebenso wie christlich-soziale und liberale
Überzeugungen. Diese Parteitradition wollen wir fortschreiben und dabei
Bewährtes erhalten und Neues entwickeln. Die CDU will unterschiedliche
Standpunkte durch gemeinsame Werte und Ziele verbinden. Unterschiede in den
Meinungen und Interessen sollen offen, in gegenseitiger Achtung und Toleranz
ausgetragen werden.
Unser Verständnis vom Menschen
7. Wir bekennen uns zur Würde des Menschen. Würde und Leben
des Menschen - auch des ungeborenen - sind unantastbar. Wir achten jeden Menschen
als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen. Die Würde aller
ist gleich - unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Alter,
Behinderung, von religiöser und politischer Überzeugung, von Gesundheit und
Leistungskraft, von Erfolg oder Misserfolg und vom Urteil anderer.
8. Aus der Würde des Menschen erwächst das Recht eines jeden
auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Freiheit gibt dem Menschen die
Möglichkeit zur sittlichen Entscheidung. Jeder Mensch trägt dafür die
Verantwortung vor seinem Gewissen und nach christlichem Verständnis vor Gott.
9. Jeder Mensch ist auf Gemeinschaft mit seinen Mitmenschen
angelegt und angewiesen. Die Freiheit des einzelnen verwirklicht und bewährt
sich in der Zuwendung zum Nächsten und in der Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens.
Das bedeutet, dass der einzelne Verantwortung für sich und seine Mitmenschen
tragen muss.
10. Jeder Mensch ist Irrtum und Schuld ausgesetzt. Die
Unvollkommenheit und Endlichkeit des Menschen, die Begrenztheit seiner
Planungs- und Gestaltungsfähigkeit, setzen auch der Politik Grenzen. Die
Einsicht in diese Begrenztheit bewahrt uns vor ideologischen Heilslehren und
einem totalitären Politikverständnis und schafft Bereitschaft zur Versöhnung.
Bei allem Engagement können wir die vollkommene Welt nicht schaffen.
11. Wir Christliche Demokraten verstehen den Menschen als Teil
der Schöpfung. Die Natur ist nicht nur Voraussetzung und Instrument unseres
Lebens, sondern Schöpfung Gottes, der eine Eigenbedeutung zukommt. Es steht uns
nicht zu, nach Belieben über die Schöpfung zu verfügen. Sie ist dem Menschen
zur Gestaltung und Bewahrung anvertraut.
Die Grundwerte unserer Politik - Freiheit, Solidarität,
Gerechtigkeit
12. Unser Gemeinwesen lebt von geistigen Grundlagen, die nicht
selbstverständlich und für alle Zeiten gesichert sind. Es ist die besondere
Selbstverpflichtung der CDU, die christlich geprägten Wertgrundlagen unserer
freiheitlichen Demokratie zu bewahren und zu stärken. Dies unterscheidet uns
Christliche Demokraten wesentlich von sozialistischem, nationalistischem und
liberalistischem Denken. Grundlage und Orientierung unseres politischen
Handelns sind das christliche Verständnis vom Menschen und die daraus
abgeleiteten Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Die Grundwerte
erfordern und begrenzen sich gegenseitig. Keiner erfüllt ohne die anderen
seinen Sinn. Ihre Gewichtung untereinander richtig zu gestalten ist Kern der
politischen Auseinandersetzung.
Die Grundwerte sind als unteilbare Menschenrechte nicht
auf nationale Grenzen beschränkt und sind verpflichtende Grundlage für unsere
Außenpolitik.
Freiheit
13. Wir Christliche Demokraten treten für das Recht des einzelnen
auf freie Entfaltung der Person ein. Als sittliches Wesen kann der Mensch
vernünftig und verantwortlich entscheiden und handeln. Es ist Aufgabe der Politik,
den Menschen den notwendigen Freiheitsraum zu sichern. Freiheit umfasst Rechte
und Pflichten. Wer Freiheit für sich fordert, muss die Freiheit seines Mitmenschen
anerkennen. Die Freiheit des einzelnen findet ihre Grenzen in der Freiheit des
anderen und in der Verantwortung für die zukünftigen Generationen und für die
Bewahrung der Schöpfung.
14. Der Mensch entfaltet sich in der Gemeinschaft. Freiheit
verwirklicht sich durch Selbstverantwortung und Mitverantwortung. Jeder Bürger
soll im geeinten Deutschland Freiheit in Familie, Nachbarschaft, Arbeitswelt
und Freizeit sowie in Gemeinde und Staat erfahren und verwirklichen können. Die
Verwirklichung der Freiheit des einzelnen ist ohne die Übernahme von
Verantwortung für sich und die Gemeinschaft ethisch nicht möglich. Wir wenden
uns gegen einen falsch verstandenen Individualismus auf Kosten anderer. Wir
wollen den Sinn für Verantwortung und Gemeinwohl, für Pflichten und
Bürgertugenden stärken.
15. Recht, das die personale Würde des Menschen schützt, sichert
Freiheit. Es regelt das geordnete und friedliche Zusammenleben der Menschen in
Freiheit. Die Verwirklichung der Freiheit bedarf der sozialen Gerechtigkeit.
Die Verhältnisse, unter denen der Mensch lebt, dürfen der Freiheit nicht im
Wege stehen. Aufgabe der Politik ist es daher, der Not zu wehren, unzumutbare
Abhängigkeiten zu beseitigen und die materiellen Bedingungen der Freiheit zu
sichern. Persönliches Eigentum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für
seine persönliche Lebensgestaltung.
16. Die Verwirklichung der Freiheit bedarf der
eigenverantwortlichen Lebensgestaltung. Aus ihr ergibt sich für die Ordnung des
gesellschaftlichen Lebens das Prinzip der Subsidiarität, nach dem Staat und
Gemeinden auf die Übernahme von Aufgaben verzichten, die von den einzelnen
Bürgern oder jeweils kleineren Gemeinschaften erfüllt werden können.
Was der Bürger allein, in der Familie und im
freiwilligen Zusammenwirken mit anderen ebenso gut leisten kann, soll ihm
vorbehalten bleiben. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch zwischen
kleineren und größeren Gemeinschaften sowie zwischen freien Verbänden und
staatlichen Einrichtungen. Zur Verpflichtung des Staates und der Gemeinschaft
gehört es, die subsidiäre Aufgabenwahrnehmung zu erleichtern und zu fördern.
Das Prinzip der Subsidiarität verlangt aber auch, dass
die größeren Gemeinschaften, zuletzt auch die staatliche Ebene, tätig zu werden
haben, wenn gesellschaftspolitische Erfordernisse die Leistungskraft der
einzelnen oder der kleineren Gemeinschaften überfordern.
17. Aus der Freiheit des einzelnen folgt das gleiche Recht auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit für Frauen und Männer in allen Bereichen.
Ein partnerschaftliches Miteinander ist der beste Weg zur Verwirklichung der
Gleichberechtigung.
18. Der freien Entfaltung der Person entspricht unsere plurale
Gesellschaft. Sie ist Ausdruck der Vielfalt der Meinungen, Bedürfnisse und
Interessen der Bürger und damit Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.
Nur eine freiheitliche, solidarische und gerechte Gesellschaft und ein nach
diesen Grundwerten handelnder Staat werden der Würde des Menschen gerecht.
19. Die eigene Leistung gehört zur freien Entfaltung der Person.
Unsere Gesellschaft ist auf die Leistungsbereitschaft ihrer Mitglieder
angewiesen. Sie ist eine der wesentlichen Grundlagen für Wohlstand und sozialen
Frieden. Wir wollen den persönlichen Leistungswillen und die Initiative
einzelner anerkennen und fördern. Seine Würde und sein Recht hat der Mensch
unabhängig von jeder Leistung.
20. Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sie nach außen und
innen zu schützen und für sie zu kämpfen. Wir bekennen uns zum Prinzip der
wehrhaften Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wer frei ist, hat die Pflicht,
für die Freiheit derer einzutreten, denen Freiheit vorenthalten wird. Wir
wollen Freiheit für alle, nicht nur für wenige. Sie darf nicht auf wenige
Völker oder gesellschaftliche Gruppen beschränkt sein. Wir wollen dazu
beitragen, unzumutbare Abhängigkeiten und Not zu beseitigen sowie weltweit für
Recht, soziale Gerechtigkeit und Demokratie eintreten.
Solidarität
21. Solidarität heißt füreinander da sein, weil der einzelne und
die Gemeinschaft darauf angewiesen sind. Solidarität ist Ausdruck der sozialen
Natur des Menschen und folgt aus dem Gebot der Nächstenliebe. Ihren ethischen
Maßstab gewinnt sie aus der Würde des Menschen. Das Ziel, ein menschenwürdiges
Leben für alle zu ermöglichen, verpflichtet uns zu solidarischem Handeln. Solidarität
muss deshalb vor allem den Menschen gelten, die ihre Rechte nicht selbst
vertreten können.
22. Der einzelne und die Gemeinschaft sind auf die solidarische
Mitwirkung aller angewiesen. Jeder hat das Recht auf und die Pflicht zur
Solidarität und trägt mit seiner Arbeit und Leistung dazu bei, dass die
Gemeinschaft aller für die einzelnen eintreten kann. Wir bekennen uns zu dieser
wechselseitigen Verantwortung des einzelnen und der Gemeinschaft. Elementare
Formen der Solidarität sind Hilfe und Unterstützung im unmittelbaren
persönlichen Miteinander - in der Familie, unter Nachbarn und in privaten
Gemeinschaften. Dort aber, wo die Kräfte des einzelnen, von freien Verbänden
oder Gruppen überfordert sind, müssen die Gemeinschaft und der Staat helfen. Er
muss die verantwortliche Selbsthilfe im Rahmen des Möglichen erleichtern und zumuten. Die CDU bekennt sich zu dieser
wechselseitigen Verantwortlichkeit, die gleich weit entfernt ist vom
ungebundenen Individualismus wie vom Kollektivismus.
23. Die soziale Sicherung beruht auf den Prinzipien der
Solidarität und Subsidiarität. Durch die soziale Sicherung werden
gemeinschaftlich die Risiken abgesichert, die der einzelne allein nicht
bewältigen kann. Die soziale Sicherung hat befriedende und befreiende Wirkung.
Solidarität verbietet den Missbrauch des Systems der sozialen Sicherung. Durch
die soziale Sicherung werden keine widerruflichen Almosen, sondern es wird für
den einzelnen ein Recht auf Sicherheit begründet.
Solidarität ist ohne Opfer nicht denkbar. Wer Hilfe und
Solidarität von anderen erwartet, muss selbst bereit sein, anderen zu helfen.
Wer sich davon ausschließt und nur für seinen persönlichen Vorteil wirtschaftet
und lebt, entzieht der Gemeinschaft die Grundlage für den sozialen Frieden.
Solidarität verbindet nicht nur Interessengruppen in der Wahrnehmung ihrer
berechtigten Anliegen, sondern greift über die widerstreitenden Interessen
hinaus. Solidarität verpflichtet die Starken zum Einsatz für die Schwachen und
alle im Zusammenwirken für das Wohl des Ganzen.
24. Gelebte Solidarität ist das Kennzeichen der Menschen eines
Volkes im Umgang miteinander. In Deutschland ist die Solidarität nach der
Wiedervereinigung besonders gefordert. Wir werden die innere Einheit nur
finden, wenn sich alle Deutschen als solidarische Gemeinschaft verstehen.
25. Solidarität verpflichtet uns auch gegenüber den künftigen
Generationen. Alle politischen Entscheidungen müssen dieser Verantwortung
gerecht werden. Wir dürfen nicht weiter auf Kosten unserer Kinder und
Kindeskinder leben. Der Eigenwert der Schöpfung und unsere Verantwortung für
die kommenden Generationen verpflichten uns, die Lebensgrundlagen der
Menschheit zu erhalten und die Schöpfung zu bewahren. Wir setzen uns für eine
weltweite Solidarität in der Völkergemeinschaft ein. Ohne sie ist die
Überwindung der Kluft zwischen Arm und Reich in unserer Welt und die Bewahrung
der Schöpfung nicht möglich.
Gerechtigkeit
26. Grundlage der Gerechtigkeit ist die Gleichheit aller Menschen
in ihrer von Gott gegebenen Würde und Freiheit. Gerechtigkeit bedeutet gleiches
Recht für alle. Recht schützt vor Willkür und Machtmissbrauch. Es sichert
Freiheit auch für den Schwächeren und schützt ihn.
27. Gerechtigkeit fordert die Anerkennung der persönlichen
Leistung und Anstrengung ebenso wie den sozialen Ausgleich. Gerechtigkeit
verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Chancengerechtigkeit ist die notwendige Ergänzung der Gleichheit vor dem Recht.
Sie soll jedem die Möglichkeit geben, sich in gleicher Freiheit so zu
entfalten, wie es seiner persönlichen Eigenart entspricht. Wir setzen uns dafür
ein, dass jeder Mensch seine Lebenschancen frei und verantwortlich wahrnehmen
kann. Deshalb treten wir für eine Politik ausgleichender Gerechtigkeit ein.
Chancengerechtigkeit wächst auf dem Boden möglichst gerecht verteilter
Lebenschancen; dazu gehört ein offener Zugang zu den Bildungseinrichtungen
unter Ausgleich nachteiliger Vorbedingungen ebenso wie die Möglichkeit der
Mitsprache und Mitverantwortung, die Nutzung lebenswichtiger Güter und der
Erwerb persönlichen Eigentums.
28. Absolute Gerechtigkeit ist nicht erreichbar. Auch politisches
Handeln stößt wegen der Unzulänglichkeit des Menschen an Grenzen. Aber wir
setzen uns mit äußerster Anstrengung für mehr Gerechtigkeit in unserer
Gesellschaft und eine gerechtere Welt ein.
29. Gerechtigkeit schließt die Übernahme von Pflichten
entsprechend der Leistungsfähigkeit des einzelnen zum Wohle des Ganzen ein.
Soziale Gerechtigkeit verlangt, vor allem denjenigen Menschen zu helfen, die
nur unzureichend zur Selbsthilfe fähig sind und allein ihre Belange nicht
wirkungsvoll vertreten und durchsetzen können. Wir fühlen uns den Schwachen und
sozial Benachteiligten besonders verpflichtet. Für uns gilt, niemanden fallen
zu lassen und jedem in unserer Gesellschaft menschenwürdige Lebensverhältnisse
zu sichern.
30. Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland soll Recht
finden, soll Chancen wahrnehmen und durch Leistung verbessern können, soll
Eigentum und Bildung erwerben und mit der eigenen Kraft zur ausgleichenden
Gerechtigkeit beitragen. Im geeinten Deutschland ist es unsere besondere
Aufgabe, uns um Gerechtigkeit für die Bürger zu bemühen, denen sie über
Jahrzehnte vorenthalten wurde. Auch wo Gerechtigkeit nicht mehr erreichbar ist,
muss Hilfe für die Opfer und Förderung der einst Benachteiligten im Zentrum stehen.
Unter Unrechtsbedingungen erworbene Besitzansprüche bedürfen einer Überprüfung.
Der feste Wille zur Gerechtigkeit muss die innere Einheit unseres Landes
bestimmen und ihre Gestaltung leiten.
31. Wo das Recht der Menschen auf ein menschenwürdiges Leben
missachtet wird, wo die Freiheit einzelner, bestimmter Gruppen oder ganzer
Völker unterdrückt wird, herrschen Gewalt und Unfrieden. Wir treten ein für die
Achtung der Menschen- und Bürgerrechte und die Überwindung sozialer und wirtschaftlicher
Not. Damit leisten wir unseren Beitrag zum Frieden zwischen den Völkern und für
eine gerechtere Welt.
2. DIE
CHANCEN DES UMBRUCHS NUTZEN - DIE EINHEIT DEUTSCHLANDS IN FREIHEIT UND
VERANTWORTUNG GESTALTEN
32. Mit dem Scheitern des Sozialismus, dem Ende des alten
Ost-West-Konfliktes und der Wiedervereinigung Deutschlands sind wir in eine
neue Epoche der Geschichte eingetreten. Politik an der Schwelle zum 21.
Jahrhundert steht vor grundlegend veränderten Bedingungen. Wir Christliche
Demokraten stellen uns den Herausforderungen dieser Umbruchszeit. Mit der
Fortschreibung unseres Grundsatzprogramms für das vereinte Deutschland nehmen
wir auf der Grundlage bewährter Prinzipien eine Neubestimmung unserer Politik
für Deutschland, Europa und die Welt vor.
33. Die CDU ist die Partei der deutschen Einheit. Wir haben an
der staatlichen Einheit Deutschlands in Freiheit stets festgehalten und in
einer historisch einmaligen Situation dieses Ziel mit Einverständnis unserer
Nachbarn und Partner verwirklicht. Der Wille der Menschen in Ostdeutschland zur
Freiheit und Einheit ist in der friedlichen Revolution zum Durchbruch gekommen.
Mit der Einheit ist eine Vision Wirklichkeit geworden: die Freiheit für alle
Bürger in Deutschland.
34. Die Einheit Deutschlands in Freiheit ist Teil der neuen
Freiheit und des Zusammenwachsens unseres ganzen Kontinents. Die europäische
Einigung fortzuentwickeln, die Freiheit in ganz Europa dauerhaft zu sichern und
die jungen Demokratien zu stärken ist Aufgabe und Chance für unsere gemeinsame
europäische Zukunft. Deutschland in der Mitte Europas ist dabei besonders
gefordert.
Die Globalität der politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Entwicklungen verbindet die Menschen in einer neuen
Dimension über Grenzen und Kontinente hinweg. Deutschland muss sich seiner
gewachsenen Verantwortung in der internationalen Politik stellen und seinen
Teil zur friedlichen Bewältigung von internationalen Konflikten und zur
Bewahrung der Schöpfung beitragen. Angesichts der weltweiten Verflechtungen und
veränderten Bedingungen ist auch unsere wirtschaftliche Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft von Arbeit und sozialer Sicherheit vor neue
Herausforderungen gestellt.
35. Die innere Einheit weiter zu verwirklichen ist die wichtigste
Aufgabe in unserem vereinten Land. Die Schaffung der inneren Einheit
Deutschlands verlangt von allen Deutschen großen Einsatz im persönlichen und
geistigen, im finanziellen und materiellen Bereich. Der wirtschaftliche,
soziale und ökologische Neuaufbau der neuen Bundesländer hat Vorrang. Die
Herausforderungen und Anstrengungen, die mit der Vollendung der Einheit
verbunden sind, zwingen nicht nur zur Überprüfung eingefahrener Wege und
gewohnter Denkweisen, sondern fordern Kreativität und mobilisieren neue Kräfte
für die Gestaltung unseres Landes. Der Aufbau in den neuen Ländern bietet
deshalb die Chance zur Modernisierung in ganz Deutschland. Fehlentwicklungen in
den alten Ländern treten angesichts neuer Bedingungen und zusätzlicher
Anforderungen deutlicher hervor, und die notwendigen Erneuerungen sind
dringender geworden. Die Einheit wird ganz Deutschland moderner machen, indem
wir veraltete Strukturen aufbrechen, Besitzstandsdenken überwinden, Solidarität
und Gemeinsinn neu zur Geltung bringen.
36. Unsere Nation ist geprägt durch die gemeinsame Geschichte,
Sprache und Kultur und das Bekenntnis zu unserer Verfassungsordnung. Als Nation
tragen wir gemeinsam Verantwortung für unsere Vergangenheit und für die Gestaltung
unserer Zukunft. Die Gemeinsamkeit unseres kulturellen und geschichtlichen
Erbes und unser gemeinsamer Wille zur Freiheit und Einheit sind Ausdruck
nationaler Identität und Grundlage für das Zusammenwachsen der Menschen in
unserem wiedervereinigten Volk und Staat. Die Einheit ist eine gemeinsame
Herausforderung für alle Deutschen und eine neue Chance der Geschichte für
unser Land. Als Bürger mit gleichen Rechten und Pflichten sind wir gemeinsam
aufgerufen, unseren freiheitlichen und sozialen Staat zu festigen, unsere
Demokratie zu verteidigen und weiterzuentwickeln und uns zu einem weltoffenen
Patriotismus zu bekennen. Demokratisches Nationalbewusstsein fördert die
Bereitschaft, Pflichten und Verantwortung für das Gemeinwesen wahrzunehmen.
37. Für viele Menschen in den neuen Ländern bedeutet das Ende der
sozialistischen Diktatur und die Wiedervereinigung Deutschlands einen
tiefgreifenden Einschnitt in ihre persönliche Lebensgestaltung. Sie müssen
grundlegende Veränderungen im persönlichen Miteinander, in Gemeinde, Staat und
Arbeitsleben vollziehen und sich in einer freiheitlichen Gesellschaft neu
orientieren. Dafür brauchen sie eigenständige Entscheidungs- und
Gestaltungsspielräume.
Im Westen Deutschlands erfordert die Gestaltung der
inneren Einheit vor allem die Besinnung auf Tugenden und Werte, die im Zuge der
Wohlstandsmehrung und eines einseitigen Freiheitsverständnisses zurückgedrängt
worden sind. Es gilt, die Entwicklung eines falsch verstandenen Individualismus
auf Kosten anderer und des Rückzugs aus der Verantwortung für das Gemeinwohl
umzukehren.
Wir können die innere Einheit nur verwirklichen, wenn
die Menschen im Osten und Westen mit ihren unterschiedlichen Lebenserfahrungen
und Lebensprägungen aufeinander zugehen. Jeder muss bereit sein, die
Erfahrungen und Lebensleistungen des jeweils anderen zu respektieren und als
Grundlage für die gemeinsame Zukunft zu nutzen. Die Bundeshauptstadt Berlin
bietet in diesem Prozess exemplarische Erfahrungen.
Auch nach dem Ende der sozialistischen Gewaltherrschaft
darf die geistige Auseinandersetzung mit der ihr zugrunde liegenden Ideologie
nicht beendet sein. Wir Christliche Demokraten sehen es als besondere Aufgabe
an, die falschen Denkansätze des Kommunismus und Sozialismus offenzulegen.
Zugleich müssen wir für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und die ökologische
und Soziale Marktwirtschaft nachdrücklich werben.
38. Die Aufgaben an der Schwelle zum 21. Jahrhundert sind weder
von heute auf morgen noch mit einfachen Lösungen zu bewältigen. Die Chancen
dieser Umbruchszeit zu nutzen fordert die Bereitschaft aller zum Wandel im
Denken und Handeln. Wir Christliche Demokraten sind davon überzeugt, dass wir
den Wandel nur auf der Grundlage von Freiheit und Verantwortung erfolgreich bewältigen
können. Das Prinzip verantworteter Freiheit gilt sowohl für die Innen- als auch
für die Außenpolitik. Unser Leitbild ist eine freie und verantwortliche
Gesellschaft. Sie dient der Verwirklichung unserer Grundwerte Freiheit, Solidarität
und Gerechtigkeit. Dafür setzen wir uns ein:
- Für eine
Gesellschaft des Gemeinsinns. Wir treten für eine solidarische Gesellschaft ein
und wenden uns gegen Egoismus, Entsolidarisierung und Anspruchsdenken, gegen
soziale Kälte und Ellenbogenmentalität. Wir wehren uns gegen die zunehmende
Gewaltbereitschaft. Wir fordern die Verantwortung und das Engagement des
Bürgers für die Gemeinschaft. Wir wollen die Familie als Fundament der
Gesellschaft stärken und uns für eine kinderfreundliche Gesellschaft
nachdrücklich einsetzen. Wir brauchen eine wertorientierte Erneuerung von
Erziehung und Bildung und treten ein für gemeinsame Wertorientierungen als
unverzichtbare Grundlage einer freien und verantwortlichen Gesellschaft.
- Für eine
Gesellschaft der Freiheit. Jeder einzelne, ob Frau oder Mann, ob jung oder alt,
soll in unserer Gesellschaft möglichst viele Chancen der Entfaltung nutzen
können. Wir wollen die Freiheitsrechte und die Verantwortungsbereitschaft des
einzelnen für sich und die Gemeinschaft stärken. Wir wollen gemeinsam die
Freiheit sichern, die nach Deutschland und Europa zurückgekehrt ist. Wir
wollen, dass sich der Staat auf seine wesentlichen Aufgaben besinnt, um die
Freiheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, und wenden uns gegen ein
Übermaß an Bürokratisierung und Reglementierung. Wir wollen Leistungsfähigkeit
stärken, Initiative und Risikobereitschaft fördern und die Grundlagen für den
sozialen Ausgleich sichern.
- Für eine
Gesellschaft der Verantwortung. Wir wenden uns gegen eine Gesellschaft, die
ihre Verantwortung auf nachfolgende Generationen abwälzt. Wir treten dem Raubbau
an der Natur und der Verschwendung natürlicher Ressourcen entgegen. Wir wollen
die wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten in ethischer Verantwortung
nutzen, um unseren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung national wie
international zu leisten.
- Für eine
Gesellschaft der Offenheit. Wir wenden uns gegen Diskriminierung und
Rassenhass. Wir setzen uns für ein friedliches Zusammenleben von Menschen
unterschiedlicher Nationalität ein und wenden uns gegen einen Rückfall in
Nationalismus und Fundamentalismus jeglicher Art. Wir wollen die Vollendung der
Europäischen Union vorantreiben. Wir wenden uns gegen Armut und Hunger in der
Welt und setzen uns für Menschen- und Bürgerrechte und für eine dauerhafte
Friedensordnung in Europa und der Welt ein.
Deutschland wird für die Bewältigung des europäischen
Umbruchs eine zentrale Rolle spielen müssen. Alle politischen Aufgaben müssen
in ihrer Bedeutung dieser Zielsetzung unter- und nachgeordnet werden. Um der
neuen Verantwortung gerade für die Völker Mittel- und Osteuropas gerecht werden
zu können, bedarf es einer Neubesinnung auf die Verantwortung des einzelnen
Menschen im Inneren unserer Gesellschaft. Wenn wir diese nicht so umbauen, dass
die Verantwortung des einzelnen gestärkt wird, kann unser Gesellschaftsbild
weder Glaubwürdigkeit behalten, noch können wir die materiellen Mittel
freisetzen, die wir brauchen, um unseren Nachbarn im Osten tatkräftig zu
helfen. Nur wenn es uns gelingt, die Verantwortung des Bürgers zu stärken, wird
an den Staat nicht mehr wie an eine Vollkaskoversicherung appelliert werden.
Anderenfalls wird eben jenes Menschenbild zerstört, auf das eine freiheitliche
Gesellschaft so sehr angewiesen ist, dass seiner Zerstörung ihr eigener
Untergang folgen muss.
Staatliches Handeln muss zukünftig einem neuen
Selbstverständnis folgen: nämlich nicht mehr in erster Linie zuständig zu sein
für die Sicherung aller denkbaren individuellen Lebensrisiken. Statt dessen
muss der Staat eine größere Eigenverantwortung des Bürgers voraussetzen können,
nicht zuletzt deshalb, um so den finanziellen Spielraum zurückzugewinnen, der
es erlaubt, den neuen politischen Prioritäten die notwendige Aufmerksamkeit
zukommen zu lassen: also vorrangig an der Lösung der Probleme mitzuwirken, um
die sich das geteilte Deutschland in der Nachkriegsepoche nicht zu kümmern
brauchte, weil es im Windschatten der Weltpolitik verharrte. Dieser neu zu erkämpfende
Handlungsspielraum des Staates ist aber die Voraussetzung dafür, dass
Deutschland auch in seiner Außenpolitik dem Leitbild von Freiheit und
Verantwortung folgen kann, also mit ganzer Kraft seine Möglichkeiten auf das
Ziel der inneren Einheit Europas konzentriert.
Auf dem Weg zur inneren Einheit Deutschlands und Europas
gibt dieses Leitbild der verantworteten Freiheit gleichermaßen Orientierung für
die Gestaltung der Beziehungen Deutschlands zu seinen Nachbarn wie für die
soziale Ordnung des Zusammenlebens von Menschen in einer Gesellschaft. Wer den
freiheitlichen und nicht den betreuenden Staat will, muss Strukturen begründen,
die Freiheit und Verantwortung in allen Bereichen des Gemeinwesens zur
Entfaltung kommen lassen. Diese Aufgabe stellt sich allen europäischen Völkern
in vergleichbarer Weise, sie stellt sich ebenso im Blick auf die Neuordnung der
Beziehung zwischen den Staaten in Europa.
K A P I T E L II
FÜR DIE FREIE ENTFALTUNG DER PERSON IN UNSERER
GESELLSCHAFT
39. Wir bekennen uns zum Recht jedes Menschen, sein Leben selbst
zu gestalten. Auf der Suche nach Sinn und Lebensglück muss jeder die Chance
haben, sich so zu entwickeln, wie es seinen Begabungen, Wünschen und Neigungen
entspricht. Der Freiheit der Person entspricht die Verantwortung, die jeder einzelne
für sich selbst, für seine Angehörigen und die Gemeinschaft insgesamt zu
übernehmen hat.
1. GLEICHBERECHTIGUNG
UND PARTNERSCHAFT VON FRAU UND MANN
40. Gleichberechtigung bedeutet für uns, dass das Recht auf freie
Entfaltung der Person unabhängig vom Geschlecht gilt. Ziel unserer Politik ist
es, die Gleichberechtigung von Frau und Mann in einer partnerschaftlichen
Gesellschaft zu verwirklichen. Wir wollen bestehende Benachteiligungen von
Frauen in Familie, Arbeitswelt, Politik und in allen übrigen gesellschaftlichen
Bereichen beseitigen. Wir wollen, dass Frauen und Männer sich so in Freiheit
und Verantwortung entfalten können, wie es ihren Neigungen, Begabungen und
Wünschen entspricht. Partnerschaft bedeutet, dass Frau und Mann sich
gegenseitig in ihrem Eigenwert anerkennen, füreinander verantwortlich sind und
ihre Aufgaben innerhalb und außerhalb der Familie gleichberechtigt vereinbaren.
41. In unserem Jahrhundert hat sich ein neues Rollenverständnis
von Frau und Mann entwickelt. Rationalität und soziale Tugenden sind ebenso wie
Sachkönnen, Kreativität und Zuwendungsbereitschaft in allen Bereichen des Lebens
gefordert und nicht nach Geschlechtern zu trennen. Wir treten dafür ein, dass
Staat und Gesellschaft entsprechend dem grundgesetzlichen Auftrag die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern. Über das Erreichte
hinaus bedarf es gleicher Berufschancen und Aufstiegsmöglichkeiten im Erwerbsleben,
der Aufwertung der Familienarbeit und der besseren Vereinbarkeit von Familie
und Erwerbsleben.
Wir brauchen mehr gesellschaftliche Mitwirkung von
Frauen in Parteien und anderen Organisationen, damit Frauen ihre spezifischen
Sichtweisen und Erfahrungen einbringen. Darum fördern wir Christliche
Demokraten auf allen Ebenen unserer Partei nachhaltig die Mitwirkung von
Frauen. Partnerschaft in der Politik verlangt, dass Frauen und Männer sich
gegenseitig in ihren fachlichen Kenntnissen, ihrer Lebenserfahrung und ihrem
Urteilsvermögen anerkennen und dies als unverzichtbar für die politische
Entscheidungsfindung begreifen.
42. Wir setzen uns ein:
- für die
erweiterte Anerkennung der Familienarbeit und ihre Anbindung an das
soziale Sicherungssystem,
- für die
Chancen- und Lohngleichheit sowie den Abbau von Benachteiligungen im Berufs- und Erwerbsleben,
- für
bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- für die
umfassendere Teilhabe von Frauen an Führungsaufgaben, politischen Mandaten und Ämtern sowie in allen gesellschaftlichen
Bereichen.
Wir fördern das gleichberechtigte Miteinander von Frau
und Mann in unserer Gesellschaft. Unsere Gleichberechtigungspolitik richtet
sich daher an Frauen wie Männer. Auch für Männer müssen in der Berufs- und
Arbeitswelt mehr Möglichkeiten bestehen, sich an der Familienarbeit zu
beteiligen, die Kindererziehung als eine gemeinsame Aufgabe zu betrachten und
den Kindern ein partnerschaftliches Miteinander vorzuleben.
2. DIE
FAMILIE - FUNDAMENT DER GESELLSCHAFT
Ehe und Familie unterstützen
43. Die Familie ist die beständigste Form des Zusammenlebens in
der Gesellschaft. In der Familie erfahren Menschen Geborgenheit und Zuwendung.
Hier erleben sie die Solidarität zwischen den Generationen. In Familien können
am besten die Eigenschaften und Fähigkeiten entwickelt werden, die Voraussetzung
und Grundbestandteil einer freien und verantwortlichen Gesellschaft sind: Liebe
und Vertrauen, Toleranz und Rücksichtnahme, Opferbereitschaft und
Mitverantwortung, Selbständigkeit und Mündigkeit. Für uns ist die Familie das
Fundament der Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns für ihre finanzielle
Unterstützung und die gesellschaftliche Anerkennung der Familienarbeit ein. Der
Zusammenhalt in unseren Familien ist Voraussetzung für die Solidarität in
unserer Gesellschaft.
44. Die Ehe ist das Leitbild der Gemeinschaft von Frau und Mann.
Sie ist die beste Grundlage für die gemeinsame Verantwortung von Mutter und
Vater in der Erziehung der Kinder. Nach wie vor wünschen die meisten Frauen und
Männer die Verlässlichkeit, Liebe und Partnerschaft in einer Ehe. Ehe und
Familie brauchen unsere besondere Unterstützung, gerade weil Bindungen in
unserer offenen Gesellschaft mehr denn je vom Scheitern bedroht sind. Wir
halten daran fest, dass die Ehe als Institution einer auf Lebenszeit angelegten
Beziehung in unserer Verfassungsordnung geschützt leibt. Wir respektieren
nichteheliche Partnerschaften und die bewusste Entscheidung, ohne die
rechtlichen Bindungen einer Ehe zu leben. Wir sind gegen die rechtliche
Gleichstellung solcher Partnerschaften mit der Ehe.
45. Jedes Kind braucht persönliche Zuwendung, Begleitung, Liebe,
Vorbild und Autorität der Eltern. Die
Entwicklung der personalen Eigenständigkeit und der Gemeinschaftsfähigkeit, des
Werte- und Verantwortungsbewusstseins hängt wesentlich von der Erziehung in der
Familie ab. Erziehung ist Elternrecht; wer sich für Kinder entscheidet,
übernimmt Rechte und Pflichten, denen er sich nicht entziehen darf.
Die Zahl der Alleinerziehenden, der Geschiedenen und der
Wiederverheirateten mit Kindern hat zugenommen. Wo Kinder umsorgt, erzogen und
betreut werden, müssen wir diese Erziehungsleistung anerkennen und
unterstützen. Auch das nichteheliche Kind hat ein Recht auf eine persönliche
Beziehung sowohl zur leiblichen Mutter als auch zum leiblichen Vater. Wir
wollen die Rechte nichtehelicher Kinder denen ehelicher gleichstellen.
46. Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen unersetzlichen
Beitrag für das Gemeinwohl und den Fortbestand unserer Gemeinschaft. Die dramatische
Veränderung der Bevölkerungsstruktur gefährdet die Sicherung des Generationenvertrages.
Dem entgegenzuwirken ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern auch der
Gesellschaft mit einer veränderten Einstellung zum Kind und zur Familienarbeit.
Wir wollen zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft beitragen, die Kinder als
Bereicherung versteht und in der Kinder unbeschwert aufwachsen. Familien
brauchen zur Bewältigung ihrer Aufgaben angesichts vielfältiger Anforderungen
verschiedene Formen der Entlastung und Begleitung, der Unterstützung und
Ermutigung:
- Wir
streben an, den bisherigen Familienlastenausgleich weiter zu verbessern und
durch einen Familienleistungsausgleich neu zu gestalten: mit einem vollständig
einkommensabhängigen, bedarfsgerechten und dynamisch anzupassenden Kindergeld
sowie mit der Einführung einer differenzierten und sozial ausgewogenen
Besteuerung des Familieneinkommens unter Berücksichtigung der Zahl der
Familienangehörigen. Wer Kinder hat, soll entsprechend weniger Steuern zahlen.
Ein solches Familiensplitting wird Familien mit Kindern stärker als bisher
entlasten und dient der Steuergerechtigkeit. Derartige Umschichtungen zugunsten
von Familien mit Kindern müssen auch im Sozialversicherungsrecht stärker
Eingang finden.
- Wir setzen
uns dafür ein, dass unsere Gesellschaft die Erziehung und Entwicklung von
Kindern fördert und erleichtert. Wir wollen den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz verwirklichen, damit Kinder Anregungen, Förderung und
Kontakte mit anderen Kindern finden. Dabei fördern wir insbesondere private
Initiativen und Kindergärten in freigemeinnütziger Trägerschaft. Kinder
brauchen gleichermaßen Freiraum und Schutz.
Genügende kinderfreundliche Wohnungen und kindgerechte Wohnumgebungen
sind dringend nötig. Für Kinder ist es wichtig, unabhängig von Leistung und
Erfolg angenommen zu sein. Ihre andere Sicht auf unsere Welt ist für die
Erwachsenen wichtig, denn auch dadurch können sie die Notwendigkeit von
Toleranz und Verständnis erfahren.
- Wir treten
nachdrücklich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein. Wir wollen die
Grundlagen dafür verbessern, dass jedes ungeborene Kind, auch unter erschwerten
Bedingungen, angenommen wird. Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen
neben finanziellen Hilfen und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot auch für
Kleinstkinder die volle Unterstützung vom Vater des Kindes, von ihrer Familie
und der Nachbarschaft, von Arbeitgebern und Vermietern. Der Schutz des Lebens
ungeborener Kinder muss in der Rechtsordnung unseres Staates verankert bleiben.
Das Recht muss dazu beitragen, dass im Interesse des Lebensschutzes Recht und
Unrecht unterschieden sowie ein Rechtsbewusstsein und entsprechende
Verhaltensorientierungen erhalten und gebildet werden.
47. Es ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinschaft, die
Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken; dies zeigen die zahlreichen
erschreckenden Fälle von Gewalt in der Familie, von Kindesmisshandlung und
Kindesmissbrauch. Eltern, Verwandte und Nachbarn, Erzieher und Lehrer, Justiz
und Polizei tragen große Verantwortung. Wir halten vorbeugende und
nachbetreuende Hilfen ebenso für erforderlich wie Hilfen in akuten
Notsituationen. Deshalb wollen wir das Netz der Anlauf- und Beratungsstellen
für Eltern, Kinder und Jugendliche ausbauen. Wir treten für bedarfsgerechte
Angebote an Frauenhäusern und flächendeckende Notrufsysteme ein.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
48. Wir treten dafür ein, dass Frauen und Männer Familie und
Beruf besser vereinbaren können. Frauen haben den gleichen Anspruch wie Männer,
Familie und Beruf zu vereinbaren. Viele Frauen und zunehmend auch Männer widmen
sich vorübergehend oder ganz der Arbeit in der Familie und der Kindererziehung.
Dies bedeutet Sicherheit und Geborgenheit für Kinder. Die vielfältigen
Anforderungen in diesem Bereich bringen persönliche Bereicherung, aber auch
eine große Arbeitsbelastung und noch immer finanzielle Nachteile mit sich.
Jährlich werden mehr Stunden Haus- und Familienarbeit
als Erwerbsarbeit geleistet. Wir Christliche Demokraten setzen uns dafür ein,
dass ihre Leistung stärker anerkannt wird. Die in Haus- und Familienarbeit
erworbenen Kompetenzen müssen als Qualifikation bewertet werden. Auch Mütter und Väter, die ihre Kinder
alleine erziehen, müssen stärker als bisher die Unterstützung der Gesellschaft
erfahren. Das Erziehungsgeld, der Erziehungsurlaub sowie die Anerkennung von
Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenversicherung sind Schritte zur
Verwirklichung unseres Ziels der sozialen Anerkennung und Absicherung von
Familienarbeit und müssen weiter ausgebaut werden. Es ist eine Aufgabe sowohl
der Tarifpartner in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch der Politik,
die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu
verbessern. Betriebe und Gemeinden müssen mehr und flexiblere
Betreuungseinrichtungen für Kinder der verschiedenen Altersgruppen
bereitstellen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt auch im
Interesse der Entwicklung der Kindergeneration.
49. Wir treten für eine Ausweitung des Elternurlaubs und
unbezahlte Freistellungszeiten, auch für die Pflege von Angehörigen, ein. Es
müssen mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze und flexiblere betriebliche und
tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen für Frauen und Männer geschaffen
werden. Wir wollen dazu beitragen, dass die Arbeitswelt familiengerechter wird.
Erziehungsarbeit bedeutet nicht den endgültigen Verzicht auf Erwerbsarbeit. Wir
wollen Wahlfreiheit auch dadurch ermöglichen, dass wir den Wiedereinstieg in
den Beruf erleichtern. Wir setzen uns für ein breites Angebot an
Weiterbildungsmöglichkeiten ein, damit auch während der Familienphase der
Kontakt zum Berufsleben erhalten bleibt.
Menschen mit Behinderung - gleiches Recht auf Entfaltung
50. Wir verstehen es als unsere besondere Pflicht, für behinderte
Menschen einzutreten. Behinderte sind Teil unserer Gesellschaft; sie und ihre
Familien brauchen unsere Solidarität und Unterstützung. Der Erfahrungsaustausch
zwischen Behinderten und Nichtbehinderten ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.
Integration statt Isolation ist der richtige Weg. Wir setzen uns nachdrücklich
für das Lebensrecht behinderter Kinder und ihre frühzeitige Förderung ein. Wir
wollen das schulische Angebot im Sonder- und Förderschul- und im integrativen
Bereich, die Ausweitung familienentlastender Dienste, den Zugang zur
Arbeitswelt und eine behindertengerechte Gestaltung des privaten und öffentlichen
Umfeldes verbessern.
Jugend - Zukunft unserer Gesellschaft
51. Jugendpolitik ist Politik für die Zukunft. In der Jugend
werden Entscheidungen getroffen, welche Wertvorstellungen, Ideen und Vorbilder
Orientierung für das weitere Leben geben. Für die Demokratie und die dem
Grundgesetz zugrundeliegenden Wertentscheidungen muss jede Generation neu
gewonnen werden. Dazu will unsere Politik beitragen und jungen Menschen den Weg
zu einem selbstverantwortlichen Leben ermöglichen.
Unsere Demokratie lebt auch von den Anfragen und Ideen,
der Beharrlichkeit und Ungeduld, der Begeisterung und dem persönlichen Einsatz
sowie der Kritik der Jüngeren. Den unterschiedlichen Initiativen und Verbänden
von Kindern und Jugendlichen kommt als eigenständiger Erfahrungsbereich eine besondere
Bedeutung zu. In der Jugendarbeit können Jugendliche freiwillig und nach ihren
Vorstellungen Erfahrungen gewinnen und lernen, mit Verantwortung umzugehen. Wir
wollen das Engagement und die ehrenamtlichen Aktivitäten von Jugendlichen in
Kirchen und Verbänden, in Parteien und Vereinen sowie in anderen demokratischen
Organisationen fördern. Jugendpolitik ist eine wesentliche Aufgabe der
Kommunen. Sie müssen dazu beitragen, dass sich junge Menschen in der
Gemeinschaft mit Gleichaltrigen entwickeln sowie Aufgaben und Verantwortung
übernehmen können. In der Jugendpolitik hat die Förderung des Engagements der
Jugendlichen selbst Vorrang vor kommunalen und staatlichen Angeboten. Wichtige
Bestandteile der Jugendarbeit sind neben der verbandlichen auch die offene und
mobile Jugendarbeit. Internationaler Jugendaustausch leistet einen wichtigen
Beitrag zur Völkerverständigung.
Wir übersehen nicht diejenigen Jugendlichen, die sich
durch gewachsene Anforderungen und schnelle Veränderungen überfordert fühlen.
Unsere Politik will sie durch Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
fördern. Die Gewaltbereitschaft kleiner radikaler Gruppen fordert uns alle
heraus. Dieser Entwicklung müssen wir begegnen, indem wir die Ursachen
erforschen und bekämpfen, die Wertgrundlagen unserer Gemeinschaft verdeutlichen
und die Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung stärken.
Wir alle sind auf den unersetzlichen Dienst angewiesen,
den junge Männer als Bundeswehrsoldaten für den Frieden leisten. Wir achten das
Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und anerkennen die
Leistung der Zivildienstleistenden für das Gemeinwohl. Wir begrüßen
ausdrücklich das Engagement junger Männer und Frauen im Rahmen des freiwilligen
sozialen und ökologischen Jahres.
Senioren - Lebenserfahrung anerkennen
52. In der Lebensperspektive des einzelnen und im Bewusstsein der
Gesellschaft gewinnt die dritte Lebensphase zunehmende Bedeutung. Wir setzen
uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für ein eigenverantwortliches Leben
und Handeln der älteren Menschen verbessert werden; wir verstehen die moderne
Seniorenpolitik als eine Querschnittsaufgabe, die frühzeitig in andere gesellschafts-,
wirtschafts-, sozial-, familien-, kultur- und bildungspolitische Felder
eingreift.
Wir treten ein für eine Politik der Partnerschaft der
Generationen nicht nur untereinander, sondern auch miteinander. Junge und
ältere Menschen können gleichermaßen voneinander lernen, indem sie ihre
jeweiligen Erfahrungen austauschen und im Miteinander der Generationen Werte
wie Toleranz und Kompromissfähigkeit, Verantwortung und Solidarität erfahren
und vertiefen. Altersbezogene Diskriminierungen und Beschränkungen sind zu
verhindern und abzubauen.
Damit ältere Menschen selbstverantwortlich leben und
aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wollen wir die
Rahmenbedingungen hierfür verbessern und dadurch zur Lebensqualität im Alter
beitragen. Wir wollen allen älteren Menschen ein gesichertes und sinnerfülltes
Leben ermöglichen. Wir wollen die Kompetenz älterer Menschen für unsere
Gemeinschaft nutzen und erhalten sowie ihre Lebensleistung, die sie für die
Gesellschaft erbracht haben, besser anerkennen. Wir unterstützen ihr
ehrenamtliches Engagement. Denjenigen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus
beruflich tätig sein möchten, soll dazu die Möglichkeit gegeben werden. Viele
ältere Menschen übernehmen wichtige Aufgaben in der Familie und leisten damit
einen wichtigen Beitrag zur Generationensolidarität. Sie unterstützen oftmals
ihre Kinder in vielfältiger Weise und helfen sowohl bei der Betreuung ihrer
Enkelkinder als auch bei der Pflege des Partners und anderer
Familienangehöriger. Umgekehrt sind viele ältere Menschen auf Hilfe durch ihre
Familie, durch Nachbarn oder Freunde angewiesen. Sie müssen von uns die
Solidarität erhalten, wie sie diese für unsere Gemeinschaft leisten und
geleistet haben.
Die meisten älteren Menschen bevorzugen ein Leben im
eigenen Haushalt und stehen dabei in vielfältigen Kontakten zu ihren Kindern
und Angehörigen. Ziel unserer Politik ist es, dass ältere Menschen so lange wie
möglich in der von ihnen gewünschten Wohnform leben können. Wir setzen uns für
Wohnstrukturen ein, die es alten Menschen ermöglichen, vielfältige
Sozialkontakte zu pflegen.
Unsere Politik hat dazu geführt, dass ältere Menschen
materiell weitgehend abgesichert sind und ihnen im Krankheitsfall ein modernes
Gesundheitssystem zur Verfügung steht. Das von uns initiierte Netz von
Sozialstationen leistet wichtige Dienste und ist ebenso unverzichtbar wie
stationäre und teilstationäre Einrichtungen. Verbesserungen - vor allem im
Bereich der Rehabilitation - sind weiterhin notwendig. Pflegeberufe müssen
gesellschaftlich stärker anerkannt werden. Wir sind für eine Politik, die die
Pflegeleistung der Angehörigen unterstützt und für die Absicherung des
Pflegefalles Vorsorge trifft. Sterbende müssen in jeder möglichen Weise betreut
werden, damit sie eines friedlichen und würdigen Todes sterben können;
Euthanasie scheidet aus ethischen Gründen als Lösung aus.
3. UNSERE
KULTUR - AUSDRUCK NATIONALER IDENTITÄT UND WELTOFFENHEIT
53. Unsere Kultur prägt die Identität unseres Landes und seiner
Menschen. Kultur ist sowohl historisch gewachsene Tradition als auch
Lebensäußerung von Menschen der Gegenwart. Sie entfaltet sich in den
verschiedensten Formen und Institutionen und bestimmt die Art und Weise unseres
Zusammenlebens.
Wir Deutschen haben auf der Grundlage der europäischen
Zivilisation im Laufe der Geschichte unsere nationale Identität und Kultur
entwickelt, die sich in unserer Sprache und den Künsten, in unseren Sitten und
Gebräuchen, in unserem Verständnis von Recht und Demokratie, von Freiheit und
Bürgerpflicht niederschlägt. Die Kultur des deutschen Ostens und der aus ihrer
Heimat vertriebenen Deutschen ist ein Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen
Nation, das wir pflegen und erhalten wollen. Deutschland gehört zur
Wertegemeinschaft des christlichen Abendlandes. Wir sind Teil der europäischen
Kulturgemeinschaft. Die Völker Europas haben in der Offenheit füreinander und
in wechselseitigem Austausch untereinander ihre jeweiligen kulturellen
Eigenarten entwickelt. In unserer Kultur werden vielfältige Einflüsse anderer
Kulturen sichtbar. Wir wollen das friedliche Miteinander der unterschiedlichen
Kulturen Europas und der Welt erhalten und fördern.
Wir achten, schützen und fördern die kulturelle
Identität der seit langem in Deutschland in geschlossenen Siedlungsgebieten
lebenden Volksgruppen und nationalen Minderheiten deutscher
Staatszugehörigkeit.
Erziehung und Bildung erneuern
54. Erziehung und Bildung sind wesentliche Voraussetzungen für
die freie Entfaltung der Person und für die Wahrnehmung von Freiheitsrechten
und Bürgerpflichten. Sie müssen zur Persönlichkeitsbildung beitragen, soziale
Fähigkeiten und fachliche Kenntnisse vermitteln und den Anforderungen unserer gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Entwicklung gerecht werden. Die freiheitliche Demokratie
ist auf selbständig urteilende Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die zur
Übernahme von Verantwortung bereit sind. Erziehung und Bildung zielen auf die
Bejahung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates und die im Grundgesetz
verankerte Wertordnung. Weltanschauliche Parteilichkeit oder wertneutrale
Beliebigkeit sind mit dem Bildungswesen des demokratischen Staates unvereinbar.
55. Vielfalt und Leistungsfähigkeit, Wettbewerb und Förderung
müssen wesentliche Elemente unseres Bildungs- und Ausbildungssystems sein.
Grundlagen unserer Bildungspolitik sind das Prinzip der Chancengerechtigkeit
und das humane Leistungsprinzip: Chancengerechtigkeit erfordert, die
Verschiedenheit der Menschen in ihren Begabungen, Leistungen und ihrem sozialen
Herkommen zu berücksichtigen. Sie kann nicht durch Nivellierung oder durch die
Einschränkung der Chancen anderer erreicht werden, sondern nur durch die Förderung
der Anlagen jedes einzelnen. Das Leistungsprinzip verlangt, dass die
Leistungsmöglichkeiten des einzelnen gefordert und gefördert werden und dass
alle für ihre Leistung die gebührende Anerkennung erhalten. Leistung ist das
sozial gerechteste Aufstiegs- und Differenzierungskriterium in einer demokratischen
Gesellschaft. Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Mädchen und Jungen
bildet die Grundlage für ein partnerschaftliches Miteinander; sie darf jedoch
nicht die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen außer acht lassen.
56. Wir treten dafür ein, Lehrinhalte und Ausbildungsgänge zu
straffen, Ausbildungszeiten zu kürzen und das Angebot zu differenzieren. Nur so
können wir den gewachsenen und neuen Anforderungen, auch im internationalen Vergleich,
gerecht werden. Die Verbindung von Bildungs- und Beschäftigungssystem muss
ständige Aufgabe von Politik und Wirtschaft sein. Die Länder stehen in der
besonderen Verantwortung, ein vergleichbares Niveau in den Bildungsabschlüssen
sicherzustellen und auf diese Weise Qualität und Mobilität zu fördern.
Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer
Bestandteil unseres Bildungswesens. Sie müssen von Ländern und Kommunen
gleichberechtigt mit öffentlichen Bildungseinrichtungen gefördert werden.
57. Im zusammenwachsenden Europa sind Kenntnisse der anderen
Kulturen, Sprachen und Lebensbedingungen unverzichtbar. In Schulen, praktischer
und akademischer Ausbildung tragen sie zur Urteilsfähigkeit, zu Toleranz und Völkerverständigung
bei. Wir wollen den europäischen Austausch auf allen Ebenen fördern.
58. Unser Gemeinwesen braucht in allen Bereichen und auf allen
Ebenen Eliten, die ihr Wissen und Können im Bewusstsein der Verantwortung für
andere und im Dienst an der Sache einsetzen. Wir setzen uns für die Förderung
besonders Begabter ein. Gleichzeitig gilt für uns, dass wir diejenigen
besonders fördern wollen und müssen, die sich überfordert und den
gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen fühlen. Wir müssen ihnen
helfen, dass sie ihr Leben selbstverantwortlich gestalten können. Wir treten
für eine Neuordnung der Ausbildungsförderung ein, die für praktische und
akademische Bildungsgänge einschließlich der Aufstiegsfortbildung vergleichbare
Chancen eröffnet.
59. Wir treten für ein gegliedertes Schulsystem ein, das die
Verschiedenartigkeit von Neigungen und Begabungen berücksichtigt und den
Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsgängen ermöglicht. Deshalb halten wir an
der Hauptschule neben der Realschule und dem Gymnasium als selbständigen Bildungsgängen
mit unterschiedlichem Profil und jeweils eigenen Abschlüssen fest. Um den
Schülern eine ihren Begabungen und Leistungen gerechte Ausbildung zu
ermöglichen und die Vielfalt und Qualität der Schulformen zu sichern, muss beim
Übergang zu einer weiterführenden Schule neben dem Wunsch der Eltern die
Empfehlung der Schule ein stärkeres Gewicht erhalten.
Auftrag der Schule ist die Vermittlung von
Allgemeinbildung und Grundlagenwissen, von Kulturtechniken, der deutschen
Sprache und von Werten. Wir setzen uns für den gesetzlich geschützten
evangelischen und katholischen Religionsunterricht an unseren Schulen ein.
Daneben muss auch die religiöse Erziehung für Angehörige anderer
Religionsgemeinschaften möglich sein.
Die Schule hat auch den Auftrag, auf die Zeit nach der
Schule vorzubereiten. Die Schulen sollen über den Unterricht hinaus Raum lassen
für die Entwicklung eines sozialen und kulturellen Gemeinschaftslebens. Schüler
und Eltern müssen entsprechende Mitwirkungsrechte besitzen. Wir treten dafür
ein, dass Ganztagsangebote auf freiwilliger Grundlage in allen Schulformen
eingerichtet werden. Die Schule hilft bei der Eingliederung von Kindern und
jungen Menschen in unsere Gesellschaft und Kultur; besonders Kinder anderer
Nationalität und Sprache sind darauf angewiesen. Lehrern kommt in Partnerschaft
mit der Familie ein eigener erzieherischer Auftrag zu.
60. Unser duales Bildungssystem mit Betrieb und Schule hat sich
bewährt und ist eine wesentliche Grundlage für unsere internationale
Wettbewerbsfähigkeit. Betriebe, öffentliche Verwaltung und Tarifpartner müssen
die Attraktivität einer praktischen Berufsausbildung durch leistungsgerechte
Bezahlung, Durchlässigkeit der Laufbahnen und qualifizierte Fort- und Weiterbildung
stärken, um so die Gleichwertigkeit der beruflichen mit der akademischen
Ausbildung zu verwirklichen.
Die berufliche Bildung bedarf in Betrieb und Schule
stärkerer Differenzierung mit Zusatzangeboten für besonders Begabte ebenso wie
für leistungsschwächere Jugendliche. Wir wollen die Berufsschule durch die
Verbesserung ihrer Arbeitsmöglichkeiten und ihres Ansehens stärken. Für
besonders begabte Absolventen einer praktischen Berufsausbildung muss besser
als bisher auch der Hochschulzugang eröffnet werden.
Frauen und Männer in handwerklichen und sozialen Berufen
leisten einen unersetzlichen Beitrag für die wirtschaftliche und soziale
Leistungskraft sowie für das Ansehen Deutschlands in der Welt. Wir setzen uns
nachdrücklich dafür ein, dass neben der gesellschaftlichen Anerkennung auch die
Verdienstmöglichkeiten, insbesondere in den sozialen Berufen, deutlich
verbessert werden. Wir wollen, dass der Dienst am Menschen nicht schlechter
bezahlt wird als die Arbeit an der Maschine.
61. Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre bleiben eine
notwendige Voraussetzung für die hohe Qualität akademischer Ausbildung und für
die wissenschaftliche Leistung. Der Ausbau der Hochschulen ist hinter den
stetig steigenden Studentenzahlen zurückgeblieben; die damit verbundene Überlastung
gefährdet die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen. Dieser Entwicklung müssen
die Länder und der Bund durch den weiteren Ausbau, insbesondere der
Fachhochschulen, Rechnung tragen und zugleich durch neue Ausbildungsformen überzeugende
Alternativen zum Studium schaffen. Deshalb müssen Verwaltungs-, Wirtschafts-
und Berufsakademien weiterentwickelt werden.
Die Autonomie der Hochschulen muss sich ebenso bei der
notwendigen Verkürzung der durchschnittlichen Studienzeiten und der
erforderlichen Neuordnung der Studiengänge und Studienabschlüsse bewähren wie
bei der Beteiligung an der Auswahl der Studienbewerber, insbesondere in solchen Fächern, in denen die
Zahl der Bewerbungen die der vorhandenen Studienplätze übersteigt. Wir wollen
am Abitur als allgemeiner Hochschulzugangsvoraussetzung festhalten. Das Abitur
muss aber wieder eine verlässliche Aussage über die Studierfähigkeit machen.
Wir wollen, dass die Hochschulen vermehrt selbstverantwortlich über ihren
Haushalt verfügen können, um ihnen so einen wirtschaftlichen Einsatz der
stärker nach Leistungskriterien zu vergebenden Finanzmittel zu ermöglichen. Zur
Stärkung von Wettbewerb und Leistungsfähigkeit in und zwischen den Hochschulen
sowie zur Förderung der notwendigen Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft
und öffentlicher Verwaltung müssen die Möglichkeiten der Anstellung von
Hochschullehrern außerhalb eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit,
insbesondere bei Erstberufungen, stärker als bisher in Anspruch genommen
werden.
62. Die dauernden und tiefgreifenden Veränderungen der
Arbeitswelt bedingen in allen Berufen sich wandelnde und neue Qualifikationen.
Die Anforderungen, denen sich der einzelne sowohl im privaten und persönlichen
als auch im öffentlichen und beruflichen Leben gegenübersieht, machen
umfassende Angebote zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung notwendig.
Weiterbildung muss mit gleichem Rang und Gewicht als vierter Bildungsbereich
neben die Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung treten. die stellt ein noch
unausgeschöpftes Aufgabenfeld sowohl der Bildungs- als auch der Tarifpolitik
dar. Arbeitsmarkt und Bildungssystem können dadurch wieder stärker miteinander
verbunden und auch die Rückkehr ins Berufsleben nach der Familienphase
erleichtert werden. Die Hochschulen sollen zukünftig auf diesem Feld mit berufsbegleitenden
Aufbaustudien zusätzliche Aufgaben übernehmen. Wir wollen ihre Angebote und das
der freien Träger, der Wirtschaft und der öffentlichen Bildungseinrichtungen
fördern. Die schulische wie außerschulische politische Bildung hat für uns
einen besonderen Stellenwert. Wir treten für eine Verbesserung der
Bildungsmöglichkeiten für ältere Menschen ein.
Kirchen und Religionsgemeinschaften
63. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland gehört einer
der christlichen Kirchen an. Indem diese von Gott künden, weisen sie über die
Endlichkeit unserer Existenz hinaus und tragen für viele Menschen zur
Sinngebung ihres Lebens bei. Den Kirchen und Religionsgemeinschaften kommt eine
besondere Bedeutung für die Wertorientierung der Gesellschaft zu. Darüber
hinaus leisten sie auf sozial-karitativem Feld und im erzieherischen Bereich
vorbildliche Dienste.
Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre
eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, muss ebenso gewahrt bleiben wie ihre
Freiheit, ihrem Verkündigungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Um diese
Selbständigkeit und die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, treten wir
dafür ein, das System der Kirchensteuer beizubehalten. Wir unterstützen
nachdrücklich den Beitrag der Kirchen, ihre Mitverantwortung und ihre Mitgestaltung
für das Gemeinwohl. Wir sehen in der Bewahrung der christlichen Wertgrundlagen
unserer freiheitlichen Demokratie, insbesondere in der Unantastbarkeit der
Würde der Person, das gemeinsame Anliegen der CDU Deutschlands und der
christlichen Kirchen.
Wir sind dankbar, dass sich nach den
nationalsozialistischen Verbrechen wieder jüdische Gemeinden in Deutschland
gegründet haben. Juden und Christen sind durch unauflösliche Gemeinsamkeiten an
Werten und Traditionen miteinander verbunden. Die jüdischen Gemeinden sind Teil
unserer Kultur und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie
tragen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement zugleich zum Ansehen
Deutschlands in der Welt bei. Unter uns leben viele Menschen anderer
Religionszugehörigkeit. Wir achten ihre religiöse Überzeugung. Unsere
freiheitliche Rechtsordnung garantiert das unveräußerliche Recht auf freie
Religionsausübung. Wir erwarten von den Staaten und Regierungen in aller Welt,
dass sie in ihren Ländern Religionsfreiheit gewähren.
Medien - Freiheit in Verantwortung wahrnehmen
64. Wir treten für die Freiheit und Vielfalt der Medien ein.
Freie Medien ermöglichen die Bildung einer öffentlichen Meinung und tragen
durch einen verantwortlichen Gebrauch der Pressefreiheit zur wirksamen
Kontrolle staatlicher Macht bei. Sie wirken mehr denn je zuvor auf die
Meinungsbildung ein. Die Medien sind selbst ein politischer Faktor und tragen
angesichts ihrer vielfältigen Einflussmöglichkeiten ein hohes Maß an
Verantwortung für unser Gemeinwesen. Dieser Bedeutung müssen sie im Umgang mit
Informationen und in der Art ihrer Vermittlung gerecht werden.
Freiheit und Unabhängigkeit gelten gleichermaßen für die
gedruckten wie für die elektronischen Medien. Das Grundrecht der Meinungs- und
Pressefreiheit ist ein konstituierendes Element der Demokratie. Zu dieser
Freiheit gehört die Verantwortung; der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung,
insbesondere des Persönlichkeitsschutzes, sowie der Rücksichtnahme auf
sittliche, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen kommt dabei eine
besondere Bedeutung zu. Unser Land hat die Pflicht, sich dem weltweit
gewachsenen Interesse an Deutschland, seiner Sprache und Kultur zu stellen.
Deshalb treten wir dafür ein, die Informationen über Deutschland zu verstärken.
Freiheit und Unabhängigkeit bestimmen die
privatwirtschaftliche Organisationsform der gedruckten Medien wie Zeitung,
Zeitschrift und Buch. Wir lehnen Aushöhlungen des Tendenzschutzes ebenso ab wie
die Beeinträchtigung der bestehenden publizistischen Freiheit.
- Wir setzen
uns für die Einführung medienkundlicher Unterrichtsinhalte an den Schulen ein.
Zu einem wirksamen Jugendschutz gehört eine qualifizierte Medienerziehung
bereits vom Kindergartenalter an. Ziel ist, dass der einzelne den
eigenverantwortlichen Umgang mit den Medien lernt und ihre positiven Impulse
nutzen kann.
Wir wenden uns gegen eine verharmlosende und immer
hemmungslosere Darstellung von Gewalt in Massenmedien, in Videofilmen und
Computerspielen, gegen Pornographie sowie entwürdigende Darstellungen in der
Werbung. Vor allem bei Kindersendungen muss auf Gewaltdarstellungen verzichtet
werden. Wir fordern die Verantwortlichen im Bereich der Medien auf, sich einer
wirksamen freiwilligen Selbstkontrolle, die bestehende Aufsichtsgremien ergänzt,
zu unterziehen. Darüber hinaus sind alle Aufsichtsmöglichkeiten auszuschöpfen,
die sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk
vorhanden sind. Entsprechend ihrer Verantwortung muss die Ausbildung in
journalistischen und anderen Medienberufen hochwertig sein. Einer auf den
Dienst am Menschen bezogenen Medienethik ist in der Aus- und Fortbildung ein
erhöhter Stellenwert beizumessen.
- Wir treten
für die Beibehaltung des dualen Systems von öffentlich-rechtlichem und privatem
Rundfunk ein. Unverzichtbare Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist
es, seiner besonderen kulturellen, föderalen und gesellschaftspolitischen
Verantwortung gerecht zu werden und dadurch einen Beitrag für die Qualität
unserer Medienkultur zu leisten. Zur Erfüllung dieses Auftrages ist nicht die
Beibehaltung der Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Sendern und Programmen
notwendig, sondern mehr Wirtschaftlichkeit und die Bereitschaft zur Reform
durch effiziente und kostengünstige Organisationsformen.
Private Sender stehen ebenso in der Verantwortung für
die Demokratie. Wir sind für ein plurales Angebot und lehnen deshalb jede Form
von Übermacht in Druck- und elektronischen Medien ab. Wir wenden uns gegen
Medienkonzentrationen im nationalen und internationalen Bereich, welche die
Pluralität der Meinungen und den Erhalt des Wettbewerbs gefährden. Neue
technische Entwicklungen werden bei den elektronischen Medien die Programmangebote
in Zukunft noch vergrößern. Der Satellitenrundfunk überwindet Ländergrenzen,
lässt die Welt enger zusammenkommen und führt zu einem erhöhten Wettbewerb
auf internationaler wie europäischer
Ebene. Diese Entwicklung enthält Chancen, aber auch Gefahren. Der gemeinsame
europäische Markt für Rundfunk-, Fernseh- und neue Informationssysteme muss
durch das Prinzip des freien Informationsflusses und der wechselseitigen
Anerkennung von Sende- und Einspeisungsgenehmigungen gestaltet werden. Dabei
sind der Schutz der Menschenwürde, der Jugend und des fairen Wettbewerbs der Programme
sicherzustellen.
Wir fordern und unterstützen eine gesellschaftliche
Verständigung über eine Medienethik. In ihrem Mittelpunkt muss die Ehrfurcht
vor dem Leben, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Toleranz und
Bereitschaft zum Dialog stehen. Eine so verstandene Medienethik fordert
Unparteilichkeit, Offenheit, Selbstkritik, Fairness und Wahrhaftigkeit. Sie
machen den Kern publizistischer Verantwortung bei der Wahrnehmung der Dienstleistungsaufgabe
Information aus.
Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes setzen wir uns
ein:
- Jeder
Bürger muss einen gesetzlich geregelten Auskunftsanspruch gegen Presseorgane,
Rundfunk und Fernsehen über die ihn betreffenden gesammelten Informationen
erhalten. Bei nachgewiesener Unrichtigkeit muss er einen Berichtigungsanspruch
haben, der im Extremfall in einen Löschungsanspruch übergehen kann.
- Das
Gegendarstellungsrecht der Betroffenen ist zu erweitern. Kommentierende,
glossierende oder inhaltliche Anmerkungen der Redaktion sind gesetzlich zu
verbieten.
- Jeder
Bürger muss einen gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruch gegen
Presseorgane, Rundfunk und Fernsehen für den Fall erhalten, dass über ihn eine
Tatsachenbehauptung öffentlich verbreitet worden ist, es sei denn, dass die
behauptete Tatsache erweislich wahr ist.
Freizeit und Sport
65. Zur freien Entfaltung der Person braucht der Mensch Muße und
Entspannung. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, außerhalb des Arbeitslebens
schöpferische Fähigkeiten zu entfalten, sich politisch und gesellschaftlich zu
engagieren oder künstlerischen und sportlichen Neigungen nachzugehen. Wir
treten dafür ein, die Freizeit und den Sport nicht in erster Linie der
Freizeitindustrie zu überlassen. Wir unterstützen ausdrücklich die
ehrenamtliche Tätigkeit in Verbänden, Vereinen, in der Nachbarschaft und in
anderen gesellschaftlichen Bereichen, die zu mehr menschlichem Miteinander
beitragen. Unser Bildungswesen muss zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung befähigen.
Sport, insbesondere der Breitensport in den Vereinen,
dient der Gesundheitserhaltung und Leistungsförderung in jedem Lebensabschnitt
und ist wichtig für Erziehung und Freizeit. Er verbindet spielerisch die Freude
an der eigenen Leistung mit der Begegnung und dem Einsatz in einer Gruppe. Der
Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und trägt
zur Integration in die Gemeinschaft bei. Die Förderung des Breiten- und Spitzensports
bleibt verpflichtende Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Spitzensport muss
seiner Vorbildfunktion gerecht werden.
Freiheit der Kunst
66. Wir bekennen uns zur Freiheit der Kunst und zum Grundsatz
öffentlicher Kulturförderung. Kunst ist eine eigene Weise der
Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Sie hat Bedeutung für die Entfaltung
der schöpferischen Kräfte des Menschen und damit für die Kreativität unserer
ganzen Gesellschaft; in der Begegnung mit ihr gewinnt der Mensch ein vertieftes
Verständnis vom Leben. Das kulturelle Leben unserer Demokratie reicht von der
Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes über die traditionelle Volkskunst
bis hin zu neuen Formen des künstlerischen Schaffens und ist Gradmesser für den
geistigen Reichtum unseres Gemeinwesens. Wir wollen allen die aktive und passive
Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen und unsere vielfarbige Kulturgesellschaft
fortentwickeln. Förderung von Spitzenbegabungen und qualifizierte
Breitenförderung ergänzen sich.
Kulturförderung ist nicht allein staatliche Aufgabe. Die
Grundsubstanz institutioneller Kultur zu gewährleisten und die Kunst unserer
Gegenwart zu unterstützen ist Pflicht der öffentlichen Hand. Die subsidiäre
Förderung von einzelnen Initiativen, von Künstlerinnen und Künstlern muss in
Zukunft verstärkt werden. Wir wollen die Rahmenbedingungen für private
Fördervereine, Künstlerinitiativen, Mäzene und Sponsoren verbessern.
Kommunen und Länder haben nach den Prinzipien von
Föderalismus und Subsidiarität die Hauptzuständigkeit der öffentlichen
Kulturförderung und können mit unterschiedlichen Akzentsetzungen ihr eigenes
kulturelles Profil prägen. Die Kulturförderung des Bundes muss angesichts der
Wiedervereinigung den Erfordernissen der
Kulturnation Rechnung tragen. Mit der auswärtigen Kulturpolitik tragen wir zum
Ansehen Deutschlands in der Welt bei.
K A P I T E L III
FÜR EINE ÖKOLOGISCHE UND SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT
1. PRINZIPIEN
DER ÖKOLOGISCHEN UND SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT
67. Die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft ist ein
wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Programm für alle. Sie hat ihr
geistiges Fundament in der zum christlichen Verständnis des Menschen gehörenden
Idee der verantworteten Freiheit und steht im Gegensatz zu sozialistischer
Planwirtschaft und unkontrollierten Wirtschaftsformen liberalistischer Prägung.
Wir treten für die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft ein, weil sie wie
keine andere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung unsere Grundwerte Freiheit,
Solidarität und Gerechtigkeit verwirklicht. Ihre Grundlagen sind Leistung und
soziale Gerechtigkeit, Wettbewerb und Solidarität, Eigenverantwortung und
soziale Sicherung. Sie verbindet den Leistungswillen des einzelnen mit dem
sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft und schafft im Rahmen ihrer
ökologischen Ordnung die Voraussetzungen für die Bewahrung der Schöpfung.
Wir vertrauen auf die schöpferischen Fähigkeiten des
Menschen, sich in Freiheit und Verantwortung zu entfalten. Wir wissen, dass der
Mensch seine Fähigkeiten missbrauchen und ohne Rücksicht auf soziale und
ökologische Belange wirtschaften kann. Deshalb muss unser Staat
Rahmenbedingungen setzen, um die Kräfte der Selbstregulierung in der Wirtschaft
zu stärken und alle am Wirtschaftsleben Beteiligten auf die Beachtung sozialer
und ökologischer Erfordernisse zu verpflichten. Dabei sind die Prinzipien des
Wettbewerbs und der sozialen sowie ökologischen Ordnung miteinander verbunden
und bedingen sich wechselseitig. Wir wollen die Ökologische und Soziale
Marktwirtschaft so fortentwickeln, dass die persönliche Initiative gestärkt,
immer mehr Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt
verwirklicht und die Umwelt wirksam geschützt wird.
Markt und Wettbewerb
68. Markt und Wettbewerb sind zentrale Elemente unserer
Wirtschaftsordnung und ermöglichen Freiheit durch Dezentralisation von Macht.
Der freiheitlichen Demokratie entspricht der Markt als Organisationsform der
Wirtschaft. Wettbewerb fördert den Leistungswillen des einzelnen und dient
damit zugleich dem Wohl des Ganzen. Markt und Wettbewerb ermöglichen eine
effiziente und preisgünstige Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, sorgen
für eine auf die Wünsche der Konsumenten ausgerichtete Produktion, fördern Innovationen
und zwingen zur ständigen Rationalisierung. Mehr Staat und weniger Markt führen
demgegenüber vielfach zur Verminderung der Leistungsbereitschaft der
Leistungsfähigen und damit zu weniger Wohlfahrt und weniger Freiheit für alle.
Allerdings kann der Markt nicht allein aus sich soziale Gerechtigkeit bewirken.
Die Leistungsgerechtigkeit des Marktes ist nicht identisch mit der sozialen
Gerechtigkeit. Die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft fügt deshalb
Marktordnung und Ordnung der sozialen Leistungen zu einem ordnungspolitischen
Ganzen zusammen. Dabei muss der
Grundsatz gelten: Soviel Markt wie möglich, um Eigeninitiative,
Leistungsbereitschaft und Selbstverantwortung des einzelnen zu stärken, und
soviel Staat wie nötig, um Wettbewerb und die soziale und ökologische Ordnung
des Marktes zu gewährleisten.
Zu einer freiheitlichen und sozialen Wirtschaftsordnung
gehört das sozial verpflichtete Privateigentum. Privateigentum an
Produktionsmitteln ist Bedingung für die wirtschaftliche und sorgsame Nutzung
knapper Güter sowie für die Leistungsfähigkeit und Produktivität der
Wirtschaft. Die Vertrags-, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit sowie die
Freiheit der Berufswahl sind ebenso grundlegende Voraussetzungen für freie
wirtschaftliche Betätigung wie die Chance des Gewinns und das Risiko des
Verlustes.
Soziale Ordnung
69. Wirtschafts- und Sozialordnung sind untrennbar miteinander
verbunden. Sie begrenzen und ergänzen sich gegenseitig. Eine Wirtschaftspolitik
ohne soziale Gerechtigkeit gefährdet den sozialen Frieden und führt zugleich zu
volkswirtschaftlichen Verlusten und gesellschaftlicher Instabilität. Unsere
soziale Ordnungspolitik verbindet die Prinzipien der Humanität und
Wirtschaftlichkeit sowie der Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit. Sie zielt
auf die Stärkung der Eigenverantwortung, auf persönliche Hilfe und aktive
Solidarität.
Wir gestalten unsere soziale Ordnungspolitik nach den
Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität. Wir wollen gemeinschaftlich die
Risiken absichern, die der einzelne nicht allein und aus eigener Kraft tragen
kann. Grundlegende Elemente unserer sozialen Ordnung bleiben Versicherungspflicht
und Leistungsgerechtigkeit sowie Dezentralisierung und Selbstverwaltung in den
Sozialversicherungen.
Unsere Sozialordnung beruht zu einem erheblichen Teil
auf der Solidarität zwischen den Generationen. Angesichts der tiefgreifenden demographischen
Veränderungen dürfen wir diesen Generationenvertrag nicht überlasten. Es
entspricht unserem Verständnis von Solidarität und Subsidiarität, angesichts
des gewachsenen Wohlstandes die Absicherung von zumutbaren Risiken in die
Eigenverantwortung des einzelnen zu übertragen.
Von besonderem Wert für unsere soziale Ordnung und für
den Erfolg unserer Wirtschaft ist die soziale Partnerschaft. Ein Vergleich mit
vielen anderen Industrieländern zeigt, wie hoch die produktive Kraft des
sozialen Friedens einzuschätzen ist. Zur sozialen Partnerschaft in der
Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft gehören vor allem Mitbestimmung,
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, Vermögensbeteiligung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Tarifautonomie.
Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Faktor unseres
sozialen Friedens. Die Idee der Partnerschaft erfordert funktionsfähige
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die Tarifpartner tragen besondere
Verantwortung für Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität und Wachstum und damit
für das Gemeinwohl. Zu den grundlegenden Elementen unserer sozialen Ordnung
gehören ferner ein wirksamer Arbeitnehmerschutz, die Mitbestimmung und
Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer und die soziale Partnerschaft ebenso wie
die Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Ökologische Ordnung
70. Wir Christliche Demokraten erweitern die Soziale
Marktwirtschaft um eine ökologische Dimension. Stärker als bisher wollen wir
die Kräfte und Steuerungsmechanismen der Marktwirtschaft einsetzen, um einen
schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu erreichen. Ziel der Ökologischen und
Sozialen Marktwirtschaft ist es, eine Synthese von Ökonomie, sozialer
Gerechtigkeit und Ökologie zu schaffen.
Unsere Verantwortung für die Schöpfung muss auch unser
wirtschaftliches Handeln leiten. Wir müssen die Vernetzung von Mensch, Natur
und Umwelt zum Prinzip unseres Handelns machen. Grundlage der ökologischen
Ordnung sind das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip. Wir wollen, dass in
Zukunft jeder die Kosten unterlassener Umweltvorsorge und der Inanspruchnahme
von Umwelt tragen muss, die aus seinem Verhalten als Produzent oder Konsument
entstehen. Das ist nur dann gewährleistet, wenn sich diese Kosten in ökologisch
ehrlichen Preisen niederschlagen. Damit setzen wir Signale und schaffen Anreize
zu umweltschonendem Verhalten.
Marktwirtschaftliche Anreize und das gesetzliche
Ordnungsrecht sind die Instrumente zur Verwirklichung dieser Ziele. Über beide
Instrumente kann die Knappheit der Naturgüter erfasst werden. Ausgehend von der
Verantwortung des einzelnen in der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft
treten wir dafür ein, zunächst alle Chancen zur Kooperation zu nutzen, bevor
staatliche Regelungen eingesetzt werden müssen. Wir werden auch künftig das
ökologische Ordnungsrecht mit gesetzlichen Ge- und Verboten, Grenzwerten, Auflagen
und Genehmigungserfordernissen zur wirkungsvollen Abwehr von unmittelbaren
Gefahren für Mensch und Umwelt benötigen. Um die Leistungsfähigkeit und
Innovationskraft der Wirtschaft verstärkt in den Dienst der Umwelt zu stellen,
wollen wir aber mehr als bisher ökologische Ordnungselemente im Steuerrecht,
Umweltabgaben, Kompensationsmöglichkeiten, Zertifikats- und Haftungsregelungen
einsetzen. Indem wir durch solche marktwirtschaftlichen Anreize die
Umweltschonung belohnen und die Inanspruchnahme von Umwelt mit Kosten belegen,
verfolgen wir den Weg zu ökologisch ehrlichen Preisen und stärken die
Eigeninitiative zu mehr Umweltschutz.
Wir Christliche Demokraten werben für ein neues Verständnis
von Wohlstand und Wachstum. Wesentlicher Bestandteil des Wohlstandes ist eine
gesunde und lebenswerte Umwelt. Wachstum bedeutet weitaus mehr als nur die Mehrung
von Gütern und Dienstleistungen. Unser neues Verständnis von Wachstum schließt
die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Einsatz modernster
Produktionsmethoden und den Weg ökologisch ehrlicher Preise für die
Inanspruchnahme von Umwelt ein.
2. DIE
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES DEUTSCHLAND VERBESSERN
71. Wir Christliche Demokraten haben die Soziale Marktwirtschaft
politisch entwickelt, gegen heftige Widerstände durchgesetzt und in Jahrzehnten
der Regierungsverantwortung ausgestaltet. Weltweit gilt dieses Wirtschafts- und
Gesellschaftsmodell als Vorbild. Auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie
ist in der Bundesrepublik Deutschland eine beispiellose wirtschaftliche Entwicklung
und der Ausbau des Systems der sozialen Sicherheit gelungen. Wir halten an dem
Ziel fest, die Lebensverhältnisse in ganz Deutschland einander anzugleichen,
Wohlstand für alle in ganz Deutschland zu schaffen und den sozialen Ausgleich
zwischen Schwachen und Starken zu verwirklichen.
72. Unser Wirtschaftsstandort steht durch die Veränderungen in
Deutschland, Europa und der Welt in wirtschaftlicher, technologischer und
sozialer Hinsicht vor neuen Herausforderungen. Angesichts des Europäischen
Wirtschaftsraumes und des zunehmenden Austauschs mit den mittel- und
osteuropäischen Staaten, der Internationalität von Märkten und des wachsenden
internationalen Standortwettbewerbs und vor allem angesichts der grundlegend
veränderten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen nach der
Wiedervereinigung Deutschlands müssen wir unsere wirtschaftliche Konkurrenz-
und Leistungsfähigkeit verbessern, für die soziale Sicherheit und die
Lebensgrundlagen künftiger Generationen nachhaltig sorgen.
73. Die sozialistische Planwirtschaft hat in den neuen Ländern in
Deutschland große ökologische und ökonomische Zerstörungen hinterlassen und den
Menschen schweren Schaden zugefügt. Im wiedervereinigten Deutschland ist es
daher eine Aufgabe aller Verantwortlichen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik,
den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Neuaufbau in den neuen
Bundesländern voranzutreiben. Mit dem Aufbau einer hochmodernen Infrastruktur,
durch Investitionen in Arbeitsplätze und innovative Produkte, durch die
Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungswesens und durch die Stärkung von
Forschung und Entwicklung schaffen wir die Voraussetzungen für eine leistungsfähige
Wirtschaft. Mit der Wiedervereinigung sind wir gemeinsam auch wirtschaftlich an
Zukunftschancen reicher geworden. Bei unseren Ansprüchen müssen wir aber unsere
veränderte gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Wir müssen
aufhören, das bisherige Wachstum des Wohlstandes im Westen einfach
fortschreiben zu wollen.
Die Wiedervereinigung bietet uns die Chance, unsere
Wirtschafts- und Sozialordnung in ganz Deutschland zu erneuern und
Fehlentwicklungen in den alten Bundesländern zu korrigieren. Wir wollen die
Leistung und die Risikobereitschaft des einzelnen fördern, bürokratische
Hemmnisse abbauen, wo immer möglich deregulieren, privatisieren und
Subventionen abbauen sowie die Beteiligung breiter Volksschichten am
Produktivkapital fördern. Wir wollen ökologische Erfordernisse stärker als
bisher durch marktwirtschaftliche Mittel berücksichtigen. Wir wollen unseren
Sozialstaat umbauen, um die Folgen der demographischen Veränderungen zu
bewältigen und auch in Zukunft soziale Gerechtigkeit verwirklichen zu können.
74. Als rohstoffarmes Land mit hohen Arbeitskosten ist
Deutschland besonders auf die Leistungs- und Innovationsfähigkeit seiner
Menschen und der Wirtschaft angewiesen. Wir müssen uns mit unserer Fähigkeit zu
Spitzenleistungen auf Produkte und Produktionstechniken mit Spitzenqualität
konzentrieren. Technologischer Fortschritt vollzieht sich in immer kürzeren
Zyklen und erfordert eine Beschleunigung von Innovationen. Die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes hängt deshalb wesentlich von einem
hohen Leistungsstand bei Forschung und Entwicklung sowie bei der Anwendung
neuer Technologien wie Bio-, Gen-, Informations- und Umwelttechnologien ab.
Umweltfreundlichen Produkten und Technologien gehört die Zukunft. Mit der
Weiterentwicklung unserer Wirtschaftsordnung zu einer Ökologischen und Sozialen
Marktwirtschaft können wir nicht nur unsere führende Rolle im Bereich der
Umwelttechnologien ausbauen, sondern auch einen wesentlichen Standortvorteil
für die Zukunft sichern.
Zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Deutschland treten wir ein für:
- die
Rückführung des Staatsanteils und die Senkung von Steuern und Abgaben,
- die
Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung und deren
Infrastruktur,
- die
Förderung von Zukunftstechnologien und des Umweltschutzes,
- Privatisierung
und Abbau von Subventionen, Deregulierung und Verringerung bürokratischer
Vorschriften und Auflagen sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren,
- flexiblere
Arbeits- und längere Maschinenlaufzeiten sowie deren Entkopplung,
- die
Verbesserung der Informations- und Verkehrsinfrastruktur
- und
insbesondere die Sicherung unseres sozialen Friedens und der sozialen
Partnerschaft.
Als exportorientierte Industrienation ist Deutschland
auf einen freien Welthandel angewiesen. Protektionismus blockiert die Dynamik
der Wirtschaft und verhindert Innovationen. Mit dem Europäischen
Wirtschaftsraum entsteht in Europa ein großer integrierter Markt, der sich auch
den mittel- und osteuropäischen Staaten öffnen muss. Um den Wirtschaftsstandort
Deutschland und Europa zu sichern und zu verbessern, streben wir eine
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion an und treten für offene Märkte nach
innen und außen ein.
Finanz- und Steuerpolitik
75. Die Rahmenbedingungen der Finanzpolitik haben sich durch den
Aufbau der neuen Bundesländer für eine längere Übergangszeit stark verändert.
Damit das Zusammenwachsen Deutschlands zügig vorangebracht wird, haben wir
vorübergehend eine höhere Staatsverschuldung, ein Ansteigen des Staatsanteils,
der Steuerbelastung und der Staatsausgaben in Kauf nehmen müssen. Im Anschluss
daran muss jedoch die Verschuldung konsequent rückgeführt, alle öffentlichen
Haushalte konsolidiert, der Staatsanteil am Bruttosozialprodukt vermindert und
mittelfristig die Steuerbelastung gesenkt werden. Der Abbau der Staatsquote bei
konsolidierten Staatshaushalten ist die Meßlatte aller finanzpolitischen
Entscheidungen. Die Voraussetzungen zur Senkung der Verschuldung schaffen wir,
indem wir die Aufgaben des Staates neu bestimmen. Wir müssen neu festlegen,
welche öffentlichen Leistungen Vorrang haben, was der Staat und die
Sozialversicherungssysteme leisten können, welche öffentlichen Dienstleistungen
über Marktbeziehungen geregelt werden können und auf welche Leistungen wir
verzichten müssen.
Erforderlich sind Strukturveränderungen und
Umschichtungen, Ausgabenverminderungen und Effizienzsteigerungen. Indem wir
deregulieren, entbürokratisieren und privatisieren, wollen wir erreichen, dass
öffentliche Aufgaben effizienter und kostengünstiger wahrgenommen werden. Wir
wollen mehr als bisher einen Teil der öffentlichen Aufgaben durch besondere
Entgelte wie Preise und Gebühren und durch Selbstbeteiligungsanteile
finanzieren. Dies erhöht die Kostentransparenz öffentlicher Angebote,
begünstigt den Wettbewerb und führt zu einem kostengünstigeren und sparsameren
Umgang mit öffentlichen Leistungen.
Um die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, ist ein
nachhaltiger Subventionsabbau notwendig. Dauerhafte Subventionen lähmen die
Marktkräfte, verzerren den Wettbewerb, behindern den Strukturwandel und die
Wirtschaftsdynamik. Wir wollen Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und sonstige
subventionsähnliche Ausgaben weiter reduzieren. Subventionen sollten grundsätzlich
befristet und degressiv gestaltet werden. Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung
müssen mit aller Konsequenz bekämpft werden.
76. Der Grundgedanke der sozialen Gerechtigkeit ist nicht nur bei
den Empfängern staatlicher Leistungen, insbesondere bei Sozialleistungen, zu
berücksichtigen, sondern auch bei der Belastung der Steuer- und Beitragszahler.
Es geht nicht nur um Verteilungs-, sondern gleichermaßen auch um Leistungsgerechtigkeit.
Steuern und Abgaben dürfen weder die private Initiative noch die
Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern lähmen.
Zur Erhöhung der Transparenz und der Gerechtigkeit sowie
zur Verwaltungsvereinfachung streben wir an, das Steuersystem und die nicht auf
Beiträgen beruhenden Sozialleistungen so weit wie möglich zu integrieren.
Wir wollen mittelfristig sowohl die Steuerbelastung
insgesamt reduzieren als auch unser Steuersystem neu strukturieren. Die
Belastung der produktiven Faktoren Kapital und Arbeit durch die direkten
Steuern ist zu hoch. Wir wollen niedrigere direkte Steuersätze, aber eine
breitere Steuerbemessungsgrundlage mit weniger steuerlichen Vergünstigungen und
Ausnahmetatbeständen. Das dient zugleich der Vereinfachung und damit der
Steuergerechtigkeit. Zugleich werden wir den Konsum, insbesondere bei
Energieverbrauch und Umweltbelastungen, steuerlich stärker belasten müssen.
Indem wir das Steuersystem ökonomisch und ökologisch neu orientieren, stellen
wir wichtige Weichen zur Fortentwicklung der Ökologischen und Sozialen
Marktwirtschaft. Dies entspricht auch den Erfordernissen im internationalen
Wettbewerb der Unternehmensbesteuerung, da in vielen Staaten die direkten
Steuersätze niedriger sind als in Deutschland. Das Sachkapital darf künftig
steuerlich gegenüber dem Finanzkapital nicht benachteiligt sein.
Ertragsunabhängige Steuern wollen wir vermindern und die
EG-Steuerharmonisierung weiter vorantreiben.
Währungspolitik
77. Geldwertstabilität ist für eine solide wirtschaftliche
Entwicklung und als Grundlage sozialer Gerechtigkeit von entscheidender
Bedeutung. Stabilität dient den Sparern und Verbrauchern. Voraussetzung für den
Erfolg der Geld- und Währungspolitik ist, dass alle Beteiligten im
Wirtschaftsleben einschließlich der Tarifpartner und der öffentlichen
Gebietskörperschaften ihren Stabilitätsbeitrag leisten.
In Europa ist es unser gemeinsames Anliegen, die
Geldwertstabilität zu sichern. Einzelne Währungen und nationale Notenbanken
allein können in zusammenwachsenden Märkten auf Dauer nicht für
Währungsstabilität sorgen. Gerade das exportorientierte Deutschland benötigt
die stabile Kaufkraft des europäischen Marktes. Wir streben eine
Wirtschafts- und Währungsunion an, deren
Voraussetzung die strikte Einhaltung der im Vertrag von Maastricht festgelegten
Konvergenzkriterien ist. Beim Eintritt in die Währungsunion werden hohe
Maßstäbe an die wirtschaftlichen Voraussetzungen der teilnehmenden Länder, vor
allem hinsichtlich niedriger Inflationsraten und ihrer Haushaltsdisziplin,
angelegt. Diese Maßstäbe dürfen nicht verändert werden.
Die geldpolitische Verantwortung soll in der
Wirtschafts- und Währungsunion auf die Europäische Zentralbank übertragen
werden, die - wie die Deutsche Bundesbank - unabhängig und vorrangig der
Preisstabilität verpflichtet ist. Wir wollen mit der Europäischen Währungsunion
die notwendigen Voraussetzungen für eine konsequent am Ziel der
Geldwertstabilität ausgerichtete gemeinsame europäische Währung schaffen, die
ebenso stabil sein muss wie die Deutsche Mark.
Wettbewerbspolitik
78. Die Freiheit des einzelnen und die Offenheit der Gesellschaft
sind Voraussetzungen für Wettbewerb. Der Wettbewerb ist seinerseits Grundlage
für Chancenvielfalt. Wir wollen individuelle Chancengerechtigkeit sichern,
Märkte offen halten und unlauteren Wettbewerb unterbinden. Wo die Konzentration
wirtschaftlicher Macht das Prinzip des Wettbewerbs verletzt, ist die
Wahlvielfalt der Bürger und die Wirkung des Marktes beeinträchtigt. Der Staat
muss deshalb der Konzentration wirtschaftlicher Macht entgegenwirken.
Wir treten dafür ein, wettbewerbsrechtliche
Sonderregelungen für die Bereiche Verkehr, Versicherung, Banken, Energie- und
Versorgungswirtschaft, Arbeitsvermittlung und freie Berufe grundsätzlich den
allgemeinen Wettbewerbsregelungen anzupassen.
Die Aufgaben der Wettbewerbspolitik verlagern sich
zunehmend auf die europäische Ebene. Dabei dürfen die wettbewerbsorientierten
Grundsätze des deutschen Kartellrechts nicht in Frage gestellt werden. Wir
wollen, dass die Fusionskontrolle der Europäischen Union institutionell
abgesichert und ein unabhängiges europäisches Kartellamt geschaffen wird. Neben
der Fusionskontrolle verstehen wir es als weitere Elemente unserer
Wettbewerbspolitik, staatliche Subventionen zu begrenzen und abzubauen,
Wirtschaftsbetriebe mit staatlicher Beteiligung zu privatisieren und eine
offensive Verbraucherpolitik zu vertreten, durch die der Verbraucherschutz
gewährleistet ist.
Strukturpolitik
79. Beim Aufbau einer leistungsfähigen Wirtschaft in den neuen
Bundesländern gibt es zu einem marktwirtschaftlichen Kurs und einer weiteren
Privatisierung keine Alternative. Die besondere Situation in den neuen
Bundesländern erfordert aber für eine längere Übergangszeit im Interesse der
Menschen eine aktive Strukturpolitik. Dabei hat die Errichtung einer neuen und
modernen Infrastruktur Priorität. Im gesamten Bereich der Wirtschaft streben
wir eine möglichst weitgehende Privatisierung an. Nur durch den
wirtschaftlichen Strukturwandel hin zu Unternehmen, die im Wettbewerb bestehen
können, sind gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu erreichen. Um
diesen Wandel und eine industrielle Zukunft zu sichern, ist eine weitgehende -
im Zeitablauf abnehmende - Flankierung durch staatliche Hilfen erforderlich. Um
industrielle Kerne zu erneuern und industriell leistungsfähige Regionen als
Wachstums- und Entwicklungspole zu gewinnen, wollen wir sanierungsfähige, aber
noch nicht privatisierte Unternehmen an die Wettbewerbs- und damit Privatisierungsfähigkeit
heranführen. Ziel dieser aktiven Strukturpolitik ist es, in den neuen Bundesländern
eine zukunftsfähige, breit strukturierte Wirtschaft zu entwickeln.
Mit einer engeren Verknüpfung von Struktur- und
Arbeitsmarktpolitik wollen wir den Zeitraum zwischen dem Wegbrechen alter,
unrentabler und dem Entstehen neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze
überbrücken und verkürzen sowie soziale Härten vermeiden und abschwächen.
Zugleich soll erreicht werden, dass die vorhandenen qualifizierten
Arbeitskräfte nicht abwandern, ihre Qualifikation verbessert wird und sie in
ihrer Heimat eine tragfähige Beschäftigungsperspektive erhalten.
In den alten Bundesländern sind industrielle
Beteiligungen und sonstige privatwirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen
Hand konsequent zu privatisieren. Außerdem können die Einrichtung und der
Betrieb von Infrastrukturen im Bereich Verkehr, öffentlichen
Planungsleistungen, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie in der Energie- und
Abfallwirtschaft soweit wie möglich privatisiert werden. Privatwirtschaftliche,
durch Markt und Wettbewerb gesteuerte und kontrollierte unternehmerische
Tätigkeit gewährleistet am besten wirtschaftliche Freiheit, ökonomische
Effizienz und Anpassung an sich verändernde Marktverhältnisse. Soziale
Flankierungen erfolgen durch die Ausgleichs- und Förderinstrumente der Sozial-
und Arbeitsmarktpolitik, grundsätzlich dagegen nicht durch die unternehmerische
Betätigung des Staates.
Ein kontinuierlicher Strukturwandel ist unverzichtbar,
um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Dieser Strukturwandel muss
grundsätzlich der wettbewerblich geordneten Marktsteuerung überlassen werden.
Staatliche Wirtschaftslenkung ist dazu nicht in der Lage. Aufgabe der
Strukturpolitik kann es nur sein, die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und
Beschäftigten nach Kräften zu fördern und den Strukturwandel sozial
abzusichern. Wo sektorale oder regionale Hilfen dazu notwendig sind, müssen sie
zeitlich befristet, degressiv gestaltet und mit anpassungsorientierten Auflagen
verbunden sein.
Mittelstandspolitik
80. Die Leistungsfähigkeit der Ökologischen und Sozialen
Marktwirtschaft beruht auf einer ausgewogenen Struktur von Klein-, Mittel- und
Großbetrieben. Wir brauchen die Wirtschaftskraft eines breiten Mittelstandes
und den Ideenreichtum und Erfolgswillen mittelständischer Unternehmer mit ihrer
großen Innovations- und Entwicklungsdynamik. Die mittelständische Wirtschaft
ist von großer Bedeutung, im Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten und
schaffen zu können. Der Mittelstand ist unverzichtbar für die Aufrechterhaltung
des Wettbewerbs. Er gibt die ständige Chance des Wechsels von der abhängigen Beschäftigung
in die Selbständigkeit und ist Voraussetzung für die Dezentralisierung
wirtschaftlicher Macht. Für den Aufbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern
kommt dem Mittelstand eine Schlüsselfunktion zu.
Mittelständische Unternehmen haben besondere Vorteile,
weil sie vielfach flexibler sind, schneller entscheiden können und weniger
bürokratisch sind. Sie sind aber im Wettbewerb teilweise gegenüber
Großunternehmen benachteiligt. Für mittelständische Unternehmen sind deshalb
Erleichterungen, insbesondere im Steuerrecht und bei der Bildung von
Eigenkapital, erforderlich. Um die im internationalen Vergleich beispielhafte
mittelständische Struktur unserer Wirtschaft zu erhalten, treten wir dafür ein,
den Generationenwechsel von Familienunternehmen durch entsprechende steuerliche
Regelungen zu erleichtern.
Wir brauchen mehr Unternehmerinnen und Unternehmer und
wollen deshalb den Schritt in die berufliche Selbständigkeit erleichtern.
Unsere Wirtschaft muss leistungsbewussten und risikobereiten Unternehmern die
Chance zur Selbständigkeit bieten. Deshalb halten wir daran fest, in den neuen
Bundesländern den Mittelstand verstärkt zu fördern. Eine konsequente
Mittelstandspolitik ist die beste Voraussetzung, um unsere marktwirtschaftliche
Ordnung zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
Eigentums- und Vermögenspolitik
81. Privates und sozial verpflichtetes Eigentum einschließlich
des Erbrechts ist ein Grundpfeiler der Ökologischen und Sozialen
Marktwirtschaft. Es gibt dem einzelnen mehr Entscheidungsmöglichkeiten und
erhöht damit seine persönliche Freiheit. Auch für den wirtschaftlichen Aufbau
in den neuen Bundesländern ist ein möglichst breit gestreutes Privateigentum an
Unternehmen und Grundstücken von zentraler Bedeutung. Privatisierung und
Reprivatisierung müssen vorangetrieben werden, auch im Bereich des
Wohneigentums. Privateigentum ist eine entscheidende Bedingung dafür, dass
Investitionen getätigt und damit die Grundlage für rentable Arbeitsplätze und
selbsterwirtschaftete Arbeitseinkommen und Gewinne geschaffen werden. Der Staat
hat die Pflicht, privates Eigentum zu schützen.
Unter den Bedingungen des Sozialismus konnte nur wenig
Kapital gebildet werden; es fand vielmehr ein gewaltiger Kapitalverzehr statt.
Deshalb sind die Chancen zu neuer privater, breiter Kapitalbildung für die
Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern wirksam zu fördern.
Die Bildung von Produktivvermögen in Arbeitnehmerhand
ist eine soziale Notwendigkeit und ein Weg, um den Arbeitnehmern Mitverantwortung
zu übertragen und eine gerechte Einkommensverteilung zu sichern. Wir werden
eine breite Vermögensbildung am Produktivkapital nur dann erreichen, wenn der
Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und die Tarifpartner
entsprechende Tarifverträge abschließen.
Die Eigenkapitalbildung kann verbessert werden, indem
die Arbeitnehmer an den Erträgen der Unternehmen beteiligt und ihre Ersparnisse
in Form von Miteigentum nutzbar gemacht werden. Nicht nur in den alten, sondern
gerade auch in den neuen Bundesländern sollten die Tarifpartner die bestehenden
Fördermöglichkeiten ausschöpfen. Wir wollen die rechtlichen und finanziellen
Bedingungen dafür verbessern.
Wissenschaft, Forschung und Technik
82. Wissenschaft, Forschung und Technik sind für die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes von entscheidender
Bedeutung. Die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft werden zu einem
erheblichen Teil mit technologieintensiven Gütern erzielt. Die industrielle
Beschäftigung wird von den technologieintensiven Branchen getragen. Wir wollen
deshalb alle Anstrengungen unternehmen, damit ganz Deutschland ein
international führendes Land für Forschung und Technik bleibt.
Der Stellenwert von Forschung und Technologie muss
stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft gerückt und damit ein forschungs-
und technikfreundliches Klima geschaffen werden. Eine hohe Qualität der
Grundlagenforschung ist die Ausgangsbasis für die Entwicklung des Forschungs-
und Technologiestandortes Deutschland. Bei der erkenntnisorientierten
Grundlagenforschung hat Deutschland im internationalen Vergleich auf vielen
Gebieten eine Spitzenposition, die es auszubauen gilt. Grundlagenforschung
bildet die Basis für neue Technologien und ist unverzichtbarer Teil staatlicher
Forschungsförderung. Die Grundlagenforschung in Hochschulen und Instituten hat
vorrangigen Anspruch auf staatliche Hilfe, zumal sie durch die Heranbildung des
wissenschaftlichen Nachwuchses als Träger von Wissen und Können eine wichtige
Zukunftsinvestition darstellt. Die anwendungsorientierte Grundlagenforschung
gewinnt immer größere Bedeutung, weil sie uns neue Erkenntnisse, neue
Materialien und Verfahren für künftige und innovative Produkte und ein besseres
Verständnis komplexer Systeme wie Verkehr, Klima und Ökosysteme ermöglicht.
Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Forschung mit
der Wirtschaft in Deutschland ist insbesondere durch eine stärkere Umsetzung
von Grundlagenerkenntnissen in konkrete Anwendungen, insbesondere marktfähige
Produkte und Dienstleistungen, zu verbessern. Die Wirtschaft ist aufgerufen,
sich neben der produktorientierten Forschung verstärkt der Grundlagenforschung
zuzuwenden. Nur so können die deutschen Spitzenleistungen in der Grundlagenforschung
mehr als bisher zu einem technologischen Vorsprung führen, der in
Wettbewerbsvorteile auf Märkten umzusetzen ist. Dabei hat die Informationstechnologie
eine besondere strategische Bedeutung für Wirtschaft und Wissenschaft. Schnelle
und leistungsfähige Datennetze sind eine wichtige Infrastrukturinvestition für
unseren Standort.
Notwendig ist ein kontinuierlicher, langfristig
angelegter Zieldialog zwischen Staat, Wirtschaft und Wissenschaft über
Forschungsschwerpunkte und die Einschätzung längerfristiger technologischer
Entwicklungslinien mit dem Ziel, Kräfte zu bündeln, längerfristige Perspektiven
zu erarbeiten und arbeitsteilig umzusetzen.
83. Der Staat kann und soll technologische Innovationen nicht
verordnen. Unternehmen können den Forschungsbedarf zur Entwicklung neuer
Techniken und Produkte aufgrund der Marktentwicklung selbst am besten
beurteilen. Deshalb sind anwendungsbezogene Forschungen und Innovationen
originäre Aufgaben der Wirtschaft. Sie kann durch ein langfristiges
technologisches Engagement die Voraussetzungen für ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit und ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern. Dabei ist die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen häufig wirkungsvoller als
der Einsatz öffentlicher Fördermittel. Entbürokratisierung und Deregulierung
sind daher von besonderer Bedeutung, damit sich Wissenschaft, Forschung und
Technik entfalten.
Wissenschaft und Wirtschaft wachsen international immer
weiter zusammen. Staatliche Grenzen werden durch transnationale
Forschungskooperationen und Unternehmen aufgehoben. Wir müssen die Kräfte auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene bündeln, damit wir in der
Lage sind, die weltweiten Herausforderungen zu bestehen. Wir brauchen auch in
der Forschungs- und Technologiepolitik die europäische Kooperation.
84. Forschungs- und Technologiepolitik geht weit über die Fragen
des Wirtschaftsstandortes Deutschland hinaus. Wissenschaft und Technik prägen unsere
Gesellschaft als Ganzes und sind ein wichtiges Gestaltungspotential für die
Zukunft. Auftrag und ethische Grenzen ergeben sich aus unserer Verantwortung
für die Würde des Menschen und die Bewahrung der Schöpfung.
Energie und Rohstoffe
85. Eine sichere und umweltfreundliche Energie- und
Rohstoffversorgung ist Grundlage unserer Wirtschaftsentwicklung und von
erheblicher Bedeutung für unsere Standortqualität. Die Industriestaaten tragen
aufgrund ihres hohen Energie- und Rohstoffverbrauches auch international eine
besondere Verantwortung. Deutschland ist ein rohstoff- und energiearmes
Industrieland und deshalb auch aus diesen Gründen besonders auf eine
funktionierende weltwirtschaftliche Arbeitsteilung im Rahmen offener Märkte
angewiesen. Wir treten dafür ein, dass in Deutschland mit modernsten
Produktions-, Steuerungs- und Kommunikationstechniken der Rohstoff- und
Primärenergieverbrauch optimiert und die verschiedenen Primärenergien in einem
vernünftigen Energiemix eingesetzt werden. Dabei spielt der Klimaschutz und die
Verminderung von Kohlendioxyd-Belastungen eine besondere Rolle.
Wir wollen ein Höchstmaß an Effizienz erreichen, damit
der Primärenergieeinsatz gesenkt werden kann. Wir wollen die
Energiesparmöglichkeiten in Industrie, Verkehr und privaten Haushalten
konsequent nutzen. Das ist der beste Weg, um Energieressourcen zu schonen und
Umweltbelastungen zu vermeiden. Wir setzen uns ferner dafür ein, die
Umweltbelastungen aus der Nutzung fossiler Energieträger zu vermindern. Wir
brauchen mehr Nutzenergie bei vermindertem Einsatz von fossilen
Primärenergieträgern. Der Preis muss auch hier entscheidender Regelungsfaktor
sein.
86. Wir fördern die Erforschung, Entwicklung, Erprobung, Nutzung
und Markteinführung neuer regenerativer sowie umweltfreundlicher Energieträger
und Energiesysteme. Sie sollen einen möglichst hohen Anteil an der Energiegewinnung
erreichen. Wir setzen uns für die verantwortliche Nutzung der Kernenergie ein.
Wir können aus der Nutzung und Erforschung der Kernenergie nicht aussteigen,
weil es auf absehbare Zeit keine Energiequellen gibt, die effektiver und
klimaschonender arbeiten. Im Rahmen internationaler Umweltpartnerschaft wollen
wir das technische Wissen einsetzen, um Kernkraftwerke zu sanieren und ihre
Sicherheit zu erhöhen sowie die Abfallstoffe umweltverträglich und sicher zu
entsorgen.
Unsere nationale Rohstoff- und Energiepolitik muss in
den Europäischen Binnenmarkt integriert und die Energieversorgung in den neuen
Bundesländern an den europäischen Standard herangeführt werden. Durch
internationale Verträge abgesichert, müssen wir den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas ebenso wie den Entwicklungs-
und Schwellenländern bei der Modernisierung und Entsorgung ihrer
energietechnischen Anlagen helfen. Der Technologietransfer in diese Länder ist
im Interesse des Umweltschutzes und der internationalen Sicherheit, der
Ressourcenschonung und einer nachhaltigen Entwicklung besonders notwendig.
Verkehrspolitik
87. Die Verkehrspolitik hat entscheidenden Einfluss auf die
Lebensqualität der Menschen und ihre Mobilität, auf die Belastungen von Natur
und Umwelt, auf die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Steigendes Verkehrsaufkommen in den neuen Bundesländern, die Überlastung in den
alten Bundesländern, der Europäische Wirtschaftsraum und die Öffnung Mittel-
und Osteuropas stellen steigende Anforderungen an die Verkehrswege in Deutschland.
Ein leistungsfähiges und vernetztes Verkehrssystem von Schiene, Straße,
Wasserstraße und Luftfahrt ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und
Mobilität. Eine effiziente Verkehrsinfrastruktur ist deshalb für die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland von größter
Bedeutung.
Wir wollen die umweltverträglichen Verkehrsmittel Bahn,
Schifffahrt und öffentlichen Personennahverkehr ausbauen und stärker als bisher
am wachsenden Verkehrsaufkommen beteiligen; zugleich wollen wir die Umweltverträglichkeit
des Individualverkehrs fördern. Wir streben auch im Verkehrsbereich ökologisch
ehrliche Preise an: Jedes Verkehrsmittel muss so weit wie möglich die Kosten
seiner Verkehrswege, aber auch die Kosten der von ihm verursachten
Umweltbelastungen tragen. Wir wollen die Anreize und Vorgaben für die
Verminderung des Energieverbrauches und der Emissionen stufenweise verschärfen.
Wir wollen die vorhandene Verkehrsinfrastruktur durch Vernetzung der
Verkehrsträger und Systeme intelligenter Verkehrssteuerung besser nutzen. Diese
Maßnahmen dienen auch dem Ziel, verstärkt Verkehr zu vermeiden. Wir wollen den
öffentlichen Personennahverkehr weiter ausbauen und fördern. Die
Regionalisierung der Planungs- und Finanzverantwortung des öffentlichen
Personennahverkehrs verbessert die Voraussetzungen für ein attraktives,
bürgernahes Angebot.
Der hohe Investitionsbedarf, insbesondere für die
Bereiche Schiene, Straße und Wasserwege, kann nicht allein durch den
öffentlichen Haushalt abgedeckt werden. Daher müssen Möglichkeiten der privaten
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und der Refinanzierung über
Nutzungsentgelte genutzt werden. Wir setzen uns für eine europäische Regelung
der Verkehrswegekosten ein.
Landwirtschaftspolitik
88. Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft, Wein- und Gartenbau
sowie Fischerei sind bedeutende Wirtschaftsfaktoren. Sie sind auch Teil der
kulturellen Tradition im ländlichen Raum. Wir wollen eine leistungsfähige,
vielfältig strukturierte und umweltverträgliche Landwirtschaft mit bäuerlicher
Tradition. Der deutschen Landwirtschaft muss im gemeinsamen europäischen Markt
eine wettbewerbsfähige Entwicklung ermöglicht werden. Der sich vollziehende
Strukturwandel muss sozial abgefedert und zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
genutzt werden. Unser Leitbild ist der eigenverantwortliche unternehmerische
Landwirt. Land- und Forstwirtschaft ist im Familienbetrieb, aber auch in
anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Formen möglich. Dabei wollen wir ein
breit gestreutes Eigentum an Grund und Boden sichern.
Die Reform der EU-Agrarpolitik ist darauf ausgerichtet,
die Märkte nachhaltig zu entlasten und die Einkommen der Landwirte zu
stabilisieren. Die künftige Agrarpolitik soll sich stärker an den Prinzipien
einer Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft orientieren. Wir setzen auch
hier auf das Leistungsprinzip und lehnen Bürokratisierung und übermäßige
Einschränkungen der unternehmerischen Freiräume ab.
Die Verankerung der tragenden Elemente der Agrarreform
im GATT ist die Voraussetzung für die Zukunftssicherung einer multifunktionalen
Landwirtschaft in Europa. Als zentrales Instrument globaler Steuerung kann
Europa auch in Zukunft nicht auf einen wirksamen Außenschutz seines
Agrarmarktes verzichten.
Die soziale Absicherung der Landwirte und ihrer Familien
hat für uns einen hohen Stellenwert. Dabei muss die individuelle
Leistungsfähigkeit, eine größere Eigenverantwortung sowie die Mitarbeit der
Bäuerin berücksichtigt werden.
Die Landwirtschaft hat auch in Zukunft die primäre
Aufgabe, gesunde und hochwertige Nahrungsmittel umweltverträglich zu erzeugen.
Neue Chancen und Märkte können für die Land- und Forstwirtschaft bei
nachwachsenden Rohstoffen, Freizeitangeboten, Direktvermarktungen oder anderen
Marktnischen eröffnet werden. Eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe erfüllt
die Land- und Forstwirtschaft bei der Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft.
Besondere Leistungen für einen intensiven Natur- und Landschaftsschutz müssen
honoriert und sollten vorrangig über vertragliche Vereinbarungen gestaltet
werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für den Tier-, Natur- und Umweltschutz wie andere
Wettbewerbsbedingungen auch im gemeinsamen europäischen Markt harmonisiert
werden.
Wohnen und Städtebau
89. Ein angemessener Wohnraum für alle ist eine
Grundvoraussetzung für den sozialen Frieden. Bei gestiegenen Wohnansprüchen
werden die privaten Haushalte einen wachsenden Anteil ihres verfügbaren
Einkommens für Wohnraum aufwenden müssen. Öffentliche Hilfe ist dort nötig, wo
der Markt für einkommensschwache Haushalte zu wenig oder zu teuren Wohnraum
bereithält. Wir wollen durch das einkommensabhängige Wohngeld denen helfen, die
marktgerechte Mieten für einen angemessenen Wohnraum nicht aus eigenem Einkommen
zahlen können. Die Kommunen müssen die Wohnungsbestände nutzen, die ihnen zur
Verfügung stehen, und im übrigen durch Ankauf oder Anmietung von
Belegungsrechten an sonstigen Wohnungen ihrer sozialpolitischen Pflicht
nachkommen. Die soziale Gerechtigkeit verlangt, dass die Fehlbelegung von
Sozialwohnungen abgebaut und abgeschöpft wird.
Der private Wohnungsbau muss als Kapitalanlage wieder
interessant werden. Wir streben an, die Objektförderung im Wohnungsbau zu
vermindern und schrittweise zur Subjektförderung überzugehen bei einer
grundlegenden Überprüfung und Umstrukturierung des staatlichen
Förderinstrumentariums.
Dabei wollen wir insbesondere für Familien mit Kindern
die Schaffung von Wohneigentum weiterhin fördern und sozial gerecht gestalten.
Wir verkennen nicht die Probleme, die bei der
marktwirtschaftlichen Neuorientierung der Wohnungswirtschaft in den neuen
Bundesländern entstanden sind. Die notwendige Anpassung der Mieten an die
tatsächlichen Wohnkosten muss schrittweise geschehen und wo nötig sozial
wirksam unterstützt werden. Daneben darf der Wohnungsneubau nicht
vernachlässigt werden. In den neuen Bundesländern besteht bei der
Wohneigentumsbildung großer Nachholbedarf. Neben der Schaffung neuer Eigenheime
muss auch die Privatisierung vorhandener Mietwohnungen vorangetrieben werden.
Wir brauchen für den Wohnungsbau mehr Bauland,
abgesenkte Baustandards und Bauvorschriften, verkürzte Fristen und
Genehmigungserleichterungen. Wir treten der Spekulation mit Grund und Boden
entschieden entgegen; besonders in Ballungsräumen und innerstädtischen Gebieten
erfordert die Sozialpflichtigkeit des Eigentums Maßnahmen, vorhandenes Bauland
verfügbar zu machen. Für den Bau neuer Wohnungen ist ein marktwirtschaftliches
Konzept notwendig, das durch eine hinreichende Wirtschaftlichkeit für
Investitionen und verfassungsrechtlich abgesicherte Verfügbarkeit über das
Eigentum gekennzeichnet sein muss.
90. Deutschland weist eine große Vielfalt an städtischen und
ländlichen Lebensräumen auf. Wie sich unser Wirtschaftsstandort behaupten wird,
hängt auch davon ab, ob unsere Städte und Regionen attraktive Angebote für
Unternehmen, ihre Mitarbeiterschaft und deren Familien machen können. Wir
wollen die eigenständige Entwicklung des ländlichen Raumes fördern. Die großen
Städte und die Ballungszentren stehen vor erheblichen Belastungen. Unsere
Städtebaupolitik will die Lebensqualität für die Menschen verbessern, mit überschaubaren
Lebensräumen der Anonymität entgegenwirken und das Zusammenleben der
Generationen erleichtern. Dazu gehören auch familien- und altersgerechter
Wohnraum sowie eine kinderfreundliche Umfeld-Gestaltung.
Für den Ausgleich zwischen sozialen und ökologischen
Belangen ist die Ausgewogenheit von bebauten Flächen und Grünanlagen,
Wohngebieten und Einkaufsbereichen, Durchgangsverkehr und verkehrsberuhigten
Zonen, Arbeits- und Freizeitangeboten notwendig. Denkmalschutz und
Denkmalpflege sind selbstverständliche Teile unserer Städtebau- und
Kulturpolitik. Die Instandsetzung und Modernisierung der Infrastruktur sowie
die Sanierung der Städte in den neuen Bundesländern muss Vorrang haben, damit
dort die städtischen Lebensbedingungen verbessert und gleichzeitig der
wirtschaftliche Aufbau unterstützt werden.
3. SOZIALE
GERECHTIGKEIT SICHERN - DEN SOZIALSTAAT UMBAUEN
Aufgaben und Prinzipien einer erfolgreichen
Sozialpolitik
91. Die Sozialpolitik hat seit dem 19. Jahrhundert beeindruckende
Erfolge erzielt. Sie stand zunächst im Banne des Konflikts zwischen Kapital und
Arbeit. Durch sozialpolitische Maßnahmen wurde dieser entschärft und die Lage
der Arbeitnehmer wesentlich verbessert. Wir Christliche Demokraten haben die
soziale Ordnung unseres Landes maßgeblich mitgestaltet und geprägt. Die Lösung
sozialer Probleme ist und bleibt für uns zentrale Verpflichtung.
Wir haben uns mit der Neuen Sozialen Frage als erste
politische Kraft der Herausforderungen angenommen, die sich in unserer
Gesellschaft aus dem Konflikt zwischen organisierten und nichtorganisierten
Interessen, zwischen Erwerbstätigen und nicht im Berufsleben Stehenden ergeben.
Die nichtorganisierten - alte Menschen, Eltern, Kinder, Alleinerziehende,
Behinderte, Pflegebedürftige, Arbeitslose, nicht mehr Arbeitsfähige und andere
- unterliegen häufig im Verteilungskampf den organisierten Interessen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in mächtigen Verbänden organisiert. Sie haben
wesentlich zum sozialen Frieden und zur Leistungsfähigkeit unserer Wirtschafts-
und Sozialordnung beigetragen. Sie treten aber nicht nur gegeneinander an,
sondern behaupten ihre spezifischen Interessen auch gegen andere, schwächere Bevölkerungsgruppen
und die Gemeinschaft. Der Staat als Anwalt des Gemeinwohls hat die Aufgabe, die
Machtlosen und Minderheiten im Wettstreit um die materiellen und immateriellen
Güter zu schützen und ihre Rechte wahrzunehmen.
92. Zu den wichtigsten Aufgaben unserer Sozialpolitik gehören:
- der Schutz
vor Armut und Not, um allen ein menschenwürdiges Leben zu sichern;
- eine durch
Solidargemeinschaften gesicherte Vorsorge und Absicherung von existentiellen Risiken,
die der einzelne nicht tragen kann;
- die
Stärkung der Eigenverantwortung und die Hilfe zur Selbsthilfe;
- die
Bewahrung des sozialen Friedens und die Förderung von Gerechtigkeit und
sozialem Ausgleich.
Ziel unserer Sozialpolitik ist es, nach den Prinzipien
Solidarität und Subsidiarität den einzelnen in den Stand zu setzen, aus eigener
Kraft sein Leben in die Hand zu nehmen und über seinen Lebensweg in Freiheit
und eigener Verantwortung zu bestimmen.
Zukunftsorientierte Sozialpolitik will vorbeugen, will
Wirtschaftlichkeit und Humanität verbinden. In den vergangenen Jahrzehnten sind
der Gemeinschaft viele Leistungen aufgebürdet worden, die der einzelne heute
selbst erbringen kann. Staatliche Sozialleistungen müssen auf die wirklich
Hilfsbedürftigen konzentriert werden. Deshalb treten wir dafür ein, soziale
Leistungen, die nicht durch eigene Beiträge, sondern aus Steuermitteln
finanziert werden, künftig grundsätzlich nur noch einkommens- und
vermögensabhängig zu gewähren und im gesamten Bereich der Sozialpolitik stärker
Eigenvorsorge, Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung zu verwirklichen. Durch
eigene Leistungen oder Aufopferung für die Gemeinschaft erworbene
Rechtsansprüche verdienen besonderen Schutz. Wie in allen Bereichen der Politik
muss auch in der Sozialpolitik die Frage nach den Prioritäten immer wieder neu
gestellt werden. Wer neuen Aufgaben nachkommen will, muss Altleistungen auf den
Prüfstein stellen. Um neue Aufgaben erfüllen und die Folgen der demographischen
Entwicklung bewältigen zu können, brauchen wir neuen Handlungsspielraum, den
wir nicht durch Beitrags- oder Steuererhöhungen, sondern durch Umschichtungen
gewinnen wollen. In diesem Sinne ist nicht der Ausbau, sondern der Umbau des
Sozialstaates unsere Aufgabe.
Mit der Vollendung der Europäischen Union wird nicht nur
die Wirtschafts- und Währungsunion, sondern auch die Europäische Sozialunion
verwirklicht. Das bedeutet, dass in wichtigen Bereichen der Sozialpolitik
einheitliche Mindeststandards europaweit verankert werden müssen. Dies bietet
allen Mitgliedsstaaten die Chance, im Wettbewerb untereinander darüber
hinausgehende Verbesserungen und differenzierte Lösungen zu entwickeln. Wir
streben dabei an, unseren hohen Standard sozialer Sicherung auch innerhalb der
Europäischen Union zu bewahren.
93. Viele wichtige Leistungen werden in unserer Gesellschaft
ehrenamtlich erbracht. Ehrenamtliche Leistungen und Selbsthilfeinitiativen
tauchen zwar nicht im Bruttosozialprodukt auf, sie sind aber dennoch von
wichtiger Bedeutung für das Zusammenleben in unserem Land. Auch die beste
staatliche Sozialordnung kann auf die Zuwendung und Hilfe von Mensch zu Mensch,
auf praktizierte Nächstenliebe nicht verzichten. Verbände, Vereine und
Initiativen können in der Tradition der deutschen Wohlfahrtspflege soziale
Aufgaben besser und bürgernäher erledigen.
Deshalb werden wir Christliche Demokraten eine neue
Kultur des Helfens fördern. Die Bereitschaft zu Selbsthilfe und Ehrenamt kann
der Staat nicht "produzieren". Allerdings kann und muss der Staat die
Bereitschaft zu Selbsthilfe und Ehrenamt wecken und unterstützen. Dazu muss
klar sein, dass Selbsthilfe und Ehrenamt der qualitativen Verbesserung des
Sozialstaates und nicht einem Abbau von Leistungen dienen. Zur Unterstützung
des Ehrenamtes sind alle politischen Ebenen gefordert.
Ein besonderes, weites Feld öffnet sich hier für eine
gemeindenahe Sozialpolitik. Durch Unterstützung von Selbsthilfegruppen sowie
durch Treffpunkte der Hilfsbereitschaft, Sozialstationen und andere
Einrichtungen kann sie dafür sorgen, dass Hilfsbedürftige und Hilfsbereite
leichter zueinander finden. Wir wollen die Voraussetzungen verbessern, um die
Bereitschaft und die Fähigkeit der Menschen zur solidarischen Unterstützung des
Nächsten zu fördern. Hierzu gehört auch eine bessere Anerkennung ehrenamtlich
geleisteter Dienste.
Arbeitsmarktpolitik
94. Der untrennbare Zusammenhang zwischen Wirtschaft und
Sozialordnung erweist sich vor allem bei dem Bestreben, möglichst vielen
Menschen Arbeit zu ermöglichen. Arbeit ist die Grundlage individueller und
gesellschaftlicher Existenz, damit ein wesentlicher Bestandteil des
menschlichen Lebens und Möglichkeit der personalen Entfaltung. Deshalb streben
wir Vollbeschäftigung an. Sie ist ein wirtschafts- und gesellschaftspolitisches
Ziel, dem der Staat durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und die
Tarifpartner in besonderer Verantwortung verpflichtet sind.
Arbeitslosigkeit bedeutet für viele Betroffene nicht nur
Verlust beim Einkommen, sondern häufig soziale Isolierung und Verlust an
Perspektiven. Insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet für viele Menschen
einen Verlust an Selbstwertgefühl, Lebensstandard und Lebensqualität. Die beste
Politik für den Arbeitsmarkt ist die Schaffung dauerhafter und
wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Investitionen. Um Arbeitslosigkeit zu
verringern, muss sich die Entwicklung der Löhne und Gehälter an der Entwicklung
der Produktivität orientieren. Wir brauchen eine differenzierte Tarifpolitik in
Branchen und Regionen sowie Möglichkeiten, im Rahmen von Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen stärker den betrieblichen Besonderheiten und
Bedürfnissen Rechnung tragen zu können. Wir treten für die Förderung
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in privaten Haushalten ein. Wir
brauchen mehr Teilzeitarbeit. Hierbei müssen betriebliche Erfordernisse und
familiäre Bedürfnisse berücksichtigt werden.
95. Die grundlegende Umstellung der Wirtschaft in den neuen
Bundesländern nach den Jahrzehnten sozialistischer Misswirtschaft,
verschleppter Strukturwandel, Starrheiten im Beschäftigungssystem und
unzureichende Innovationen haben zum dauerhaften Verlust vieler Arbeitsplätze,
insbesondere für Frauen, geführt. Um den Strukturumbruch zu begleiten, müssen
arbeitsmarktpolitische Instrumente verstärkt eingesetzt werden. Dabei ist
Maßnahmen, die zu volkswirtschaftlicher Wertschöpfung führen, gegenüber rein
konsumtiven Transferleistungen der Vorzug zu geben. Besonderes Augenmerk muss
die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen gelten.
Strukturwandel und Arbeitsmarktpolitik gehen Hand in
Hand. Eine erfolgsorientierte Arbeitsmarktpolitik ist dezentral und flexibel.
Sie verlangt eine ständige Koordination der eingesetzten Instrumente.
Bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muss das
Ziel verfolgt werden, einer möglichst großen Zahl von Arbeitslosen eine
Beschäftigungsmöglichkeit zu geben und die Anreize für einen Wechsel in ein
reguläres Beschäftigungsverhältnis zu stärken. Eine entscheidende Rolle bei der
Bewältigung des Strukturwandels kommt den Unternehmern zu. Die Tarifpartner
sind aufgefordert, dem besonderen Charakter von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Rechnung zu tragen und spezielle niedrigere Tarife dafür zu vereinbaren. Das
gilt auch zur Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen; dazu sind Einstiegstarife
erforderlich, die eine Bezahlung unterhalb der regulären Tarife ermöglichen.
Wir treten ferner dafür ein, Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten auf
freiwilliger Basis zu eröffnen, wobei Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe
fortgezahlt und ein angemessener Zuschlag für Mehraufwendungen gewährt wird.
Mitbestimmung
96. Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer in Betrieben
und Unternehmen sind für uns eine unverzichtbare Grundlage unserer Wirtschafts-
und Sozialordnung und Ausdruck christlich-sozialen Gedankenguts. Die Würde des
arbeitenden Menschen verlangt seine Teilhabe an Entscheidungen, die die
Bedingungen für seine Arbeitswelt setzen. Die Mitverantwortung der Beschäftigten
hat wesentlich zum Erfolg der deutschen Wirtschaft sowie zu Stabilität und
sozialem Frieden beigetragen. Die in Deutschland bewährte Mitbestimmung soll in
der Europäischen Union beibehalten werden. Die zunehmende internationale
Verflechtung der Wirtschaft erfordert, dass in den europaweit tätigen
Unternehmen im Ausland grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretungen mit
Unterrichtungs- und Beratungsrechten gebildet werden.
Humanität und Flexibilität im Arbeitsleben
97. Im Mittelpunkt des Arbeitsprozesses steht der Mensch. Deshalb
müssen menschenwürdige Arbeitsbedingungen sowie der Arbeits- und Umweltschutz
ständig weiterentwickelt werden. Technischer Fortschritt bietet neue
Möglichkeiten für die Humanisierung der Arbeitsbedingungen. Der Mensch ist für
uns nicht Diener der Maschine. Gruppen- und Teamarbeit ermöglichen menschliche
Kontakte und eröffnen neue Mitwirkungschancen. Humane Arbeitsbedingungen,
Arbeitsschutz und Mitwirkungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz müssen verstärkt als
wichtige Voraussetzungen für den Unternehmenserfolg begriffen werden.
Wir erwarten von den Tarifpartnern eine neue
Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeiten. Hierbei müssen betriebliche
Erfordernisse ebenso berücksichtigt werden wie die Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wollen mehr Flexibilität bei der
Bestimmung der Tages-, Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit ermöglichen und
die Übergänge zwischen den Lebensbereichen und -phasen fließender gestalten.
Der öffentliche Dienst muss seine Vorbildfunktion im Angebot und der Gestaltung
flexibler Arbeitszeiten wahrnehmen. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich
arbeitsfrei zu halten.
Soziale Sicherungssysteme
98. Unser Sozialversicherungssystem hat großen Anteil am sozialen
Frieden und an der Verwirklichung der sozialen Einheit in unserem Land. Wir
treten dafür ein, grundsätzlich alle Dauerarbeitsverhältnisse der
Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. Wir lehnen eine allgemeine
Staatsbürgerversorgung ab. Sie widerspricht dem Grundprinzip der eigenen
Vorsorge durch Beiträge und macht den einzelnen unzumutbar von den
Entscheidungen des Staates abhängig. Grundlage der Beitragsbemessung bleibt das
Arbeitseinkommen.
Wir werden auch in Zukunft die Versorgung derer sichern,
die für die Gemeinschaft ihr Leben eingesetzt und Schaden an ihrer Gesundheit
genommen haben. Dieses gilt auch für deren Hinterbliebene und Angehörige. Auch
die Sozialhilfe ist ein unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Sicherung. Sie
tritt dort ein, wo andere Institutionen unserer sozialen Sicherung
Schicksalsfälle des Lebens nicht abdecken können. Aufgabe der Sozialhilfe ist
es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der
Würde des Menschen entspricht.
Wir halten an der gegliederten sozialen Sicherung fest.
Sie verbindet Solidarität und Subsidiarität. Neben der
Sozialversicherungspflicht muss künftig mehr Raum für eigenverantwortliche
Sicherungen, insbesondere privater und betrieblicher Art, geschaffen werden.
Deshalb darf die Fähigkeit zur Eigenvorsorge nicht durch übermäßige Belastung
der Einkommen mit Steuern und Sozialabgaben beeinträchtigt werden. Wir wollen
alles tun, um die Beitragsbelastung für die Sozialversicherungen unter
Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeitsreserven und Einsparmöglichkeiten zu
begrenzen.
99. Um die Funktionsfähigkeit unserer sozialen Leistungssysteme
langfristig zu erhalten und die soziale Sicherung des einzelnen gewährleisten
zu können, müssen wir grundlegende Korrekturen vornehmen. Nicht jedes
Lebensrisiko kann gemeinschaftlich abgesichert werden. Nicht der Ausbau der
sozialen Sicherungssysteme, sondern der Umbau muss daher unser Ziel sein. Neben
der stärkeren Förderung und Forderung von Eigenverantwortung, Eigenvorsorge und
Selbstbeteiligung wollen wir das Versicherungsprinzip stärken; unsere
Sozialversicherung muss schrittweise von den Aufgaben finanziell befreit werden,
die gesamtstaatlicher Natur sind und über Steuermittel finanziert werden
müssen.
100. Unser Rentenversicherungssystem beruht auf der Solidarität
zwischen den Generationen. Um den Mehrgenerationenvertrag zu sichern, treten
wir für eine familienfreundliche Gesellschaft und familienfreundliche
Maßnahmen, insbesondere im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, ein; wir
wollen die durch die Kindererziehung entstehenden Mehrfachbelastungen von
Eltern ausgleichen und Zeiten der Kindererziehung als Beitragsleistung im
Rentensystem stärker als bisher anerkennen.
Die Rentenversicherung muss beitrags- und damit
leistungsbezogen bleiben. Sie schafft Rechtspositionen und damit ein Stück
Freiheit für jeden. Die Rentenbezüge sind gebunden an die Leistungskraft der im
Erwerbsleben stehenden Generation. Wir halten an der Kopplung der Renten an die
Entwicklung des verfügbaren Lohnes der Arbeitnehmer und damit des Wohlstandes
in unserem Lande fest. Voraussetzung für eine verlässliche Altersversorgung
sind eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, ein hoher Beschäftigungsstand und
eine leistungs- und sachgerechte Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Aufgrund der demographischen Entwicklungen werden
weitere Anpassungen im Rentenrecht notwendig sein. Die erworbenen
Rentenansprüche bleiben gesichert; die wirtschaftliche Entwicklung und die Zahl
der Erwerbstätigen sind entscheidend dafür, welchen Beitrag das bisherige
Rentensystem für die nächste Generation zur Alterssicherung leistet. Wachsende
Bedeutung kommt der privaten Altersvorsorge zu, darunter der betrieblichen
Vorsorge; wir wollen sie fördern. Auch die schrittweise Verlängerung der
Lebensarbeitszeit ist ein Element, um der demographischen Entwicklung und der
zunehmenden Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Gesundheit und Pflege
101. Die Gesundheit ist ein hohes Lebensgut. Die Chancen, gesund zu
bleiben oder zu werden, müssen für jeden gleich groß sein, ohne Rücksicht auf
seine finanzielle und soziale Situation. Staatlicher Regelungsbedarf bezieht
sich vorrangig auf die Rahmenbedingungen. Die Krankenversorgung selbst kann
grundsätzlich von privaten Trägern übernommen werden. Freie Arztwahl und
freiberufliche Ärzte gehören zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens.
Gesundheitspolitik soll dazu beitragen, Krankheiten zu
verhüten. Wir setzen daher auch auf die Weiterentwicklung der Vorsorge und der
Gesundheitserziehung, denn die Erhaltung der Gesundheit liegt vorrangig in der
Verantwortung des einzelnen. Durch Information und Anreize im
Versicherungssystem wollen wir zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung, zur
frühzeitigen Nutzung von Vorsorgemaßnahmen und zur aktiven Beteiligung an
Therapie und Genesung beitragen. Große Bedeutung kommt der Rehabilitation zu,
die der Wiederherstellung der Gesundheit und Selbständigkeit des Patienten
dient und Vorrang vor der Pflege hat. Suchtprävention ist eine gemeinsame Aufgabe
der Gesundheits-, Sozial-, Familien- und Schulpolitik, der wir neben dem Ausbau
von Therapieangeboten hohe Bedeutung zumessen.
Neue medizinische Möglichkeiten der Diagnose und
Therapie eröffnen bessere Hilfe und mehr Lebensqualität für viele Menschen. Wir
setzen auf den Fortschritt der Medizin bei der Bekämpfung noch unheilbarer
Krankheiten und Leiden. Wir müssen die Entwicklung wirksamer Verfahren,
Instrumente und Heilmittel fördern und für den breiten Zugang zu den
medizinisch-technischen Möglichkeiten sorgen. Wir treten auch für die
Anerkennung und Förderung von Naturheilverfahren und Naturheilmitteln ein, die
das herkömmliche ärztliche Fachwissen sinnvoll ergänzen.
102. Wir dürfen nicht vergessen, mit Krankheit, Leiden und Sterben
in unserer Gesellschaft human umzugehen. Sie gehören zum menschlichen Leben in
seiner Endlichkeit und Unvollkommenheit, die wir nicht verdrängen dürfen.
Falsche Machbarkeitsvorstellungen entsprechen einem verzerrten Bild vom
Menschen. Für uns gilt die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens auch an
seinem Beginn und seinem Ende. Wir begrüßen und unterstützen die
Hospiz-Bewegung und die sozialen Dienste, die durch ihre Begleitung Menschen
ein Sterben in Würde ermöglichen.
Unser Gesundheitssystem lebt von den Menschen, die in
den medizinischen und pflegerischen Berufen ihren Dienst am Nächsten und für
die Gemeinschaft leisten. Die Ausübung dieser Berufe erfordert eine hohe
Qualifikation, Verantwortungsbewusstsein und Zuwendungsbereitschaft. Wir setzen
uns für eine Ausbildung ein, die auch die ethische Dimension verstärkt
einbezieht.
103. Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den
unverzichtbaren Institutionen der sozialen Sicherung. Die zunehmende
Lebenserwartung sowie der demographische Wandel, aber auch noch bestehende
Fehlsteuerungen erfordern weitere Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Ausgaben.
Dabei muss die gewachsene Fähigkeit der Versicherten zur Selbstverantwortung
stärker in Anspruch genommen werden. Eine Neuordnung des Leistungskataloges
wird stärker differenzieren müssen, welche Leistungen weiterhin aus
gesundheits- und sozialpolitischer Sicht durch die gesetzliche
Krankenversicherung und welche vom einzelnen übernommen werden und in welchem
Umfang Selbstbeteiligungen notwendig sind. Zugleich wollen wir mehr
Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Versicherungsschutzes
schaffen und die Strukturen des Gesundheitssystems so gestalten, dass alle
Beteiligten ein Eigeninteresse an einer humanen, effizienten und
kostengünstigen Gesundheitsversorgung haben. Der Wettbewerb sowohl zwischen den
Krankenversicherungen als auch zwischen den Leistungsanbietern muss gestärkt
werden.
104. Wir Christliche Demokraten setzen im Rahmen des Umbaus des
Sozialstaates mit der Pflegeversicherung einen weiteren Meilenstein in der
Sozialpolitik. Pflegebedürftigkeit ist ein Risiko, das jeden betreffen kann, ohne
dass jeder in der Lage wäre, die entsprechende Vorsorge leisten zu können.
Deshalb ist die solidarische Absicherung dieses Risikos durch eine allgemeine
Pflegeversicherung erforderlich. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen
insbesondere die häusliche Pflege fördern. Ergänzende private
Vorsorgeleistungen auf freiwilliger Basis sind notwendig und staatlich zu
begünstigen. Bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ist die Wahrung der Würde des
Menschen oberstes Gebot.
K A P I T E L IV
FÜR EINEN FREIHEITLICHEN STAAT
1. DIE
DEMOKRATIE FESTIGEN
Die Handlungsfähigkeit des Staates sichern
105. Der Staat dient der Freiheit und Würde des Menschen. Er bezieht
seine Autorität aus seiner Bindung an die unveräußerlichen Grundrechte der
Bürger. Unser freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat bildet
die Grundlage für die Sicherung der Freiheitsrechte aller Deutschen. Damit
unser Staat seine eigentlichen Aufgaben erfüllen kann, darf er weder mit
Anforderungen überfrachtet werden noch Aufgaben behalten oder an sich ziehen,
die andere gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ebenso gut erfüllen können. Seine
Aufgaben sind vor allem:
- die
Grundrechte des Bürgers zu schützen und Missbrauch von Macht zu verhindern;
- den Bürger
vor Gefährdungen von innen und außen zu schützen und der internationalen
Verantwortung für Freiheit und Frieden nachzukommen;
- die
Schwachen zu schützen und für die solidarische Absicherung von Risiken zu
sorgen, die der einzelne nicht tragen kann;
- die für
das menschliche Zusammenleben unerlässliche Ordnung zu erhalten und
fortzuentwickeln;
- die
freiheitliche Vielfalt der gesellschaftlichen Kräfte zu wahren und Minderheiten
zu schützen;
- die
natürlichen Lebensgrundlagen für uns und zukünftige Generationen zu erhalten
und zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen.
Wo immer möglich, sollten öffentliche Aufgaben durch
Private und freie Träger erfüllt werden. Wir wollen das Prinzip der
Subsidiarität wieder stärker zur Geltung bringen. Nur so können wir die
Handlungsfähigkeit des Staates stärken und zugleich mehr Freiräume der
Selbstverantwortung und Mitverantwortung von einzelnen und Gruppen ermöglichen.
Wir lehnen einen Staat ab, der alle Lebensbereiche der
Menschen reglementiert. Wir wenden uns gegen die Überbürokratisierung der
Verwaltung und die Überregulierung durch Gesetze und Verordnungen. Ein
funktionierender bürgernaher Staat ist ohne loyalen öffentlichen Dienst nicht
denkbar. Das Miteinander von Beamten und Arbeitnehmern hat sich bewährt. Das
Berufsbeamtentum bleibt für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
unverzichtbar. Das öffentliche Dienstrecht muss aber flexibler und
leistungsorientierter gestaltet werden.
Staatsbürgerbewusstsein im demokratischen Gemeinwesen
106. Unser freiheitlicher Staat kann nur durch das Engagement seiner
Bürger bestehen. Aus Rechten, die nur der Staat garantieren kann, folgen
Pflichten des Bürgers gegenüber dem Gemeinwesen. Loyalität, Rechtsgehorsam und
friedliches Miteinander zeichnen den Staatsbürger ebenso aus wie Mündigkeit,
Urteilskraft und freie Mitwirkung.
Jeder einzelne trägt Mitverantwortung für das
Gemeinwohl. Bürgersinn und Verantwortungsbewusstsein erweisen sich am
Arbeitsplatz, in der Familie und Nachbarschaft, im Dienst am Nächsten, im
Einsatz auf politischer, karitativer und sozialer Ebene sowie in gemeinnützigen
Vereinen. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein unverzichtbarer Beitrag zum
Gemeinwohl. Solches Engagement darf nicht zu unzumutbaren finanziellen
Belastungen führen. Wir wollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum
verantwortungsbewussten Engagement für unser demokratisches Gemeinwesen
ermutigen.
Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in unserem
Staat ist das Grundgesetz, das sich bewährt hat. Auf diesem Fundament hat sich
die staatlich geteilte Nation in einem freiheitlichen, demokratischen und
sozialen Rechtsstaat vereint. Das Grundgesetz beruht auf gemeinsamen Wertüberzeugungen,
die christlichen Ursprungs sind. Sie im Bewusstsein zu halten und zu schützen,
verstehen wir als eine vorrangige Aufgabe von Staat und Bürgergemeinschaft. Der
Staat hat die Pflicht, Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung
entschieden abzuwehren.
Unsere parlamentarische Demokratie braucht Volksparteien
107. Wir verstehen unsere Demokratie als eine dynamische, fortzuentwickelnde
politische Ordnung, die aus der Mitwirkung der Bürger erwächst und ihre Freiheit
durch die Verteilung und Kontrolle der Macht sichert. Die parlamentarische
Demokratie ist ein System des Interessenausgleichs, der friedlichen
Konfliktregelung und des Ausbalancierens politischer Kräfte. Sie verbindet politische
Führung mit der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Volk, das in den Wahlen
Vertrauen ausspricht oder entzieht. Die repräsentative Demokratie hat sich
bewährt und wesentlich zur Stabilität unseres Gemeinwesens beigetragen. Sie
schließt Elemente unmittelbarer Demokratie nicht aus. Diese können das
repräsentative System vor allem auf den regionalen Ebenen sinnvoll ergänzen.
Volksentscheide auf Bundesebene lehnen wir dagegen ab.
Die politischen Parteien tragen eine besondere
Verantwortung für Gesellschaft und Staat. Sie sind unersetzbare Elemente jeder
parlamentarischen Demokratie: Sie greifen gesellschaftliche Anliegen und
politische Fragen auf, tragen zur politischen Willensbildung bei und bringen
die Ergebnisse in die Parlamente ein; sie stellen Kandidaten für Parlament und
Regierung. Politische Parteien erfüllen ihren Auftrag in einer pluralen
Gesellschaft, wenn sie im Wettbewerb um die Regierungsverantwortung klare
sachliche und personelle Alternativen zur Entscheidung stellen. Parteien und
Politiker haben für den erfolgreichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland
einen unverzichtbaren Beitrag geleistet. Wer sich in einer demokratischen
Partei für unser Gemeinwesen engagiert, verdient Anerkennung. Ohne dieses
Engagement kann unsere Demokratie nicht verwirklicht werden.
In der Volkspartei CDU finden sich Frauen und Männer aus
verschiedenen Landesteilen, Berufen und Altersgruppen mit unterschiedlichen
Belangen und Perspektiven aufgrund gemeinsamer politischer Grundüberzeugungen
und Ziele zusammen. Als Volkspartei sind wir in der Lage, die unterschiedlichen
Interessen aus allen Schichten unseres Volkes zu bündeln und auf das Wohl aller
hin auszurichten. Der Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in
der Volkspartei, der sich nach den Grundsätzen innerparteilicher Demokratie
vollzieht, erleichtert den
demokratischen Prozess insgesamt und entschärft drohende Konflikte in der
offenen Gesellschaft. Parteien, die sich als bloße Interessenvertretung
bestimmter Schichten oder Gruppen verstehen, sind dazu nicht in der Lage.
108. Wie alle gesellschaftlichen Organisationen tendieren auch
Parteien zur Verfestigung ihrer Strukturen und zur Ritualisierung ihrer
Entscheidungsvorgänge. Wir sehen die Gefahr, dass sich Parteien und Bürger
entfremden, wenn politische Fragen nur noch unter dem Gesichtspunkt des
Machterhalts oder Machtgewinns beurteilt werden. Für uns ist die sachlich und
ethisch verantwortete Entscheidung wichtiger als der Gewinn von
Gremienmehrheiten und Machtpositionen. Die politische Willensbildung muss von
Fairness und Toleranz, von Kompromissfähigkeit und Transparenz, aber auch von
Grundsatztreue getragen sein. Politische Glaubwürdigkeit beruht letztlich auf
Verlässlichkeit und Offenheit.
Wir in der CDU verstehen es als eine ständige Aufgabe,
unsere Partei so zu gestalten, dass unsere Mitglieder und alle interessierten
Bürger gute Mitwirkungschancen haben. Wir wollen neue Wege der
innerparteilichen Demokratie beschreiten. Insbesondere soll angestrebt werden,
dass sich alle Mitglieder an der innerparteilichen Willensbildung direkt
beteiligen können. Wir werben auch um die Mitarbeit von Persönlichkeiten, die
nicht Parteimitglied sind und die wegen ihrer Integrität, ihrer Kompetenz und
Einsatzbereitschaft anerkannt sind. Wir wollen die Bürger auch für
projektbezogene, zeitlich und thematisch begrenzte Mitwirkungsmöglichkeiten
innerhalb der CDU gewinnen. Wir erwarten von unseren Amts- und Mandatsträgern
eine eigenständige Position und Unabhängigkeit von Interessengruppen, geistige
Selbständigkeit, Urteilsfähigkeit und Widerstandskraft gegen jeden
Opportunismus ebenso wie Ehrlichkeit und Integrität. Um eine politische
Mitwirkung möglichst vielen zu gewährleisten, muss eine sachlich
ungerechtfertigte Anhäufung von Ämtern und Mandaten ausgeschlossen werden.
Wir treten für eine bürgernahe Politik ein und wollen
die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir anerkennen und unterstützen das
ehrenamtliche politische Engagement vieler Frauen und Männer in Städten,
Gemeinden und Kreisen, die ihre Freizeit opfern. Kommunalpolitische
Entscheidungen sollen - soweit wie möglich - das Votum der Bürger einbeziehen.
Wir suchen das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlich
bedeutenden Kräften wie Vereinen, Verbänden und Kirchen. Wir wollen verstärkt
mit freien Gruppen und Initiativen zusammenarbeiten, die sachkundig und
verantwortungsbewusst das öffentliche Leben mitprägen, und sie ermuntern,
Mandate und Ämter in Verantwortung für die CDU zu übernehmen.
Wir wollen, dass sich die politischen Parteien aus
Institutionen und Gremien zurückziehen, für die ihnen kein politisches Mandat
und kein Auftrag zur demokratischen Legitimation zukommen. Zu unserem
Verständnis von Politik gehört es, auch ihre Grenzen anzuerkennen. Wir wollen
unsere Kraft auf die Aufgaben konzentrieren, bei denen wir als politische
Partei gefordert sind.
Politik für das Gemeinwohl
109. Unsere plurale Gesellschaft ist durch eine Vielfalt von
Meinungen und Interessen geprägt. Wir bejahen und fördern den Pluralismus, der
Freiheit und Vielfalt bedeutet und eine Grundbedingung für unsere lebendige
Demokratie ist. Wir verstehen es als Aufgabe der Politik, die berechtigten
Belange von einzelnen und Gruppen gegeneinander abzuwägen, die
Leistungsfähigkeit des Ganzen zu berücksichtigen und die politischen Interessen
und Ziele des Gemeinwesens zu bestimmen.
Politisches Handeln darf nicht bestimmt sein von der
kurzfristigen Befriedigung von Einzel- und Gruppeninteressen, deren Summe nicht
schon das Gemeinwohl ergibt, sondern muss geleitet werden von der dauerhaften
Gesamtverantwortung für unser Volk. Nur so kann es auch den Belangen von
nichtorganisierten Gruppen und der zukünftigen Generationen gerecht werden.
Eine verantwortungsbewusste Politik muss notwendige Entscheidungen auch gegen
Widerstände in der öffentlichen Meinung zu treffen bereit sein.
Wir Christliche Demokraten sind dem Gemeinwohl
verpflichtet. Das Gemeinwohl ist keine von vornherein feststehende Größe,
sondern muss im gerechten Ausgleich der Interessen aller immer wieder neu
ermittelt werden. Die Rückkoppelung von Meinungen und Interessen an die
leitende Idee des Gemeinwohls ermöglicht es, die verschiedenen Bedürfnisse zu
prüfen, in politisches Handeln umzusetzen oder auch zurückzustellen.
110. Verbände gehören zu einer freien Gesellschaft. Sie bestimmen
ihre Aufgaben im Rahmen der Verfassung selbständig. Die Prinzipien der
Demokratie müssen auch für die innerverbandliche Verfassung gelten. Wir bejahen
die Freiheit der gesellschaftlichen Vereinigungen und Verbände auch dann, wenn
sie tief in die Belange des ganzen Volkes eingreifen. Verbandsmacht findet aber
am Gemeinwohl ihre Grenze. Für die Sozialpflichtigkeit aller Formen von gesellschaftlichen
Machtpositionen Sorge zu tragen, verstehen wir als Aufgabe des demokratischen
Staates.
2. DEN
FÖDERALEN RECHTS- UND SOZIALSTAAT SICHERN
Der inneren Sicherheit im Rechtsstaat Priorität geben
111. Der demokratische Rechtsstaat schützt jeden Bürger vor Willkür.
Im Rechtsstaat kann sich auch der Schwächere behaupten, weil Konflikte nicht
nach dem Willen des Stärkeren, sondern nach Gesetz und Recht entschieden werden.
Freiheitlichkeit und Autorität unseres Staates sind keine Gegensätze, sondern
bedingen einander. Leib, Leben, Eigentum und die natürlichen Lebensgrundlagen
müssen als zentrale Rechtsgüter wirkungsvoll geschützt werden.
Die Wahrung der inneren Sicherheit gehört zu den
zentralen Aufgaben und Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates. Die CDU
tritt deshalb für eine konsequente Politik zum Schutz des Bürgers ein. Unser
Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich die Menschen frei bewegen und sicher
fühlen können. Kriminalität und Gewalt sind mit allen rechtsstaatlichen Mitteln
entschieden zu bekämpfen.
Wir stehen ein für die wehrhafte Demokratie. Die Wahrung
des inneren Friedens ist Grundlage menschlichen Zusammenlebens in jeder
Gemeinschaft und unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Entfaltung der
Bürger. Das staatliche Gewaltmonopol gehört zu den Grundlagen des
demokratischen Rechtsstaates. Es bedeutet nicht staatliche Allmacht, sondern
ist Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Bürgers.
Der Staat hat die Pflicht, das Recht wirksam
durchzusetzen. Die Rechtsordnung ist für alle gleichermaßen verbindlich. Davon
darf es keine Ausnahme geben. Die demokratisch legitimierte und rechtlich
verfasste Staatsgewalt und die sie ausübenden staatlichen Organe dürfen weder
konkurrierende Macht noch rechtsfreie Räume dulden. Die Verbrechensbekämpfung
muss den veränderten aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Ausmaß,
Anstieg und neue Formen von Kriminalität fordern neue gesetzliche Grundlagen
und Ermittlungsmöglichkeiten. Dabei halten wir daran fest, dass der Bürger vor
einem Missbrauch seiner persönlichen Daten geschützt wird. Datenschutz darf
nicht zum Täterschutz werden.
Wir unterstützen Polizei und Justiz im Kampf gegen das
Verbrechen nachhaltig. Unsere Polizisten müssen gut ausgebildet und
ausgerüstet, angemessen bezahlt und öffentlich anerkannt werden. Der Verfassungsschutz
ist wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit. Er behält seine
unverzichtbare Aufgabe im Kampf gegen den politischen Extremismus in seinen
verschiedenen Formen und Organisationen. Neuen Herausforderungen muss er
wirksam begegnen können.
Polizei und Justiz sind bei der Bewältigung ihrer
schwierigen Aufgabe auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Die Bürger
können und sollen ihrer Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht bei der
Gewährleistung der inneren Sicherheit durch Vorbeugung, Wachsamkeit und
Gemeinsinn verstärkt nachkommen.
Internationale Verbrecherorganisationen im Menschen-,
Drogen- und Waffenhandel können nur in engster übernationaler Zusammenarbeit
bekämpft werden. Wir wollen mit der Europäischen Union auch die innere Sicherheit
in Europa verbessern und eine europäische Polizei einrichten.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist elementarer
Bestandteil des Rechtsstaats. Wir setzen uns dafür ein, dass Rechtsbrüche rasch
und konsequent geahndet und die Belange der Opfer von Straftaten stärker
berücksichtigt werden. Jahrelange Prozessdauer untergräbt die Rechtssicherheit.
Deshalb wollen wir die Prozessordnungen vereinfachen und die Rechtswege
straffen.
112. Prävention geht alle an. Gewalt und Verbrechen zu verhindern
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gefordert sind nicht nur Polizei und
Justiz, sondern insbesondere auch Familien, Schulen, Kirchen, Gewerkschaften,
Wirtschaft, Verbände, Medien und Öffentlichkeit.
Das Rechtsbewusstsein zu fördern, jede Form von Gewalt
zu ächten und das Bekenntnis zu Freiheit und Menschenwürde zu verdeutlichen
muss Ziel der Erziehung und Wertevermittlung in unserer politischen Kultur
sein. Für die Wertgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates müssen alle
gemeinsam eintreten.
113. Das Drogenproblem hat sich im letzten Jahrzehnt weltweit
verschärft. Um die Rauschgiftsucht wirksam bekämpfen zu können, benötigen wir
die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte. Prävention,
Therapieangebote und repressive Maßnahmen müssen einander sinnvoll ergänzen.
Wir Christliche Demokraten setzen uns dafür ein, die vorbeugenden Maßnahmen
erheblich zu intensivieren und den Drogenabhängigen die Rückkehr in ein
drogenfreies Leben zu ermöglichen. Dazu bedarf es eines ausreichenden und
differenzierten Entzugs-, Therapie- und Nachsorgeangebotes.
Die Freigabe von weichen und harten Drogen lehnen wir
entschieden ab. Eine Legalisierung verharmlost den Drogenkonsum und setzt die
Hemmschwelle zum Einstieg in den Rauschgiftgebrauch besonders bei jungen Menschen
erheblich herab. Ein Anstieg der Abhängigenzahl wäre die Folge. Die CDU tritt
deshalb dafür ein, nicht die resignative Flucht in die 'Legalisierung'
anzutreten, sondern den Kampf gegen die Drogen, gegen die Drogenbosse und
-kartelle noch konsequenter und systematischer zu führen. Gegen Drogendealer
muss härter vorgegangen werden.
114. Die Opfer des kommunistischen Regimes zu rehabilitieren und die
Straftaten seiner Handlanger zu verfolgen ist eine Herausforderung für den
Rechtsstaat. Dabei wissen wir um die Grenzen des Strafrechts. Unsere
Auseinandersetzung mit dem Unrechtsstaat muss umfassender sein und vor allem
seine politische Ächtung einschließen.
Freiheitlicher Rechtsstaat und Sozialstaat ergänzen sich
115. Unser Sozialsystem garantiert dem einzelnen in den Grundrisiken
des Lebens die Sicherung der Grundbedürfnisse und damit die Rahmenbedingungen eines
menschenwürdigen Daseins. Sozialstaatliche Daseinsvorsorge darf weder in
Entmündigung durch den Staat ausarten noch die eigene Leistungsfähigkeit des
einzelnen und das solidarische Engagement hemmen. Der Sinn des Sozialstaatsgebots
besteht darin, subsidiär die Voraussetzungen für eine selbstverantwortliche
Lebensführung zu sichern. Soziale Gerechtigkeit hat sich insbesondere gegenüber
den Schwachen zu bewähren. Sie verpflichtet den Staat zum sozialen Ausgleich.
Das Sozialstaatsgebot ist ein permanenter Konkretisierungsauftrag für den
Gesetzgeber.
Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung prägen
unseren Bundesstaat
116. Die deutsche Einheit hat den Föderalismus neu belebt.
Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung verteilen die staatliche Macht und
schaffen zusätzliche Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung. Die Vielfalt
ermöglicht den Wettbewerb und die Berücksichtigung regionaler Eigenarten. Das
Prinzip der Subsidiarität muss auch im Verhältnis der Europäischen Union zu den
Regionen und lokalen Gebietskörperschaften zur Geltung gebracht werden. Wir
wollen Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Aufgaben auf die Europäische
Union übertragen, die nur gemeinsam effektiv wahrgenommen werden können.
Bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Union, des
Bundes und der Länder soll die Zuständigkeit soweit wie möglich bürgernah im
Bereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Die Fähigkeit von Gemeinden und
Ländern zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss gesichert sein. Zugleich muss die
Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verbessert und ein
ausgewogenes Kräfteverhältnis hergestellt werden. Die Finanzverfassung muss den
Ländern und Kommunen Spielraum lassen, damit sie handlungsfähig bleiben und
gleichwertige Lebensbedingungen in allen Ländern hergestellt werden können. Wie
der Bund und die Länder müssen auch die Kommunen sparsamer haushalten.
Länderegoismen und Solidaritätsverweigerung zwischen Bund und Ländern sowie der
Bundesländer untereinander widersprechen unserem Verständnis der
bundesstaatlichen Ordnung Deutschlands.
3. MIT
MENSCHEN ANDERER NATIONALITÄT ZUSAMMENLEBEN
117. Mit dem Prozess der europäischen Einigung und mit der internationalen
Verflechtung Deutschlands werden mehr Deutsche in anderen Ländern und mehr
Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leben. Wir setzen uns für das
friedliche Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgern ein. Wir
wollen den Zuzug von Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union
begrenzen und regeln sowie die Integration der ausländischen Mitbürger fördern,
die bei uns längerfristig leben. Integration heißt für uns, dass Menschen
anderer Herkunft die Erfordernisse des Zusammenlebens, -wohnens und -arbeitens
in unserer Gesellschaft erfüllen, und dass der Wunsch, die eigene Identität in
Kultur, Sprache und Lebensform zu bewahren, als ein menschliches Grundanliegen
geachtet wird. Alle müssen zu Integration und Toleranz bereit sein.
Wir bekennen uns zum verfassungsmäßig garantierten Recht
auf Asyl für politisch Verfolgte; der Missbrauch dieses Rechts muss aber
verhindert werden. Wir wollen eine gemeinsame europäische Politik, die
Fluchtursachen bekämpft und Asyl sowie Zuwanderung wirksam regelt. Die
europäische Regelung einer begrenzten Zuwanderung muss sich an den Interessen,
besonderen Situationen und der Integrationsfähigkeit der Mitgliedsstaaten
orientieren. Die Freizügigkeit der EU-Bürger und die verfassungsmäßigen Rechte
deutscher Aussiedler müssen Vorrang haben.
Wir wollen die Möglichkeit zur Einbürgerung
ausländischer Mitbürger erleichtern, soweit sie sich zu den Wertgrundlagen
unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung bekennen, den Willen und die
Möglichkeiten zu einer dauerhaften Existenz in der Bundesrepublik Deutschland
haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Mehrfach-Staatsangehörigkeiten
müssen Ausnahme bleiben.
Viele Menschen aus armen Ländern verlassen ihre Heimat,
um für sich und ihre Kinder sorgen zu können, und hoffen auf eine neue Chance
in den westlichen Industriestaaten. Deutschland und die Europäische Union
können aber nicht allen Zuwanderungswilligen eine Heimat geben. Wir wollen
vielmehr durch wirkungsvolle Hilfe zur Selbsthilfe und Kooperation im Rahmen
unserer Möglichkeiten dazu beitragen, dass die Menschen in ihren Heimatländern
ein menschenwürdiges Dasein führen können.
118. Ausländische Mitbürger bereichern mit ihren Beiträgen unser
Leben. Die Gemeinschaft mit Menschen aus anderen Kulturkreisen bringt aber auch
Probleme und Ängste mit sich, die zu Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass führen
können. Wir müssen die Ursachen der Gewalt zwischen Ausländern und Deutschen
bekämpfen. Wir wenden uns entschieden gegen jede Form der Diskriminierung und
Gewalt gegen Ausländer und stellen uns schützend vor alle Menschen, die bei uns
leben. Das Hineintragen gewaltsamer Konflikte aus den Heimatländern in die
Bundesrepublik kann jedoch nicht toleriert werden. Deutsche und Ausländer
können voneinander lernen, wenn sie sich im gegenseitigen Respekt und mit
Achtung vor dem jeweils Fremden begegnen. Dafür sind der persönliche Kontakt
und Austausch notwendig. Wir wollen dazu beitragen, ein Klima wechselseitiger
Partnerschaft und Toleranz zu schaffen, in dem sich das Zusammenleben von
Deutschen und Ausländern positiv entwickeln kann.
K A P I T E L V
FÜR EINE FREIE UND FRIEDLICHE WELT
1. DEUTSCHLANDS
ROLLE IN DER WELT
119. Die staatliche Einheit und die volle Souveränität haben für
Deutschland eine gewachsene Verantwortung in Europa und der Welt mit sich
gebracht. Wir wollen die Bundesrepublik Deutschland in die sich entwickelnde
Europäische Union integrieren.
Wir sind bereit, unsere Rechte und Pflichten in vollem
Umfang wahrzunehmen. Angesichts der Globalität und Vernetzung vieler Aufgaben
und Herausforderungen über Erdteile hinweg können wir nur noch in
internationaler Zusammenarbeit Freiheit, Frieden, Entwicklung und Wohlstand
sichern sowie die Schöpfung bewahren.
120. Wir arbeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Aufbau einer
stabilen internationalen Ordnung, die allen Menschen die Chance eines
menschenwürdigen Lebens in Freiheit und Frieden ermöglicht. Unsere Ziele sind
die weltweite Achtung der Menschen- und Bürgerrechte und grundlegender
ethischer Normen, die Durchsetzung von Freiheit und Demokratie, die
Verbesserung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungsmöglichkeiten, die
Sicherung von Frieden und Recht sowie die Bewahrung der Schöpfung.
Dabei müssen wir, ausgehend von unseren Grundwerten, die
außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands benennen und sie in
Abstimmung mit unseren Partnern und Nachbarn verfolgen:
- Wir haben
ein besonderes Interesse an der politischen Einigung Europas. Wir verstehen es
als Lehre und Auftrag der Geschichte, Deutschland in eine Gemeinschaft
europäischer Staaten zu integrieren, die sich zu den Werten der freiheitlichen
Demokratie bekennt und die an die Stelle des Gegeneinanders das Miteinander
setzt. Wir brauchen eine gemeinsame Politik der Europäischen Union, um
dauerhaft Frieden und Freiheit, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit zu sichern.
Im Bewusstsein, dass die deutsch-französische Freundschaft eine wesentliche
Grundlage der europäischen Einigung ist, wollen wir die Partnerschaft mit den
europäischen Staaten ausbauen und festigen.
- Wir haben
ein besonderes Interesse an der engen Zusammenarbeit zwischen den USA, Kanada
und Europa. Wir sind durch gemeinsame demokratische Werte und Interessen
miteinander verbunden. Zusammen kommt uns eine entscheidende Bedeutung für die
internationale Entwicklung und die Sicherung von Frieden und Freiheit in der
Welt zu. Die politischen und strategischen Aufgaben der NATO haben sich durch
die Veränderungen in Europa erweitert. Es ist unser deutsches Interesse, die gewachsenen
freundschaftlichen Beziehungen zu unseren Partnern und Freunden, insbesondere
zu den USA, zu sichern und weiter zu vertiefen.
- Wir haben
ein besonderes Interesse an einer dauerhaften demokratischen und friedlichen
Entwicklung der Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Aufgrund der
Mittellage Deutschlands liegt es in unserem politischen, ökonomischen und
sicherheitspolitischen Interesse, dass unsere östlichen Nachbarn zu
vergleichbarer Stabilität finden wie das westliche Europa. Wir wollen dazu
beitragen, ihren demokratischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Aufbau zu sichern. Anderenfalls sind schwerwiegende Rückwirkungen für
Deutschland und ganz Europa möglich. Die Zusammenarbeit mit diesen Staaten ist
deshalb ein Schwerpunkt unserer Außenpolitik.
- Wir haben
ein besonderes Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung der armen Länder. Im
Bewusstsein der Einen Welt wollen wir dazu beitragen, eine Partnerschaft
zwischen den Staaten und Völkern der Erde zu schaffen und im Rahmen unserer
Möglichkeiten bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Arm und Reich abzubauen,
die Massenarmut zu vermindern und die natürlichen Lebensgrundlagen der
Menschheit zu sichern. Dies ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit und
Solidarität, sondern dient auch unseren Interessen, weil so Konfliktpotentiale,
Fluchtursachen und globale Umweltbelastungen verringert werden können.
2. EUROPA -
EINHEIT SCHAFFEN, VIELFALT BEWAHREN
Die europäische Idee verwirklichen
121. Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes haben Freiheit und
Demokratie in den Staaten des ehemaligen Ostblockes eine Chance bekommen. Der
Aufbau einer europäischen Friedensordnung, der Ausgleich der nationalen
Interessen, die Entwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher
Strukturen und sozialer Absicherungen sowie effektive Maßnahmen zur Bewahrung
der Schöpfung sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Zukunft Europas in
Freiheit und Frieden.
Das Verständnis der geschichtlich gewachsenen
kulturellen Besonderheiten der Völker und Staaten und die Besinnung auf die
tragenden Gemeinsamkeiten Europas sind von besonderer Bedeutung. Europa ist
durch Einheit in Vielfalt geprägt. Die gemeinsamen Traditionen sowie ideen- und
geistesgeschichtlichen Fundamente unseres Kontinents verbinden seine Völker
über nationale und regionale, politische und wirtschaftliche Unterschiede
hinweg. Wir verstehen Europa als Kultur- und Wertegemeinschaft mit einem gemeinsamen
geschichtlichen Erbe, einer gemeinsam erlebten Gegenwart und einer vereint zu
gestaltenden Zukunft.
122. Europäische Gemeinschaft und Europäische Union haben sich als
Kern einer stabilen Friedens- und Freiheitsordnung hervorragend bewährt. Für
Deutschland gibt es keine Alternative zur europäischen Integration. Die
europäische Einigung ist die Grundlage dafür, dass die Nationen und Völker in
Europa ihre Zukunft gemeinsam gestalten und nicht in kriegerischen
Nationalismus zurückfallen. Die Europäische Gemeinschaft ist für viele Menschen
im östlichen Teil des Kontinents zum Leitbild eines solchen friedlichen
Miteinanders der Völker geworden. Sie muss ihrer besonderen Verantwortung
gegenüber den souveränen Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas gerecht
werden. Die Gemeinschaft muss offen sein für neue europäische Mitglieder,
welche die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Beitritt
erfüllen. Dabei wird ein Beitritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt angestrebt.
Wir wollen, dass der Weg in die Europäische Union diesen Ländern zugleich
Zugang zu den westlichen Sicherheitsstrukturen, zur Westeuropäischen Union und
zur NATO eröffnet. Auf dem Weg zur vollen Integration sind Assoziierungsverträge
und der Europäische Wirtschaftsraum sinnvolle Zwischenschritte.
Die Europäische Union vollenden
123. Unser Ziel ist die Vollendung der Europäischen Union. Wir
Deutschen sind auf die Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses
angewiesen. Wir wollen die Politische Union, um:
- Freiheit
und Frieden in ganz Europa zu sichern,
- die
wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu fördern,
- die
europäischen Interessen auf internationaler Ebene zu behaupten,
- die
Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zu verstärken,
- unseren
Beitrag zur Durchsetzung der Menschenrechte und zur friedlichen Lösung von
Konflikten in der Welt zu leisten.
124. Wir wollen ein starkes Europa, das die Zukunft der Nationen
sichert. Europa muss dort handeln können, wo die Nationalstaaten allein nicht
mehr in der Lage sind, die existentiellen Probleme ihrer Völker zu lösen. Daher
wollen wir die zur Bewältigung dieser wachsenden Aufgaben erforderlichen
Befugnisse, Zuständigkeiten und politischen Souveränitätsrechte auf die
Europäische Union übertragen. Die Europäische Union muss freiheitlich,
demokratisch, föderal, subsidiär und bundesstaatlich gestaltet werden. Der
Nationalstaat wird sich im Zuge dieser Entwicklung wandeln, aber nicht
auflösen.
Weil Europa die Zukunft der Nationen sichert, sichert es
auch ihre Identität. Mit der Erfahrung gemeinschaftlichen Handelns wächst auch
die europäische Identität. Sie ist in der Gemeinsamkeit der kulturellen Wurzeln
der Völker und in der Schicksalhaftigkeit ihrer Interessen zugrunde gelegt.
Heimatliche Verwurzelung, nationale Identität und europäische Gemeinsamkeit
ergänzen und bedingen sich.
125. Wir Christliche Demokraten arbeiten für ein geeintes Europa,
das demokratisch, föderal und bürgernah organisiert ist:
- Wir wollen
die Demokratie in der Europäischen Union stärken. Die Rechte des Europäischen
Parlaments müssen weiterentwickelt werden und auf Dauer den Rechten
entsprechen, die den Parlamenten der europäischen Demokratien zukommt,
einschließlich des vollen Budget-Rechtes. Europäisches Parlament und Rat der
Europäischen Union müssen gleichberechtigt an der Gesetzgebung im Sinne eines
Zweikammersystems mitwirken. Das Parlament kontrolliert die Europäische
Kommission als europäische Exekutive. Es wählt den Präsidenten der Europäischen
Kommission auf Vorschlag des Rates; Rat und Parlament bestätigen die Kommissionsmitglieder.
- Wir wollen
den Föderalismus in der Europäischen Union stärken. Als Element der
Gewaltenteilung sichert er die Kontrolle von Macht und verhindert die Bildung
eines europäischen Zentralismus. Zudem sichert der Föderalismus die kulturelle
Vielfalt, die auch künftig das Leben Europas prägen soll. Nach dem Prinzip der
Subsidiarität soll die politische Verantwortung zunächst von lokalen, dann von
regionalen und nationalen sowie schließlich von gemeinschaftlichen Organen
getragen werden. Die Europäische Union braucht eine Verfassung, die einen
Grund- und Menschenrechtskatalog enthält, die Entscheidungsverfahren zwischen
den Institutionen der Europäischen Union festlegt und die Zuständigkeiten
zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip
regelt. Die Union muss eine Rechtsgemeinschaft mit eigener Gesetzgebung und
Rechtsprechung sein.
- Wir wollen
das Zusammenwachsen Europas für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar
erfahrbar machen. Da Europa an den Grenzen zusammenwächst, muss die
nachbarschaftliche Zusammenarbeit an den nationalen Grenzen der Union auf allen
Gebieten der kommunalen und regionalen Zuständigkeit weiter ausgebaut werden.
126. Wir treten dafür ein, dass die Europäische Union die
notwendigen Zuständigkeiten für die Asyl-, Zuwanderungs- und Entwicklungshilfepolitik,
für die Umwelt-, Energie- und Forschungspolitik, für den Bau der
internationalen Verkehrswege sowie für die Bekämpfung der international
organisierten Kriminalität wahrnimmt. Dabei muss die Union administrativ und
finanziell in den Stand versetzt werden, diese Aufgaben erfolgreich und
effizient zu erfüllen.
Wir wollen eine gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik. Die Westeuropäische Union (WEU) muss als
verteidigungspolitische Komponente der Europäischen Union ausgebaut und
vollständig integriert werden.
Die Europäische Union muss über Möglichkeiten des
eigenen militärischen Handelns verfügen können. Wir setzen uns daher für eine
Integration nationaler Einheiten in europäische Sicherheitsstrukturen ein.
Ziel der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik
ist die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Eine unabhängige, der
Geldwertstabilität verpflichtete Europäische Zentralbank trägt dazu bei, die
Stabilität einer künftigen europäischen Währung zu sichern. Staaten, die der
Währungsunion beitreten wollen, müssen die Anforderungen einer
stabilitätswahrenden Wirtschafts- und Finanzpolitik erfüllen. Eine gemeinsame
Währung stärkt die wirtschaftliche Kraft der Mitgliedsländer. Mit ihr werden
wir weltwirtschaftlichen Turbulenzen besser widerstehen und den
Wirtschaftsstandort Europa stärken können.
Mit der Vollendung der Europäischen Union wird nicht nur
die Wirtschafts- und Währungsunion, sondern auch die Europäische Sozialunion
verwirklicht. In allen wichtigen Bereichen der Sozialpolitik müssen europaweit
einheitliche Mindeststandards verankert werden, die Sozialdumping verhindern
und keinen Mitgliedsstaat überfordern. Sie erlauben jedem Mitgliedsstaat, sein
soziales Leistungsniveau beizubehalten und entsprechend seiner Wirtschaftskraft
fortzuentwickeln.
127. Parteien, Kirchen, Verbände, Gewerkschaften und andere
gesellschaftliche Gruppen haben eine besondere Verantwortung für die Förderung
des europäischen Einigungsprozesses sowie für die politische und
gesellschaftliche Gestaltung des gemeinsamen Europa. Den europäischen Parteien
und ihren nationalen und regionalen Mitgliedsparteien fällt eine entscheidende
Rolle bei der politischen Willensbildung in Europa und der Ausgestaltung des
Gemeinwohls zu. Wir Christliche Demokraten erfüllen diesen Auftrag als Mitglied
der Europäischen Volkspartei (EVP) und wollen die Zusammenarbeit mit weiteren
gleichgesonnenen Parteien in Europa ausbauen. Wir fördern Initiativen, die in
und außerhalb der Partei für die Einigung Europas eintreten und durch ihr Engagement
zur Zusammenarbeit der Völker Europas beitragen.
3. UNSERE
VERANTWORTUNG FÜR DIE EINE WELT
Zu Frieden und Sicherheit beitragen
128. Oberstes Ziel unserer Friedens- und Sicherheitspolitik ist es,
Freiheit und Frieden als Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben zu
sichern und zu fördern. Internationaler Dialog, Konfliktverhütung und
Krisenmanagement, Ausbau der internationalen Rüstungskontrolle und weltweite
Verminderung der Rüstungspotentiale sind zentrale Elemente unserer Politik.
Sicherheit bedeutet für uns mehr als militärische
Sicherung. Unser Verständnis von Sicherheitspolitik richtet sich auf alle
politischen, wirtschaftlichen, ökologischen, militärischen und kulturellen
Anstrengungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker zum Ziel haben.
Hierzu gehören der völkerrechtliche Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, die
Beilegung religiöser und ethnischer Konflikte, die Verhinderung ökologischer
Zerstörungen und die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Überwindung
sozialer Spannungen sind wichtige Voraussetzungen zur Lösung von
Nationalitätenkonflikten. Eine wesentliche Bedingung für den Frieden ist die
allseitige Bereitschaft zum Gewaltverzicht und zur unbedingten Achtung der
Menschen- und Bürgerrechte ebenso wie der Schutz von ethnischen und religiösen
Minderheiten. Wir treten für das Selbstbestimmungsrecht der Völker und im
Rahmen dessen für ein internationales Volksgruppen- und Minderheitenrecht, das
Recht auf die Heimat, eigene Sprache und Kultur ein. Völkervertreibungen jeder
Art müssen international geächtet und verletzte Rechte anerkannt werden.
129. Wir Deutschen sind bereit und in der Lage, unserer gewachsenen
außenpolitischen Verantwortung gerecht zu werden. Deutschland muss wie alle
anderen Partner an der europäischen Verteidigung und den gemeinsamen Aufgaben
im Rahmen des NATO-Bündnisses teilnehmen und die Rechte und Pflichten, die es
mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen übernommen hat, in vollem Umfang
wahrnehmen können. Wir wollen, dass sich Deutschland im Rahmen der Charta der
Vereinten Nationen an Aktionen der UNO, NATO, WEU und KSZE zur Wahrung und
Wiederherstellung des Friedens beteiligen kann.
130. Wir sind uns des hohen Beitrages bewusst, den unsere Bundeswehr
zum Erhalt des Friedens und der Freiheit leistet. Die Bundeswehr trägt
entscheidend dazu bei, die politische Handlungs- und Bündnisfähigkeit
Deutschlands zu erhalten. Ihr Verfassungsauftrag spiegelt die Wertgrundlage
deutscher Sicherheitspolitik wider. Die Bundeswehr schützt Deutschland und
seine Staatsbürger vor politischer Erpressung und äußerer Gefahr; sie fördert
die militärische Stabilität und die Integration Europas. Die Bundeswehr
verteidigt Deutschland und seine Verbündeten, sie dient dem Frieden und der
internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen;
sie hilft bei Katastrophen und unterstützt humanitäre Aktionen. Die Bundeswehr
muss mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, um ihren Auftrag erfüllen zu
können. Wir treten für die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht ein. Dies setzt
Wehrgerechtigkeit voraus. Es ist Bürgerpflicht, für Freiheit und Sicherheit
einzutreten. Als Bürger in Uniform verdienen die Soldaten der Bundeswehr unsere
volle Unterstützung.
131. Wir wollen, dass die Europäische Union künftig eine größere
Verantwortung im Rahmen der europäischen Friedenssicherung übernimmt. Bei der
Wahrung von Sicherheit und Frieden in und für Europa bleiben wir auch in
Zukunft auf die Partnerschaft mit unseren nordamerikanischen Verbündeten und
deren militärische Präsenz in Europa angewiesen. Wir wollen mit unseren
Freunden und Partnern ein Netz europäischer Sicherheit knüpfen, in dem sich
NATO, WEU und KSZE ergänzen.
132. Die Verteidigung der Mitgliedsstaaten der NATO bleibt auch in
Zukunft der primäre politische und militärische Zweck des Bündnisses. Dazu
gehört die Beibehaltung der nuklearen Schutzgarantien für die Mitgliedsstaaten.
Deutschland bleibt als nicht-nuklearer Staat auch weiterhin auf den Schutz
durch die westlichen Nuklearstaaten, vor allem die USA, angewiesen. Der Schutz
vor nuklearer Erpressung ist durch die weltweite Verbreitung von Technologien,
die auch anderen Staaten die Verfügungsgewalt über Massenvernichtungsmittel
ermöglicht, für Deutschland und Europa von großer Bedeutung.
Die NATO ist zum Partner der Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion und der Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas
geworden. Wir wollen, dass auch durch eine aktive Partnerschaft für den Frieden
den mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten eine Zusammenarbeit mit der
NATO einschließlich der langfristigen Perspektive einer Mitgliedschaft im
Einzelfall möglich und die Kooperation mit Russland zu einer strategischen
Partnerschaft vertieft wird. Die NATO muss durch kollektives Krisenmanagement -
auch mit ihren Partnern - dazu beitragen, Krisen und Konflikte zu verhüten und
zu lösen, die eine Gefahr für die europäische Sicherheit und Stabilität werden
können.
Wir wollen den europäischen Pfeiler des Nordatlantischen
Verteidigungsbündnisses stärken, indem wir die WEU ausbauen. Sie wird in enger
Verknüpfung mit den Institutionen des Nordatlantischen Bündnisses die
Atlantische Allianz stärken und fortentwickeln. Wir brauchen europäische
Streitkräfte mit der nötigen Handlungsfähigkeit, auch um im Einklang mit der
Charta der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung und Konfliktregelung
beitragen zu können.
Unsere Partnerschaft mit den USA liegt auch angesichts
der stark gestiegenen Bedeutung der internationalen Wirtschafts-, Finanz- und
Handelspolitik in deutschem Interesse. Die Fortentwicklung der Institutionen
Weltbank, Internationaler Währungsfonds und GATT erfordert die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den USA.
133. Das geeinte Deutschland muss in den Vereinten Nationen mehr
Verantwortung übernehmen. Wir wollen, dass die UNO zukünftig wirksamer zur
Konfliktvermeidung und -verhütung beitragen kann und dass ihre
Eingreifmöglichkeiten zur Sicherung und Wiederherstellung des Friedens
verbessert werden. Deshalb müssen wir die Vereinten Nationen stärken und ihre
Handlungsfähigkeit ausbauen. Insbesondere müssen die völkerrechtlichen
Voraussetzungen für das Eingreifen der UNO bei schweren Verletzungen der
individuellen und kollektiven Menschenrechte und bei schweren Umweltverbrechen
weiter entwickelt werden. Dazu gehört auch eine internationale, mit Sanktionen
ausgestattete Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen,
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und gewaltsame Veränderungen
international anerkannter Grenzen.
Zugleich muss die institutionelle Stärkung zu einer
größeren Wirksamkeit der UNO und ihrer Unterorganisationen bei der
Katastrophenbekämpfung, der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und bei
der Lösung von Flüchtlingsproblemen genutzt werden. Als Regionalorganisation
der UNO hat die KSZE wichtige ergänzende Funktionen in Europa.
134. Zentraler Bestandteil von Friedens- und Sicherheitspolitik ist
die weltweite Abrüstung, Rüstungskontrolle und wirksame europäisch koordinierte
Einschränkung der Rüstungsexporte. Waffenlieferungen müssen der Erhaltung oder
Wiederherstellung des Friedens dienen. Die Verbreitung moderner Massenvernichtungswaffen
zu verhindern ist die wichtigste Aufgabe internationaler Rüstungskontrolle. Die
Ächtung der biologischen und chemischen Waffen muss durchgesetzt werden. Wir
treten für die unbefristete Verlängerung und weltweite Durchsetzung des
nuklearen Nichtverbreitungsvertrages ein. Dieser muss auch eine Verpflichtung
zur Erfassung des weltweit verfügbaren waffenfähigen Nuklearmaterials
beinhalten.
Entwicklungspartnerschaft - Hilfe zur Selbsthilfe
leisten
135. Entwicklungszusammenarbeit heißt für uns
Entwicklungspartnerschaft. Wir respektieren unterschiedliche religiöse und
kulturelle Wertvorstellungen sowie politische und soziale Traditionen.
Erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit setzt aber Eigenanstrengungen der
betreffenden Länder für die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtssicherheit,
Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen, eine
marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung und eine Entwicklungsorientierung
staatlichen Handelns voraus; ebenso fordern wir Abrüstung, soziale Reformen und
Umweltschutzmaßnahmen. Wo solche Eigenanstrengungen nicht erbracht werden, kann
Hilfe von außen keine dauerhaften Veränderungen bewirken, sondern bestenfalls
akute Notlagen mildern. Wir treten ein für Hilfe zur Selbsthilfe, die dazu
beiträgt, die eigenen Kräfte der Bevölkerung zu mobilisieren, dauerhafte
selbsttragende Strukturen zu bilden und ausreichende Freiräume für privates
Handeln und Selbsthilfeorganisationen zu schaffen.
136. Wir sehen in einer freiheitlichen und sozial verpflichteten
marktwirtschaftlichen Ordnung, die die natürlichen Lebensgrundlagen schützt,
den besten Weg, die Entwicklung in den armen Ländern zu fördern. Wir betrachten
die Entwicklungspartnerschaft zugleich als Teil der globalen
Umweltpartnerschaft und damit auch als eine Aufgabe der Umweltaußenpolitik. Die
reichen Industriestaaten müssen bereit sein, ihr Verhalten dort zu ändern, wo
es zu Ungerechtigkeiten in der Welt beiträgt. Wir werden unseren Beitrag zur
Lösung der internationalen Schuldenkrise leisten und Schuldenerlass mit
Umweltschutz verbinden.
Ein Welthandelssystem mit freiem Waren-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehr bringt Vorteile für alle. Wir setzen uns
deshalb für den Abbau des Protektionismus und die Öffnung der Märkte ein. Die
Entwicklungsländer werden aber im internationalen Wettbewerb nur dann eine
Chance haben, wenn wir ihre wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische
Innovationsfähigkeit fördern. Ohne die Öffnung der Märkte und ohne die Chance,
zu marktgerechten Preisen Produkte abzusetzen, muss Entwicklungspartnerschaft
erfolglos bleiben. Für viele Entwicklungsländer ist die Stärkung ihrer
Binnenmärkte eine vordringliche Aufgabe, damit die Bevölkerung langfristig ihr
Auskommen durch produktive Arbeit selbst erwirtschaften kann.
137. Wir wollen eine kontinuierliche Entwicklungshilfe, die ihre
finanzielle, technische und personelle Hilfe vorrangig auf die ärmsten Länder
und Bevölkerungsschichten konzentriert. Eine wirksame
Entwicklungszusammenarbeit muss gezielt dazu beitragen, dass Frauen
gleichberechtigt und selbstbestimmt an der wirtschaftlichen, kulturellen,
gesellschaftlichen und politischen Entwicklung ihrer Länder teilnehmen und aus
ihr Nutzen ziehen können. Das Bevölkerungswachstum wird nur durch bessere
Bildung und Ausbildung, höheren Lebensstandard und verantwortliche
Familienplanung reduziert werden können.
Ein wesentliches Anliegen jeder
Entwicklungszusammenarbeit müssen auch die Interessen der Kinder sein. Wir
setzen uns dafür ein, dass Kinder nicht mehr Kinderarbeit leisten müssen, und
wenden uns dagegen, dass Jugendliche unter 18 Jahren zum Kriegsdienst
herangezogen werden.
138. Entwicklungszusammenarbeit ist aus Verantwortung für die Eine
Welt, in der wir alle leben, Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Nicht-Regierungsorganisationen, wie die
der Kirchen und die politischen Stiftungen, haben in den vergangenen
Jahrzehnten in hervorragender Weise bewiesen, dass sie in der Lage sind, der
Bevölkerung in den Entwicklungsländern unmittelbar zu helfen. Ihr Engagement
ist eine unverzichtbare Ergänzung staatlicher Maßnahmen und besonders
unterstützenswert. Dem Staat kommt die subsidiäre Aufgabe zu, private
Initiativen zu fördern. Auch das private Engagement von Einzelpersonen verdient
Unterstützung. Die hohe Zahl freiwilliger Spenden zeigt die Bereitschaft der
Menschen zum Teilen.
Kulturaustausch und deutsche Minderheiten im Ausland unterstützen
139. Wir wollen den internationalen Kulturaustausch fördern, der für
das umfassende Wissen um die Lebensumstände, Wünsche und Interessen,
Mentalitäten und Sitten anderer Menschen und Völker notwendig ist. Auswärtige
Kulturpolitik ist ein notwendiger Beitrag zum friedlichen und solidarischen
Zusammenleben der Völker und integraler Bestandteil unserer Außen-,
Entwicklungs- und Europapolitik. Eine der Aufgaben muss es sein, deutsche
Sprachkenntnisse und Kultur sowie ein Bild von Deutschland im Ausland zu
vermitteln. Ebenso können wir durch das Erlernen fremder Sprachen,
Auslandsaufenthalte und Patenschaften andere Kulturen verstehen lernen.
140. Die Heimatvertriebenen und deutsche Volksgruppen im Ausland
erfüllen eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Nationen. Insbesondere die
Deutschen, die in ihrer Heimat im Osten geblieben sind, können bei der Zusammenarbeit
mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn helfen, so wie die
Heimatvertriebenen für den Wiederaufbau in Deutschland und die Versöhnung
zwischen den Völkern einen unverzichtbaren Beitrag geleistet haben. Die
Deutschen, die einst dort gelebt haben, haben besondere Bedeutung in der Pflege
gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu diesen Völkern. Wir haben gegenüber den
deutschen Volksgruppen im Ausland aufgrund der deutschen Geschichte eine
besondere Verantwortung. Durch Verträge mit den betreffenden Staaten und durch
vielfältige direkte Hilfe tragen wir dazu bei, die Lebensbedingungen der
deutschen Minderheiten, ihre Volksgruppenrechte und kulturelle Eigenständigkeit
zu verbessern. Unsere Politik kann dazu beitragen, ihnen ein Bleiben zu
ermöglichen, sofern sie dies wünschen. Wir fördern die Pflege ihrer Sprache,
Lebensformen und kulturellen Traditionen und setzen uns für den Erhalt der in
Jahrhunderten gewachsenen deutschen Kultur in diesen Regionen ein.
K A P I T E L VI
FÜR DIE BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG
1. UNSERE
VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG ANNEHMEN
141. Die Bewahrung der Schöpfung ist zur vorrangigen Aufgabe der
Menschheit geworden. Ohne den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine
tragfähige menschliche Entwicklung nicht möglich. Unsere Verantwortung für die
Schöpfung erstreckt sich auch auf die Mitwelt Natur im ganzen Reichtum ihrer
Erscheinungen. Wir Christliche Demokraten wenden uns gegen die These, der
Mensch sei einer ethischen Steuerung des von ihm in Gang gesetzten technischen
Fortschritts nicht fähig. Zwischen seiner moralischen und technischen Vernunft
klafft kein unüberbrückbarer Abgrund. Der Mensch hat die Kompetenz und die
Pflicht, moralisch verantwortbar mit dem umzugehen, wozu er technisch in der
Lage ist. Dies zu leisten gehört zur Größe seiner Bestimmung als Geschöpf
Gottes. Diese Erkenntnis gibt uns die Kraft und Motivation, technische
Fortschritte zu erzielen, die auch sozialen und umweltpolitischen Anforderungen
immer besser genügen.
142. Technisches Können entspringt der schöpferischen Gabe des
Menschen. Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es sowohl eines
Höchstmaßes an technischen Sicherheitsstandards als auch der moralischen
Integrität der Menschen, die Technik anwenden und kontrollieren. Zudem verlangt
der Umgang mit Technik eine Absicherung durch ein wirksames Umweltrecht, das
wir weiterentwickeln wollen. Wir Christliche Demokraten verdrängen nicht die
Risiken, denen menschliches Leben ausgesetzt ist. Wir sind bereit, unsere
Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand moralischer Verantwortbarkeit und
neuer Erkenntnisse zu stellen. Wir fordern alle Verantwortlichen in
Wissenschaft und Technik sowie in Politik und Wirtschaft auf, sich dieser
Prüfung zu stellen.
143. Die gesamte Menschheit steht vor einer einzigartigen
Herausforderung: Wir müssen erkennen, dass wir durch die Art unseres
wirtschaftlichen Handelns, unseren Lebensstil sowie das weltweite
Bevölkerungswachstum die Lebensbedingungen im Ökosystem Erde so verändert haben
und weiter verändern, dass menschliches Leben und Überleben gefährdet sind. Die
immer länger werdenden roten Listen von bedrohten oder bereits ausgestorbenen
Tieren und Pflanzen, die Veränderung des Klimas auf unserer Erde sowie die Vernichtung
großer Teile der Wälder sind unübersehbare Zeichen unseres Fehlverhaltens. Sie
machen ebenso wie ständig wachsende Müllberge, die Altlasten in unseren Böden,
der ansteigende Verbrauch von Boden und Landschaft sowie die Verschmutzung von
Luft und Wasser deutlich, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten zu Lasten von
Natur und Umwelt gelebt und unseren Wohlstand mit hohen ökologischen Hypotheken
erkauft haben.
Wir brauchen einen weltweiten Entspannungsprozess
zwischen Mensch und Natur. Wirksamer Umweltschutz beginnt im eigenen Land. Er
kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn es darüber hinaus gelingt, möglichst
alle Staaten der Erde für die Bewahrung der Schöpfung zu gewinnen.
144. Wir Christliche Demokraten wollen unseren Beitrag zur Bewahrung
der Schöpfung leisten. Im Mittelpunkt steht für uns dabei ein Verständnis von
Schöpfung, das Mensch, Natur und Umwelt als Einheit begreift. Der Mensch ist
eingewoben in das Netzwerk der Natur; sein Handeln muss dem Rechnung tragen.
Dafür ist es notwendig, unsere Prinzipien um ein neues zu ergänzen: das Prinzip
der Gesamtvernetzung - die Rückbindung
all unseren Handelns und Wirkens in das tragende Netzwerk der Natur. Bewahren
heißt für uns Gestalten, damit die Zusammenhänge und Wechselseitigkeiten im
Netzwerk von Mensch, Natur und Umwelt erhalten werden.
2. WISSENSCHAFT,
FORSCHUNG UND TECHNIK IN VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG FÖRDERN
145. Mit den ständig wachsenden Einsichten in die
Konstruktionsmuster der Natur, die uns Wissenschaft und Forschung vermitteln,
steigt auch unsere Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt. Die Folgen der
technischen Umsetzung dieser Erkenntnisse sind heute weitreichender und weniger
umkehrbar als in der Vergangenheit. Die Fortschritte vor allem in der Bio- und
Gentechnologie, aber auch in der Medizin eröffnen uns neue Erkenntnisse über
die Zusammenhänge und Wirkungsweisen der Natur. Sie erlauben uns, Krankheiten
zu erkennen und zu heilen, die früher hingenommen werden mussten. Sie geben uns
die Chance zu erheblicher Steigerung der Nahrungserzeugung, damit Armut und
Hunger in der Welt überwunden werden können. Wir müssen lernen, Kosten und
Nutzen abzuschätzen, und bereit sein, auf Anwendungsmöglichkeiten zu
verzichten, wenn die Risiken und Gefahren ethisch nicht vertreten werden
können.
146. Freiheit und Freiraum für Wissenschaft, Forschung und Technik
zu gewährleisten gehört zum Grundverständnis unserer Politik. Wir wollen der
Wissenschaft und Forschung die nötigen Freiräume durch Abbau von Bürokratie und
eine ausreichende Finanzierung schaffen und sie zu Leistung, Kreativität und
Wettbewerb ermutigen. Der Erfolg von Forschung ist dabei nicht allein eine
Frage der Finanzausstattung, er hängt auch wesentlich vom Einfallsreichtum,
Unternehmungsgeist und der Beharrlichkeit des einzelnen Wissenschaftlers sowie
der gesellschaftlichen Akzeptanz der Forschung ab. Forschung und ihre
technische Umsetzung erfordern hochqualifizierte und zugleich verantwortungsvolle
Persönlichkeiten.
147. Wissenschaft lebt aus der Freiheit. Die Freiheit von
Wissenschaft und Forschung findet ihre Grenzen dort, wo die Würde des Menschen
berührt oder die Schöpfung insgesamt gefährdet ist. Menschliches Leben - ob
geboren oder ungeboren - ist unverfügbar und schutzwürdig. Wir treten für den
Schutz des menschlichen Erbgutes vor Manipulationen ein. Die Unverfügbarkeit
des eigenen Genoms und der Schutz seiner Daten ist unveräußerliches Recht jedes
einzelnen. Grenzen ergeben sich aus dem Prinzip der Gesamtvernetzung aber auch
dort, wo Forschungsverfahren oder die Anwendung von Forschungsergebnissen mit
Folgen verknüpft sind, die sich der Kontrolle des Menschen entziehen und damit
zu einer Gefährdung seiner natürlichen Lebensgrundlagen führen können.
148. Verantwortung bedeutet für uns auch, für die Zukunft
vorzusorgen. Dies verpflichtet uns, Wissenschaft, Forschung und Technik weiter
voranzutreiben, um neue Lösungen für die Bewältigung der großen
Menschheitsaufgaben zu finden. Hierbei gilt es, jede Form von
ungerechtfertigter Reglementierung auszuschließen. Nur so ist eine umfassende
und zugleich präzise Erkenntnis jener grundlegenden Bedingungen erreichbar, die
einen ethisch verantwortlichen Umgang mit der Natur sicherstellen. Wir wollen
das umfassende Gespräch mit den Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften, mit
Technikern und Ingenieuren, aber auch mit den Kirchen fördern, um uns der
Grenzen menschlichen Handelns immer wieder neu bewusst zu werden. Wir brauchen
verstärkt eine ethische, ökologische und soziale Technikfolgenabschätzung in
Kommissionen und Gremien sowie in Einrichtungen der öffentlichen Hand.
149. Eine neue Art von Wachstum wird erkennbar, das nicht zunehmend
Rohstoffe, Energie und Umwelt verbraucht, sondern endliche Ressourcen schont
und regenerative Ressourcen nutzt. Es ist gegründet auf menschliche
Intelligenz, auf Wissenschaft, Forschung und Technik: die neuen
Mikrotechnologien, die Informationstechnik, die Bio- und Gentechnologie sowie
die neuen Materialwissenschaften. Angesichts der vor uns liegenden
Herausforderungen zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind die
ökologische Forschung und Umwelttechnik, Energie -,Gesundheits- und
Verkehrsforschung von besonderer Bedeutung.
3. FÜR DIE
BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG SORGEN
Umweltpolitik in Deutschland fortsetzen
150. Umweltpolitik ist Überlebenspolitik und muss verstetigt
betrieben werden, unabhängig von Konjunkturschwankungen und Meinungsmoden. Wir
Christliche Demokraten erkennen unsere Verantwortung für unseren Planeten an
und verpflichten uns zum ökologischen Generationenvertrag. Eine wirkungsvolle
Umweltpolitik braucht überzeugende Strategien. Nur dann kann sie langfristig
wirksame Anreize zur Entwicklung und zum Einsatz umweltverträglicher Techniken
geben sowie Grundlage für Verhaltensänderungen des einzelnen wie in der
Gesellschaft sein. Dem Prinzip der Vernetzung entspricht es, Umweltpolitik als
Querschnittsaufgabe in den verschiedensten politischen Bereichen zu gestalten.
151. Die sozialistische Misswirtschaft, die sich auf eine
rücksichtslose Ausbeutung von Mensch und Natur stützte, hat zu schweren
ökologischen Zerstörungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt.
Durch die Wiedervereinigung haben wir die Chance, diese ökologischen Schäden zu
beheben, indem wir modernste Sanierungstechniken zum Einsatz bringen und
zugleich funktionsfähige marktwirtschaftliche Strukturen aufbauen. Da die
Verursacher der Schäden oft nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können,
ist die Sanierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nach dem
Gemeinlastprinzip von der Gemeinschaft zu finanzieren ist. Die Sorge für eine
lebenswerte Heimat und der Aufbau einer modernen Wirtschaft in den neuen
Bundesländern sind nur möglich, wenn wir der Sanierung der schweren ökologischen
Schäden Priorität einräumen.
152. Mit der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft wollen wir
den Umweltschutz in Deutschland zum selbstverständlichen Handlungsprinzip für
alle machen. Wir wollen, dass die Kosten unterlassener Umweltvorsorge und der Inanspruchnahme
von Umwelt konsequent vom Verursacher getragen werden müssen. Diese klare
Bindung an das Verursacherprinzip wird nur dann gewährleistet, wenn sich diese
Kosten in ökologisch ehrlichen Preisen niederschlagen. Die konsequente Anwendung
des Verursacherprinzips stärkt die Umweltvorsorge. Umweltschutz wird um so
teurer, je später er einsetzt.
153. Das Umweltordnungsrecht ist für die Rahmenbedingungen der
Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft weiterhin unverzichtbar. Die Statik
des Ordnungsrechtes wollen wir aber durch weitere marktwirtschaftliche
Instrumente ergänzen, um das Eigeninteresse an Innovation und
Verhaltensänderung zu stärken:
- Wir wollen verstärkt steuerliche Anreize wie eine
abgasbezogene Kfz-Steuer, Abschreibungsvergünstigungen für umweltentlastende
Investitionen sowie Abgaben zur Vermeidung von Abfällen, Treibhausgasen und
Schadstoffen einsetzen.
- Wir wollen vermehrt Möglichkeiten zur Kompensation
schaffen. Dabei werden den Unternehmen und Betrieben Umweltziele und
Umweltentlastungen vorgeschrieben, ohne festzulegen, wie und wo diese Vorgaben
im einzelnen erfüllt werden.
- Wir wollen das Umwelthaftungsrecht wirkungsvoll
ausgestalten, um damit zugleich einen Anreiz für mehr Umweltvorsorge zu
schaffen.
- Wir wollen die Aufklärung und Information über
umweltfreundliches Verhalten, umweltverträgliche Produkte und Verfahren
verbessern und die national und international anerkannten Umweltzeichen
weiterentwickeln. Umweltbildung und -beratung sind für eine erfolgreiche Umweltpolitik
unverzichtbar.
154. Das Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger ist ebenso
gewachsen wie ihre Bereitschaft, sich persönlich für ein umwelt- und
gesundheitsbewusstes Leben zu entscheiden. Ihr Einsatz in Bürgerinitiativen,
Umweltverbänden und Vereinen stellt eine wichtige Bereicherung für die
Gestaltung von Umweltpolitik dar. Ihre positiven Beiträge können jedoch nicht
die notwendigen politischen Entscheidungen in den parlamentarischen Gremien
ersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Möglichkeiten zur Aufklärung und
Mitgestaltung geschaffen werden, damit die Bewahrung der Schöpfung fester
Bestandteil des gesellschaftlichen Bewusstseins wird. Wir müssen zunehmend in
Kreisläufen denken und bei unseren Entscheidungen die Folgekosten einbeziehen.
Dies entspricht der Erkenntnis und dem Wissen um unsere Vernetzung mit dem
Ganzen der Natur.
155. Unsere Natur- und Kulturlandschaften sind geprägt durch die
Vielfalt der Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen. Sie gilt es zu
schützen und zu bewahren. Unsere Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier ist
eine ethische Grundnorm, die es allgemein bewusst zu machen gilt. Besondere
Leistungen der Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft
müssen honoriert werden. Dies muss auch im Naturschutzrecht verankert werden.
Im Bereich der Landschaftspflege entstehen neue Berufsmöglichkeiten, insbesondere
auch für Landwirte, die wir fördern wollen. Wir setzen uns für einen sorgsamen
Umgang mit Boden, Fläche und Natur in der Siedlungs- und Landschaftsplanung
ein.
Wir wollen eine Verkehrsstruktur fördern, die die
ökologisch optimale Vernetzung aller Verkehrsträger sicherstellt. Durch
intelligente Steuerungskonzepte muss es uns gelingen, unnötigen Verkehr zu
vermeiden und erzwungene Mobilität abzubauen. Schienen- und Wasserwege sind
auszubauen, weil sie weniger umweltbelastend sind. Die Preise unserer Mobilität
müssen die Kosten der Umweltbelastung und Naturnutzung widerspiegeln.
156. Wir streben ein integriertes Abfallwirtschaftskonzept an, in
dem die Vermeidung von Müll Priorität vor der Wiederverwendung und Verwertung
sowie der Müllverbrennung einnimmt und in dem an die Entsorgung hohe Sicherheitsanforderungen
gestellt werden. Produktion, Verteilung, Nutzung und Entsorgung müssen soweit
wie möglich in geschlossenen Kreisläufen erfolgen. Wir brauchen abfallarme
Produktionsverfahren und Produkte. Wir treten dafür ein, dass sich in den
Preisen für Produkte und Verpackungen auch die Kosten für Wiederverwertung und
Entsorgung niederschlagen.
157. Die Gefahren einer weltweiten Veränderung des Klimas
verpflichten uns zu einer beispielgebenden Strategie bei der Bekämpfung der
Treibhausgase. Wir werden neben dem Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen
vor allem die Emissionen von Kohlendioxyd und Methan vermindern. Wir müssen mit
modernen Techniken die fossilen Energieträger in allen Verwendungsbereichen mit
wesentlich höheren Wirkungsgraden nutzen und alle Anstrengungen zur Umsetzung
energiesparender Techniken vorantreiben. Darüber hinaus wollen wir die
Entwicklung und Nutzung regenerativer Energien mit gleichem Nachdruck
betreiben, wie wir in der Vergangenheit die Kernenergie entwickelt haben. Die
entscheidenden Anreize zur Erhöhung der Wirkungsgrade sowie zur Einsparung von
Energie werden über die Ausgestaltung der Preise erfolgen, die schrittweise
auch die ökologischen Kosten umfassen müssen.
158. Umweltbelastungen und Umweltschäden fallen grenz- und regionenüberschreitend
an; das erfordert eine enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Ost und
West. Zugleich treten wir dafür ein, die EU-weite Zusammenarbeit im Bereich der
Umweltpolitik zu verstärken. Normen, Richtlinien und Förderprogramme sollen im
gesamten EU-Raum gleichermaßen gelten.
Globale Umweltpartnerschaft schaffen
159. Die globale Umweltbelastung hat in den vergangenen Jahrzehnten
dramatisch zugenommen. Die Verschmutzung von Luft und Gewässern, die Ausdünnung
der Ozonschicht, die Zerstörung der Wälder, Bodenerosion und Wüstenausbreitung
sowie der steigende Energieverbrauch stellen eine Gefahr für unseren Planeten
Erde dar. Die in den Industriestaaten vorgelebte ressourcenaufwendige
Wirtschafts- und Konsumweise kann nicht Maßstab für eine nachhaltige
Entwicklung sein. Wir können die Zukunft der Menschheit nur dann sichern, wenn
wir in den Industrieländern unsere Lebensweise ändern und damit zum Vorbild für
andere Staaten werden. Zunehmend ist sichtbar geworden, dass alle Menschen bei
der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in einer weltweiten
Risikogemeinschaft leben.
160. Wir Christliche Demokraten sehen die Notwendigkeit des
Umdenkens und setzen uns für eine Weiterentwicklung unserer
Industriegesellschaft ein, die den ökologischen Erfordernissen Rechnung trägt:
Wir treten für das neue Verständnis von Wachstum ein,
indem wir mit der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft über den Weg zu
ökologisch ehrlichen Preisen die Kosten für die Inanspruchnahme von Umwelt und
unterlassener Umweltvorsorge einbeziehen.
Wir treten für das neue Verständnis von Wohlstand ein.
Er muss künftig auch den Erfordernissen der Natur Rechnung tragen. Nur so
können wir den heutigen und nachfolgenden Generationen ein menschenwürdiges
Dasein sichern. Wohlstand ist für uns ohne eine gesunde und lebenswerte Umwelt
nicht denkbar.
Wir treten für ein neues Verständnis von Fortschritt
ein. Als Fortschritt kann nur das bezeichnet werden, was von den Bedingungen
der Natur mitgetragen wird. Wirtschaftliches Handeln, das die natürlichen
Ressourcen unverhältnismäßig verbraucht und unser Ökosystem gefährdet, kann
nicht als Fortschritt bezeichnet werden.
161. Der weltweiten Zunahme der Umweltbelastung und dem
gedankenlosen Umgang mit der Schöpfung stellen wir unser Konzept einer globalen
Umweltpartnerschaft entgegen. Globale Umweltpartnerschaft bedeutet für uns
nicht, dass wir die Entwicklungsländer aus ihrer eigenen Verantwortung
entlassen, sondern dass arme und reiche Staaten der Erde einen gemeinsamen Weg
zur Bewahrung der Schöpfung gehen. Mit unserer Umweltaußenpolitik wollen wir
ein weltumspannendes Handlungsprogramm entwickeln, bei dem den reichen Ländern
eine besondere Verantwortung zukommt. Sie müssen diese auch durch die
Fortentwicklung der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft wahrnehmen. Wir
müssen den inneren Zusammenhang von Armut, Bevölkerungswachstum und
fortschreitender Umweltzerstörung aufbrechen. Globale Umweltvorsorge und die
Überwindung von Entwicklungsproblemen gehören untrennbar zusammen.
Deshalb müssen wir den Entwicklungsländern beim Aufbau
marktwirtschaftlicher, sozial und ökologisch verantwortbarer
Wirtschaftsstrukturen helfen. Durch die Öffnung unserer Märkte für ihre
Produkte und eine veränderte Exportpolitik erhalten sie eine Chance zur
Entwicklung ihrer Volkswirtschaften. Wir müssen ihnen die notwendigen
wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse zu bezahlbaren Preisen zur
Verfügung stellen. Um unsere eigenen ökologischen Schulden in den
Entwicklungsländern zu tilgen, müssen wir den Weg der Entschuldung dieser
Länder konsequent fortsetzen. Der Schuldenerlass der Entwicklungsländer darf
aber nicht zur Honorierung einer unverantwortlichen Politik führen. Die
unterschiedlichen Ursachen, Strukturen und Größenordnungen der Verschuldung
erfordern flexible Einzellösungen für die jeweiligen Länder.
162. Eine ökologisch tragfähige wirtschaftliche Entwicklung kann nur
in internationaler Partnerschaft verwirklicht werden. Unsere Zusammenarbeit mit
den Entwicklungsländern hat gleichermaßen die Armutsbekämpfung, die Bildungsförderung
sowie die umweltschonende Wirtschaftsentwicklung zum Ziel. Wir müssen in den
Entwicklungsländern eigenverantwortliches Handeln ermöglichen und fördern.
Anders leben, damit wir alle überleben - diesem Ziel
dient unsere Politik der Bewahrung der Schöpfung.
POLITIK DER GLAUBWÜRDIGKEIT
Das Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen
Union Deutschlands beschreibt die Grundsätze und Ziele
christlich-demokratischer Politik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Wir
Christliche Demokraten verpflichten uns darauf als Maßstab und Orientierung
unserer Politik.
Unser Programm wird in den kommenden Jahren durch die
Mitglieder und Funktionsträger der CDU auf allen politischen Ebenen umzusetzen
sein. Dies schließt nicht aus, dass neue Entwicklungen Korrekturen erzwingen
und neue Aufgaben in den Vordergrund rücken.
Wir stellen uns der Überprüfung unserer Politik. Die
Christlich Demokratische Union wird Rechenschaft über die Verwirklichung des
Programms geben und in Zwischenberichten Partei und Öffentlichkeit über die
Ergebnisse informieren.
Politische Glaubwürdigkeit beruht auf Verlässlichkeit
und Offenheit. Wir Christliche Demokraten rufen alle Interessierten, ob
Mitglieder oder Nichtmitglieder, dazu auf, mit uns über die Zukunft unseres
Landes nachzudenken. Wir werben um Anregung und Kritik, um Unterstützung und Mitarbeit.
Wir wissen, dass es sich lohnt, gemeinsam für eine freie und verantwortliche
Gesellschaft in Deutschland zu arbeiten.
http://www.cdu.de/politik-a-z/grundsatzprogramm/inhalt.htm
Grundsatzprogramm der CSU in Bayern
In Freiheit dem Gemeinwohl verpflichtet
Herausgeber:
CSU-Landesleitung,
Franz Josef Strauß-Haus
Nymphenburger Straße 64, 80335 München
Verantwortlich:
Erich Schmid, Landesgeschäftsführer
Erschienen im Atwerb Verlag, 82031 Grünwald Copyright - 1993 by
CSU-Landesleitung, München
Alle Rechte vorbehalten.
http://www.csu.de/home/Display/Politik/Grundsatzprogramm/Grundsatzprogramm
![]()
[das vollständige Programm als PDF-file]
Orientierung im Wandel
1. Die CSU kann auf bewährten Grundsätzen
aufbauen
2. Die CSU war für Bayern und Deutschland
erfolgreich
3. Die CSU wird die neuen
Herausforderungen in Deutschland und der Welt meistern
I. Orientierung im Wandel
![]()
Ziele und Wege unserer Politik
01. Gleichberechtigung von Mann und Frau
02. Familie: Fundament unserer
Gesellschaft
03. Lebensschutz hat höchsten Rang
04. Jugend: Aufgaben und Verantwortung
übernehmen
05. Alter: Lebenserfahrung für die
Gemeinschaft nutzen
06. Soziale Sicherheit im Wandel:
Menschenwürdig leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft
07. Soziale Marktwirtschaft: Arbeiten und
Wirtschaften für eine bessere Welt
08. Leistungsgerechte Steuern und solide
Finanzen
09. Verkehr und Mobilität: Für menschliche
Begegnung und internationale Arbeitsteilung
10. Stadt und Land: Lebensräume gestalten
11. Land- und Forstwirtschaft:
Grundpfeiler des ländlichen Raumes
12. Schöpfung bewahren - Umwelt schützen,
Überleben der Menschheit sichern
13. Wissenschaft und Technik im Dienst
eines menschlichen Fortschritts
14. Bildung und Erziehung für eine
persönlichkeitsgerechte und leistungsorientierte Gesellschaft
15. Kultur und Medien: Freiheit mit
Verantwortung nutzen
16. In Freiheit und Demokratie dem
Gemeinwohl dienen
17. Bürger und Staat: Freiheit und
Verantwortung für inneren Frieden und Gerechtigkeit
18. Europa: Frieden und Freiheit durch
Zusammenarbeit sichern
19. Deutschlands Aufgabe in einer Welt im
Wandel
20. Partnerschaft und Hilfe für
eine Welt in Frieden
![]()
Profil der CSU
01. Die CSU ist eine Volkspartei
02. Die CSU betreibt Politik aus
christlicher Verantwortung
03. Die CSU ist einer Politik der sozialen
Gerechtigkeit verpflichtet
04. Die CSU ist eine konservative Partei
05. Die CSU ist die Partei der Freiheit
06. Die CSU ist eine eigenständige Partei
07. Die CSU ist eine bayerische Partei
08. Die CSU ist die Partei der deutschen
Verantwortung
09. Die CSU ist die Europa-Partei
föderaler Ordnung, nationaler Identität und regionaler Vielfalt
10. Für die CSU ist die Bewahrung der
Schöpfung verpflichtender Auftrag
11. Die CSU ist die Partei der
kämpferischen Mitte
12. Die CSU ist lebendige politische
Heimat für unser ganzes Volk
Zur Entstehung des Grundsatzprogrammes
Die Zukunft ist grün
Grün: So wollen wir die
Zukunft gestalten. Dass wir innovative Politik machen wollen und auch die
nötigen grünen Ideen haben, erfahren Sie in unserem Grundsatzprogramm. Die
Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dieses Grundsatzprogramm
am 17. März 2002 in Berlin beschlossen. Dieses „Berliner Programm“ tritt an die
Stelle des „Saarbrücker Programms“ aus dem Jahr 1980.
Die Verabschiedung des
neuen Grundsatzprogramms schloss eine dreijährige Debatte erfolgreich ab. Im
Frühjahr 1999 hatte der Bundesvorstand beschlossen, eine
Grundsatzprogrammkommission einzusetzen. Dieser gehörten an: Antje Radcke,
Bärbel Höhn, Claudia Roth, Franziska Eichstädt-Bohlig, Frithjof Schmidt, Fritz
Kuhn, Klaus Müller, Niombo Lomba, Peter Siller, Pino Olbrich, Ralf Fücks,
Ramona Pop, Renate Künast, Thea Dückert, Undine Kurth.
Der Grundsatzkongress im
November 1999 in Kassel eröffnete die parteiöffentliche Debatte. Die
Bundesdelegiertenkonferenz im März 2001 in Stuttgart diskutierte
Grundsatzthesen des Bundesvorstandes. Mitte Juli 2001 legte die
Grundsatzprogrammkommission einen ersten Programmentwurf öffentlich vor. Dieser
wurde unter anderem bei der ersten grünen Sommerakademie und in mehreren
Regionalkonferenzen debattiert. Einen überarbeiteten zweiten Entwurf
verabschiedete der Bundesvorstand Mitte Januar 2002. Das Programm wurde
schließlich mit einer Mehrheit von über 90 Prozent angenommen.
Wiesbadener Grundsätze
Für die liberale Bürgergesellschaft
beschlossen auf
dem Bundesparteitag der F.D.P.
am 24. Mai 1997
in Wiesbaden
wie von der
Redaktionskommission überarbeitet
Inhalt
Seite
Einleitung 1
Teil I
Die F.D.P. trägt Verantwortung für das,
was war,
was ist und für das, was wird 2
Teil II
Vier Fundamente des modernen
Liberalismus 5
1. Freiheit ist
Verantwortung 5
2. Freiheit ist
Vielfalt 6
3. Freiheit ist
Fortschritt 7
4. Freiheit ist
Zukunftsverträglichkeit 8
Teil III
Die liberale Bürgergesellschaft im
demokratischen Bürgerstaat 9
Freiheit durch
Teilhabe, Teilhabe durch Freiheit 9
Bürger sind
Teilhaber der Gesellschaft: Die liberale Bürgergesellschaft 9
1. Wertefindung
in der Bürgergesellschaft 9
2. Im Zweifel
für die Eigeninitiative der Bürger 10
3. Im Zweifel
für Selbstorganisation und Miteinander 11
4. Im Zweifel
für die Gemeinde 11
5. Die offenene
Bürgergesellschaft 12
Bürger sind
Teilhaber der Wirtschaft: Die Soziale Marktwirtschaft 13
6. Arbeitnehmer
als Teilhaber des Betriebes 13
7. Bürger in der
Informationsgesellschaft 14
8. Forschung in
Freiheit und Verantwortung 16
Bürger sind
Teilhaber des Staates: Der demokratische Bürgerstaat 17
9. Der demokratische Bürgerstaat 17
10. Der liberale
Rechtsstaat 18
11. Der liberale
Sozialstaat 19
12. Der liberale
Kulturstaat 20
13. Teilhabe
durch Bildung und Ausbildung 22
Bürger sind
Teilhaber der Weltgesellschaft 23
14. Das Europa
der Bürger 23
15. Die
Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung 24
Teil IV
Das Prinzip Verantwortung für die
nächsten Generationen 26
1. Die Ökologische
Marktwirtschaft 26
2. Der
bescheidene Staat 27
3. Der neue
Generationenvertrag 29
4. Die
Generationenbilanz 31
Der Liberalismus begann seinen
historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für
die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im
Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem
Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
Als erste politische Bewegung hat der
Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen
Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates
eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen
Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der
Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der
Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als
Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern
auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und
ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen
Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen
eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer
Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen
Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht,
als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die
Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung
ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein
selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz,
Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind
neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der
Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die F.D.P. war stets der Motor für
Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur
durch die F.D.P. konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft
gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden.
Nur durch die F.D.P. konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit
gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen
waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft,
gegen obrigkeits-
staatliche Bevormundung und
Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den
achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
Ein großer Teil des Widerstands gegen
das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des
freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den
europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das
freiheitlichste unserer Geschichte. Die aus der Wiedervereinigung erwachsen
Aufgaben liegen den Liberalen besonders am Herzen.
Nie war unser republikanisches
Gemeinwesen insgesamt demokratischer organisiert, unser Wohlstandsniveau höher
und unsere Gesellschaft aufgeklärter. Und doch können wir nicht so weitermachen
wie bisher. Millionenfache Arbeitslosigkeit in Deutschland ist eine Gefahr für
die Freiheit. Deshalb ist die Überwindung der Arbeitslosigkeit die zentrale
Frage der Zukunftsfähigkeit einer leistungsfähigen und solidarischen
Gemeinschaft. Arbeitslosigkeit ist auch die Folge unterlassener Anpassungsprozesse
in der Vergangenheit. Eine dauerhafte Überwindung der Arbeitslosigkeit
erfordert eine fortlaufende Anpassung an sich ändernde Bedingungen. Die meisten
Menschen spüren, was die Experten längst wissen: Unser Land ist nicht
hinreichend für die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerüstet.
Deutschland verliert dramatisch an Reformkraft, Wettbewerbschancen und
Zukunftsfähigkeit.
In Deutschland hat sich die Politik
immer mehr daran orientiert, was bei den Betroffenen gut ankommt, was gefällt.
Sie hat sich zur Gefälligkeitspolitik entwickelt. Die Politik hat den Menschen
immer mehr Risiken abgenommen und jedes Problem für lösbar erklärt. Die Bürger
haben ihrerseits der Politik immer mehr die Lösung der Probleme zugewiesen. Die
Überforderung des Staates ging einher mit der Unterforderung der Bürger.
Bei der Gefälligkeitspolitik kommt es
nicht mehr darauf an, ob eine Entscheidung gut oder schlecht ist, sondern nur
noch darauf, ob sie ankommt oder nicht. Die Gefälligkeitspolitiker bringen
nicht mehr den Mut auf, auch Unpopuläres zu sagen: Unser Wohlstand der
Gegenwart wird mit immer neuen Hypotheken auf die Zukunft finanziert. Mehr als
2 000 Mrd. DM Staatsverschuldung sind ein Skandal unserer
Gefälligkeitspolitik, der der nächsten Generation nicht länger zugemutet werden
darf. Die gesetzlichen Sozialsysteme sind derzeit Verträge zu Lasten künftiger
Generationen. Sie nehmen den Bürgern den Freiraum für eigenverantwortliche
Zukunftssicherung und sind schon heute kaum noch finanzierbar. Immer mehr Leistungsempfänger
müssen durch immer weniger Beitragszahler mit immer höheren Beitragssätzen
finanziert werden. Eine Umweltpolitik, die sich letztendlich in staatlichen Ge-
und Verboten erschöpft, wird dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im
Interesse der nächsten Generationen nicht gerecht.
Bei der Gefälligkeitspolitik geht der
Mut zu Reformen verloren. Besitzstände werden heiliggesprochen. Veränderungen
werden als Bedrohung empfunden und von organisierten Interessengruppen
bekämpft. Flankierung von Strukturwandel wird zur Dauersubventionierung.
Steuern, Abgaben und Regelungswut treiben Arbeitsplätze aus unserem Land.
Gefälligkeitspolitik und Staatsbürokratie mit ihrer Subventions- und
Vollkaskomentalität führt zu Strukturkonservatismus und einem Mangel an
bezahlbarer Arbeit, was wir heute dramatisch spüren. Dauerarbeitslosigkeit aber
gefährdet die Lebenschancen künftiger Generationen. Undurchschaubare
Sozialgesetze verteilen nach dem Gießkannenprinzip an alle etwas, aber immer
weniger kommt bei den wirklich Bedürftigen an. Die Sozialstaatsklauseln in den
Verfassungen werden als Blankovollmachten mißbraucht, um immer neue Ausgaben zu
rechtfertigen. Solidarität und Mitmenschlichkeit verkommen zur bürokratischen
Dienstleistung. Verantwortung wird verstaatlicht, statt beim Einzelnen gestärkt
zu werden.
Die Gefälligkeitspolitik trifft keine
Vorsorge für Bedürftigkeit, sondern bedient die Bedürfnisse von
Interessengruppen. Jede Berufsgruppe erhält eine Sondervergünstigung, jeder
Wechselfall des Lebens wird mit einer staatlichen Versicherung versehen. Der
Staat ist zu einer Agentur für die Bedienung von Klientelinteressen und die
Versicherung privater Lebensrisiken geworden. Viele haben die von der Politik
und mächtigen Interessengruppen geschaffene Illusion einer Rundumbetreuung
gerne geglaubt. Sie haben den Wettbewerb der Versprechungen mit ihrer
Stimmabgabe honoriert. Die Erkenntnis wächst, daß die Gefälligkeitspolitik, die
allen alles verspricht, unfinanzierbar geworden ist. Die Bürger spüren: Die
Gefälligkeitspolitik kann nicht halten, was sie verspricht. Der Bürokratiestaat
bevormundet den Bürger. Der Steuerstaat enteignet Leistung und Chancen. Der
Schuldenstaat vernichtet Zukunft.
Wer dem Staat immer mehr Aufgaben
aufbürdet, nimmt Steuererhöhungen und Verschuldung zur Finanzierung dieser
zusätzlichen Aufgaben in Kauf. Wer über steigende Steuern klagt, darf nicht
gleichzeitig nach immer neuen Wohltaten rufen. Die Neigung der Politik, jedes
Problem mit staatlichen Programmen lösen zu wollen, korrespondiert mit der
Neigung vieler Bürger, immer mehr Ansprüche an den Staat zu stellen. Die
Trennung zwischen Freiheit und Verantwortung - möglichst viele Rechte und
Freiheiten beim Bürger und möglichst viele Pflichten und Verantwortung beim
Staat - führt nicht nur zur Unfinanzierbarkeit unseres Gemeinwesens, sondern
zum Verlust von Freiheitlichkeit und Engagement in unserer Gesellschaft.
Die Gefälligkeitspolitik zeigt sich auch
im Umgang mit den Bürgerrechten. Statt die Ursachen von Regelverstößen
anzugehen oder bestehende Gesetze durchzusetzen, werden Regeln symbolisch
verschärft. In allen Parteien suchen sozialdemokratische Konservative und
konservative Sozialdemokraten ihren politischen Erfolg in der Konkurrenz um die
bessere Fortsetzung des falschen Weges. Eine politische Kraft ist notwendig,
die unbeirrt durch den Zeitgeist die Dinge beim Namen nennt und für ihren Weg
wirbt: Für den Weg in die offene Bürgergesellschaft.
Die offene Bürgergesellschaft erfordert
nicht nur einen Strukturwandel in Ostdeutschland, sondern auch und gerade in
den alten Bundesländern. Die Lebenswege der Menschen in den neuen Bundesländern
sind dabei eine wertvolle Erfahrung.
Zur offenen Gesellschaft in einer
pluralen Demokratie gehört der Irrtum und die Fähigkeit, Fehlentwicklungen zu
korrigieren. Parteien mit Anspruch auf Unfehlbarkeit sind undemokratisch. Auch
wir haben zu oft mitgemacht bei der Gefälligkeitspolitik. Auch wir haben zu
wenig Widerstand geleistet. Wir Liberalen stehen zu unserer Verantwortung für
das, was bisher war. Aber wir lassen uns nicht das Recht nehmen, für die
Zukunft das Umdenken zu verlangen, das jetzt gefordert ist.
Wir Liberale setzen der
Gefälligkeitspolitik die Verantwortungsgesellschaft entgegen.
Politik kann und darf nicht alles
regeln. Sie muß das Wesentliche schützen: Die Spielregeln der offenen
Bürgergesellschaft für eine Zukunft in Freiheit. Wo Liberale die Bedrohung der
Freiheit sehen, definieren sie ihre politischen Ziele.
Liberalismus
will die größtmögliche Freiheit des Einzelnen. Die Freiheit des Einzelnen
findet ihre Grenze an der Freiheit der anderen. Deshalb sind individuelle
Freiheit und Verantwortung für sich selbst untrennbar. Individuelle Freiheit
erfordert ebenso die Bereitschaft, Mitverantwortung für andere zu übernehmen,
durch den einzelnen Bürger, durch die freiwillige Kooperation von Bürgern,
durch die Übernahme von Ehrenämtern innerhalb und außerhalb der Politik.
Je
größer die Freiheit desto größer die Verantwortung. Verantwortung ist das
ethische Fundament der freien Bürgergesellschaft. Das Prinzip "Freiheit
durch Verantwortung" begründet eine Bürgergesellschaft, in der
Selbstorganisation und Mitmenschlichkeit das republikanische Gemeinwesen prägen.
Die liberale Bürgergesellschaft fordert und fördert die Übernahme von
Verantwortung durch den Einzelnen.
Freiheit
durch Verantwortung ersetzt die starre Regelungsdichte staatlicher Bürokratien
und Großorganisationen. Mehr Eigenverantwortung und Mitverantwortung der Bürger
heißt weniger Staat. Nur dort, wo Eigenverantwortung und Mitverantwortung das
Leistungsvermögen der Bürger übersteigen, übertragen die Bürger Verantwortung
auf ihren Staat.
Liberalismus
will Freiheit zur Verantwortung anstatt Freiheit von Verantwortung. Freiheit
ist nicht Egoismus. Freiheit ist Verantwortung.
Am Ende des sozialdemokratischen
Jahrhunderts ist die Illusion verbreitet, der Einzelne besitze die persönliche
Freiheit, und der Staat trage die Verantwortung. Die Politik hat ein Trugbild
gezeichnet, wonach der Staat Freiheit und Sicherheit in allen Lebenslagen
garantieren könne, ohne daß die Menschen dafür selbst Verantwortung übernehmen
müssen. Verantwortung wurde verstaatlicht. Solidarität ist zur staatlichen
Dienstleistung verkommen. Die Trennung von Freiheit und Verantwortung macht aus
Staatsbürgern Staatskunden. Die Verstaatlichung der Verantwortung kostet immer
mehr persönliche Freiheit und mitmenschliche Zuwendung.
Mit den Staatsaufgaben wachsen zudem die
Staatsausgaben. Die staatlichen Eingriffe in die Leistungskraft und die
Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gehen immer tiefer. Die Absicht,
persönliche Verantwortung durch staatliche Agenturen für alle Lebensrisiken zu
ersetzen, führt zur Überforderung des Staates. Sie macht ihn unfinanzierbar und
verhindert die wirkungsvollere Eigenvorsorge. Gleichzeitig kann der Staat seine
Kernaufgaben immer schlechter erfüllen.
Liberale treten für mehr Freiheit für
mehr Menschen ein und wissen, daß sie damit mehr Verantwortungsbereitschaft
verlangen. Liberalismus vertraut auf den Willen und die Fähigkeit des Menschen,
in eigener Verantwortung zu entscheiden und zu handeln. Für jeden Einzelnen
gibt es Situationen, in denen er auf Hilfe angewiesen ist. Die Hilfe zur
Selbsthilfe greift in die eigene Freiheit und Verantwortung am wenigsten ein.
Sie ist daher die menschlichste und menschenwürdigste Form der Hilfe. Liberale
setzen auf den mündigen Bürger, nicht auf den Vormundschaftsstaat mit
Rundumbetreuung. Liberale muten den Bürgern mehr zu, weil sie ihnen mehr
zutrauen.
Liberalismus
will Menschlichkeit durch Vielfalt. Freiheit ist Vielfalt. Vielfalt in der
Marktwirtschaft heißt Wettbewerb. Vielfalt in der Gesellschaft heißt Toleranz.
Die Dynamik der Freiheit entfaltet sich gleichermaßen auf dem Markt der Ideen,
Entwürfe und Lösungen, wie auf dem Markt der Interessen und Güter.
Gesellschaftliche
und wirtschaftliche Freiheit sind unteilbar. Gesellschaftliche Freiheit und
wirtschaftliche Freiheit bedingen einander und fördern sich gegenseitig.
Marktwirtschaft braucht eine freiheitliche, vielfältige und tolerante
Gesellschaft. Eine freiheitliche, vielfältige und tolerante Gesellschaft
braucht Marktwirtschaft.
Liberale
wollen anstatt einer Staatswirtschaft der besten sozialen und ökologischen
Absichten die Marktwirtschaft der besten sozialen und ökologischen Ergebnisse.
Nur mit Marktwirtschaft ist soziale Sicherheit auf hohem Niveau zu
verwirklichen. Nur mit dem Markt der Ideen und dem Wettbewerb der Lösungen können
wir die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten.
Eine
freie und offene Gesellschaft ist nur mit Markt und Wettbewerb möglich.
Liberale wollen Markt und Wettbewerb in der Wirtschaft ebenso wie den Markt der
Meinungen, den Wettbewerb der Ideen und die Vielfalt der Lebensformen in der
Gesellschaft. Denn Freiheit ist Vielfalt.
Die F.D.P. als Partei des organisierten
Liberalismus unterscheidet sich durch ihr Bekenntnis zu Vernunft, Vielfalt und
Wettbewerb von allen anderen Parteien, die Fortschritt durch Staatsgläubigkeit
und Staatsinterventionismus erreichen wollen. Individuelle Freiheit setzt
Kreativität und persönliche Leistungsbereitschaft frei. Fortschritt gedeiht am
besten in einer freien, offenen und pluralen Gesellschaft. Liberale treten dem
Vorurteil entgegen, das wirtschaftliche Freiheit für rechts hält und
gesellschaftliche Freiheit für links. Für Liberale verläuft die politische
Grenze nicht zwischen rechts und links, sondern zwischen freiheitlich und
autoritär.
Wettbewerb lebt von persönlicher Leistungsbereitschaft unter gleichen Regeln
und fairen Chancen. Nur wenn Leistung sich für alle lohnt, kann die
Gesellschaft chancengerecht und sozial gestaltet werden. Freiheit ist ohne
Leistungsbereitschaft nicht denkbar. Liberale wollen Leistungsbereitschaft
freisetzen und zur Leistung befähigen. Leistungshemmnisse müssen in
Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung beseitigt werden.
Die offene Bürgergesellschaft ist mit
Minderheitendiskriminierung oder der Ausgrenzung von Ausländern unvereinbar.
Intoleranz ist ein Verstoß gegen die Menschlichkeit und erstickt die Vielfalt.
Das
größere Risiko liegt heute nicht darin, das Bestehende zu verändern, sondern
darin, es nicht zu tun. Es gibt keine Zukunft ohne die Bereitschaft zur
Veränderung. Veränderung heißt Risiko. Wer alle Risiken ausschließen will,
zerstört auch alle Chancen. Das ist die größte aller Gefahren. Liberale bejahen
den Fortschritt durch Vernunft. Eine Gesellschaft ohne Wagnis verliert die
Fähigkeit, sich selbst zu korrigieren und neue Wege zu gehen.
Gegen
alle Zukunftsangst setzen Liberale die Zuversicht, durch Wandel neue
Möglichkeiten zu eröffnen. Gegen die rückwärtsgewandte Nostalgie der
Modernisierungsverweigerer setzen Liberale auf die Chancen des Fortschritts.
Gegen die Sehnsucht nach der einfachen, überschaubaren Gesellschaft in einer
immer komplexeren Wirklichkeit setzen Liberale auf die Vielfalt der Chancen und
Lebensstile. Denn Freiheit ist Fortschritt.
Alles ändert sich, nur nicht der Glaube,
wir könnten alles beim alten belassen. Die Dynamik der Freiheit kann sich nur
mit der Bereitschaft für Veränderungen entfalten. Nur die Dynamik der Freiheit
in allen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat bietet die Chance für
Fortschritt. Veränderung ist kein Selbstzweck. Nur durch Vernunft wird
Veränderung zu Fortschritt.
Noch nie gab es so viel Anfang.
Weitreichende Veränderungen unserer Kultur, insbesondere im Verhältnis von
Bildung und Arbeit, Freizeit und Familie, Beruf und Alter, Staat und Gesellschaft
sind bereits deutlich erkennbar. Die Globalisierung als der Charakterzug des
Wandels läßt durch Internationalisierung des Wissens und Wirtschaftens die
nationalen Grenzen hinter sich. Die Abschottung der Kultur-, Wissens-,
Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmärkte wird national und europäisch
unmöglich.
Die Dynamik der Freiheit für den
Fortschritt unserer Kultur wird durch einen Konservativismus bedroht, der Ruhe
für die erste Bürgerpflicht hält. Sie wird gleichermaßen durch einen Etatismus
bedroht, der die Initiative für alle Veränderungen beim Staat monopolisieren
will. Die Initiative für Veränderungen der Gesellschaft muß den Bürgern
überlassen sein. Liberale setzen dem obrigkeitsstaatlichen Grundsatz "was
nicht erlaubt ist, ist verboten" das rechtsstaatliche Prinzip entgegen:
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt".
Freiheit
umfaßt auch die Freiheit jeder Generation, ihre Angelegenheiten selbst zu
regeln. Jede Generation ist jedoch verpflichtet, die Freiheits-
chancen
der Nachgeborenen zu bewahren und nicht durch Verbindlichkeiten und Verbrauch
zu riskieren. Alle politischen Entscheidungen müssen deshalb einer
Zukunftsverträglichkeitsprüfung unterworfen werden. Denn Freiheit ist
Zukunftsverträglichkeit.
Die jetzige Generation lebt auf Kosten
der nächsten Generationen. Die Gefälligkeitspolitik nimmt keine Rücksicht auf
die Nachgeborenen. Die liberale Verantwortungsgesellschaft dagegen schützt die
Freiheitschancen der nächsten Generationen bei der Bewahrung der natürlichen
Lebensgrundlagen ebenso wie bei den Staatsfinanzen oder Generationenverträgen.
Die Verantwortung einer Generation im Gebrauch ihrer Freiheit wächst in dem
Maße, in dem ihre Entscheidungen die Freiheit der nächsten Generationen
beeinträchtigen. Der Schutz der nächsten Generationen muß im Grundgesetz
umfassend verankert werden.
Nicht der Staat gewährt den Bürgern
Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit.
Wer teil hat, hat auch Verantwortung.
Kollektive Zwangssysteme ersticken Teilhabe und Verantwortung, staatliche
Bürokratien schläfern sie ein.
In der liberalen Bürgergesellschaft
entscheidet der einzelne Bürger aus eigener Initiative. Die liberale
Bürgergesellschaft ist eine Teilhabergesellschaft, weil sie nicht aus
verordneten Gemeinschaften besteht, sondern weil sich die Bürger aus eigener
Initiative in freiwilligen Zusammenschlüssen selbst organisieren. Der liberale
Staat ist ein Bürgerstaat, weil die Bürger ihrem Staat bestimmte Aufgaben
übertragen und ihn selbst demokratisch organisieren. Die liberale
Wirtschaftsordnung ist eine Wirtschaft von Teilhabern. Marktwirtschaft vermittelt
Chancen auf Teilhabe. Wer nicht teilhaben kann, ist nicht frei. Umgekehrt setzt
Teilhabe die Freiheit des Einzelnen voraus.
Liberale stellen einer Gesellschaft der
Funktionäre eine Gesellschaft der Bürger entgegen: die liberale
Bürgergesellschaft. Weder die Staatskundengesellschaft noch die
Funktionärsherrschaft sind mit dem liberalen Gesellschaftsmodell vereinbar. Die
liberale Gesellschaft ist eine Teilhabergesellschaft.
Jeder Mensch hat das Recht, seine
Lebensziele zu bestimmen, nach seinem Glück zu streben, seine Chancen zu
suchen, um seine Neigungen und Begabungen zu entwickeln - alleine oder in frei
gewählten Gemeinschaften. Jeder hat ebenso das Recht, auf die Frage nach dem
Sinn und den Werten des Lebens seine eigenen Antworten zu suchen. Er kann sie
in den Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften oder
Weltanschauungsgemeinschaften finden. Grundlage der offenen Bürgergesellschaft
ist darum die Freiheit des Gewissens, des Bekenntnisses und der Religion.
Die Liberalen wollen die Freiheit des
Entscheidens wieder erlebbar machen. Es geht darum, die wirkliche, die
erlebbare Freiheit der Einzelnen als Verantwortliche für ihr persönliches Glück
zum Maß aller Politik zu machen. Je größer die Freiheit des Einzelnen wird,
desto mehr wächst seine Verantwortung für die Gesellschaft. Bei der Findung der
Werte und den verantwortungsbewußten Verhaltensweisen des Einzelnen setzen wir
auf den mündigen Bürger.
Eine durchgängige Befreiung der
Gesellschaft aus der Zwangsjacke der Vernormung und Verregelung ist die einzige
Chance, den Menschen die Freiheit wieder zu übereignen. Die Vielfalt
persönlicher Entscheidungen, ihre tiefgreifende Unterschiedlichkeit sind nicht
nur geduldet, sie sind gewollt. Nur durch verschiedene Lösungsversuche entsteht
der Wettbewerb von Phantasie und Kreativität, den wir angesichts unserer
komplexen Wirklichkeit überlebensnotwendig brauchen.
Die bisherigen Benachteiligungen von
Frauen müssen beseitigt werden. Die Bürgergesellschaft hat für Frauen und
Männer gleichberechtigte Chancen zu gewährleisten. Hierzu muß die
Bürgergesellschaft bessere Entfaltungsmöglichkeiten für Familien schaffen.
Familienarbeit und Erwerbsarbeit verdienen die gleiche gesellschaftliche
Anerkennung. Die F.D.P. unterstützt alle Maßnahmen, die es Frauen und Männern
erleichtern, Familie und Beruf selbstbestimmt und sinnvoll zu verbinden. Die
gleichgewichtige Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Gremien der
Gesellschaft ist anzustreben.
Die Liberalen setzen zuerst auf
freiwilliges Engagement aus Verantwortung für den anderen, auf freiwilligen
Verzicht, auf Teilen statt Zuteilen. Nur wer über sein Leben selbst bestimmt,
kann sich bewußt und frei für andere einsetzen. Der notwendige Abbau des
staatlichen Engagements und staatlicher Regulierung muß verbunden sein mit der
Solidarität für diejenigen, die des Schutzes und der Hilfe besonders bedürfen.
Die Solidarität mit Schwächeren in der Gesellschaft ist eine Forderung des
Liberalismus. Denn Freiheit bedeutet auch die Chance zur Wahrnehmung von
Freiheit. Solche Chancen zu eröffnen, ist nicht nur Aufgabe des Staates - jeder
Einzelne kann dazu beitragen. Diese Solidarität kann jeder im täglichen Leben
zeigen. Wir müssen den Menschen die Möglichkeit zurückgeben, in diesem Sinne
sozial zu handeln und in diesem Handeln auch einen Sinn ihres Lebens zu
erfahren.
Was der Bürger in eigener Verantwortung entscheiden
kann, muß er auch entscheiden dürfen. In der liberalen Bürgergesellschaft ist
es nicht die Aufgabe des Staates, die Bürger ihrer Probleme zu
"enteignen". Die Bürger regeln ihre Angelegenheiten in Freiheit und
Verantwortung selbst. Wo der Bürger staatliche Entscheidungen braucht, müssen
diese so nah am Bürger wie möglich getroffen werden: Vorrang hat die Gemeinde,
erst dann folgen das Land, der Bund und die Europäische Union. Die jeweils
höhere Entscheidungsebene darf nur regeln, was die untere Ebene nicht besser
regeln kann. Subsidiarität heißt für Liberale: Vorrang für die kleinere
Einheit.
Ein freiheitliches Gemeinwesen lebt
davon, daß die Bürger bereit sind, in freier Entscheidung Verantwortung für
sich und für andere zu übernehmen. Freiwillige Übernahme von Verantwortung und
Bürgersinn sind Zwang und dem bevormundenden Fürsorgestaat überlegen. Der
Bürger kommt für Liberale vor der Institution.
Freiheit bedeutet nicht
gesellschaftliche Vereinzelung, Egoismus und Bindungslosigkeit. Liberale treten
dafür ein, daß Bindungen freiwillig und selbstbestimmt eingegangen werden.
Ehe und Familie sind tragende
Verantwortungsgemeinschaften in der Bürgergesellschaft. Die Familie bedarf der
besonderen Förderung, um die bisherigen Benachteiligungen auszuräumen.
Familienpolitische Leistungen sind keine sozialen Wohltaten, sondern eine
Investition in unsere Zukunft. Neben die traditionelle Ehe treten heute andere
Formen des Zusammenlebens in neuen Verantwortungsgemeinschaften. Für Liberale
sind alle Lebensgemeinschaften wertvoll, in denen Menschen Verantwortung
füreinander übernehmen. Verantwortungsgemeinschaften dürfen nicht diskriminiert
werden; rechtliche Benachteiligungen für neue Verantwortungsgemeinschaften
müssen abgeschafft werden. Dazu gehört auch, daß Kinder in all diesen
Verantwortungsgemeinschaften geschützt und besser gefördert werden. Der heutige
Umgang mit Kindern bestimmt den Charakter der Gesellschaft von morgen.
Liberale sind im Zweifel für die
freiwillige Selbstorganisation der Bürger. Vereine, Genossenschaften,
Stiftungen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfeorganisationen und andere freiwillige
Kooperationen haben bei der Wahrnehmung gemeinnütziger Aufgaben in der
Bürgergesellschaft Vorrang vor dem Staat. Private Initiativen, beispielsweise
in der Kinderbetreuung oder Altenpflege, müssen von Bürokratie und überzogenen
Regulierungen befreit werden.
Wo die Handlungsfähigkeit freiwilliger
Zusammenschlüsse von Bürgern nicht ausreicht, entscheiden sich Liberale für die
Gemeinde. In der Gemeinde hat der Bürger die größte Nähe zum Problem und der
Staat die größte Nähe zum Bürger.
In den Gemeinden können am besten
Lösungen für die Probleme vor Ort gefunden werden. Der Bürger kann sich in der
Gemeinde am wirkungsvollsten für Gemeinschaftsaufgaben engagieren. Die Bürger
werden vom Bürgerbegehren bis zum Bürgerentscheid an politischen Entscheidungen
auf kommunaler Ebene beteiligt. Diese Kommunalisierung der Politik führt zur
"fußläufigen Demokratie" mit mehr Bürgerbeteiligung. Die
ehrenamtliche Beteiligung der Bürger braucht öffentliche Anerkennung.
Gegen die Normierung der
Lebensverhältnisse setzen Liberale auf Vielfalt durch den Wettbewerb der
Gemeinden in regionaler Verantwortung. Nur bei Vielfalt der kommunalen Angebote
haben Bürger die Möglichkeit, nach ihren individuellen Vorstellungen von
Lebensqualität ihren Lebensmittelpunkt zu wählen. Kommunale Selbstverwaltung
bedeutet Freiraum für Entscheidungen der Kommunen. Deshalb ist mehr kommunale
Autonomie erforderlich.
Eine Reform der Finanzverfassung ist
zwingend notwendig, um aufgabengerechte Finanzstrukturen zu schaffen. Bund und
Länder haben den Kommunen bei der Übertragung von Ausgaben und der Ausführung
von Leistungsgesetzen die Mehrbelastungen der Aufwendungen auszugleichen. Dies
führt auch zur gebotenen Selbstbeschränkung staatlicher und kommunaler Ebenen,
zum Aufgabenabbau sowie zur Rückführung von Normen und Standards.
Dem demokratischen Grundsatz "von
unten nach oben" muß das Prinzip der Finanzierung der eigenen Aufgaben
folgen, z. B. durch eigene Hebesatzrechte.
Die offene Bürgergesellschaft lebt von
der Mitwirkung aller - unabhängig von ihrer Abstammung und Herkunft. Gesellschaftliche
Abschottung gegen Menschen anderer Abstammung und Herkunft widerspricht der
offenen Gesellschaft. Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten sind in der
Bürgergesellschaft nicht zuerst an die Staatsangehörigkeit gebunden. So soll z.
B. das kommunale Wahlrecht nicht mehr von der Staatsangehörigkeit, sondern von
der Gemeindezugehörigkeit abhängen: Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in
Deutschland sollen Ausländer das aktive und passive Wahlrecht in der Gemeinde
erhalten.
Die Internationalisierung und
Europäisierung der Gesellschaft schreiten voran. Die Liberalen treten für eine
Gesellschaft ein, die offen ist für Zuwanderung und kulturelle Einflüsse von
außen, die aber das Maß ihrer Offenheit selbst bestimmt und festen Regeln
unterwirft. Wer als Zuwanderer in unser Land kommt, muß wissen, welche
Perspektive ihn hier bis zu einer möglichen Einbürgerung erwartet.
In Deutschland leben zur Zeit mehr als 7
Mio. Ausländer. In Deutschland leben Menschen unterschiedlicher Herkunft und
Abstammung. Wie Deutsche und Nicht-Deutsche miteinander auskommen, wie
Ausländer hier leben, welchen Rechtsstatus sie haben und wie Deutsche und
Zuwanderer miteinander auskommen, ist von maßgeblicher Bedeutung für den
Zusammenhalt, den inneren Frieden und die Toleranz in unserer Gesellschaft.
Deutschland hat Zuwanderung und braucht Zuwanderung. Ziel muß es sein,
Zuwanderer in unsere Gesellschaft zu integrieren, d. h. ein gleichberechtigtes
Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern zu erreichen. Die liberale Bürgergesellschaft
lädt zur Integration ein. Sie verlangt Bereitschaft zur Eingliederung, ohne
jedoch eine gleichmachende Anpassung einzufordern. Liberale stehen für die
Vielfalt der Lebensentwürfe, für den Dialog und für das Miteinander der
Kulturen und Religionen in unserem Land, für die Möglichkeit individueller
Selbstverwirklichung innerhalb eines gemeinsamen Rahmens von Normen und Werten.
Systematische Einwanderungs- und
Eingliederungspolitik brauchen eine gesetzliche Grundlage. Wir brauchen ein
Zuwanderungskontrollgesetz. Eine gesetzliche Grundlage schafft
gesellschaftliche Akzeptanz und Verträglichkeit - für Einwanderungswillige und
für die aufnehmende Gesellschaft. Unser geltendes Staatsangehörigkeitsrecht
wird der Internationalisierung der Gesellschaft nicht gerecht. Ausländern,
deren Lebensmittelpunkt auf Dauer Deutschland ist, muß der Zugang zur deutschen
Staatsbürgerschaft erleichtert werden. Eine erfolgreiche Integration der
Zuwanderung setzt Integrationswillen, den Abbau diskriminierender Hürden und Eingliederungshilfen
voraus. In Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern erwerben ab der zweiten Generation mit der Geburt die
deutsche Staatsangehörigkeit. Im übrigen wird nach einer fünfjährigen
"Probezeit" ein unbefristetes Recht auf Aufenthalt, sofern dieser
rechtmäßig ist, verliehen und die Einbürgerung angeboten. Am Ende einer
zweiten, dreijährigen Zeitspanne steht der Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Die Soziale Marktwirtschaft verbindet
die Interessen der Einzelnen mit den Interessen aller. Die Soziale
Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung, in der sich Leistungsbereitschaft
am besten entfalten kann und die Grundlagen sozialer Gerechtigkeit
erwirtschaftet werden. Die soziale Leistungsfähigkeit eines Landes folgt der
ökonomischen Leistungsfähigkeit eines Landes.
Der bürokratischen Staatswirtschaft
setzen Liberale die Soziale Marktwirtschaft entgegen. Bürokratische
Verkrustungen in Staat und Verbänden sowie die Globalisierung der Wirtschaft
erfordern eine Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft. Nur mit mehr
Wettbewerbsfähigkeit, mehr Innovation und mehr Flexibilität erreichen wir mehr
Chancen für eine deutliche Steigerung der Wirtschaftsleistung und für mehr
Arbeitsplätze.
Arbeit macht einen wesentlichen Teil des
Lebens und unserer Identität aus. Wer Teilhabe der Arbeitnehmer ausschließlich
als Mitbestimmung durch Funktionäre versteht, wird der Zukunft nicht gerecht.
Mitarbeiter sollen zu Mitunternehmern werden. Dem Recht auf Privateigentum
unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung wird durch die geringe
Eigentumsquote in der Realität in vielen Bereichen nicht entsprochen.
Insbesondere bei der Beteiligung am Produktivvermögen liegen Zukunftschancen
brach.
Die große Schere zwischen Brutto- und
Nettolohn verhindert Eigentumserwerb und private Eigenvorsorge. Geringes
Eigenkapital gefährdet Betriebe, und flächendeckende Tarifverträge nehmen den
Spielraum für eine betriebsnahe Lohnfindung.
Mitarbeiterbeteiligungen am
Produktivvermögen können dagegen Bündnisse für Arbeit in den Betrieben sein.
Sie überwinden die Trennung von Arbeit und Kapital und machen aus Arbeitnehmern
Mitunternehmer, aus Lohnabhängigen Teilhaber. Mitarbeiter als Miteigentümer des
Unternehmens haben mehr Einflußmöglichkeiten im Betrieb.
Mitarbeiterbeteiligungen schaffen motivierte Beschäftigte und mehr
Arbeitszeitsouveränität, die sich am Erfolg des Unternehmens ausrichtet. Sie
unterstützen die private Altersvorsorge und lenken Kapital in die Betriebe, in
denen Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden können.
Voraussetzung für eine wirksame
Beteiligung am Produktivvermögen sind die Freiwilligkeit der Vereinbarung in
den Betrieben und die Wahlfreiheit der Anlageform. Gesetzlicher Zwang oder
Zwang durch Flächentarifvereinbarungen für Mitarbeiterbeteiligungen werden den
unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Betriebe nicht gerecht. Darum
sind in den Flächentarifverträgen grundsätzlich Öffnungsklauseln für Mitarbeiterbeteiligungen,
die Teile des Tariflohns ersetzen können, vorzusehen. Ob "Sparlohn statt
Barlohn", Gewinnbeteiligung oder Investivlöhne - die jeweiligen Formen der
Mitarbeiterbeteiligungen sollen Vereinbarungen zwischen Geschäftsführung und
Belegschaft überlassen bleiben.
Die Übertragung von Unternehmensanteilen
an die Arbeitnehmer bei Nachlässen oder Schenkungen müssen völlig steuerfrei
sein. Die Erbschaftsteuer entfällt, wenn das Unternehmen oder Teile davon an
die Beschäftigten Mitarbeiter übertragen wird. Denn diese gemeinnützige
Beteiligung an Produktivvermögen ist die private Alternative zu einer
steuerlichen Nachlaßabgabe.
Der Staat muß den Spielraum von
Arbeitnehmern und Unternehmern für Mitarbeiterbeteiligungen vergrößern. Zu hohe
Steuern und Abgaben verzehren die Chancen der privaten Vermögensbildung. Gerade
angesichts schwindender Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Altersversicherung
kommmt der privaten Vermögensbildung wachsende Bedeutung zu. Deswegen ist eine
Netto-Entlastung bei Steuern und Abgaben Voraussetzung für eine breitere
Streuung des Produktivvermögens.
Bestehende, erfolgreiche Modelle der
Mitarbeiterbeteiligung bei Betrieben unterschiedlicher Größe weisen den Weg in
eine liberale Wirtschaftsordnung von Teilhabern. Im Interesse von mehr
Eigenverantwortung und mehr sozialer Sicherheit, im Interesse gesunder Betriebe
und sicherer Arbeitsplätze müssen Tarifpartner und Politik den Weg freimachen
für eine breitere Beteiligung der Bürger am Produktivvermögen.
Statt Volkseigentum wollen Liberale ein
Volk von Eigentümern. Die Chance auf Eigentum motiviert zur Leistung, schafft
soziale Sicherheit, fördert Verantwortungsbereitschaft. Sie ist Voraussetzung
für eine neue Wagniskultur und eine neue Kultur der Selbständigkeit. Weder Staatswirtschaft
noch Machtwirtschaft sind mit dem liberalen Wirtschaftmodell vereinbar. Die
liberale Wirtschaftsordnung ist eine Wirtschaft von Teilhabern.
Die Informationsgesellschaft verändert
die Art und Weise, wie wir leben, lernen und arbeiten. Die traditionelle
Industriegesellschaft war gekennzeichnet durch Zentralität, Normierung und
Hierarchien. Die Informationsgesellschaft aber fordert Kreativität,
Dezentralität, Partizipation, kleine Einheiten und persönliche,
eigenverantwortliche Leistung. Damit entspricht die Informationsgesellschaft
einerseits liberalen Vorstellungen, fordert aber andererseits gerade die Bürger
heraus, sie liberal zu gestalten.
Die Informationsgesellschaft und die mit
ihr verbundenen Technologien bieten neue Chancen, bergen aber auch neue
Gefahren. So kann z. B. die Informa-
tionstechnologie die Menschen
miteinander verbinden, sie aber auch voneinander trennen und vereinsamen.
Multimedia kann informieren, aber auch manipulieren. Die neue Mobilität birgt
einerseits die Gefahr der Abwanderung von Arbeitsplätzen. Auf der anderen Seite
wird Arbeit räumlich und zeitlich flexibler, eröffnen sich neue
Beschäftigungsmöglichkeiten.
Von Tag zu Tag werden mehr Menschen als
neue Teilnehmer der Datennetze und Nutzer von Multimedia neue Bewohner des
"globalen Dorfes". Trotzdem haben viele Menschen Angst vor den
bevorstehenden Veränderungen. Nicht die Entwicklung neuer Technologien ist das
größte Risiko, sondern der Verzicht darauf. Eine Gegenbewegung Fortschrittsunwilliger
greift Ängste auf und verstärkt sie, um das Rad zurückzudrehen und Mauern gegen
die Veränderungen durch die Informationsgesellschaft zu bauen. Egoistische
Interessengruppen verteidigen ihre Machtpositionen gegen die sie bedrohende Transparenz
in der Informationsgesellschaft. Der Wissensvorsprung der Funktionäre ist durch
die freie und unbegrenzte Verfügbarkeit von Informationen gefährdet.
Konservative aller politischer Richtungen verbreiten gleichzeitig eine neue
Entfremdungstheorie über die mediale Gesellschaft von morgen.
Liberale sehen in der
Informationsgesellschaft zu allererst Chancen für die einzelnen Bürger, das
eigene Leben zu gestalten. Liberale vertrauen auch in der
Informationsgesellschaft auf die Fähigkeit des Menschen, sich der neuen
Instrumente und Möglichkeiten in eigener Entscheidung und Verantwortung zu
bedienen. Nicht die Nutzung der modernen Kommunikationsmittel ist das Risiko,
sondern Beschränkungen des Zugangs mit einer ihr folgenden
Gesellschaftsspaltung in Wissende und Unwissende.
Ein Markt unbegrenzter Möglichkeiten für
den Austausch über Wissen, Dienstleistungen und Meinungen ohne zeitliche,
räumliche und soziale Barrieren eröffnet den Bürgern neue Perspektiven bei
Arbeit und Freizeit. Das Steuerungsmonopol des Staates dagegen nimmt in der
Informationsgesellschaft mit der ihr eigenen Überwindung nationaler Grenzen ab.
Persönliches und wirtschaftliches Handeln wird durch mehr Eigenverantwortung
und Selbstkontrolle geprägt.
Der Zugang zu Informationen, Netzen und
sonstiger Kommunikationsinfrastruktur muß breit gefächert sein. Liberale wollen
Vielfalt durch die Konkurrenz des offenen Marktes auch in der
Informationsgesellschaft. Programmvielfalt und Meinungsvielfalt in den Medien
sind nur durch Wettbewerb erreichbar, frei von Staatsmonopolen, privater
Machtkonzentration und undurchsichtigen Beteiligungsverhältnissen. Liberale
wollen offene Systeme für Betreiber, Anbieter und Nutzer. Liberale wollen
Multimedia, aber nicht die Herrschaft von Medienmultis.
Die Verfügbarkeit von Informationen über
alle räumlichen und zeitlichen Grenzen hinweg findet jedoch ihre Schranken im
Schutz der persönlichen Daten. Der rechtliche Rahmen muß den Datenschutz
gewährleisten, Urheberrechte, geistiges Eigentum und das Recht auf freien Informationszugang
schützen. Galt es in der Vergangenheit in erster Linie, die Privatsphäre des
Bürgers vor Eingriffen des Staates zu schützen, wird die
Informationsgesellschaft eine neue Herausforderung bringen: Immer mehr
persönliche Daten werden auch für nichtstaatliche Organisationen und
Unternehmen sowie für Privatpersonen zugänglich. Liberale lehnen den gläsernen
Bürger ab. Das gilt für den privaten wie staatlichen Zugriff auf persönliche
Daten.
Für das Hochlohnland Deutschland sind
die hochqualifizierten Arbeitsplätze in der Informationsindustrie eine
Zukunftschance für mehr produktive Arbeitsplätze. Je schneller neue
Technologien eingeführt werden, desto mehr Arbeitsplätze werden geschaffen.
Telearbeit und wohnortnahe
Telearbeitszentren verringern die räumliche Distanz zwischen Wohnen und
Arbeiten oder heben sie auf. Telearbeit reduziert das Verkehrsaufkommen und
entlastet damit die Umwelt. Gleichzeitig erlaubt sie eine flexiblere
Arbeitszeitgestaltung. Beides verbessert die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, auch für Alleinerziehende. Ebenso eröffnen sich für Körperbehinderte
neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Anwendung neuer Technologien
durchzieht alle wirtschaftlichen Sektoren. Die Zukunft der Arbeit ist im
industriellen Sektor genauso vom Einsatz neuer Technologien bestimmt wie die
neuen Dienstleistungen.
In unserem Zeitalter ist die notwendige
und prompt mögliche Verarbeitung großer Informationsmengen kennzeichnend für
die neue Qualität menschlicher Tätigkeit. Informationsverarbeitung ist dabei
nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck.
Die Informationsgesellschaft wird nicht
durch die Technologie der Informationsverarbeitung und Kommunikation allein
geprägt, sondern durch ihre Bürger geformt.
Technisches Wissen und seine Anwendung
waren und sind die Grundlage der Industrialisierung der Welt. Technik wird die
Grundlage nachhaltiger Entwicklung in die ökologische Marktwirtschaft sein.
Gegen Technikfeindlichkeit setzen Liberale auf die Chancen des technologischen
Fortschritts und den Einsatz moderner Technik. Die Verantwortung gegenüber
künftigen Generationen erfordert unabhängige Forschung und Entwicklung und die
Anwendung neuer Technologien. Sie sind unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung
des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Liberale Politik tritt für die
Einhaltung der nach dem Grundgesetz garantierten Freiheit von Wissenschaft und
Forschung ein, unterstützt Grundlagenforschung auf breiter Basis. Die Grenzen
von Forschung und Technologie werden durch die Würde des Menschen gesetzt.
Die politischen und administrativen
Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, daß die Ergebnisse von Forschung zügig
in wirtschaftliche Produkte und Verfahren umgesetzt werden. Wichtiger als der
Einsatz staatlicher Subventionen für Forschung und Entwicklung ist die
Eröffnung besserer Chancen zur Anwendung und Nutzung der Forschungsergebnisse.
Entwicklungen, die im eigenen Land
nachgefragt und eingesetzt werden, eröffnen und verbessern Exportchancen.
Die Sorge um die Umwelt bedeutet für uns
nicht die Absage an neue Technologien und eine entsprechende Infrastruktur.
Eine moderne Infrastruktur bei Verkehr, Energie und Telekommunikation kann zur
Verbesserung der ökologischen Gesamtbilanz beitragen. Frühe und konsequente
Anwendung neuer Technologien fördert den Rückgang des Ressourcenverbrauchs,
schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze und bereitet nachhaltiger
Wirtschaftsentwicklung den Boden. Nicht die Entwicklung neuer Technologien ist
das größere Risiko, sondern der Verzicht darauf.
Nur auf dem Fundament zukunftsweisender
technischer Entwicklungen können weitere Generationen in unserem Land die
wirtschaftlichen Grundlagen ihres Lebens sichern.
Weder der Obrigkeitsstaat noch die
Zuschauerdemokratie sind mit dem liberalen Verständnis von Staat und
Gesellschaft vereinbar. Der liberale Staat ist ein Teilhaberstaat. Ein Staat
ohne Bürgerbeteiligung ist kein liberaler Staat.
Die Demokratie lebt von der Beteiligung
der Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat. Es ist gefährlich, wenn
viele Bürger nicht mehr die Notwendigkeit sehen, sich an demokratischen
Prozessen zu beteiligen.
Das Verhältnis von Bürger und Staat ist
für Liberale ein Kernthema. Liberale wollen die persönliche Freiheit der
einzelnen Bürger, ihren Chancen und ihrer Eigeninitiative gegenüber der Macht
des Staates stärken. Liberale wollen weniger Staat und weniger Bürokratie durch
Dezentralisierung, Privatisierung und Abbau von Reglementierungen. Liberale
wollen die wachsende Macht von Parteien, Organisationen und Verbänden
zurückdrängen, damit auch die Interessen von nichtorganisierten Bürgern
berücksichtigt werden. Der Staat darf nicht zu einem Instrument von
übermächtigen Interessenkartellen werden. Die Frage lautet deshalb nicht nur:
"Wie schützen wir den Bürger vor dem Staat?", sondern auch: "Wie
schützen wir den Bürger vor der Übermacht von Interessengruppen?"
Die Parteien haben in Staat und
Gesellschaft eine Machtposition erreicht, die weit über das hinausreicht, was
das Grundgesetz ihnen zuweist. Nach dem Grundgesetz sollen die Parteien an der
politischen Willensbildung der Bürger mitwirken, diese aber nicht ersetzen. Die
Parteien sollen zwischen Gesellschaft und Staat vermitteln. Ihnen ist keine
herrschende, sondern eine dienende Rolle zugedacht und zugewiesen. Aus der
Mitwirkung der Parteien ist aber die Inbesitznahme von Staatsgewalt geworden.
Die F.D.P. will die Parteienmacht
zugunsten von mehr Bürgermacht zurückdrängen. Nur so wird der Staat von einer
Repräsentation der Parteien zu einer Repräsentation der Bürger.
Weniger Parteienwirtschaft bedeutet
weniger Staatswirtschaft. Weniger Staatswirtschaft bedeutet weniger
Parteienwirtschaft. Durch Entstaatlichung wird der Einfluß der Parteien
zurückgedrängt. Damit verlieren auch zahlreiche Interessenorganisationen die
Möglichkeit, den Staat zu instrumentalisieren. Weniger Parteienwirtschaft
bedeutet deshalb auch weniger Lobbyismus.
Unser republikanisches Gemeinwesen
braucht die Aktivierung seiner Bürger. Die Aktivbürger wollen mehr
Mitwirkungsrechte. Die Frage des Stellenwertes unmittelbarer Bürgerbeteiligung
stellt sich heute anders dar als zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik
Deutschland. Die aus Furcht vor den Fehlentwicklungen der Weimarer Republik in
unsere Demokratie eingebauten Sicherungen können reduziert werden. Ein solcher
Lockerungsprozeß ist notwendig, um dem wachsenden Wunsch der Bürger nach
Mitentscheidung in einer individueller werdenden Gesellschaft Rechnung zu
tragen. Unserer individuellen Gesellschaft muß ein bürgernaher Staat
entsprechen.
Liberale wollen die Bürgermitwirkung mit
dem doppelten Ziel stärken: einerseits mehr Chancen für politische Mitwirkung
der Bürger, andererseits mehr Verantwortung in der aktiven Bürgergesellschaft.
Wir wollen mehr Demokratie und Transparenz bei der Aufstellung von Kandidaten
und eine Verbesserung des Auswahlverfahrens von Kandidaten. Die
Einflußmöglichkeit der Wähler auf die Reihenfolge der Listen muß ausgebaut
werden. Im Wahlrecht muß auf allen Ebenen das Kumulieren (Anhäufung von Stimmen
für einen Wahlvorschlag) und das Panaschieren (Abgabe der Stimme für Kandidaten
verschiedener Parteien) eingeführt werden.
Der Bürger soll sich vor allem in seinem
unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können. Dazu gehören
die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in allen Bundesländern.
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren und Bürgerbefragung sind auf kommunaler und
Länderebene auszubauen. Die F.D.P. fordert die Volksinitiative auf Bundesebene,
um dem Bürger mehr Einfluß auf die Behandlung von wichtigen Themen im Bundestag
zu geben.
Mehr Bürgerbeteiligung heißt für die
F.D.P. auch mehr Mitglieder- und Wählerbeteiligung in der Arbeit der
politischen Parteien. Durch eine umfassende Erneuerung der Parteiorganisation
und der Gremienstruktur, des Kommunikationssystems und des
Dienstleistungsangebots wollen Liberale vorangehen, damit Politik in
Deutschland endlich stärker zur Sache der Bürger werden kann. Wir wollen aus
der Binnenorientierung mehr Bürgerorientierung machen, die Rechte der
Mitglieder und Delegierten stärken, die Strukturen modernisieren. Wir wollen
uns fit machen für effizientere politische Entscheidungen, organisatorisch frei
machen für die eigentlich inhaltliche politische Arbeit und offener werden für
Bürgermitwirkung.
Alle Menschen sind verschieden. In ihrer
Menschenwürde und vor dem Gesetz hingegen sind alle Menschen gleich. Darum
kommt es nicht nur auf die formale Rechtsgleichheit, sondern auf die Chance zur
gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft an. Um die Freiheit der Wahl
unterschiedlichster Lebens-
entwürfe zu schützen, bedarf es des
Rechts als objektiver und gerechter Instanz. Die Freiheit zu garantieren, heißt
die Rechte von Minderheiten zu schützen. Denn erst mit der Setzung und
Durchsetzung des Rechts, ohne Ansehen der Person, wird die Wahrung der
Chancengleichheit möglich. Ausdruck dieses Staatsbildes ist der Rechtsstaat.
Der Staat ist nicht der Vormund der
Bürger, sondern deren Instrument zur Sicherung der offenen Bürgergesellschaft.
Deshalb gewährt nicht der Staat den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger
gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit zur Wahrung der gleichen
Rechte aller. Gleichwohl bedarf der Staat für die Aufrechterhaltung und
Ausweitung seiner Tätigkeit, deren Zeichen die Überregulierung ist, der steten
Legitimation seitens der Bürger. Deshalb sind die liberalen Grundrechte als
Ausdruck des Rechtsstaatsgedankens Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat,
sowie der Minderheit gegenüber der Mehrheit.
Ausdruck des Rechtsstaates ist das
demokratisch legitimierte, staatliche Gewaltmonopol. Es sichert den Anspruch
der offenen Bürgergesellschaft auf ein gewaltloses Miteinander. Kriminalität
ist ein Verstoß gegen Zivilisation. Die offene Bürgergesellschaft zeichnet sich
durch Freiheit in Sicherheit und Freiheit durch Sicherheit aus. Die Grenze der
Freiheitssicherung ist überschritten, wo die Ordnung zum Selbstzweck wird.
Letzter Maßstab hierfür ist deswegen nicht Effizienz, sondern
Rechtsstaatlichkeit.
Eine Gefahr für den Rechtsstaat stellen
die Vollzugsdefizite dar. Vollzugsdefizite höhlen den Respekt vor dem Recht
ebenso aus, wie sie das Rechtsbewußtsein untergraben. Recht muß deshalb
durchgesetzt werden und durchgesetzt werden können.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein
menschenwürdiges Leben. Freiheit braucht eine materielle Grundlage. Die Liberalen
wissen, daß auch bei wachsendem Bürgersinn und wachsender Verantwortung für den
nächsten eine staatliche Absicherung des Existenzminimums notwendig ist. Dem
dienen derzeit für die große Mehrheit der Bevölkerung die gesetzlichen
Pflichtsysteme der beitragsfinanzierten Sozialversicherung, nachrangig die
steuerfinanzierte Sozialhilfe.
Die Leistungen der Sozialversicherung
sind heute grundsätzlich lohnbezogen. Damit ist sie in besonderer Weise von der
Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne abhängig. Wegen der Umbrüche auf
dem Arbeitsmarkt und der demographischen Entwicklung muß gerade auch die
Rentenversicherung ihre Leistungen den veränderten Gegebenheiten anpassen. Eine
vollständige Absicherung des Lebensstandards kann die Sozialversicherung künftig
nicht mehr leisten; hier bedarf es ergänzender Vorsorge in Eigenverantwortung.
Bürgern, die sich nicht aus eigener Kraft absichern können, gewährleistet
Steuerfinanzierung auch künftig das Existenzminimum.
Der liberale Sozialstaat konzentriert
seine Hilfe wirksam auf die wirklich Bedürftigen. Der sozialdemokratische
Wohlfahrtsstaat verteilt an alle ein wenig.
Der Arbeit kommt für ein
menschenwürdiges Leben nach wie vor eine zentrale Bedeutung zu. Mehr Freiheit
für mehr Menschen heißt heute vor allem Arbeitsplätze für mehr Menschen. Nicht
Umverteilung ist die Maxime liberaler Politik, sondern Einschluß derer, die
ausgeschlossen sind. Arbeitsplätze zu schaffen ist deshalb die wichtigste
soziale Leistung.
Arbeit ist unverzichtbare Grundlage für
eigenverantwortliche Vorsorge und Kapitalbildung. Dauerarbeitslosigkeit
gefährdet ähnlich wie unzureichende Umweltvorsorge die Lebenschancen künftiger
Generationen und den sozialen Frieden heute.
Für die Überwindung der hohen
Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich und für ein durchschaubares soziales
Netz leistet das von den Liberalen geforderte Bürgergeldsystem einen
entscheidenden Beitrag. Das Bürgergeldsystem führt Einkommensbesteuerung und
steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einer einfachen Gesamtordnung zusammen.
Wo heute nach unterschiedlichen Kriterien insgesamt 153 Sozialleistungen von 37
verschiedenen Sozialbürokratien gewährt werden, verrechnet im Bürgergeldsystem
das Finanzamt die steuerfinanzierten Sozialleistungen auf nachvollziehbare
Weise mit der Einkommensbesteuerung. Nur eine Behörde - das Finanzamt - zahlt
zielgenauer an die sozial Schwachen ein Bürgergeld ("Negativsteuer")
oder zieht die Steuer nach der Leistungsfähigkeit des Bürgers ein.
Als Anreiz für die Aufnahme regulärer
Erwerbsarbeit wird vom Arbeitseinkommen nur ein Teil für den Bürgergeldanspruch
angerechnet. So lohnt sich Arbeit dann auch im Niedriglohnbereich, wo
produktivitätsorientierte Entlohnung nicht einmal das Existenzminimum sichern
würde.
Auf dem Weg in die Informations- und Dienstleistungsgesellschaft
gibt es neue Chancen für mehr Arbeit. Im Niedriglohnbereich wird es aber immer
wichtiger, daß die Lücke geschlossen wird zwischen Löhnen, die für Betriebe
ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen bezahlbar sind, und ausreichenden Löhnen für
ein eigenverantwortliches Leben. Ohne eine solche Brücke durch das
Bürgergeldsystem würde weiter steigende Niedriglohnarbeitslosigkeit unser
Gesellschaftssystem insgesamt erschüttern.
Die solidarische Hilfe der Gesellschaft
soll - wo immer möglich - die Rückkehr in die Arbeitswelt zum Ziel haben. Nicht
Daueralimentation ist das Ziel, sondern die Befähigung zu einem ausreichenden
Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit.
Das heutige Transfersystem wird den
Anforderungen an Gerechtigkeit, Leistungsförderung und Effizienz nicht mehr
gerecht. Es orientiert sich vorrangig an den Wünschen einflußreicher
Interessensgruppen, während für die wirklich Bedürftigen immer weniger
übrigbleibt. Die Perfektionierung der Sozialbürokratie mit ihrer
Regelungsdichte im Detail, die vielfach mit dem guten Willen geschaffen wurde,
Gerechtigkeit für möglichst viele Einzelfälle zu schaffen, erzeugt wegen ihrer
zunehmenden Undurchschaubarkeit neue Ungerechtig-
keiten.
Das reformierte System führt durch
größere Transparenz und Chancen für eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu
mehr sozialer Gerechtigkeit, sichert die menschwürdige Existenz finanziell,
schafft Anreize für Erwerbsarbeit, baut Bürokratie ab und sorgt für Effizienz
beim Sozialtransfer. Das Bürgergeld ist deshalb das Kernstück des liberalen
Sozialstaats.
Die besondere Qualität des liberalen
Sozialstaates zeigt sich in seinem Umgang mit behinderten Menschen. Diese
sollen soweit wie möglich in die Gesellschaft integriert werden; das gilt
gerade auch beim Besuch von Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der
beruflichen Bildung. Die Integration muß mit einer Förderung verbunden werden,
die behinderten Menschen die Chance gibt, ihre Talente frei zu entfalten, damit
sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und sie so
in die Lage versetzt, ihren ganz speziellen Beitrag für die offene
Bürgergesellschaft zu leisten.
Kultur hat für die Liberalen eine
besondere Bedeutung, weil die kulturellen Grundlagen einer Gemeinschaft auch
die Basis für alle Verständigungen sind. Kultur bedarf zu ihrer Erhaltung der
Pflege und zu ihrer Weiterentwicklung der Förderung. Zusätzliches politisches
Gewicht erhält Kulturarbeit durch die Tatsache, daß in einer modernen
Demokratie wie der unseren die traditionellen Werte immer weniger für alle
Bürger die gleiche Verbindlichkeit besitzen. Liberale Kulturpolitik hat daher
das Ziel, ein geistiges Klima zu schaffen, in dem kulturelle Vielfalt vom
Bürger als Bereicherung erfahren wird, die er produktiv nutzen kann.
"Kunst und Wissenschaft, Forschung
und Lehre sind frei" (Grundgesetz, Art. 5). Zur Sicherung dieser
Freiheit gehört nach liberaler Auffassung auch die Verpflichtung des Staates,
seinen Bürgern den Zugang zu kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen. Museen
und Bibliotheken, Universitäten, Akademien und andere Bildungseinrichtungen,
kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen sollen den Menschen
nicht nur zur Unterhaltung oder Belehrung dienen, sondern ihnen bei der
Orientierung in einer oft komplexen und rasch sich verändernden Umwelt helfen.
Das im Grundgesetz verankerte Verbot jeglicher Zensur wird von Liberalen auch
als ein Verbot einseitiger Einmischung von seiten des Staates, Bevorzugung oder
Benachteiligung, verstanden. Offenheit und Toleranz sollen an die Stelle von
Gängelung und Reglementierung treten.
Im Zentrum kultureller Entwicklung und
Erneuerung stehen die Künste. Kunst schuf seit jeher die Voraussetzung dafür,
daß Zeiterscheinungen durch Formgebung überhaupt faßbar und damit auch
bürgerlich diskutierbar und politisch entscheidbar wurden. Wir Liberale zählen
auch gesellschaftspolitisch auf die vitale, formsuchende Dynamik der Kunst,
weil wir in ihr eine zu Kommunikation quer durch alle Gruppen und Lager
anregende Wirkung erkennen - gerade auch dort, wo sie im Einzelfall noch
umstritten sein mag. Kunst vertritt das humane Element der Kultur, damit die
Zivilisation sich nicht in Technokratie und organisatorischen Optimierungen
erschöpft. Die Künste fördern heißt deshalb politisch auch, langfristig in die
Konsensfähigkeit einer pluralistischen Gesellschaft investieren.
Liberale Kulturpolitik fördert daher
freie Zusammenschlüsse, Selbstverwaltungsfonds und unabhängige Stiftungen im
Kulturbereich. Die steuerliche Anerkennung von Hinterlassenschaften und
Schenkungen zugunsten der gemeinnützigen Förderung kultureller Initiativen wird
einen kreativen Schub bewirken. Ein neues Stiftungsrecht soll zudem kulturelle
Freiheit mit kultureller Förderung verbinden und beide sichern.
Die Liberalen wissen, daß die Frage, was
Kunst sei, immer umstritten war, am meisten unter den Künstlern selbst. Wir
wissen aber auch, daß dieser Streit zu den besten Traditionen unserer Kultur
gehört. Wir wollen den verschiedenen kreativen Kräften Raum zu ihrer Entfaltung
geben, denn es entspricht unserer liberalen Überzeugung, daß nur so die besten
Möglichkeiten des Menschen entdeckt werden und zum Zuge kommen können.
Die liberale Bürgergesellschaft braucht
Bildung und Ausbildung als elementare Voraussetzung für Freiheit, Toleranz und
Leistungsfähigkeit. Bildung schafft das ethische Gerüst für die
Bürgergesellschaft. Bildung und Ausbildung sollen zu Unabhängigkeit und
Selbstbewußtsein erziehen und die Bereitschaft fördern, Verantwortung für sich
und andere zu übernehmen. Bildung ist Voraussetzung für eine stabile
Demokratie. Orientierungsfähigkeit in einer komplexen Welt, soziale Tugenden,
Kenntnisse und Fertigkeiten sind die Grundlage für die Bürger, ihre Lebensentwürfe
eigenverantwortlich zu gestalten. Das Bürgerrecht auf Bildung eröffnet jedem
die gleiche Chance der Bildung und Ausbildung. Diese Chancengleichheit am Start
bedeutet nicht Gleichheit der Ergebnisse am Ziel. Freiheit braucht Bildung.
Deshalb haben Liberale das Bürgerrecht
auf Bildung geprägt. Bildung und Ausbildungen beginnen ebenso wie Erziehung in
der Familie. Für eine Angleichung der Startchancen brauchen wir ein
öffentliches Bildungswesen. Schulen sollen Wissen vermitteln, Kreativität fördern
und Persönlichkeit bilden. Schulische Bildungseinrichtungen müssen auch auf die
Anforderungen der Informationsgesellschaft vorbereiten. Dazu gehört der Erwerb
von Medienkompetenz und die Fähigkeit zur Informationsauswahl. Wer den Umgang
mit den neuen Technologien nicht frühzeitig erlernt, kann schnell zum Verlierer
der Informationsgesellschaft werden. Bildungs- und Ausbildungsniveau werden
immer mehr Bedeutung für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt gewinnen.
Offenheit und Wettbewerb der Ideen und
Leistungen verlangen die Vielfalt der Angebote vorschulischer, schulischer,
ausbildender und akademischer Institutionen. Das staatliche Bildungswesen
braucht dafür eine Befreiung von Verkrustungen und Reglementierungen und mehr
Wettbewerb auch durch private Bildungsangebote. Schulen und Hochschulen sollen
durch weitgehende eigene finanzielle, personelle und inhaltliche
Entscheidungskompetenzen mehr Gestaltungsfreiräume erhalten.
Bildungseinrichtungen beanspruchen
derzeit einen großen Teil der öffentlichen Haushalte. Dennoch ist unser
Bildungssystem nicht in der Lage, den Anforderungen der Zukunft an Bildung und
Ausbildung, Wissenschaft und Forschung im internationalen Wettbewerb gerecht zu
werden. Wir brauchen eine bildungspolitische Offensive.
Im beruflichen Bildungssystem wird auch
in Zukunft die Mehrheit der Schulabgänger ausgebildet. Es muß in seiner
Attraktivität gestärkt und zu einer Alternative zum Hochschulstudium ausgebaut
werden. Aus- und Weiterbildung eröffnen Chancen für Erfolge auf dem
Arbeitsmarkt. Notwendig ist eine flexible Anpassung und Weiterentwicklung
beruflicher Qualifikation in allen Bereichen.
Gezielte Angebote für besonders Begabte
sowie Lernschwache sind in der allgemeinen wie der beruflichen Bildung zu
verstärken.
Die Zugangsbeschränkungen in Deutschland
durch formale Bildungsabschlüsse bei Einstieg und Aufstieg im Berufsleben
widersprechen der offenen Bürgergesellschaft. Im Öffentlichen Dienst, aber auch
in der privaten Wirtschaft ist eine Neuorientierung hin zu durchlässigen
Einstiegs- und leistungsabhängigen Aufstiegschancen nötig.
Bildung und Ausbildung sind eine
entscheidende Zukunftsvoraussetzung für Deutschland. Die Investition in die
Köpfe der Menschen ist sozial, kulturell und wirtschaftlich eine großartige
Chance. Deshalb werden Liberale die Bildungspolitik zum politischen Schwerpunkt
machen.
Die europäische
Einigung ist Priorität liberaler Außenpolitik. Die Idee der Europäischen
Integration war die historische Antwort auf die Katastrophe zweier Weltkriege.
Sie ist gleichzeitig ein entscheidender Schritt hin zur Bürgergesellschaft in
der Weltverantwortung. Unser Ziel ist ein vereintes Europa liberaler
Bürgergesellschaften, die gemeinsam Verantwortung für Frieden und Freiheit
tragen.
Die liberale
Bürgergesellschaft denkt kosmopolitisch, handelt europäisch, wurzelt in
nationaler und regionaler Identität. Die gemeinsame europäische Kultur ist ein
festes Fundament für ein vereintes Europa. Kulturelle Unterschiede sind Gewähr
für Vielfalt in Europa. Wir wollen Einheit in Vielfalt, denn Vielfalt ist
Freiheit.
Die Europäische Union
erweitert die Wertegemeinschaft von Bürgergesellschaften über die Grenzen
hinweg. Europa bündelt die Stärken der europäischen Bürgergesellschaften. Die
weitere Europäische Integration ist der entscheidende Schritt zur
Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung.
Wir wollen ein Europa
der Bürger. Dazu brauchen wir mehr Demokratie in der Europäischen Union: eine
Europäische Verfassung mit einem Kompetenz- und Grundrechtekatalog, ein nach
einheitlichem Wahlrecht gewähltes Europäisches Parlament mit vollen Rechten und
Pflichten, eine Union mit demokratischen Entscheidungen und bürgernahen
Institutionen.
Die Herausforderung
der Globalisierung kann die Europäische Union nur bewältigen, wenn sie ihre
Integration vorantreibt.
Nach dem Fall der Mauer steht Europa vor
seiner zweiten historischen Herausforderung: der Überwindung der Teilung
unseres Kontinents. Die neuen mittel- und osteuropäischen Demokratien gehören
zu Europa. Erweiterung und Vertiefung der Union müssen konsequent und parallel
vorangetrieben werden.
Eine stabile
gemeinsame europäische Währung ist erforderlich, damit die deutsche und
europäische Wirtschaft international wettbewerbsfähiger wird. Die Währungsunion
vollendet den Binnenmarkt und setzt Wachstumskräfte für neue Arbeitsplätze
frei. Nach vier Jahrzehnten europäischen Zusammenwachsens ist die Zeit reif für
eine sichere und von einer unabhängigen Zentralbank organisierte gemeinsame
Währung.
Die Nordatlantische
Allianz ist Ausdruck der Werte und Verantwortungsgemeinschaft zwischen Europa
und Nordamerika und als System kollektiver Verteidigung der Sicherheitsanker
für Europa.
Im Auftrag der Systeme
kooperativer Sicherheit (UNO, OSZE) stellt sie sich darüber hinaus in den
Dienst der Völkergemeinschaft bei der Friedensbewahrung und Friedensherstellung
sowie bei der Durchsetzung des Völkerrechts.
Die Europäische Union
muß zur umfassenden politischen Union fortentwickelt werden. Sie darf deshalb
das Prinzip der Solidarität nicht nur in der wirtschaftlichen und sozialen
Sphäre zur Geltung bringen, sondern muß es auch auf den von Menschen als vital
empfundenen Gebieten innerer und äußerer Sicherheit erfahrbar machen. Deshalb ist
auch eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) in der Europäischen
Union erforderlich und sollte die Westeuropäische Union (WEU) so bald wie
möglich integraler Bestandteil der Europäischen Union werden. Die OSZE ist der
umfassende Rahmen für Sicherheit und Kooperation im neuen Europa. Dieser umfaßt
alle Staaten Europas einschließlich Rußland.
Die größte Gefahr für die
Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung ist die Renationalisierung. Was mit
Schutzzäunen nach außen beginnt, endet mit dem Freibrief für Intoleranz im
Inneren. Nationalismus bedroht Frieden, Freiheit und Menschenrechte, behindert
Mobilität von Wissen, Kapital und Arbeit. Liberale wollen den aufgeklärten
Bürgerstaat, der an der Schwelle zum 21. Jahrhundert seine Legitimation und
Kompetenz auch aus dem Willen zur umfassenden europäischen und internationalen
Zusammenarbeit schöpft.
Die Bürger in der liberalen
Bürgergesellschaft sind Staatsbürger und Weltbürger. Sie tragen weltweit
Verantwortung für Freiheit und Würde der Menschen. Sie achten andere Menschen
unabhängig von Herkunft oder Kultur, Nationalität oder Konfession, Hautfarbe
oder Geschlecht.
Alle Menschen sind frei und gleich an
Würde und Rechten geboren. Auch unterschiedliche Traditionen, Religionen und
Kulturen setzen die Universalität der Menschenrechte nicht außer Kraft. Wer
selbst in Freiheit lebt, hat die Verantwortung, für die Freiheitsrechte derer
einzutreten, die sie entbehren. Freiheitsrechte und Menschenwürde sind
unteilbar.
Liberalismus will die
Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren. Diese Idee des liberalen
Rechtsstaates gilt auch für die Staatengemeinschaft. Eine liberale
Weltbürgergesellschaft braucht eine globale Rechtsordnung. Die Vereinten
Nationen müssen reformiert und zum zentralen Friedenshüter der
Völkergemeinschaft weiterentwickelt werden. Das Völkerrecht kann sich nicht
selbst schützen. Es muß von der Gemeinschaft freier Rechtsstaaten geschützt
werden. Wer es ablehnt, Frieden und Freiheit zu sichern notfalls auch mit
militärischen Mitteln - läßt die Menschen im Stich. Wer mordet, foltert und
vergewaltigt, darf sich nirgendwo sicher fühlen. Kriegsverbrecher gehören vor
einen internationalen Strafgerichtshof.
Zum dauerhaften
Frieden gehört der Friede der Kulturen. Friede verträgt keine Feindbilder.
Freiheit verträgt keine Intoleranz. Das vereinte Deutschland ist eine
weltoffene Kulturnation. Wir Liberale bekennen uns zum Dialog der Kulturen.
Die Gefahren für
Sicherheit und Stabilität in der Welt sind heute Hunger und Unterentwicklung,
Umweltbedrohung, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Migrations- und
Flüchtlingswellen. Sie sind der Nährboden für ethnische Konflikte, Gewalt,
Machtmißbrauch, totalitäre Ideologien sowie religiösen und politischen
Fundamentalismus. Die politische Verantwortung der Bürgergesellschaft beginnt
deshalb bei der Bekämpfung der Ursachen von Konflikten. Liberale fordern eine
globale Entwicklungs- und Umweltpartnerschaft, die auf freiem Welthandel,
umfassender wirtschaftlicher Zusammenarbeit und dem Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen beruht.
Unterentwicklung und
Bevölkerungswachstum sind die Hauptursachen für Massenarmut in großen Teilen
der Welt. Es ist die gemeinsame Verantwortung aller Staaten, auf diese
Herausforderung Antworten zu finden. Wir bekennen uns zu der Verpflichtung,
gemeinsam den Armutsgraben zwischen Nord und Süd zu überwinden.
Entwicklungspartnerschaft bedeutet für Liberale Verpflichtung zur Hilfe für
Menschen in Not. Wir setzen auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative in den
Partnerländern. Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel zu Wachstum und
Wohlstand.
Liberale setzen auf den freien
Welthandel, auf die Öffnung der Märkte; sie sind auch im Interesse der
Entwicklungsländer gegen Protektionismus und Handelsblöcke. Wer sich
wirtschaftlich öffnet, wer Marktwirtschaft zuläßt, muß Freiheit und
Menschenrechte ins Land lassen. Kein Staat kann seinen Bürgern auf Dauer das
eine geben und das andere verweigern. Wir schützen Freiheit am besten, wenn wir
überall in der Welt freiheitlichen Gesellschaftsentwürfen zum Durchbruch
verhelfen.
Verantwortung für die Zukunft verlangt
Beendigung des Raubbaus an der Natur. Wer die natürlichen Lebensgrundlagen
zerstört, kann sich nicht auf nationale Souveränität berufen. Wer die eigenen
Ressourcen plündert, macht alle zu Verlierern. Umweltpolitik ist heute
Weltinnenpolitik. Wirksamer Umweltschutz braucht eine internationale
Umweltordnung. Der internationale Schutz der Umwelt gehört in die Obhut des internationalen
Gerichtshofs in Den Haag.
Jede Generation ist verpflichtet, die
Freiheitschancen Nachgeborener zu bewahren und nicht durch Verbindlichkeiten
und Verbrauch zu riskieren.
Die Verantwortungsgesellschaft schützt
die natürlichen Lebensgrundlagen. Zu den Lebensgrundlagen gehört biologische
Vielfalt. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit
der Natur an neue Umweltbedingungen. Die Liberalen setzen der ökologischen
Staatswirtschaft die ökologische Marktwirtschaft entgegen. Das
Verursacherprinzip führt zu effizienterem und effektiverem Umweltschutz. Wer
Umwelt schont, muß sich auch ökonomisch besser stehen als der, der Umwelt
schädigt. Die Liberalen treten für die Weiterentwicklung der Sozialen
Marktwirtschaft zu einer Sozialen und Ökologischen Marktwirtschaft ein.
Ziel ist ein Strukturwandel hin zu
nachhaltigen Formen des Wirtschaftens. Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen findet
ihre Grenze in der Regenerationsrate dieser Ressourcen, die Nutzung
nicht-erneuerbarer Ressourcen muß den Bedarf künftiger Generationen
berücksichtigen. Die Ressourcenproduktivität muß erhöht werden. Dafür brauchen
wir technische und organisatorische Innovationen. Das verlangt ein Umdenken bei
Produzenten und Konsumenten. Dazu gehört die Erforschung und Anwendung neuer
technischer Verfahren zu höchsteffizienter Stoff- und Energiewandlung sowie der
Umbau der staatlichen Rahmenbedingungen, die Umweltschutz und
Ressourcenschonung zum wirtschaftlichen Eigeninteresse von Unternehmen und
Bürgern machen. Dazu bedarf es des Einsatzes marktwirtschaftlicher Instrumente,
insbesondere auch der Einführung von Umweltzertifikaten und einer Reform des
Steuersystems, in der die Belastung von Arbeitsplätzen und Kapitalbildung
abgebaut und dafür die steuerliche Belastung umweltschädigenden Verbrauchs
erhöht wird.
Der ökologische Umbau durch
marktwirtschaftliche Ökologie führt nicht zu einem Verzicht auf staatliche
Auflagen. Er kann jedoch viele Gebote und Verbote überflüssig und die
Umweltpolitik klarer und verständlicher machen. Umweltschutz läßt sich nicht
allein vom Staat verordnen. Er ist nur wirkungsvoll, wenn er auf der Einsicht
der Bürger beruht. Wir
wollen einen Wertewandel durch Einsicht.
Die Aufnahme des Umweltschutzes als
Staatsziel in das Grundgesetz beruht auf dem gesellschaftlichen Konsens, daß
die Politik heute eine Verantwortung für die künftigen Generationen und ihre
natürlichen Lebensgrundlagen trägt. Der neue Artikel 20 a des Grundgesetzes
lautet entsprechend: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der
verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung."
Ebenso wie die natürlichen muß der Staat
auch die strukturellen und politischen Lebensgrundlagen der künftigen
Generationen schützen.
Die Staatsverschuldung nimmt den
künftigen Generationen ihre Freiheit und Chancen. Wer die Staatsverschuldung
dauerhaft abbauen will, muß die Neuverschuldung im Grundgesetz verbieten.
Innerhalb von zehn Jahren müssen in einem verbindlichen Stufenplan auf allen
staatlichen Ebenen ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Danach dürfen die
Ausgaben die Einnahmen nicht mehr übersteigen. Kredite dürfen nicht als
Einnahmen gezählt werden. Artikel 115 des Grundgesetzes ist entsprechend zu ändern.
Artikel 115 des Grundgesetzes, wonach
die Kreditaufnahme des Bundes durch die Ausgaben für Investitionen begrenzt
ist, hat sich nicht bewährt. Auch weil die erhöhte Kredit aufnahme zur Abwehr
einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig ist, hat es
keine wirksame Begrenzung gegeben. Die Unterscheidung von konsumtiven und investiven Ausgaben
blieb zweifelhaft.
Derzeit wird der Wohlstand der Gegenwart
auch mit Hypotheken auf die Zukunft finanziert. Die Staatsverschuldung führt
dazu, daß bald Zins und Tilgung die größten Etatposten sein werden. Das darf
den nächsten Generationen nicht zugemutet werden. Die Privatperson kann die
überschuldete Erbschaft ausschlagen. Diese Möglichkeit hat die nächste Generation nicht.
Durch ein Verfassungsgebot ist eine
Obergrenze für die Gesamtbelastung der Bürger durch Steuern und Abgaben zu
verankern. Die Gesamtbelastung der Bürger darf ein Drittel nicht übersteigen.
Zweidrittel dessen, was der Bürger erwirtschaftet, muß im Durchschnitt auch
beim Bürger verbleiben.
Im Grundgesetz ist außerdem eine Obergrenze
für die individuelle Höchstbesteuerung zu verankern. Der Staat muß den Bürgern
mehr lassen, als er ihnen nimmt. Durch ein Verfassungsgebot darf deshalb die
individuelle Gesamtbelastung der Bürger durch Steuern die Hälfte nicht
übersteigen.
Die Staatsquote muß auf ein Drittel
gesenkt werden. Wenn wie derzeit jede zweite Mark durch die Hände des Staates
gehen, dann ist das nicht mehr Marktwirtschaft, sondern Staatswirtschaft.
Wer eine neue Steuer einführen will,
braucht hierfür künftig eine Zweidrittel-Mehrheit im jeweiligen Parlament. Neue
Steuern einzuführen muß so schwierig wie eine Verfassungsänderung werden.
Derzeit nicht mehr erhobene Steuern müssen in Artikel 106 des Grundgesetzes
gestrichen werden. Damit kann die Wiedereinführung überholter Abgaben
verhindert werden. Auch die Ergänzungsabgabe ist zu streichen. Damit soll
verhindert werden, daß über den Umweg fortlaufender Ergänzungsabgaben eine
dauerhafte Erhöhung der Abgabenlast erfolgt.
Staatliche Programme, die mit Ausgaben
verbunden sind, bedürfen künftig der genauen Bestimmung eines Enddatums. Alle
eingegangenen Verpflichtungen dürfen nicht weiter als bis zu diesem Zeitpunkt
laufen. Danach ist eine vollständig neue Beschlußfassung erforderlich, wenn das
Programm weiterlaufen soll. Ohne Begrenzung der Laufzeit wird aus
vorübergehenden Hilfen regelmäßig eine Dauersubvention.
In das Grundgesetz ist ein
Privatisierungsgebot aufzunehmen. Bund, Länder und Gemeinden haben bei der
Erledigung von Aufgaben Privaten den Vorrang zu geben, wenn dadurch die
angestrebten Zwecke nicht beeinträchtigt und ebenso wirtschaftlich wie bei der
öffentlichen Wahrnehmung erreicht werden. Im Interesse der kommenden
Generationen müssen die staatlichen Ausgaben tendenziell von konsumtiven auf
investive Ausgaben umgeschichtet werden. Im Bereich der konsumtiven Ausgaben
müssen Bildung und Wissenschaft wegen ihrer Bedeutung für gesellschaftliche und
wirtschaftliche Zukunftschancen eine höhere Bedeutung erhalten.
Zwischen den Verfassungsschranken für
Abgabenbelastung, dem Verfassungsgebot für materiell ausgeglichene Haushalte
und dem Privatisierungsgebot besteht ein zwingender Zusammenhang, wenn das Ziel
der Reduzierung der Staatsquote erreicht werden soll. Würde die Verfassung nur
die Abgabenbelastung beschränken, könnte ein zu hoher Staatsanteil durch höhere
Staatsverschuldung finanziert werden. Umgekehrt könnte beim Verfassungsgebot
für die materiell ausgeglichenen Haushalte eine zu hohe Staatsquote durch
höhere Steuern und Abgaben finanziert werden. Das Privatisierungsgebot nimmt
zudem die ohnehin unwahrscheinliche Möglichkeit der Finanzierung von
Staatsaufgaben bzw. Staatsausgaben durch die Gewinne von Staatsunternehmen.
Damit werden dem "maßlosen
Staat" die Hauptnahrungsquellen verschlossen. Die freie Verfügung der
Bürger über sich und ihr Eigentum entscheidet über den Grad von Freiheit und
Verantwortung einer Gesellschaft. Deshalb garantieren freiheitliche
Verfassungen das Bürgerrecht auf Eigentum. Dieses Bürgerrecht muß auch gegen
die indirekte Enteignung durch Steuern und Abgaben geschützt werden. Die Staatsverschuldung führt sonst zu
den Steuererhöhungen von morgen.
Grundrechte sind Abwehr- und
Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Staat ist nicht alles. Der
Staat darf nicht alles. Dies gilt auch beim Schutz des Bürgers vor dem Steuer-
und Schuldenstaat, in dem Demokratie zur Bürokratie verkommt. Freiheit wird
auch von einem unfinanzierbaren Staat bedroht, der mit immer mehr Steuern und
Abgaben, immer mehr Bürokratie und Verwaltung die Freiheit und Verantwortungsbereitschaft
einschränkt. Hierzu ist das Berufsbeamtentum für alle nicht hoheitlichen
Aufgaben des Staates abzuschaffen. Liberale wollen den geordneten Rückzug aus
dem überschuldeten Staat. Deswegen muß der "bescheidene Staat" konstitutionell
verankert werden.
Für einen verläßlichen
Generationenvertrag brauchen wir ein generelles Umdenken. Die gesetzlichen
Sozialversicherungen allein werden in Zukunft soziale Sicherheit nicht mehr
gewährleisten. Gefordert sind deshalb mehr Freiräume für Eigenverantwortung
innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung.
In der zentralen Frage der
Alterssicherung brauchen wir für einen verläßlichen Generationenvertrag mehr
Kapitalbildung und mehr Elemente des Kapitaldeckungsverfahrens. Die
Alterssicherung heute stützt sich zu einseitig auf die Zwangsversicherung im
Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren. Selbst bei
Ergänzung der Gesetzlichen Rentenversicherung durch Betriebsrenten können die
Bürger nicht mehr darauf vertrauen, daß ihr eigener Beitrag zum Sozialsystem
den für das Alter angestrebten Lebensstandard sichert. Frühverrentungen als
Verträge zu Lasten Dritter haben das Problem verschärft. Wir brauchen eine
grundsätzliche Reform des Gesamtsystems der Alterssicherung. Sie muß die
Lebensleistung der Älteren anerkennen und ein menschenwürdiges Leben im Alter
ermöglichen. Ziel einer
liberalen Reform ist Rentensicherheit, Generationengerechtigkeit und
Beitragsstabilität.
In dem Bereich, in dem Politik gestalten
kann und muß, hängen die Chancen der heute Jungen auf eine gesicherte
Altersversorgung vor allem davon ab, welchen Beitrag wir heute durch Sparen für
eine gute Kapitalausstattung leisten. Denn die Kapitalausstattung entscheidet zusammen
mit der Qualität von Bildung, Ausbildung und der Wirtschaftsordnung, wie hoch
morgen das Sozialprodukt sein wird, aus dem Renten und Pensionen zu leisten
sind.
Trotz steigender Beiträge für die
Gesetzliche Rentenversicherung nimmt ihre Leistungsfähigkeit beständig ab.
Immer höhere Beitragslasten entziehen der Kapitalbildung im Dienst der
eigenverantwortlichen Altersfürsorge die finanzielle Grundlage.
Verläßliche Alterssicherung der jungen
Generation erfordert deshalb heute ein höheres Durchschnittsalter und
Arbeitszeitflexibilität beim Eintritt in das Renten- bzw. Pensionsalter. Wir
brauchen eine konsequente Abkehr von der falschen Arbeitsmarktpolitik der
Frühverrentung. Die bisherigen Rentenreformen erweisen sich als unzulänglich,
weil sie den Anstieg der Beitragssätze gegenüber einem uneingeschränkten
"Weiter so!" lediglich gebremst haben. Diese Reformen haben aber
weder einen ausreichenden Beitrag für verläßliche Alterssicherung geleistet,
noch den Anstieg der Sozialabgabenquote verhindert.
Verläßliche Alterssicherung braucht mehr
Freiraum für mehr Eigenverantwortung. Sie braucht bessere gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen für Sparen im Dienst eigenverantwortlicher Altersvorsorge und
für volkswirtschaftliche Kapitalbildung als Grundlage für die Freiheitschancen
der jungen Generation.
Eigenverantwortliche Vorsorge in der
Alterssicherung kann durch ein großes Maß an Vielfalt der Vorsorgeformen, vom
Wohneigentum bis zu Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Renditen und Risiken
erreicht werden.
Das Pflichtsystem der Gesetzlichen
Rentenversicherung muß reformiert werden. Es darf durch hohe Zwangsbeiträge die
Anlagemöglichkeiten der jungen Generation in freie Kapitalanlagen zur
Alterssicherung nicht zu stark beschränken. Bei Freiraum für eigenverantwortliche
Altersvorsorge bliebe es Entscheidung des einzelnen Bürgers, auf welchem Niveau
und mit welcher Gewichtung zwischen gesetzlicher Sicherung, betrieblicher
Zusatzsicherung und rein privater Aufstockung nach dem Kapitaldeckungsverfahren
die junge Generation insgesamt für ihre Alterssicherung und für ihre Kinder
vorsorgen will.
Die Politik muß hierzu durch eine
radikale Reform des Steuersystems in Richtung auf Steuerentlastung und
Steuervereinfachung ihren Beitrag leisten. Kapitalbildung und der Wechsel von
Anlageformen müssen steuerlich freigestellt werden.
Die bisherige steuerliche
Diskriminierung der Altersvorsorge über den Kapitalmarkt gegenüber der
Zwangsanlage in der Gesetzlichen Rentenversicherung muß aufgehoben werden.
Steuerliche Gleichbehandlung der Anlageformen schafft zusätzlichen Spielraum
für private, kapitalgedeckte Alterssicherung. Durch ein liberales Steuersystem
wird auch die heute systematische Kapitalvergeudung durch Fehllenkung von
Ersparnis verhindert. Eine solche Reform wird wirkungsvoll zu einem
verläßlichen Generationenvertrag beitragen - auf der Grundlage besserer
Kapitalausstattung der jungen Generation und ohne Verträge zu Lasten Dritter.
Die wachsenden Staatsaufgaben haben
einen wachsenden Staatsapparat hervorgebracht. Jede neue Einstellung eines
Beamten ist mit unabänderlichen Pensionslasten für die Zukunft verbunden. Schon
die heute vom Staat eingegangenen Verpflichtungen für Pensionen drohen zu den
Schulden und Steuern von morgen zu werden. Deswegen muß der Staat für die
Pensionslasten von morgen heute Vorsorge treffen. Bei jeder Verbeamtung auf
Lebenszeit muß der Staat aus dem laufenden Haushalt Rückstellungen für die
Pensionen vornehmen. Pensionsfonds bei Bund, Ländern und Gemeinden verhindern,
daß die heutige Generation die Finanzierung ihres Fürsorgestaats der nächsten
Generation zumutet.
Solidarität ist für Liberale auch die
Solidarität zwischen den Generationen. Einmal im Jahr muß die Bundesregierung
eine Generationenbilanz vorlegen, in der über die Belastungen der Generationen
von heute und morgen umfassend berichtet wird. In ihr müssen Haben und Soll
ausgewiesen sein: Auf der einen Seite die Leistungen beispielsweise für Bildung
und Ausbildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit. Auf der anderen Seite die
Belastungen beispielsweise durch Staatsverschuldungen, Pensionslasten und
Generationenverträge. Die Generationenbilanz fördert das Bewußtsein für das
Prinzip Verantwortung für die nächste Generation und stärkt den Zusammenhalt der
Generationen untereinander. Generationengerechtigkeit ist Zukunftssicherung für
die junge Generation und Anerkennung der Lebensleistung der älteren Generation.
Am 20. Dezember 1989 in Berlin beschlossen. Geändert wurde es auf dem
Parteitag in Leipzig am 17. April 1998
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