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Parteipprogramme

Historische Parteiprogramme

Das Ahlener Programm der CDU vom 3. Februar 1947

 

Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund auf erfolgen.

Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfasssung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.

In dieser Erkenntnis hat das Parteiprogramm der CDU vom März 1946 folgende Grundsätze aufgestellt:

 

Ziel aller Wirtschaft ist die Bedarfsdeckung des Volkes.

Die Wirtschaft hat der Entfaltung der schaffenden Kräfte des Volkes des Menschen und der Gemeinschaft zu dienen. Ausgangspunkt aller Wirtschaft ist die Anerkennung der Persönlichkeit. Freiheit der Person auf wirtschaftlichem und Freiheit auf politischem Gebiet hängen eng zusammen. Die Gestaltung und Führung der Wirtschaft darf dem Einzelnen nicht die Freiheit seiner Person nehmen. Daher ist notwendig:

Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und Freiheit des Einzelnen, Verhinderung der Zusammenballung wirtschaftlicher Kräfte in der Hand von Einzelpersonen, von Gesellschaften, privaten oder öffentlichen Organisationen, durch die die wirtschaftliche oder politische Freiheit gefährdet werden könnte. Kohle ist das entscheidende Produkt der gesamten deutschen Volkswirtschaft. Wir fordern die Vergesellschaftung der Bergwerke.

Im Verfolg dieser Grundsätze ist nunmehr von der CDU folgendes Programm für die Neuordnung der Wirtschaft beschlossen worden (...)

 

II. Neue Struktur der deutschen industriellen Wirtschaft.

 

Die neue Struktur der deutschen Wirtschaft muss davon ausgehen, dass die Zeit der unumschränkten Herrschaft des privaten Kapitalismus vorbei ist. Es muss aber ebenso vermieden werden, dass der private Kapitalismus durch den Staatskapitalismus ersetzt wird, der noch gefährlicher für die politische und wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen sein würde. Es muss eine neue Struktur der Wirtschaft gesucht werden, die die Mängel der Vergangenheit vermeidet und die Möglichkeit zu technischem Fortschritt und zur schöpferischen Initiative des Einzelnen lässt.

 

1. Konzerne und ähnliche wirtschaftliche Gebilde, die nicht technisch, sozial oder wirtschaftlich absolut notwendig sind, sind zu entflechten und in selbstständige Einzelunternehmungen zu überführen. Die technische Entwicklung verlangt bei gewissen Unternehmungen eine bestimmte Mindestgröße, namentlich auch, um gegenüber dem Auslande konkurrenzfähig zu sein. Diese Mindestgröße muss derartigen Unternehmungen unbedingt belassen werden.

 

2. Unternehmungen monopolartigen Charakters, Unternehmungen, die eine bestimmte Größe überschreiten müssen, verleihen eine wirtschaftliche und damit eine politische Macht, die die Freiheit im Staate gefährden kann. Dieser Gefahr muss dadurch vorgebeugt werden, dass entsprechende Kartellgesetze erlassen werden. Darüber hinaus soll bei diesen Unternehmungen das machtverteilende Prinzip eingeführt werden, damit jede mit dem Gemeinwohl unverträgliche Beherrschung wesentlicher Wirtschaftszweige durch den Staat, Privatpersonen oder Gruppen ausgeschlossen wird.

a) Zu diesem Zweck sollen öffentliche Körperschaften wie Staat, Land, Gemeinde, Gemeindeverbände, ferner Genossenschaften und die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer an diesen Unternehmungen beteiligt werden, der dringend notwendigen Unternehmerinitiative ist der erforderliche Spielraum zu belassen.

b) Weiter soll bei solchen Unternehmungen der private Aktienbesitz, der in einer Hand dem Eigentum oder dem Stimmrecht nach vereinigt ist, in der Höhe gesetzlich begrenzt werden.

3. Bergbau. Monopolartigen Charakter haben Kohlenbergwerke schlechthin wegen des von ihnen geförderten, für das gesamte Volk lebenswichtigen Urprodukts. Daher ist die Anwendung der in Ziffer II/2 aufgestellten Grundsätze auf sie vordringlich, sie sind somit zu vergesellschaften. Wenn in besonderen Fällen die Form des Staatsbetriebes zweckmäßiger erscheint, so sollen die vorstehenden Grundsätze der Anwendung dieser Form nicht entgegenstehen. (...)

 

III. Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betriebe.

In den Betrieben, in denen wegen ihrer Größe das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer nicht mehr auf einer persönlichen Grundlage beruht, ist ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer an den grundlegenden Fragen der wirtschaftlichen Planung und sozialen Gestaltung sicherzustellen. Dies muss zunächst dadurch geschehen, dass die Arbeitnehmer des Betriebes in den Aufsichtsorganen, z.B. im Aufsichtsrat des Unternehmens, die ihnen zustehende Vertretung haben. Zu diesem Zwecke bedarf es einer Reform des Gesellschaftsrechts. Insbesondere ist dem Aufsichtsrat eine stärkere Stellung gegenüber der Verwaltung zu verleihen.

Bei Großbetrieben mit mehrköpfigem Vorstand sollte Betriebsangehörigen, die in langjähriger Betriebszugehörigkeit sich um den Betrieb verdient gemacht haben, Mitwirkung in der Leitung des Unternehmens durch Berufung in den Vorstand gewährt werden. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Betriebsangehörigen, die dem Aufsichtsrat mindestens drei Vorschläge zu unterbreiten haben.

Dem von der Belegschaft gewählten Vorsitzenden des Betriebsrates ist Gelegenheit zur Mitwirkung in allen Fragen zu geben, welche die sozialen Interessen der Betriebsangehörigen berühren. Darüber hinaus hat die Betriebsleitung in jedem Fall dem Betriebsrat einmal monatlich Bericht über die Lage des Unternehmens zu erstatten, und den Betriebsangehörigen ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung in diesen Besprechungen zuzubilligen.

Durch geeignete Maßnahmen soll den Arbeitnehmern eine Beteiligung am Ertrage gesichert werden. Die Formen dieser Beteiligung können verschiedenartig sein und unterliegen besonderer Vereinbarung.

 

IV. Planung und Lenkung der Wirtschaft

wird auf lange Zeit hinaus in erheblichem Umfange notwendig sein, es ist aber ein Unterschied, ob die Planung und Lenkung im Hinblick auf die Schwierigkeiten der wirtschaftlichen Lage erfolgt oder von Fall zu Fall als notwendig betrachtet wird. Planung und Lenkung wird auch in normalen Zeiten der Wirtschaft in gewissem Umfange notwendig sein, was sich aus unserer Auffassung ergibt, dass die Wirtschaft der Bedarfsdeckung des Volkes zu dienen hat.

Diese Planungs- und Lenkungsaufgaben sollen von Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft in Wirtschaftskammern vorgenommen werden. Ob diese Wirtschaftskammern identisch sein werden mit den Industrie- und Handelskammern, ist eine Frage von sekundärer Bedeutung. Notwendig ist auf jeden Fall, dass die breiten Massen der Arbeitnehmer und Konsumenten an dieser Planung und Lenkung innerhalb der wirtschaftlichen Selbstverwaltung neben den Unternehmern gleichberechtigt teilnehmen. In ihren letzten Entscheidungen unterliegen auch die Selbstverwaltungskörperschaften der parlamentarische Kontrolle.

 

(in: Geschichte in Quellen - Die Welt seit 1945 -, bearbeitet von Helmut Krause und Karlheinz Reif, Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1980, S. 211/212)

http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen/ahlener_programm_cdu.htm

 

Das Erfurter Programm der SPD (1891)

 

 

http://www.marxists.org/deutsch/geschichte/deutsch/spd/1891/erfurt.htm#top


Beschlossen auf dem Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Erfurt im Jahre 1891.


Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln Bildet. Sie trennt den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und Großgrundbesitzern werden.

Hand in Hand mit dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht die Verdrängung der zersplitterten Kleinbetriebe durch kolossale Großbetriebe, geht die Entwicklung des Werkzeugs zur Maschine, geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität der menschlichen Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den Kapitalisten und Großgrundbesitzern monopolisiert. Für das Proletariat und die versinkenden Mittelschichten – Kleinbürger, Bauern – bedeutet sie wachsende Zunahme der Unsicherheit ihrer Existenz, des Elends, des Drucks, der Knechtung, der Erniedrigung, der Ausbeutung.

Immer größer wird die Zahl der Proletarier, immer massenhafter die Armee der überschüssigen Arbeiter, immer schroffer der Gegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten, immer erbitterter der Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat, der die moderne Gesellschaft in zwei feindliche Heerlager trennt und das gemeinsame Merkmal aller Industrieländer ist.

Der Abgrund zwischen Besitzenden und Besitzlosen wird noch erweitert durch die im Wesen der kapitalistischen Produktionsweise begründeten Krisen, die immer umfangreicher und verheerender werden, die allgemeine Unsicherheit zum Normalzustand der Gesellschaft über den Kopf gewachsen sind, daß das Privateigentum an Produktionsmitteln unvereinbar geworden ist mit deren zweckentsprechender Anwendung und voller Entwicklung.

Das Privateigentum an Produktionsmitteln, welches ehedem das Mittel war, dem Produzenten das Eigentum an seinem Produkt zu sichern, ist heute zum Mittel geworden, Bauern, Handwerker und Kleinhändler zu expropriieren und die Nichtarbeiter – Kapitalisten, Großgrundbesitzer – in den Besitz des Produkts der Arbeiter zu setzen. Nur die Verwandlung des kapitalistischen Privateigentums an Produktionsmitteln – Grund und Boden, Gruben und Bergwerke, Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Verkehrsmittel – in gesellschaftliches Eigentum und die Umwandlung der Warenproduktion in sozialistische, für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion kann es bewirken, daß der Großbetrieb und die stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen Arbeit für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elends und der Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger harmonischer Vervollkommnung werde.

Diese gesellschaftliche Umwandlung bedeutet die Befreiung nicht bloß des Proletariats, sondern des gesamten Menschengeschlechts, das unter den heutigen Zuständen leidet. Aber sie kann nur das Werk der Arbeiterklasse sein, weil alle anderen Klassen, trotz der Interessenstreitigkeiten unter sich, auf dem Boden des Privateigentums an Produktionsmitteln stehen und die Erhaltung der Grundlagen der heutigen Gesellschaft zum gemeinsamen Ziel haben.

Der Kampf der Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ausbeutung ist notwendigerweise ein politischer Kampf. Die Arbeiterklasse kann ihre ökonomischen Kämpfe nicht führen und ihre ökonomische Organisation nicht entwickeln ohne politische Rechte. Sie kann den Übergang der Produktionsmittel in den Besitz der Gesamtheit nicht bewirken, ohne in den Besitz der politischen Macht gekommen zu sein.

Diesen Kampf der Arbeiterklasse zu einem bewußten und einheitlichen zu gestalten und ihm sein naturnotwendiges Ziel zu weisen – das ist die Aufgabe der Sozialdemokratischen Partei.

Die Interessen der Arbeiterklasse sind in allen Ländern mit kapitalistischer Produktionsweise die gleichen. Mit der Ausdehnung des Weltverkehrs und der Produktion für den Weltmarkt wird die Lage der Arbeiter eines jeden Landes immer abhängiger von der Lage der Arbeiter in den anderen Ländern. Die Befreiung der Arbeiterklasse ist also ein Werk, an dem die Arbeiter aller Kulturländer gleichmäßig beteiligt sind. In dieser Erkenntnis fühlt und erklärt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sich eins mit den klassenbewußten Arbeitern aller übrigen Länder.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für gleiche Rechte und gleiche Pflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung. Von diesen Anschauungen ausgehend bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art der Ausbeutung und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine Klasse, eine Partei, eine Geschlecht oder eine Rasse.

 

Ausgehend von diesen Grundsätzen fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:

  1. Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen. Proportionalwahlsystem, und bis zu dessen Einführung gesetzliche Neueinteilung der Wahlkreise nach jeder Volkszählung. Zweijährige Gesetzesperioden. Vornahme der Wahlen und Abstimmungen an einem gesetzlichen Ruhetag. Entschädigung für die gewählten Vertreter. Aufhebung jeder Beschränkung politischer Rechte außer im Falle der Entmündigung.
  2. Direkte Gesetzgebung durch das Volk vermittels des Vorschlags- und Verwerfungsrechts. Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Volks in Reich, Staat, Provinz und Gemeinde. Wahl der Behörden durch das Volk, Verantwortlichkeit und Haftbarkeit derselben. Jährliche Steuerbewilligung.
  3. Erziehung zur allgemeinen Wehrhaftigkeit. Volkswehr an Stelle der stehenden Heere. Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung. Schlichtung aller internationalen Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem Wege.
  4. Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlich- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen.
  5. Erklärung der Religion zur Privatsache. Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu religiösen und kirchlichen Zwecken. Die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind als private Vereinigungen zu betrachten, welche ihre Angelegenheiten vollkommen selbständig ordnen.
  6. Weltlichkeit der Schulen. Obligatorischer Besuch der öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Verpflegung in den öffentlichen Volksschulen sowie in den höheren Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung als geeignet erachtet werden.
  7. Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des Rechtsbeistandes. Rechtsprechung durch vom Volk gewählte Richter. Berufung in Strafsachen. Entschädigung unschuldig Angeklagter, Verhafteter und Verurteilter. Abschaffung der Todesstrafe.
  8. Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfeleistung einschließlich der Geburtshilfe und der Heilmittel. Unentgeltlichkeit der Totenbestattung.
  9. Stufenweise steigende Einkommens- und Vermögenssteuer zur Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben, soweit diese durch Steuern zu decken sind. Erbschaftssteuer, stufenweise steigend nach Umfang des Erbgutes und nach dem Grade der Verwandtschaft. Abschaffung aller indirekten Steuern, Zölle und sonstigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche die Interessen der Allgemeinheit den Interessen einer bevorzugten Minderheit opfern.

Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:

  1. Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutzgesetzgebung auf folgender Grundlage:
    a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normalarbeitstages;
    b) Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren;
    c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen;
    d) eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter;
    e) Verbot des Trucksystems.
  2. Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichsarbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern. Durchgreifende gewerbliche Hygiene.
  3. Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern; Beseitigung der Gesindeordnungen.
  4. Sicherung des Koalitionsrechts.
  5. Übernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch das Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung.

 

 

Das Godesberger Programm der SPD (1959)

 


Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands von 1959, beschlossen auf dem Außerordentlichen Parteitag der SPD in Bad Godesberg vom 13. bis 15. November 1959:
"Das ist der W i d e r s p r u c h unserer Zeit, daß der Mensch die Urkraft des Atoms entfesselte und sich jetzt vor den Folgen fürchtet; daß der Mensch die Produktivkräfte aufs höchste entwickelte, ungeheure Reichtümer ansammelte, ohne allen einen gerechten Anteil an dieser gemeinsamen Leistung zu verschaffen; daß der Mensch sich die Räume dieser Erde unterwarf, die Kontinente zueinander rückte, nun aber in Waffen starrende Machtblöcke die Völker mehr voneinander trennen als je zuvor und totalitäre Systeme seine Freiheit bedrohen. 
Darum fürchtet der Mensch, gewarnt durch die Zerstörungskriege und Barbareien seiner jüngsten Vergangenheit, die eigene Zukunft, weil in jedem Augenblick an jedem Punkt der Welt durch menschliches Versagen das Chaos der Selbstvernichtung ausgelöst werden kann. 
Aber das ist auch die H o f f n u n g dieser Zeit, daß der Mensch im atomaren Zeitalter sein Leben erleichtern, von Sorgen befreien und Wohlstand für alle schaffen kann, wenn er seine täglich wachsende Macht über die Naturkräfte nur für friedliche Zwecke einsetzt; 
daß der Mensch den Weltfrieden sichern kann, wenn er die internationale Rechtsordnung stärkt, das Mißtrauen zwischen den Völkern mindert und das Wettrüsten verhindert; 
daß der Mensch dann zum erstenmal in seiner Geschichte jedem die Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer gesicherten Demokratie ermöglichen kann zu einem Leben in kultureller Vielfalt, jenseits von Not und Furcht. 
Diesen Widerspruch aufzulösen, sind wir M e n -
s c h e n aufgerufen. In unsere Hand ist die Verantwortung gelegt für eine glückliche Zukunft oder für die Selbstzerstörung der Menschheit. 
Nur durch eine neue und bessere Ordnung der Gesellschaft öffnet der Mensch den Weg in seine Freiheit. 
Diese neue und bessere Ordnung erstrebt der demokratische Sozialismus. 

Grundwerte des Sozialismus 
Die Sozialisten erstreben eine Gesellschaft, in der jeder Mensch seine Persönlichkeit in Freiheit entfalten und als dienendes Glied der Gemeinschaft verantwortlich am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Menschheit mitwirken kann. 
Freiheit und Gerechtigkeit bedingen einander Denn die Würde des Menschen liegt im Anspruch auf Selbstverantwortung ebenso wie in der Anerkennung des Rechtes seiner Mitmenschen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und an der Gestaltung der Gesellschaft gleichberechtigt mitzuwirken.
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, die aus der gemeinsamen Verbundenheit folgende gegenseitige Verpflichtung, sind die Grundwerte des sozialistischen Wollens. 
Der demokratische Sozialismus, der in Europa in christlicher Ethik, im Humanismus und in der klassischen Philosophie verwurzelt ist, will keine letzten Wahrheiten verkünden - nicht aus Verständnislosigkeit und nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber den Weltanschauungen oder religiösen Wahrheiten, sondern aus der Achtung vor den Glaubensentscheidungen des Menschen, über deren Inhalt weder eine politische Partei noch der Staat zu bestimmen haben. 
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei der Freiheit des Geistes. Sie ist eine Gemeinschaft von Menschen, die aus verschiedenen Glaubens- und Denkrichtungen kommen. Ihre Übereinstimmung beruht auf gemeinsamen sittlichen Grundwerten und gleichen politischen Zielen. Die Sozialdemokratische Partei erstrebt eine Lebensordnung im Geiste dieser Grundwerte. Der Sozialismus ist eine dauernde Aufgabe - Freiheit und Gerechtigkeit zu erkämpfen, sie zu bewahren und sich in ihnen zu bewähren. 

Grundforderungen für eine menschenwürdige Gesellschaft 
Aus der Entscheidung für den demokratischen Sozialismus ergeben sich Grundforderungen, die in einer menschenwürdigen Gesellschaft erfüllt sein müssen: 
Alle Völker müssen sich einer internationalen Rechtsordnung unterwerfen, die über eine ausreichende Exekutive verfügt. Der Krieg darf kein Mittel der Politik sein. 
Alle Völker müssen die gleiche Chance haben, am Wohlstand der Welt teilzunehmen. Entwicklungsländer haben Anspruch auf die Solidarität der anderen Völker. 
Wir streiten für die Demokratie. Sie muß die allgemeine Staats- und Lebensordnung werden, weil sie allein Ausdruck der Achtung vor der Würde des Menschen und seiner Eigenverantwortung ist. 
Wir widerstehen jeder Diktatur, jeder Art totalitärer und autoritärer Herrschaft; denn diese mißachten die Würde des Menschen, vernichten seine Freiheit und zerstören das Recht. Sozialismus wird nur durch die Demokratie verwirklicht, die Demokratie durch den Sozialismus erfüllt. 
Zu Unrecht berufen sich die Kommunisten auf sozialistische Traditionen. In Wirklichkeit haben sie das sozialistische Gedankengut verfälscht. Die Sozialisten wollen Freiheit und Gerechtigkeit verwirklichen, während die Kommunisten die Zerrissenheit der Gesellschaft ausnutzen, um die Diktatur ihrer Partei zu errichten. 
Im demokratischen Staat muß sich jede Macht öffentlicher Kontrolle fügen. Das Interesse der Gesamtheit muß über dem Einzelinteresse stehen. In der vom Gewinn- und Machtstreben bestimmten Wirtschaft und Gesellschaft sind Demokratie, soziale Sicherheit und freie Persönlichkeit gefährdet. Der demokratische Sozialismus erstrebt darum eine neue Wirtschafts- und Sozialordnung. Alle Vorrechte im Zugang zu Bildungseinrichtungen müssen beseitigt werden. Nur Begabung und Leistung sollen jedem den Aufstieg ermöglichen. 
Freiheit und Gerechtigkeit lassen sich durch Institutionen allein nicht sichern. Alle Lebensbereiche werden zunehmend technisiert und organisiert. Dadurch entstehen immer neue Abhängigkeiten, die die Freiheit bedrohen. Nur ein vielgestaltiges wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben regt die schöpferischen Kräfte des einzelnen an, ohne die alles geistige Leben erstarrt. 
Freiheit und Demokratie in der industriellen Gesellschaft sind nur denkbar, wenn eine ständig wachsende Zahl von Menschen ein gesellschaftliches Bewußtsein entwickelt und zur Mitverantwortung bereit ist. Ein entscheidendes Mittel dazu ist politische Bildung im weitesten Sinne. Sie ist ein wesentliches Ziel aller Erziehung in unserer Zeit. 

Die staatliche Ordnung 
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands lebt und wirkt im ganzen deutschen Volke. Sie steht zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In seinem Sinne erstrebt sie die Einheit Deutschlands in gesicherter Freiheit. 
Die Spaltung Deutschlands bedroht den Frieden. Ihre Überwindung ist lebensnotwendig für das deutsche Volk. 
Erst in einem wiedervereinigten Deutschland wird das ganze Volk in freier Selbstbestimmung Inhalt und Form von Staat und Gesellschaft gestalten können. 
Das Leben des Menschen, seine Würde und sein Gewissen sind dem Staate vorgegeben. Jeder Bürger hat die Überzeugung seiner Mitmenschen zu achten. Der Staat ist verpflichtet, die Freiheit des Glaubens und des Gewissens zu sichern. 
Der Staat soll Vorbedingungen dafür schaffen, daß der einzelne sich in freier Selbstverantwortung und gesellschaftlicher Verpflichtung entfalten kann. Die Grundrechte sollen nicht nur die Freiheit des einzelnen gegenüber dem Staat sichern, sie sollen als gemeinschaftsbildende Rechte den Staat mitbegründen. 
Als Sozialstaat hat er für seine Bürger Daseinsvorsorge zu treffen, um jedem die eigenverantwortliche Selbstbestimmung zu ermöglichen und die Entwicklung einer freiheitlichen Gesellschaft zu fördern. 
Durch Verschmelzung des demokratischen mit dem sozialen und dem Rechtsgedanken soll der Staat zum Kulturstaat werden, der seine Inhalte von den gesellschaftlichen Kräften empfängt und dem schöpferischen Geist der Menschen dient. 
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bekennt sich zur Demokratie, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und die Regierung jederzeit dem Parlament verantwortlich und sich bewußt ist, daß sie ständig seines Vertrauens bedarf. In der Demokratie müssen die Rechte der Minderheit neben den Rechten der Mehrheit gewahrt werden. Regierung und Opposition haben verschiedene Aufgaben von gleichem Rang; beide tragen Verantwortung für den Staat. 
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands will in gleichberechtigtem Wettstreit mit den anderen demokratischen Parteien die Mehrheit des Volkes gewinnen, um Staat und Gesellschaft nach den Grundforderungen des demokratischen Sozialismus zu formen. 
Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung sind getrennt voneinander dem Wohle des Ganzen verpflichtet. Die Gliederung der öffentlichen Gewalt in Bund, Ländern und Gemeinden soll die Macht verteilen, die Freiheit stärken und dem Bürger durch Mitbestimmung und Mitverantwortung vielfachen Zugang zu den Institutionen der Demokratie geben. Freie Gemeinden sind unerläßlich für eine lebendige Demokratie. Deshalb bekennt sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zu den Grundsätzen der Gemeindefreiheit einschließlich der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung, die weiter auszubauen und auch finanziell zu sichern sind. 
Die Verbände, in denen sich Menschen der verschiedenen Gruppen und Schichten zu gemeinsamen Zwecken zusammenschließen, sind notwendige Einrichtungen der modernen Gesellschaft. Sie müssen eine demokratische Ordnung haben. Je machtvoller sie sind, desto größer ist ihre Verantwortung, aber auch die Gefahr des Machtmißbrauchs. Die Parlamente, die Verwaltung und die Rechtsprechung dürfen nicht unter den einseitigen Einfluß von Interessenvertretungen fallen. 
Presse, Rundfunk, Fernsehen und Film erfüllen öffentliche Aufgaben. Sie müssen in Freiheit und Unabhängigkeit überall und unbehindert Informationen sammeln, bearbeiten, verbreiten und unter eigener Verantwortung Meinungen bilden und aussprechen dürfen. Rundfunk und Fernsehen müssen ihren öffentlich-rechtlichen Charakter behalten. Sie müssen freiheitlich-demokratisch geleitet und gegen Interessentendruck gesichert sein. 
Die Richter bedürfen der äußeren und inneren Unabhängigkeit, um im Namen des Volkes allein dem Recht zu dienen. An der Rechtspflege sind ehrenamtliche Richter gleichberechtigt zu beteiligen. Nur unabhängige Richter dürfen Kriminalstrafen aussprechen. Wirtschaftliche Überlegenheit oder Schwäche dürfen keine Folgen für den Rechtsweg oder für die Rechtsprechung haben. Die Gesetze müssen der gesellschaftlichen Entwicklung zeitgerecht angeglichen werden, damit sie nicht zum Rechtsbewußtsein in Widerspruch geraten, sondern der Verwirklichung der Rechtsidee dienen. 

Landesverteidigung
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bekennt sich zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie bejaht die Landesverteidigung. 
Die Landesverteidigung muß der politischen und geographischen Lage Deutschlands gemäß sein und daher die Grenzen wahren, die zur Schaffung der Voraussetzungen für eine internationale Entspannung, für eine wirksame kontrollierte Abrüstung und für die Wiedervereinigung Deutschlands eingehalten werden müssen. Der Schutz der Zivilbevölkerung ist wesentlicher Bestandteil der Verteidigung des Landes. Die Sozialdemokratische Partei fordert die völkerrechtliche Ächtung der Massenvernichtungsmittel auf der ganzen Welt. 
Die Bundesrepublik Deutschland darf atomare und andere Massenvernichtungsmittel weder herstellen noch verwenden. 
Die Sozialdemokratische Partei erstrebt die Einbeziehung ganz Deutschlands in eine europäische Zone der Entspannung und der kontrollierten Begrenzung der Rüstung, die im Zuge der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in Freiheit von fremden Truppen geräumt wird und in der Atomwaffen und andere Massenvernichtungsmittel weder hergestellt noch gelagert oder verwendet werden dürfen. Die Streitkräfte müssen der politischen Führung durch die Regierung und der Kontrolle durch das Parlament unterstellt sein. Zwischen den Soldaten und allen demokratischen Kräften des Volkes muß ein Verhältnis des Vertrauens bestehen. Der Soldat bleibt auch in Uniform Staatsbürger. 
Die Streitkräfte dürfen nur der Landesverteidigung dienen. 
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands stellt sich schützend vor jeden Bürger, der aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe oder an Massenvernichtungsmitteln verweigert. 
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert eine allgemeine und kontrollierte Abrüstung und eine mit Machtmitteln ausgestattete internationale Rechtsordnung, die nationale Landesverteidigungen ablösen wird. 

Wirtschafts- und Sozialordnung 
Ziel sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik ist stetig wachsender Wohlstand und eine gerechte Beteiligung aller am Ertrag der Volkswirtschaft, ein Leben in Freiheit ohne unwürdige Abhängigkeit und ohne Ausbeutung. 

Stetiger Wirtschaftsaufschwung 
Die zweite industrielle Revolution schafft Voraussetzungen, den allgemeinen Lebensstandard stärker als bisher zu erhöhen und die Not und das Elend zu beseitigen, die noch immer viele Menschen bedrücken. 
Die Wirtschaftspolitik muß auf der Grundlage einer stabilen Währung die Vollbeschäftigung sichern, die volkswirtschaftliche Produktivität steigern und den allgemeinen Wohlstand erhöhen. 
Um alle Menschen am steigenden Wohlstand zu beteiligen, muß die Wirtschaft den ständigen Strukturveränderungen planmäßig angepaßt werden, damit eine ausgeglichene Wirtschaftsentwicklung erreicht wird. 
Eine solche Politik bedarf der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und des Nationalbudgets. Das Nationalbudget wird vom Parlament beschlossen. Es ist verpflichtend für die Regierungspolitik, eine wichtige Grundlage für die autonome Notenbankpolitik und gibt Richtpunkte für die Wirtschaft, die das Recht zur freien Entscheidung behält. 
Der moderne Staat beeinflußt die Wirtschaft stetig durch seine Entscheidungen über Steuern und Finanzen, über das Geld- und Kreditwesen, seine Zoll-, Handels-, Sozial- und Preispolitik, seine öffentlichen Aufträge sowie die Landwirtschafts- und Wohnbaupolitik. Mehr als ein Drittel des Sozialprodukts geht auf diese Weise durch die öffentliche Hand. Es ist also nicht die Frage, ob in der Wirtschaft Disposition und Planung zweckmäßig sind, sondern wer diese Disposition trifft und zu wessen Gunsten sie wirkt. Dieser Verantwortung für den Wirtschaftsablauf kann sich der Staat nicht entziehen. Er ist verantwortlich für eine vorausschauende Konjunkturpolitik und soll sich im wesentlichen auf Methoden der mittelbaren Beeinflussung der Wirtschaft beschränken. 
Freie Konsumwahl und freie Arbeitsplatzwahl sind entscheidende Grundlagen, freier Wettbewerb und freie Unternehmerinitiative sind wichtige Elemente sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik. Die Autonomie der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände beim Abschluß von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Bestandteil freiheitlicher Ordnung. Totalitäre Zwangswirtschaft zerstört die Freiheit. Deshalb bejaht die Sozialdemokratische Partei den freien Markt, wo immer wirklich Wettbewerb herrscht. Wo aber Märkte unter die Vorherrschaft von einzelnen oder von Gruppen geraten, bedarf es vielfältiger Maßnahmen, um die Freiheit in der Wirtschaft zu erhalten. Wettbewerb soweit wie möglich Planung soweit wie nötig! 

Eigentum und Macht 
Ein wesentliches Kennzeichen der modernen Wirtschaft ist der ständig sich verstärkende Konzentrationsprozeß. Die Großunternehmen bestimmen nicht nur entscheidend die Entwicklung der Wirtschaft und des Lebensstandards, sie verändern auch die Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft: 
Wer in den Großorganisationen der Wirtschaft die Verfügung über Millionenwerte und über Zehntausende von Arbeitnehmern hat, der wirtschaftet nicht nur, er übt Herrschaftsmacht über Menschen aus; die Abhängigkeit der Arbeiter und Angestellten geht weit über das Ökonomisch-Materielle hinaus. 
Wo das Großunternehmen vorherrscht, gibt es keinen freien Wettbewerb. Wer nicht über gleiche Macht verfügt, hat nicht die gleiche Entfaltungsmöglichkeit, er ist mehr oder minder unfrei. Die schwächste Stellung in der Wirtschaft hat der Mensch als Verbraucher. 
Mit ihrer durch Kartelle und Verbände noch gesteigerten Macht gewinnen die führenden Männer der Großwirtschaft einen Einfluß auf Staat und Politik, der mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist. Sie usurpieren Staatsgewalt. Wirtschaftliche Macht wird zu politischer Macht. 
Diese Entwicklung ist eine Herausforderung an alle, für die Freiheit und Menschenwürde, Gerechtigkeit und soziale Sicherheit die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft sind. 
Die Bändigung der Macht der Großwirtschaft ist darum zentrale Aufgabe einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik. Staat und Gesellschaft dürfen nicht zur Beute mächtiger Interessengruppen werden. 
Das private Eigentum an Produktionsmitteln hat Anspruch auf Schutz und Förderung, soweit es nicht den Aufbau einer gerechten Sozialordnung hindert. Leistungsfähige mittlere und kleine Unternehmen sind zu stärken, damit sie die wirtschaftliche Auseinandersetzung mit den Großunternehmen bestehen können. 
Wettbewerb durch öffentliche Unternehmen ist ein entscheidendes Mittel zur Verhütung privater Marktbeherrschung. Durch solche Unternehmen soll den Interessen der Allgemeinheit Geltung verschafft werden. Sie werden dort zur Notwendigkeit, wo aus natürlichen oder technischen Gründen unerläßliche Leistungen für die Allgemeinheit nur unter Ausschluß eines Wettbewerbs wirtschaftlich vernünftig erbracht werden können. 
Die Unternehmen der freien Gemeinwirtschaft, die sich am Bedarf und nicht am privaten Erwerbsstreben orientieren, wirken preisregulierend und helfen dem Verbraucher. Sie erfüllen eine wertvolle Funktion in der demokratischen Gesellschaft und haben Anspruch auf Förderung. 
Eine weitgehende Publizität muß der Öffentlichkeit Einblick in die Machtstruktur der Wirtschaft und in die Wirtschaftsgebarung der Unternehmen verschaffen, damit die öffentliche Meinung gegen Machtmißbrauch mobilisiert werden kann. 
Wirksame öffentliche Kontrolle muß Machtmißbrauch der Wirtschaft verhindern. Ihre wichtigsten Mittel sind Investitionskontrolle und Kontrolle marktbeherrschender Kräfte. 
Gemeineigentum ist eine legitime Form der öffentlichen Kontrolle, auf die kein moderner Staat verzichtet. Sie dient der Bewahrung der Freiheit vor der Übermacht großer Wirtschaftsgebilde. In der Großwirtschaft ist die Verfügungsgewalt überwiegend Managern zugefallen, die ihrerseits anonymen Mächten dienen. Damit hat das Privateigentum an den Produktionsmitteln hier weitgehend seine Verfügungsgewalt verloren. Das zentrale Problem heißt heute: Wirtschaftliche Macht. Wo mit anderen Mitteln eine gesunde Ordnung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse nicht gewährleistet werden kann, ist Gemeineigentum zweckmäßig und notwendig. 
Jede Zusammenballung wirtschaftlicher Macht, auch die in Staatshand, birgt Gefahren in sich. Deshalb soll das Gemeineigentum nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung und der Dezentralisierung geordnet werden. In seinen Verwaltungsorganen müssen die Interessen der Arbeiter und Angestellten ebenso wie das öffentliche Interesse und das der Verbraucher vertreten sein. Nicht durch zentrale Bürokratie, sondern durch verantwortungsbewußtes Zusammenwirken aller Beteiligten wird der Gemeinschaft am besten gedient. 

Einkommens- und Vermögensverteilung 
Die Marktwirtschaft gewährleistet von sich aus keine gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung. Dazu bedarf es einer zielbewußten Einkommens- und Vermögenspolitik. 
Einkommen und Vermögen sind ungerecht verteilt. Das ist nicht nur die Folge massenhafter Vermögensvernichtung durch Krise, Krieg und Inflation, sondern im wesentlichen die Schuld einer Wirtschafts- und Steuerpolitik, die die Einkommens- und Vermögensbildung in wenigen Händen begünstigt und die bisher Vermögenslosen benachteiligt. 
Die Sozialdemokratische Partei will Lebensbedingungen schaffen, unter denen alle Menschen in freier Entschließung aus steigendem Einkommen eigenes Vermögen bilden können. Das setzt eine stetige Erhöhung des Sozialprodukts bei gerechter Verteilung voraus. 
Die Lohn- und Gehaltspolitik ist ein geeignetes und notwendiges Mittel, um Einkommen und Vermögen gerechter zu verteilen. 
Geeignete Maßnahmen sollen dafür sorgen, daß ein angemessener Anteil des ständigen Zuwachses am Betriebsvermögen der Großwirtschaft als Eigentum breit gestreut oder gemeinschaftlichen Zwecken dienstbar gemacht wird. Es ist ein Zeichen unserer Zeit, daß sich das private Wohlleben privilegierter Schichten schrankenlos entfaltet, während wichtige Gemeinschaftsaufgaben, vor allem Wissenschaft, Forschung und Erziehung, in einer Weise vernachlässigt werden, die einer Kulturnation unwürdig ist. 

Agrarwirtschaft 
Die Grundsätze sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik gelten auch für die Landwirtschaft. Die Struktur der Landwirtschaft und die Abhängigkeit ihrer Produktion von unbeeinflußbaren Naturfaktoren erfordern jedoch besondere Maßnahmen. 
Das private Eigentum des Bauern am Boden wird bejaht, Die leistungsfähigen Familienbetriebe müssen durch ein neuzeitliches Boden- und Pachtrecht geschützt werden. Sie sind wirtschaftlich und sozial zu stärken. 
Die Förderung des Genossenschaftswesens ist der beste Weg. die Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zu steigern. 
Die Landwirtschaft muß sich den strukturellen Veränderungen der Gesamtwirtschaft anpassen, um ihren vollen Beitrag zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft leisten und den in ihr tätigen Menschen einen angemessenen Lebensstandard sichern zu können. Diese Veränderungen werden nicht nur durch den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt, sondern durch die Wandlungen der Standortbedingungen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit und durch steigende Verflechtung der deutschen mit der Wirtschaft der übrigen Welt bestimmt. Es ist eine öffentliche Aufgabe, die Modernisierung der Landwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. 
Der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist am besten gedient, wenn sie in eine Gesamtwirtschaft von hoher Gesamtproduktivität und breiter Massenkaufkraft eingeordnet ist. Die zur Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens erforderliche Markt- und Preispolitik (Marktordnung) muß die Interessen der Verbraucher und der Volkswirtschaft berücksichtigen. 
Die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Lage der gesamten Landbevölkerung ist zu verbessern. Der Rückstand in der sozialen Gesetzgebung muß beseitigt werden. 

Die Gewerkschaften in der Wirtschaft 
Alle Arbeiter, Angestellten und Beamten haben das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. In der heutigen Wirtschaft sind die Arbeitnehmer denen ausgeliefert, die die Kommandostellen der Unternehmen und ihrer Verbände besetzen, wenn sie ihnen nicht in unabhängigen Gewerkschaften ihre solidarische, demokratisch geordnete Kraft entgegenstellen, um die Arbeitsbedingungen frei vereinbaren zu können. Das Streikrecht gehört zu den selbstverständlichen Grundrechten der Arbeiter und Angestellten. 
Die Gewerkschaften kämpfen um einen gerechten Anteil der Arbeitnehmer am Ertrag der gesellschaftlichen Arbeit und und das Recht auf Mitbestimmung im wirtschaftlichen und sozialen Leben. 
Sie kämpfen um größere Freiheit und handeln als Vertreter aller arbeitenden Menschen. Sie sind damit wesentliche Träger des ständigen Demokratisierungsprozesses, Jeden Arbeitnehmer zu ständiger Mitarbeit fähig zu machen und dafür zu sorgen, daß er diese Fähigkeiten nutzen kann, ist eine große Aufgabe der Gewerkschaften. 
Die Arbeiter und Angestellten, die den entscheidenden Beitrag zum Ergebnis der Wirtschaft leisten, sind bisher von einer wirksamen Mitbestimmung ausgeschlossen. Demokratie aber verlangt Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben und in der gesamten Wirtschaft. Der Arbeitnehmer muß aus einem Wirtschaftsuntertan zu einem Wirtschaftsbürger werden. 
Die Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kohlenbergbau ist ein Anfang zu einer Neuordnung der Wirtschaft. Sie ist zu einer demokratischen Unternehmensverfassung für die Großwirtschaft weiter zu entwickeln. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft muß sichergestellt werden. 

Soziale Verantwortung 
Sozialpolitik hat wesentliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß. sich der einzelne in der Gesellschaft frei entfalten und sein Leben in eigener Verantwortung gestalten kann. Gesellschaftliche Zustände, die zu individuellen und sozialen Notständen führen, dürfen nicht als unvermeidlich und unabänderlich hingenommen werden Das System sozialer Sicherung muß der Würde selbstverantwortlicher Menschen entsprechen. 
Jeder Bürger hat im Alter, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder beim Tode des Ernährers Anspruch auf eine staatliche Mindestrente. Auf ihr bauen weitere, persönlich erworbene Rentenansprüche auf. So ist die im Arbeitsleben erreichte Lebenshaltung zu sichern. Alle sozialen Geldleistungen, auch die Renten der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, sind der Entwicklung der steigenden Arbeitseinkommen laufend anzupassen. 
Technik und Zivilisation setzen heute den Menschen einer Vielzahl von gesundheitlichen Gefährdungen aus. Sie bedrohen nicht nur die lebende, sondern auch künftige Generationen. Gegen diese Schädigungen kann sich der einzelne nicht schützen. Deshalb fordert die Sozialdemokratische Partei eine umfassende Gesundheitssicherung. Lebensbedingungen und Lebensformen sind so zu gestalten und die Gesundheitspolitik ist so auszubauen, daß ein Leben in Gesundheit möglich wird. Der öffentliche Gesundheitsschutz, vor allem der Arbeitsschutz, und wirksame Methoden der Gesundheitsvorsorge für den einzelnen sind zu entwickeln. Es gilt sowohl das Bewußtsein der eigenen Verpflichtung zur Pflege der Gesundheit zu wecken als auch dem freigewählten Arzt alle Möglichkeiten zu gesundheitserhaltenden Maßnahmen und zur Vorbeugung gegen Krankheiten zu eröffnen. Die berufliche Entscheidungsfreiheit der Ärzte muß gesichert sein. Es ist eine öffentliche Aufgabe, die Krankenhausversorgung sicherzustellen. 
Das gleiche Lebensrecht aller Menschen ist auch dadurch zu verwirklichen, daß bei Krankheit jeder unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage einen unbedingten Anspruch auf alle dem Stande der ärztlichen Wissenschaft entsprechenden Heilmaßnahmen hat. Die freigewählte ärztliche Hilfeleistung wird durch volle wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfalle ergänzt. 
Bei vollem Ausgleich des Einkommens ist die Arbeitszeit fortschreitend zu verkürzen, wie es die Entwicklung der Wirtschaft ermöglicht. 
Zur Bewältigung besonderer Lebensschwierigkeiten und Notlagen sind die allgemeinen sozialen Leistungen durch individuelle fürsorgerische Dienste und Leistungen der Sozialhilfe zu ergänzen. Sie arbeitet mit den Freien Wohlfahrtsverbänden und den Einrichtungen der Nächsten- und Selbsthilfe zusammen. Die Eigenständigkeit der freien Wohlfahrtspflege ist zu schützen. 
Die gesamte Arbeits- und Sozialgesetzgebung ist einheitlich und übersichtlich in einem Arbeitsgesetzbuch und einem Sozialgesetzbuch zu ordnen. 
Jeder hat ein Recht auf eine menschenwürdige Wohnung. Sie ist die Heimstätte der Familie. Sie muß deshalb auch weiterhin sozialen Schutz genießen und darf nicht nur privatem Gewinnstreben überlassen werden. 
Die Wohnungs-, Bau- und Bodenpolitik muß den Mangel an Wohnraum beschleunigt beheben. Der soziale Wohnungsbau ist zu fördern. Der Mietzins ist nach sozialen Gesichtspunkten zu beeinflussen. Die Bodenspekulation ist zu unterbinden, ungerechtfertigte Gewinne aus Bodenverkäufen sind abzuschöpfen. 

Frau - Familie - Jugend 
Die Gleichberechtigung der Frau muß rechtlich, sozial und wirtschaftlich verwirklicht werden. Der Frau müssen die gleichen Möglichkeiten für Erziehung und Ausbildung, für Berufswahl, Berufsausübung und Entlohnung geboten werden wie dem Mann. Gleichberechtigung soll die Beachtung der psychologischen und biologischen Eigenarten der Frau nicht aufheben. Hausfrauenarbeit muß als Berufsarbeit anerkannt werden. Hausfrauen und Mütter bedürfen besonderer Hilfe Mütter von vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern dürfen nicht genötigt sein, aus wirtschaftlichen Gründen einem Erwerb nachzugehen. 
Staat und Gesellschaft haben die Familie zu schützen, zu fördern und zu stärken. In der materiellen Sicherung der Familie liegt die Anerkennung ihrer ideellen Werte. Ein Familien-Lastenausgleich im Steuersystem, Mutterschaftshilfe und Kindergeld sollen die Familie wirksam schützen. 
Die Jugend muß befähigt werden, ihr Leben selbst zu meistern und in die künftige Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft hineinzuwachsen, Staat und Gesellschaft haben deshalb die Aufgabe, die Erziehungskraft der Familie zu stärken, sie in den Bereichen, die sie nicht ausfüllen kann, zu ergänzen und notfalls zu ersetzen. Die Entfaltung der beruflichen Fähigkeiten des jungen Menschen erfordert ein System allgemeiner Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen. 
Der Jugendarbeitsschutz muß der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und den pädagogischen Erfahrungen angepaßt werden. Wenn man die Jugend frühzeitig und vertrauensvoll zur Mitwirkung und Mitverantwortung heranzieht, werden der Demokratie einsichtsvolle und willensstarke Staatsbürger heranwachsen. Die Erfüllung des Anspruches auf Erziehung und auf Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung muß durch ein fortschrittliches Jugendrecht garantiert werden. Auf allen Lebensgebieten, die die Erziehung, die Förderung und den Schutz der Jugend betreffen, muß sichergestellt sein, daß das Wohl der Jugend allen anderen Überlegungen vorangeht. 

Das kulturelle Leben 
Die schöpferischen Kräfte des Menschen müssen sich in einem reich gegliederten und vielfältigen kulturellen Leben frei entfalten können. Die Kulturpolitik des Staates soll alle kulturwilligen Kräfte ermutigen und fördern. Der Staat muß alle Bürger vor den Macht- und Interessengruppen schützen, die das geistige und kulturelle Leben eigenen Zwecken dienstbar machen wollen. 

Religion und Kirche 
Nur eine gegenseitige Toleranz, die im Andersglaubenden und Andersdenkenden den Mitmenschen gleicher Würde achtet, bietet eine tragfähige Grundlage für das menschlich und politisch fruchtbare Zusammenleben. Der Sozialismus ist kein Religionsersatz. Die Sozialdemokratische Partei achtet die Kirchen und die Religionsgemeinschaften, ihren besonderen Auftrag und ihre Eigenständigkeit. Sie bejaht ihren öffentlich-rechtlichen Schutz. 
Zur Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Sinne einer freien Partnerschaft ist sie stets bereit. Sie begrüßt es, daß Menschen aus ihrer religiösen Bindung heraus eine Verpflichtung zum sozialen Handeln und zur Verantwortung in der Gesellschaft bejahen. 
Freiheit des Denkens, des Glaubens und des Gewissens und Freiheit der Verkündigung sind zu sichern. Eine religiöse oder weltanschauliche Verkündigung darf nicht parteipolitisch oder zu antidemokratischen Zwecken mißbraucht werden. 

Die Schule 
Erziehung und Bildung sollen allen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Anlagen und Fähigkeiten unbehindert zu entfalten. Sie sollen die Widerstandskraft gegen die konformistischen Tendenzen unserer Zeit stärken. Kenntnis und Aneignung der überlieferten kulturellen Werte und Vertrautheit mit den formenden Kräften des gesellschaftlichen Lebens der Gegenwart sind Grundlagen unabhängigen Denkens und freier Urteilsbildung. 
Die Jugend ist in den Schulen und Hochschulen gemeinsam im Geiste gegenseitiger Achtung zur Freiheit, zur Selbständigkeit, zum sozialen Verantwortungsbewußtsein und für die Ideale der Demokratie und der Völkerverständigung zu erziehen, um in unserer an weltanschaulichen Überzeugungen und Wertordnungen vielgestaltigen Gesellschaft eine Gesinnung und Haltung des Verstehens, der Toleranz und der Hilfsbereitschaft zu erreichen. Dazu gehört, daß in den Lehrplänen aller Schulen staatsbürgerliche Erziehung angemessen berücksichtigt wird. 
Musische Erziehung und handwerkliche Betätigung sollen in der Bildung ihr hohes Gewicht haben. Staat und Gesellschaft sind verpflichtet, durch Erziehung und durch ihre Bildungseinrichtungen dem ganzen Volk eine Vertrautheit mit der Kunst und dem künstlerischen Schaffen zu ermöglichen. 
Sport und körperliche Erziehung haben Anspruch auf allseitige Förderung durch Staat und Gesellschaft. Sie dienen der Gesundheit des einzelnen und sind wesentlich für die Formung des Geistes der Solidarität. 
Die Mitwirkung der Eltern in der Schulerziehung und eine Mitverwaltung der Schüler sollen an allen Schulen ausgebaut werden. Organisation des Schulwesens und Lehrpläne müssen so gestaltet werden, daß sich alle Begabungen auf allen Stufen der Entwicklung entfalten können. Jedem Befähigten muß der Weg in weiterführende Schulen und Ausbildungsstätten jederzeit offenstehen. Der Besuch aller öffentlichen Schulen und Hochschulen muß kostenlos sein. Lehr- und Lernmittel sollen an diesen Schulen und Hochschulen unentgeltlich zur Verfügung stehen. 
Die allgemeine Schulpflicht ist auf zehn Jahre auszudehnen. Die Berufsschulen haben nicht nur der fachlichen, sondern auch der allgemeinen und staatsbürgerlichen Bildung und Erziehung zu dienen. 
Neue Wege zur Hochschule müssen eröffnet werden. Da der Bildungsweg über Grundschule und Oberschule nicht alle Begabungen erschließen kann, müssen durch den Zweiten Bildungsweg über Berufsarbeit, Berufsschulen und besondere Bildungseinrichtungen neue Möglichkeiten geschaffen werden, zur Hochschulreife zu gelangen. 
Alle Lehrer sollen an wissenschaftlichen Hochschulen ausgebildet werden. Ein gutes Schulwesen verlangt Erzieherpersönlichkeiten, die sich selbständig mit allen Problemen der Zeit auseinandersetzen. 
Die Wissenschaft 
Wissenschaftliche Forschung und Lehre müssen frei sein. Ihre Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ausreichende öffentliche Mittel für Forschung und Lehre müssen zur Verfügung gestellt werden. Der Staat hat Vorsorge zu treffen, daß Forschungsergebnisse nicht zum Schaden der Menschheit mißbraucht werden. 
Ein unabhängiger Forschungsrat soll in eigener Verantwortung der Forschung helfen, jeweils vordringliche Aufgaben zu stellen und zu lösen. Von der Förderung wissenschaftlicher Forschung und Lehre darf kein Gebiet der Wissenschaft ausgenommen sein. 
Die Bewältigung der politischen, menschlichen und sozialen Probleme der sich entwickelnden Industriegesellschaft und die Bewahrung menschlicher Freiheit in ihr verlangen den Ausbau und die Vertiefung der Wissenschaft vom Menschen und der Gesellschaft. Die ihr gewidmeten Anstrengungen müssen an Intensität dem entsprechen, was für die Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik geleistet wird. 
Freiheit und Unabhängigkeit der Hochschulen bleiben unberührt. Die Hochschulen können aber nicht isoliert von der übrigen Lebenswirklichkeit bestehen und sollten darum mit anderen Institutionen der demokratischen Gesellschaft, insbesondere mit den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, zusammenarbeiten. 
Eine großzügige Förderung soll den Studierenden ihre wissenschaftliche Ausbildung sichern. Allen Studierenden soll eine politische und sozialwissenschaftliche Grundbildung vermittelt werden. 
Ein modernes Bildungswesen für Erwachsene muß Gelegenheit geben, Wissen, Urteilsvermögen und Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulerziehung zu erwerben und zu vertiefen, die für mitverantwortliches Handeln im demokratischen Staat unentbehrlich sind. 

Die Kunst 
Künstlerischem Schaffen ist volle Freiheit zu gewähren. Staat und Gemeinden sind zur Hergabe von Mitteln verpflichtet, die der Förderung schöpferischer Gestaltungskraft und der Vermittlung kultureller Werte aus allen Bereichen der Kunst dienen sollen. Die künstlerische Entfaltung darf durch kein Reglement, insbesondere durch keine Zensur, beschränkt werden. 

Internationale Gemeinschaft 
Die größte und dringendste Aufgabe ist es, den Frieden zu bewahren und die Freiheit zu sichern. 
Der demokratische Sozialismus ist immer von dem Gedanken der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität erfüllt gewesen. In einer Zeit internationaler Verflechtungen aller Interessen und Beziehungen kann kein Volk mehr für sich allein seine politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme lösen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands läßt sich von der Erkenntnis leiten, daß die kulturellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und militärischen Aufgaben der deutschen Politik in enger Verbindung mit den anderen Völkern gelöst werden müssen. 
Normale diplomatische und Handelsbeziehungen mit allen Nationen sind ungeachtet der Regierungssysteme und der gesellschaftlichen Strukturen unerläßlich. 
Internationale Schiedsgerichte, Vergleichsverträge, Selbstbestimmungsrecht und Gleichberechtigung aller Völker, die Unverletzlichkeit der Staatsgebiete und die Nichteinmischung in die Angelegenheiten anderer Völker sollen den Frieden sichern, den eine Weltorganisation garantiert. 
Die Vereinten Nationen müssen die allgemeine Weltorganisation werden, die sie ihrer Idee nach sein sollen. Ihre Grundsätze sollen allgemeinverbindlich sein. Ein Volksgruppenrecht, das im Einklang mit den von den Vereinten Nationen verkündeten Menschenrechten steht, ist unentbehrlich. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands vertritt das Recht aller Menschen auf ihre Heimat, ihr Volkstum, ihre Sprache und Kultur. 
Als Schritte auf dem Wege zu einer allgemeinen Abrüstung und zur Entspannung internationaler Beziehungen sind regionale Sicherheitssysteme im Rahmen der Vereinten Nationen aufzubauen. Das wiedervereinigte Deutschland soll mit allen Rechten und Pflichten Mitglied eines europäischen Sicherheitssystems werden. Die wirtschaftliche Entwicklung drängt zur Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Die Sozialdemokratische Partei bejaht diese Zusammenarbeit, die insbesondere dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dienen muß. Regional begrenzte übernationale Gemeinschaften dürfen nicht zur Abschließung gegenüber der Außenwelt führen. Die gleichberechtigte Zusammenarbeit und ein für alle Nationen offener Welthandel sind Voraussetzungen für das friedliche Zusammenleben. 
Die demokratischen Staaten müssen ihre Solidarität vor allem mit den Entwicklungsländern bekunden, Noch immer lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in tiefster Armut und Unwissenheit. Solange nicht der Weltreichtum neu verteilt und die Produktivität in den Entwicklungsländern erheblich gesteigert ist, bleibt die demokratische Entwicklung gefährdet und der Friede bedroht. Alle Völker sind verpflichtet, Hunger, Elend und Seuchen in gemeinsamer Anstrengung zu bekämpfen. Die Entwicklungsländer haben Anspruch auf großzügige und uneigennützige Hilfe. Ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung muß von den Ideen des demokratischen Sozialismus erfüllt werden, damit sie nicht neuen Formen der Unterdrückung verfallen. 

Unser Weg 
Die sozialistische Bewegung erfüllt eine geschichtliche Aufgabe. Sie begann als ein natürlicher und sittlicher Protest der Lohnarbeiter gegen das kapitalistische System. Die gewaltige Entfaltung der Produktivkräfte durch Wissenschaft und Technik brachte einer kleinen Schicht Reichtum und Macht, den Lohnarbeitern zunächst nur Not und Elend. Die Vorrechte der herrschenden Klassen zu beseitigen und allen Menschen Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand zu bringen das war und das ist der Sinn des Sozialismus. 
Die Arbeiterschaft war in ihrem Kampf nur auf sich gestellt. Ihr Selbstbewußtsein wurde geweckt durch die Erkenntnis ihrer eigenen Lage, durch den entschlossenen Willen, sie zu verändern, durch die Solidarität in ihren Aktionen und durch die sichtbaren Erfolge ihres Kampfes. 
Schweren Rückschlägen und manchen Irrtümern zum Trotz hat die Arbeiterbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert die Anerkennung vieler ihrer Forderungen erzwungen. Der einst schutz- und rechtlose Proletarier, der sich für einen Hungerlohn täglich sechzehn Stunden schinden mußte, erreichte den gesetzlichen Achtstundentag, den Arbeitsschutz, die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Siechtum und für seinen Lebensabend. Er erreichte das Verbot der Kinderarbeit, der Nachtarbeit für die Frauen, den Jugend- und Mutterschutz und bezahlten Urlaub. Er erstritt sich die Versammlungsfreiheit, das Recht zum gewerkschaftlichen Zusammenschluß, das Tarifrecht und das Streikrecht. Er ist dabei, sein Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen. Der einst das bloße Ausbeutungsobjekt der herrschenden Klasse war, nimmt jetzt seinen Platz ein als Staatsbürger mit anerkannten gleichen Rechten und Pflichten. 
In einigen Ländern Europas wurden unter sozialdemokratischen Regierungen bereits die Fundamente einer neuen Gesellschaft gelegt. Soziale Sicherheit und die Demokratisierung der Wirtschaft werden in zunehmendem Maße verwirklicht. 
Diese Erfolge sind Meilensteine auf dem opferreichen Weg der Arbeiterbewegung. Sie hat mit ihrer wachsenden Befreiung der Freiheit aller Menschen gedient. Die Sozialdemokratische Partei ist aus einer Partei der Arbeiterklasse zu einer Partei des Volkes geworden. Sie will die Kräfte, die durch die industrielle Revolution und durch die Technisierung aller Lebensbereiche entbunden wurden, in den Dienst von Freiheit und Gerechtigkeit für alle stellen. Die gesellschaftlichen 
Kräfte, die die kapitalistische Welt aufgebaut haben, versagen vor dieser Aufgabe unserer Zeit. Ihre Geschichte ist eine imponierende Entfaltung technischen und wirtschaftlichen Aufschwungs, aber auch eine Kette verheerender Kriege, riesiger Massenarbeitslosigkeit, enteignender Inflationen und wirtschaftlicher Unsicherheit. Die alten Kräfte erweisen sich als unfähig, der brutalen kommunistischen Herausforderung das überlegene Programm einer neuen Ordnung politischer und persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung, wirtschaftlicher Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit entgegenzustellen. Deshalb können sie auch nicht den Anspruch der jungen Staaten auf solidarische Hilfe erfüllen, die eben das Joch der kolonialen Ausbeutung abschütteln und die ihre nationale Zukunft in Freiheit aufbauen und am Wohlstand der Welt teilnehmen wollen. Sie wehren sich gegen die Lockung der Kommunisten, die sie in ihren Machtbereich einzubeziehen versuchen. 
Die Kommunisten unterdrücken die Freiheit radikal. Sie vergewaltigen die Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht der Persönlichkeit und der Völker. Gegen ihren Machtapparat stellen sich heute zunehmend auch die Menschen der kommunistisch regierten Länder selber. Auch dort vollziehen sich Wandlungen. Auch dort wächst das Freiheitsstreben, das keine Herrschaft auf die Dauer völlig niederhalten kann. Aber die kommunistischen Machthaber kämpfen um ihre Selbstbehauptung. Auf dem Rücken ihrer Völker errichten sie eine wirtschaftliche und militärische Macht, die zur wachsenden Bedrohung der Freiheit wird. 
Darum ist die Hoffnung der Welt eine Ordnung, die auf den Grundwerten des demokratischen Sozialismus aufbaut, der eine menschenwürdige Gesellschaft, frei von Not und Furcht, frei von Krieg und Unterdrückung schaffen will, in Gemeinschaft mit allen, die guten Willens sind. 
Jeder, Mann und Frau, ist aufgerufen, hier und in allen Ländern der Erde. 
Auf deutschem Boden sammeln sich die Sozialisten in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die jeden in ihren Reihen willkommen heißt, der sich zu den Grundwerten und Grundforderungen des demokratischen Sozialismus bekennt.

http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen/das_godesberger_programm.htm

 

Aktuelle Parteiprogramme

 

Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands:

"Freiheit in Verantwortung"

 

5. Parteitag, 21. - 23. Februar 1994, Hamburg

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

KAPITEL I

WIR CHRISTLICHE DEMOKRATEN

 

1.          WER WIR SIND

 

Unser Verständnis vom Menschen

Die Grundwerte unserer Politik - Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit

 

2.          DIE CHANCEN DES UMBRUCHS NUTZEN - DIE EINHEIT DEUTSCHLANDS IN FREIHEIT UND VERANTWORTUNG GESTALTEN

 

 

KAPITEL II

FÜR DIE FREIE ENTFALTUNG DER PERSON IN UNSERER GESELLSCHAFT

 

1.          GLEICHBERECHTIGUNG UND PARTNERSCHAFT VON FRAU UND MANN

 

2.          DIE FAMILIE - FUNDAMENT DER GESELLSCHAFT

 

Ehe und Familie unterstützen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Menschen mit Behinderung - gleiches Recht auf Entfaltung

Jugend - Zukunft unserer Gesellschaft

Senioren - Lebenserfahrung anerkennen

 

3.          UNSERE KULTUR - AUSDRUCK NATIONALER IDENTITÄT UND WELTOFFENHEIT

 

Erziehung und Bildung erneuern

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Medien - Freiheit in Verantwortung wahrnehmen

Freizeit und Sport

Freiheit der Kunst

 

 


KAPITEL III

FÜR EINE ÖKOLOGISCHE UND SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

 

1.          PRINZIPIEN DER ÖKOLOGISCHEN UND SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT

 

2.          DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES DEUTSCHLAND VERBESSERN

 

3.          SOZIALE GERECHTIGKEIT SICHERN - DEN SOZIALSTAAT UMBAUEN

 

 

KAPITEL IV

FÜR EINEN FREIHEITLICHEN STAAT

 

1.          DIE DEMOKRATIE FESTIGEN

 

Die Handlungsfähigkeit des Staates sichern

Staatsbürgerbewusstsein im demokratischen Gemeinwesen

Unsere parlamentarische Demokratie braucht Volksparteien

Politik für das Gemeinwohl

 

2.          DEN FÖDERALEN RECHTS- UND SOZIALSTAAT SICHERN

 

Der inneren Sicherheit im Rechtsstaat Priorität geben

Freiheitlicher Rechtsstaat und Sozialstaat ergänzen sich

Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung prägen unseren Bundesstaat

 

3.          MIT MENSCHEN ANDERER NATIONALITÄT ZUSAMMENLEBEN

 

 

KAPITEL V

FÜR EINE FREIE UND FRIEDLICHE WELT

 

1.          DEUTSCHLANDS ROLLE IN DER WELT

 

2.          EUROPA - EINHEIT SCHAFFEN, VIELFALT BEWAHREN

 

Die europäische Idee verwirklichen

Die Europäische Union vollenden

 

3.          UNSERE VERANTWORTUNG FÜR DIE EINE WELT

 

Zu Frieden und Sicherheit beitragen

Entwicklungspartnerschaft - Hilfe zur Selbsthilfe leisten

Kulturaustausch und deutsche Minderheiten im Ausland unterstützen

 

 


KAPITEL VI

FÜR DIE BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG

 

1.          UNSERE VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG ANNEHMEN

 

2.          WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND TECHNIK IN VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG FÖRDERN

 

3.          FÜR DIE BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG SORGEN

 

Umweltpolitik in Deutschland fortsetzen

Globale Umweltpartnerschaft schaffen

 

POLITIK DER GLAUBWÜRDIGKEIT

 

 


K A P I T E L  I

WIR CHRISTLICHE DEMOKRATEN

 

 

1.         WER WIR SIND

 

1.          Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist eine Volkspartei. Sie wendet sich an alle Menschen in allen Schichten und Gruppen unseres Landes. Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Für uns ist der Mensch Geschöpf Gottes und nicht das letzte Maß aller Dinge. Wir wissen um die Fehlbarkeit des Menschen und die Grenzen politischen Handelns. Gleichwohl sind wir davon überzeugt, dass der Mensch zur ethisch verantwortlichen Gestaltung der Welt berufen und befähigt ist.

 

2.          Wir wissen, dass sich aus christlichem Glauben kein bestimmtes politisches Programm ableiten lässt. Aber das christliche Verständnis vom Menschen gibt uns eine ethische Grundlage für verantwortliche Politik. Aus der Berufung auf christliche Überzeugungen folgt für uns nicht der Anspruch, nur innerhalb der Christlich Demokratischen Union sei Politik aus christlicher Verantwortung gestaltbar. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht. Dies ist die Grundlage für das gemeinsame Handeln von Christen und Nichtchristen in der CDU.

 

3.          Die Christlich Demokratische Union Deutschlands wurde von Menschen gegründet, die nach dem Scheitern der Weimarer Republik, den Verbrechen des Nationalsozialismus und angesichts des kommunistischen Herrschaftsanspruchs nach 1945 die Zukunft Deutschlands mit einer christlich geprägten, überkonfessionellen Volkspartei gestalten wollten. Konrad Adenauer und Ludwig Erhard, Jakob Kaiser und Helene Weber, Andreas Hermes und Gebhard Müller, Hermann Ehlers, Eugen Gerstenmaier und Karl Arnold, Elisabeth Schwarzhaupt und Heinrich von Brentano haben gemeinsam mit vielen anderen die CDU geprägt und eine christlich-demokratische Tradition in Deutschland begründet. So entstand eine neue Volkspartei, in der sich katholische und evangelische Christen, Konservative, Liberale und Christlich-Soziale, Frauen und Männer aus verschiedenen Regionen, aus allen sozialen Schichten und demokratischen Traditionen zusammenfanden.  Die CDU hat damit einen neuen Anfang in der deutschen Parteiengeschichte gesetzt. Ihre geistigen und politischen Wurzeln liegen im christlich motivierten Widerstand gegen das nationalsozialistische Terrorregime, in der Sozialethik der christlichen Kirchen und in der liberalen Tradition der europäischen Aufklärung.

 

4.          Auf der Grundlage gemeinsamer Wertüberzeugungen haben sich die Mitglieder der CDU ihrer Verantwortung gestellt und die politischen Grundentscheidungen im freien Teil Deutschlands durchgesetzt - für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale Marktwirtschaft und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.

 

5.          Es gehört zur Tragik der deutschen Nachkriegsgeschichte, dass Deutschland geteilt wurde und die Menschen im Osten Deutschlands erneut den Diktaturen eines totalitären Systems unterworfen wurden. Von aufrechten Frauen und Männern gegründet, geriet die CDU in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR zunehmend in das Mahlwerk des totalitären Regimes. An die Stelle demokratischer Prinzipien traten die Mechanismen des sozialistischen Zentralismus. Vielen Menschen, die den christlich-demokratischen Werten nahestanden, war so der Weg zur Mitarbeit versperrt. Andere blieben trotz innerer Zweifel in der Partei. Trotz Benachteiligungen und persönlicher Risiken haben viele Mitglieder ihre innere Unabhängigkeit bewahrt. Sie konnten jedoch nicht verhindern, dass Bequemlichkeit, Opportunismus und Kollaboration bis hin zur persönlichen Skrupellosigkeit einzelner das Bild der Partei prägten. Die CDU nimmt die ganze Geschichte Deutschlands und damit auch die der eigenen Partei an und stellt sich dem notwendigen Prozess der Aufarbeitung und Erneuerung. Wir wollen dabei auch das Erbe der Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR aufnehmen und fortführen.

 

6.          Das christliche Verständnis vom Menschen ist unser geistiges Fundament und der historische Ausgangspunkt unserer Partei. Zu ihr gehören wertkonservative Gedanken ebenso wie christlich-soziale und liberale Überzeugungen. Diese Parteitradition wollen wir fortschreiben und dabei Bewährtes erhalten und Neues entwickeln. Die CDU will unterschiedliche Standpunkte durch gemeinsame Werte und Ziele verbinden. Unterschiede in den Meinungen und Interessen sollen offen, in gegenseitiger Achtung und Toleranz ausgetragen werden.

 

Unser Verständnis vom Menschen

 

7.          Wir bekennen uns zur Würde des Menschen. Würde und Leben des Menschen - auch des ungeborenen - sind unantastbar. Wir achten jeden Menschen als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen. Die Würde aller ist gleich - unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Alter, Behinderung, von religiöser und politischer Überzeugung, von Gesundheit und Leistungskraft, von Erfolg oder Misserfolg und vom Urteil anderer.

 

8.          Aus der Würde des Menschen erwächst das Recht eines jeden auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Freiheit gibt dem Menschen die Möglichkeit zur sittlichen Entscheidung. Jeder Mensch trägt dafür die Verantwortung vor seinem Gewissen und nach christlichem Verständnis vor Gott.

 

9.          Jeder Mensch ist auf Gemeinschaft mit seinen Mitmenschen angelegt und angewiesen. Die Freiheit des einzelnen verwirklicht und bewährt sich in der Zuwendung zum Nächsten und in der Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens. Das bedeutet, dass der einzelne Verantwortung für sich und seine Mitmenschen tragen muss.

 

10.        Jeder Mensch ist Irrtum und Schuld ausgesetzt. Die Unvollkommenheit und Endlichkeit des Menschen, die Begrenztheit seiner Planungs- und Gestaltungsfähigkeit, setzen auch der Politik Grenzen. Die Einsicht in diese Begrenztheit bewahrt uns vor ideologischen Heilslehren und einem totalitären Politikverständnis und schafft Bereitschaft zur Versöhnung. Bei allem Engagement können wir die vollkommene Welt nicht schaffen.

 

11.        Wir Christliche Demokraten verstehen den Menschen als Teil der Schöpfung. Die Natur ist nicht nur Voraussetzung und Instrument unseres Lebens, sondern Schöpfung Gottes, der eine Eigenbedeutung zukommt. Es steht uns nicht zu, nach Belieben über die Schöpfung zu verfügen. Sie ist dem Menschen zur Gestaltung und Bewahrung anvertraut.

 

Die Grundwerte unserer Politik - Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit

 

12.        Unser Gemeinwesen lebt von geistigen Grundlagen, die nicht selbstverständlich und für alle Zeiten gesichert sind. Es ist die besondere Selbstverpflichtung der CDU, die christlich geprägten Wertgrundlagen unserer freiheitlichen Demokratie zu bewahren und zu stärken. Dies unterscheidet uns Christliche Demokraten wesentlich von sozialistischem, nationalistischem und liberalistischem Denken. Grundlage und Orientierung unseres politischen Handelns sind das christliche Verständnis vom Menschen und die daraus abgeleiteten Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Die Grundwerte erfordern und begrenzen sich gegenseitig. Keiner erfüllt ohne die anderen seinen Sinn. Ihre Gewichtung untereinander richtig zu gestalten ist Kern der politischen Auseinandersetzung.

 

             Die Grundwerte sind als unteilbare Menschenrechte nicht auf nationale Grenzen beschränkt und sind verpflichtende Grundlage für unsere Außenpolitik.

 

Freiheit

 

13.        Wir Christliche Demokraten treten für das Recht des einzelnen auf freie Entfaltung der Person ein. Als sittliches Wesen kann der Mensch vernünftig und verantwortlich entscheiden und handeln. Es ist Aufgabe der Politik, den Menschen den notwendigen Freiheitsraum zu sichern. Freiheit umfasst Rechte und Pflichten. Wer Freiheit für sich fordert, muss die Freiheit seines Mitmenschen anerkennen. Die Freiheit des einzelnen findet ihre Grenzen in der Freiheit des anderen und in der Verantwortung für die zukünftigen Generationen und für die Bewahrung der Schöpfung.

 

14.        Der Mensch entfaltet sich in der Gemeinschaft. Freiheit verwirklicht sich durch Selbstverantwortung und Mitverantwortung. Jeder Bürger soll im geeinten Deutschland Freiheit in Familie, Nachbarschaft, Arbeitswelt und Freizeit sowie in Gemeinde und Staat erfahren und verwirklichen können. Die Verwirklichung der Freiheit des einzelnen ist ohne die Übernahme von Verantwortung für sich und die Gemeinschaft ethisch nicht möglich. Wir wenden uns gegen einen falsch verstandenen Individualismus auf Kosten anderer. Wir wollen den Sinn für Verantwortung und Gemeinwohl, für Pflichten und Bürgertugenden stärken.

 

15.        Recht, das die personale Würde des Menschen schützt, sichert Freiheit. Es regelt das geordnete und friedliche Zusammenleben der Menschen in Freiheit. Die Verwirklichung der Freiheit bedarf der sozialen Gerechtigkeit. Die Verhältnisse, unter denen der Mensch lebt, dürfen der Freiheit nicht im Wege stehen. Aufgabe der Politik ist es daher, der Not zu wehren, unzumutbare Abhängigkeiten zu beseitigen und die materiellen Bedingungen der Freiheit zu sichern. Persönliches Eigentum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für seine persönliche Lebensgestaltung.

 

16.        Die Verwirklichung der Freiheit bedarf der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung. Aus ihr ergibt sich für die Ordnung des gesellschaftlichen Lebens das Prinzip der Subsidiarität, nach dem Staat und Gemeinden auf die Übernahme von Aufgaben verzichten, die von den einzelnen Bürgern oder jeweils kleineren Gemeinschaften erfüllt werden können.

 

             Was der Bürger allein, in der Familie und im freiwilligen Zusammenwirken mit anderen ebenso gut leisten kann, soll ihm vorbehalten bleiben. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch zwischen kleineren und größeren Gemeinschaften sowie zwischen freien Verbänden und staatlichen Einrichtungen. Zur Verpflichtung des Staates und der Gemeinschaft gehört es, die subsidiäre Aufgabenwahrnehmung zu erleichtern und zu fördern.

 

             Das Prinzip der Subsidiarität verlangt aber auch, dass die größeren Gemeinschaften, zuletzt auch die staatliche Ebene, tätig zu werden haben, wenn gesellschaftspolitische Erfordernisse die Leistungskraft der einzelnen oder der kleineren Gemeinschaften überfordern.

 

17.        Aus der Freiheit des einzelnen folgt das gleiche Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit für Frauen und Männer in allen Bereichen. Ein partnerschaftliches Miteinander ist der beste Weg zur Verwirklichung der Gleichberechtigung.

 

18.        Der freien Entfaltung der Person entspricht unsere plurale Gesellschaft. Sie ist Ausdruck der Vielfalt der Meinungen, Bedürfnisse und Interessen der Bürger und damit Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Nur eine freiheitliche, solidarische und gerechte Gesellschaft und ein nach diesen Grundwerten handelnder Staat werden der Würde des Menschen gerecht.

 

19.        Die eigene Leistung gehört zur freien Entfaltung der Person. Unsere Gesellschaft ist auf die Leistungsbereitschaft ihrer Mitglieder angewiesen. Sie ist eine der wesentlichen Grundlagen für Wohlstand und sozialen Frieden. Wir wollen den persönlichen Leistungswillen und die Initiative einzelner anerkennen und fördern. Seine Würde und sein Recht hat der Mensch unabhängig von jeder Leistung.

 

20.        Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sie nach außen und innen zu schützen und für sie zu kämpfen. Wir bekennen uns zum Prinzip der wehrhaften Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wer frei ist, hat die Pflicht, für die Freiheit derer einzutreten, denen Freiheit vorenthalten wird. Wir wollen Freiheit für alle, nicht nur für wenige. Sie darf nicht auf wenige Völker oder gesellschaftliche Gruppen beschränkt sein. Wir wollen dazu beitragen, unzumutbare Abhängigkeiten und Not zu beseitigen sowie weltweit für Recht, soziale Gerechtigkeit und Demokratie eintreten.

 

Solidarität

 

21.        Solidarität heißt füreinander da sein, weil der einzelne und die Gemeinschaft darauf angewiesen sind. Solidarität ist Ausdruck der sozialen Natur des Menschen und folgt aus dem Gebot der Nächstenliebe. Ihren ethischen Maßstab gewinnt sie aus der Würde des Menschen. Das Ziel, ein menschenwürdiges Leben für alle zu ermöglichen, verpflichtet uns zu solidarischem Handeln. Solidarität muss deshalb vor allem den Menschen gelten, die ihre Rechte nicht selbst vertreten können.

 

22.        Der einzelne und die Gemeinschaft sind auf die solidarische Mitwirkung aller angewiesen. Jeder hat das Recht auf und die Pflicht zur Solidarität und trägt mit seiner Arbeit und Leistung dazu bei, dass die Gemeinschaft aller für die einzelnen eintreten kann. Wir bekennen uns zu dieser wechselseitigen Verantwortung des einzelnen und der Gemeinschaft. Elementare Formen der Solidarität sind Hilfe und Unterstützung im unmittelbaren persönlichen Miteinander - in der Familie, unter Nachbarn und in privaten Gemeinschaften. Dort aber, wo die Kräfte des einzelnen, von freien Verbänden oder Gruppen überfordert sind, müssen die Gemeinschaft und der Staat helfen. Er muss die verantwortliche Selbsthilfe im Rahmen des Möglichen erleichtern und zumuten.  Die CDU bekennt sich zu dieser wechselseitigen Verantwortlichkeit, die gleich weit entfernt ist vom ungebundenen Individualismus wie vom Kollektivismus.

 

23.        Die soziale Sicherung beruht auf den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität. Durch die soziale Sicherung werden gemeinschaftlich die Risiken abgesichert, die der einzelne allein nicht bewältigen kann. Die soziale Sicherung hat befriedende und befreiende Wirkung. Solidarität verbietet den Missbrauch des Systems der sozialen Sicherung. Durch die soziale Sicherung werden keine widerruflichen Almosen, sondern es wird für den einzelnen ein Recht auf Sicherheit begründet.

 

             Solidarität ist ohne Opfer nicht denkbar. Wer Hilfe und Solidarität von anderen erwartet, muss selbst bereit sein, anderen zu helfen. Wer sich davon ausschließt und nur für seinen persönlichen Vorteil wirtschaftet und lebt, entzieht der Gemeinschaft die Grundlage für den sozialen Frieden. Solidarität verbindet nicht nur Interessengruppen in der Wahrnehmung ihrer berechtigten Anliegen, sondern greift über die widerstreitenden Interessen hinaus. Solidarität verpflichtet die Starken zum Einsatz für die Schwachen und alle im Zusammenwirken für das Wohl des Ganzen.

 

24.        Gelebte Solidarität ist das Kennzeichen der Menschen eines Volkes im Umgang miteinander. In Deutschland ist die Solidarität nach der Wiedervereinigung besonders gefordert. Wir werden die innere Einheit nur finden, wenn sich alle Deutschen als solidarische Gemeinschaft verstehen.

 

25.        Solidarität verpflichtet uns auch gegenüber den künftigen Generationen. Alle politischen Entscheidungen müssen dieser Verantwortung gerecht werden. Wir dürfen nicht weiter auf Kosten unserer Kinder und Kindeskinder leben. Der Eigenwert der Schöpfung und unsere Verantwortung für die kommenden Generationen verpflichten uns, die Lebensgrundlagen der Menschheit zu erhalten und die Schöpfung zu bewahren. Wir setzen uns für eine weltweite Solidarität in der Völkergemeinschaft ein. Ohne sie ist die Überwindung der Kluft zwischen Arm und Reich in unserer Welt und die Bewahrung der Schöpfung nicht möglich.

 

Gerechtigkeit

 

26.        Grundlage der Gerechtigkeit ist die Gleichheit aller Menschen in ihrer von Gott gegebenen Würde und Freiheit. Gerechtigkeit bedeutet gleiches Recht für alle. Recht schützt vor Willkür und Machtmissbrauch. Es sichert Freiheit auch für den Schwächeren und schützt ihn.

 

27.        Gerechtigkeit fordert die Anerkennung der persönlichen Leistung und Anstrengung ebenso wie den sozialen Ausgleich. Gerechtigkeit verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Chancengerechtigkeit ist die notwendige Ergänzung der Gleichheit vor dem Recht. Sie soll jedem die Möglichkeit geben, sich in gleicher Freiheit so zu entfalten, wie es seiner persönlichen Eigenart entspricht. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch seine Lebenschancen frei und verantwortlich wahrnehmen kann. Deshalb treten wir für eine Politik ausgleichender Gerechtigkeit ein. Chancengerechtigkeit wächst auf dem Boden möglichst gerecht verteilter Lebenschancen; dazu gehört ein offener Zugang zu den Bildungseinrichtungen unter Ausgleich nachteiliger Vorbedingungen ebenso wie die Möglichkeit der Mitsprache und Mitverantwortung, die Nutzung lebenswichtiger Güter und der Erwerb persönlichen Eigentums.

 

28.        Absolute Gerechtigkeit ist nicht erreichbar. Auch politisches Handeln stößt wegen der Unzulänglichkeit des Menschen an Grenzen. Aber wir setzen uns mit äußerster Anstrengung für mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft und eine gerechtere Welt ein.

 

29.        Gerechtigkeit schließt die Übernahme von Pflichten entsprechend der Leistungsfähigkeit des einzelnen zum Wohle des Ganzen ein. Soziale Gerechtigkeit verlangt, vor allem denjenigen Menschen zu helfen, die nur unzureichend zur Selbsthilfe fähig sind und allein ihre Belange nicht wirkungsvoll vertreten und durchsetzen können. Wir fühlen uns den Schwachen und sozial Benachteiligten besonders verpflichtet. Für uns gilt, niemanden fallen zu lassen und jedem in unserer Gesellschaft menschenwürdige Lebensverhältnisse zu sichern.

 

30.        Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland soll Recht finden, soll Chancen wahrnehmen und durch Leistung verbessern können, soll Eigentum und Bildung erwerben und mit der eigenen Kraft zur ausgleichenden Gerechtigkeit beitragen. Im geeinten Deutschland ist es unsere besondere Aufgabe, uns um Gerechtigkeit für die Bürger zu bemühen, denen sie über Jahrzehnte vorenthalten wurde. Auch wo Gerechtigkeit nicht mehr erreichbar ist, muss Hilfe für die Opfer und Förderung der einst Benachteiligten im Zentrum stehen. Unter Unrechtsbedingungen erworbene Besitzansprüche bedürfen einer Überprüfung. Der feste Wille zur Gerechtigkeit muss die innere Einheit unseres Landes bestimmen und ihre Gestaltung leiten.

 

31.        Wo das Recht der Menschen auf ein menschenwürdiges Leben missachtet wird, wo die Freiheit einzelner, bestimmter Gruppen oder ganzer Völker unterdrückt wird, herrschen Gewalt und Unfrieden. Wir treten ein für die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte und die Überwindung sozialer und wirtschaftlicher Not. Damit leisten wir unseren Beitrag zum Frieden zwischen den Völkern und für eine gerechtere Welt.

 

2.         DIE CHANCEN DES UMBRUCHS NUTZEN - DIE EINHEIT DEUTSCHLANDS IN FREIHEIT UND VERANTWORTUNG GESTALTEN

 

32.        Mit dem Scheitern des Sozialismus, dem Ende des alten Ost-West-Konfliktes und der Wiedervereinigung Deutschlands sind wir in eine neue Epoche der Geschichte eingetreten. Politik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert steht vor grundlegend veränderten Bedingungen. Wir Christliche Demokraten stellen uns den Herausforderungen dieser Umbruchszeit. Mit der Fortschreibung unseres Grundsatzprogramms für das vereinte Deutschland nehmen wir auf der Grundlage bewährter Prinzipien eine Neubestimmung unserer Politik für Deutschland, Europa und die Welt vor.

 

33.        Die CDU ist die Partei der deutschen Einheit. Wir haben an der staatlichen Einheit Deutschlands in Freiheit stets festgehalten und in einer historisch einmaligen Situation dieses Ziel mit Einverständnis unserer Nachbarn und Partner verwirklicht. Der Wille der Menschen in Ostdeutschland zur Freiheit und Einheit ist in der friedlichen Revolution zum Durchbruch gekommen. Mit der Einheit ist eine Vision Wirklichkeit geworden: die Freiheit für alle Bürger in Deutschland.

 

34.        Die Einheit Deutschlands in Freiheit ist Teil der neuen Freiheit und des Zusammenwachsens unseres ganzen Kontinents. Die europäische Einigung fortzuentwickeln, die Freiheit in ganz Europa dauerhaft zu sichern und die jungen Demokratien zu stärken ist Aufgabe und Chance für unsere gemeinsame europäische Zukunft. Deutschland in der Mitte Europas ist dabei besonders gefordert.

 

             Die Globalität der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungen verbindet die Menschen in einer neuen Dimension über Grenzen und Kontinente hinweg. Deutschland muss sich seiner gewachsenen Verantwortung in der internationalen Politik stellen und seinen Teil zur friedlichen Bewältigung von internationalen Konflikten und zur Bewahrung der Schöpfung beitragen. Angesichts der weltweiten Verflechtungen und veränderten Bedingungen ist auch unsere wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft von Arbeit und sozialer Sicherheit vor neue Herausforderungen gestellt.

 

35.        Die innere Einheit weiter zu verwirklichen ist die wichtigste Aufgabe in unserem vereinten Land. Die Schaffung der inneren Einheit Deutschlands verlangt von allen Deutschen großen Einsatz im persönlichen und geistigen, im finanziellen und materiellen Bereich. Der wirtschaftliche, soziale und ökologische Neuaufbau der neuen Bundesländer hat Vorrang. Die Herausforderungen und Anstrengungen, die mit der Vollendung der Einheit verbunden sind, zwingen nicht nur zur Überprüfung eingefahrener Wege und gewohnter Denkweisen, sondern fordern Kreativität und mobilisieren neue Kräfte für die Gestaltung unseres Landes. Der Aufbau in den neuen Ländern bietet deshalb die Chance zur Modernisierung in ganz Deutschland. Fehlentwicklungen in den alten Ländern treten angesichts neuer Bedingungen und zusätzlicher Anforderungen deutlicher hervor, und die notwendigen Erneuerungen sind dringender geworden. Die Einheit wird ganz Deutschland moderner machen, indem wir veraltete Strukturen aufbrechen, Besitzstandsdenken überwinden, Solidarität und Gemeinsinn neu zur Geltung bringen.

 

36.        Unsere Nation ist geprägt durch die gemeinsame Geschichte, Sprache und Kultur und das Bekenntnis zu unserer Verfassungsordnung. Als Nation tragen wir gemeinsam Verantwortung für unsere Vergangenheit und für die Gestaltung unserer Zukunft. Die Gemeinsamkeit unseres kulturellen und geschichtlichen Erbes und unser gemeinsamer Wille zur Freiheit und Einheit sind Ausdruck nationaler Identität und Grundlage für das Zusammenwachsen der Menschen in unserem wiedervereinigten Volk und Staat. Die Einheit ist eine gemeinsame Herausforderung für alle Deutschen und eine neue Chance der Geschichte für unser Land. Als Bürger mit gleichen Rechten und Pflichten sind wir gemeinsam aufgerufen, unseren freiheitlichen und sozialen Staat zu festigen, unsere Demokratie zu verteidigen und weiterzuentwickeln und uns zu einem weltoffenen Patriotismus zu bekennen. Demokratisches Nationalbewusstsein fördert die Bereitschaft, Pflichten und Verantwortung für das Gemeinwesen wahrzunehmen.

 

37.        Für viele Menschen in den neuen Ländern bedeutet das Ende der sozialistischen Diktatur und die Wiedervereinigung Deutschlands einen tiefgreifenden Einschnitt in ihre persönliche Lebensgestaltung. Sie müssen grundlegende Veränderungen im persönlichen Miteinander, in Gemeinde, Staat und Arbeitsleben vollziehen und sich in einer freiheitlichen Gesellschaft neu orientieren. Dafür brauchen sie eigenständige Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume.

 

             Im Westen Deutschlands erfordert die Gestaltung der inneren Einheit vor allem die Besinnung auf Tugenden und Werte, die im Zuge der Wohlstandsmehrung und eines einseitigen Freiheitsverständnisses zurückgedrängt worden sind. Es gilt, die Entwicklung eines falsch verstandenen Individualismus auf Kosten anderer und des Rückzugs aus der Verantwortung für das Gemeinwohl umzukehren.

 

             Wir können die innere Einheit nur verwirklichen, wenn die Menschen im Osten und Westen mit ihren unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Lebensprägungen aufeinander zugehen. Jeder muss bereit sein, die Erfahrungen und Lebensleistungen des jeweils anderen zu respektieren und als Grundlage für die gemeinsame Zukunft zu nutzen. Die Bundeshauptstadt Berlin bietet in diesem Prozess exemplarische Erfahrungen.

 

             Auch nach dem Ende der sozialistischen Gewaltherrschaft darf die geistige Auseinandersetzung mit der ihr zugrunde liegenden Ideologie nicht beendet sein. Wir Christliche Demokraten sehen es als besondere Aufgabe an, die falschen Denkansätze des Kommunismus und Sozialismus offenzulegen. Zugleich müssen wir für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und die ökologische und Soziale Marktwirtschaft nachdrücklich werben.

 

38.        Die Aufgaben an der Schwelle zum 21. Jahrhundert sind weder von heute auf morgen noch mit einfachen Lösungen zu bewältigen. Die Chancen dieser Umbruchszeit zu nutzen fordert die Bereitschaft aller zum Wandel im Denken und Handeln. Wir Christliche Demokraten sind davon überzeugt, dass wir den Wandel nur auf der Grundlage von Freiheit und Verantwortung erfolgreich bewältigen können. Das Prinzip verantworteter Freiheit gilt sowohl für die Innen- als auch für die Außenpolitik. Unser Leitbild ist eine freie und verantwortliche Gesellschaft. Sie dient der Verwirklichung unserer Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Dafür setzen wir uns ein:

 

             -        Für eine Gesellschaft des Gemeinsinns. Wir treten für eine solidarische Gesellschaft ein und wenden uns gegen Egoismus, Entsolidarisierung und Anspruchsdenken, gegen soziale Kälte und Ellenbogenmentalität. Wir wehren uns gegen die zunehmende Gewaltbereitschaft. Wir fordern die Verantwortung und das Engagement des Bürgers für die Gemeinschaft. Wir wollen die Familie als Fundament der Gesellschaft stärken und uns für eine kinderfreundliche Gesellschaft nachdrücklich einsetzen. Wir brauchen eine wertorientierte Erneuerung von Erziehung und Bildung und treten ein für gemeinsame Wertorientierungen als unverzichtbare Grundlage einer freien und verantwortlichen Gesellschaft.

 

             -        Für eine Gesellschaft der Freiheit. Jeder einzelne, ob Frau oder Mann, ob jung oder alt, soll in unserer Gesellschaft möglichst viele Chancen der Entfaltung nutzen können. Wir wollen die Freiheitsrechte und die Verantwortungsbereitschaft des einzelnen für sich und die Gemeinschaft stärken. Wir wollen gemeinsam die Freiheit sichern, die nach Deutschland und Europa zurückgekehrt ist. Wir wollen, dass sich der Staat auf seine wesentlichen Aufgaben besinnt, um die Freiheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, und wenden uns gegen ein Übermaß an Bürokratisierung und Reglementierung. Wir wollen Leistungsfähigkeit stärken, Initiative und Risikobereitschaft fördern und die Grundlagen für den sozialen Ausgleich sichern.

 

             -        Für eine Gesellschaft der Verantwortung. Wir wenden uns gegen eine Gesellschaft, die ihre Verantwortung auf nachfolgende Generationen abwälzt. Wir treten dem Raubbau an der Natur und der Verschwendung natürlicher Ressourcen entgegen. Wir wollen die wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten in ethischer Verantwortung nutzen, um unseren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung national wie international zu leisten.

 

             -        Für eine Gesellschaft der Offenheit. Wir wenden uns gegen Diskriminierung und Rassenhass. Wir setzen uns für ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalität ein und wenden uns gegen einen Rückfall in Nationalismus und Fundamentalismus jeglicher Art. Wir wollen die Vollendung der Europäischen Union vorantreiben. Wir wenden uns gegen Armut und Hunger in der Welt und setzen uns für Menschen- und Bürgerrechte und für eine dauerhafte Friedensordnung in Europa und der Welt ein.

 

             Deutschland wird für die Bewältigung des europäischen Umbruchs eine zentrale Rolle spielen müssen. Alle politischen Aufgaben müssen in ihrer Bedeutung dieser Zielsetzung unter- und nachgeordnet werden. Um der neuen Verantwortung gerade für die Völker Mittel- und Osteuropas gerecht werden zu können, bedarf es einer Neubesinnung auf die Verantwortung des einzelnen Menschen im Inneren unserer Gesellschaft. Wenn wir diese nicht so umbauen, dass die Verantwortung des einzelnen gestärkt wird, kann unser Gesellschaftsbild weder Glaubwürdigkeit behalten, noch können wir die materiellen Mittel freisetzen, die wir brauchen, um unseren Nachbarn im Osten tatkräftig zu helfen. Nur wenn es uns gelingt, die Verantwortung des Bürgers zu stärken, wird an den Staat nicht mehr wie an eine Vollkaskoversicherung appelliert werden. Anderenfalls wird eben jenes Menschenbild zerstört, auf das eine freiheitliche Gesellschaft so sehr angewiesen ist, dass seiner Zerstörung ihr eigener Untergang folgen muss.

 

             Staatliches Handeln muss zukünftig einem neuen Selbstverständnis folgen: nämlich nicht mehr in erster Linie zuständig zu sein für die Sicherung aller denkbaren individuellen Lebensrisiken. Statt dessen muss der Staat eine größere Eigenverantwortung des Bürgers voraussetzen können, nicht zuletzt deshalb, um so den finanziellen Spielraum zurückzugewinnen, der es erlaubt, den neuen politischen Prioritäten die notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen: also vorrangig an der Lösung der Probleme mitzuwirken, um die sich das geteilte Deutschland in der Nachkriegsepoche nicht zu kümmern brauchte, weil es im Windschatten der Weltpolitik verharrte. Dieser neu zu erkämpfende Handlungsspielraum des Staates ist aber die Voraussetzung dafür, dass Deutschland auch in seiner Außenpolitik dem Leitbild von Freiheit und Verantwortung folgen kann, also mit ganzer Kraft seine Möglichkeiten auf das Ziel der inneren Einheit Europas konzentriert.

 

             Auf dem Weg zur inneren Einheit Deutschlands und Europas gibt dieses Leitbild der verantworteten Freiheit gleichermaßen Orientierung für die Gestaltung der Beziehungen Deutschlands zu seinen Nachbarn wie für die soziale Ordnung des Zusammenlebens von Menschen in einer Gesellschaft. Wer den freiheitlichen und nicht den betreuenden Staat will, muss Strukturen begründen, die Freiheit und Verantwortung in allen Bereichen des Gemeinwesens zur Entfaltung kommen lassen. Diese Aufgabe stellt sich allen europäischen Völkern in vergleichbarer Weise, sie stellt sich ebenso im Blick auf die Neuordnung der Beziehung zwischen den Staaten in Europa.

 

 


K A P I T E L  II

 

FÜR DIE FREIE ENTFALTUNG DER PERSON IN UNSERER GESELLSCHAFT

 

39.        Wir bekennen uns zum Recht jedes Menschen, sein Leben selbst zu gestalten. Auf der Suche nach Sinn und Lebensglück muss jeder die Chance haben, sich so zu entwickeln, wie es seinen Begabungen, Wünschen und Neigungen entspricht. Der Freiheit der Person entspricht die Verantwortung, die jeder einzelne für sich selbst, für seine Angehörigen und die Gemeinschaft insgesamt zu übernehmen hat.

 

1.         GLEICHBERECHTIGUNG UND PARTNERSCHAFT VON FRAU UND MANN

 

40.        Gleichberechtigung bedeutet für uns, dass das Recht auf freie Entfaltung der Person unabhängig vom Geschlecht gilt. Ziel unserer Politik ist es, die Gleichberechtigung von Frau und Mann in einer partnerschaftlichen Gesellschaft zu verwirklichen. Wir wollen bestehende Benachteiligungen von Frauen in Familie, Arbeitswelt, Politik und in allen übrigen gesellschaftlichen Bereichen beseitigen. Wir wollen, dass Frauen und Männer sich so in Freiheit und Verantwortung entfalten können, wie es ihren Neigungen, Begabungen und Wünschen entspricht. Partnerschaft bedeutet, dass Frau und Mann sich gegenseitig in ihrem Eigenwert anerkennen, füreinander verantwortlich sind und ihre Aufgaben innerhalb und außerhalb der Familie gleichberechtigt vereinbaren.

 

41.        In unserem Jahrhundert hat sich ein neues Rollenverständnis von Frau und Mann entwickelt. Rationalität und soziale Tugenden sind ebenso wie Sachkönnen, Kreativität und Zuwendungsbereitschaft in allen Bereichen des Lebens gefordert und nicht nach Geschlechtern zu trennen. Wir treten dafür ein, dass Staat und Gesellschaft entsprechend dem grundgesetzlichen Auftrag die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern. Über das Erreichte hinaus bedarf es gleicher Berufschancen und Aufstiegsmöglichkeiten im Erwerbsleben, der Aufwertung der Familienarbeit und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben.

 

             Wir brauchen mehr gesellschaftliche Mitwirkung von Frauen in Parteien und anderen Organisationen, damit Frauen ihre spezifischen Sichtweisen und Erfahrungen einbringen. Darum fördern wir Christliche Demokraten auf allen Ebenen unserer Partei nachhaltig die Mitwirkung von Frauen. Partnerschaft in der Politik verlangt, dass Frauen und Männer sich gegenseitig in ihren fachlichen Kenntnissen, ihrer Lebenserfahrung und ihrem Urteilsvermögen anerkennen und dies als unverzichtbar für die politische Entscheidungsfindung begreifen.

 

42.        Wir setzen uns ein:

 

             -        für die erweiterte Anerkennung der Familienarbeit und ihre Anbindung an das soziale  Sicherungssystem,

 

             -        für die Chancen- und Lohngleichheit sowie den Abbau von Benachteiligungen im  Berufs- und Erwerbsleben,

 

             -        für bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

 

             -        für die umfassendere Teilhabe von Frauen an Führungsaufgaben, politischen Mandaten  und Ämtern sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen.

 

             Wir fördern das gleichberechtigte Miteinander von Frau und Mann in unserer Gesellschaft. Unsere Gleichberechtigungspolitik richtet sich daher an Frauen wie Männer. Auch für Männer müssen in der Berufs- und Arbeitswelt mehr Möglichkeiten bestehen, sich an der Familienarbeit zu beteiligen, die Kindererziehung als eine gemeinsame Aufgabe zu betrachten und den Kindern ein partnerschaftliches Miteinander vorzuleben.

 

2.         DIE FAMILIE - FUNDAMENT DER GESELLSCHAFT

 

Ehe und Familie unterstützen

 

43.        Die Familie ist die beständigste Form des Zusammenlebens in der Gesellschaft. In der Familie erfahren Menschen Geborgenheit und Zuwendung. Hier erleben sie die Solidarität zwischen den Generationen. In Familien können am besten die Eigenschaften und Fähigkeiten entwickelt werden, die Voraussetzung und Grundbestandteil einer freien und verantwortlichen Gesellschaft sind: Liebe und Vertrauen, Toleranz und Rücksichtnahme, Opferbereitschaft und Mitverantwortung, Selbständigkeit und Mündigkeit. Für uns ist die Familie das Fundament der Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns für ihre finanzielle Unterstützung und die gesellschaftliche Anerkennung der Familienarbeit ein. Der Zusammenhalt in unseren Familien ist Voraussetzung für die Solidarität in unserer Gesellschaft.

 

44.        Die Ehe ist das Leitbild der Gemeinschaft von Frau und Mann. Sie ist die beste Grundlage für die gemeinsame Verantwortung von Mutter und Vater in der Erziehung der Kinder. Nach wie vor wünschen die meisten Frauen und Männer die Verlässlichkeit, Liebe und Partnerschaft in einer Ehe. Ehe und Familie brauchen unsere besondere Unterstützung, gerade weil Bindungen in unserer offenen Gesellschaft mehr denn je vom Scheitern bedroht sind. Wir halten daran fest, dass die Ehe als Institution einer auf Lebenszeit angelegten Beziehung in unserer Verfassungsordnung geschützt leibt. Wir respektieren nichteheliche Partnerschaften und die bewusste Entscheidung, ohne die rechtlichen Bindungen einer Ehe zu leben. Wir sind gegen die rechtliche Gleichstellung solcher Partnerschaften mit der Ehe.

 

45.        Jedes Kind braucht persönliche Zuwendung, Begleitung, Liebe, Vorbild  und Autorität der Eltern. Die Entwicklung der personalen Eigenständigkeit und der Gemeinschaftsfähigkeit, des Werte- und Verantwortungsbewusstseins hängt wesentlich von der Erziehung in der Familie ab. Erziehung ist Elternrecht; wer sich für Kinder entscheidet, übernimmt Rechte und Pflichten, denen er sich nicht entziehen darf.

 

             Die Zahl der Alleinerziehenden, der Geschiedenen und der Wiederverheirateten mit Kindern hat zugenommen. Wo Kinder umsorgt, erzogen und betreut werden, müssen wir diese Erziehungsleistung anerkennen und unterstützen. Auch das nichteheliche Kind hat ein Recht auf eine persönliche Beziehung sowohl zur leiblichen Mutter als auch zum leiblichen Vater. Wir wollen die Rechte nichtehelicher Kinder denen ehelicher gleichstellen.

 

46.        Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen unersetzlichen Beitrag für das Gemeinwohl und den Fortbestand unserer Gemeinschaft. Die dramatische Veränderung der Bevölkerungsstruktur gefährdet die Sicherung des Generationenvertrages. Dem entgegenzuwirken ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern auch der Gesellschaft mit einer veränderten Einstellung zum Kind und zur Familienarbeit. Wir wollen zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft beitragen, die Kinder als Bereicherung versteht und in der Kinder unbeschwert aufwachsen. Familien brauchen zur Bewältigung ihrer Aufgaben angesichts vielfältiger Anforderungen verschiedene Formen der Entlastung und Begleitung, der Unterstützung und Ermutigung:

 

             -        Wir streben an, den bisherigen Familienlastenausgleich weiter zu verbessern und durch einen Familienleistungsausgleich neu zu gestalten: mit einem vollständig einkommensabhängigen, bedarfsgerechten und dynamisch anzupassenden Kindergeld sowie mit der Einführung einer differenzierten und sozial ausgewogenen Besteuerung des Familieneinkommens unter Berücksichtigung der Zahl der Familienangehörigen. Wer Kinder hat, soll entsprechend weniger Steuern zahlen. Ein solches Familiensplitting wird Familien mit Kindern stärker als bisher entlasten und dient der Steuergerechtigkeit. Derartige Umschichtungen zugunsten von Familien mit Kindern müssen auch im Sozialversicherungsrecht stärker Eingang finden.

 

             -        Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Gesellschaft die Erziehung und Entwicklung von Kindern fördert und erleichtert. Wir wollen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirklichen, damit Kinder Anregungen, Förderung und Kontakte mit anderen Kindern finden. Dabei fördern wir insbesondere private Initiativen und Kindergärten in freigemeinnütziger Trägerschaft. Kinder brauchen gleichermaßen Freiraum und Schutz.  Genügende kinderfreundliche Wohnungen und kindgerechte Wohnumgebungen sind dringend nötig. Für Kinder ist es wichtig, unabhängig von Leistung und Erfolg angenommen zu sein. Ihre andere Sicht auf unsere Welt ist für die Erwachsenen wichtig, denn auch dadurch können sie die Notwendigkeit von Toleranz und Verständnis erfahren.

 

             -        Wir treten nachdrücklich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein. Wir wollen die Grundlagen dafür verbessern, dass jedes ungeborene Kind, auch unter erschwerten Bedingungen, angenommen wird. Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen neben finanziellen Hilfen und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot auch für Kleinstkinder die volle Unterstützung vom Vater des Kindes, von ihrer Familie und der Nachbarschaft, von Arbeitgebern und Vermietern. Der Schutz des Lebens ungeborener Kinder muss in der Rechtsordnung unseres Staates verankert bleiben. Das Recht muss dazu beitragen, dass im Interesse des Lebensschutzes Recht und Unrecht unterschieden sowie ein Rechtsbewusstsein und entsprechende Verhaltensorientierungen erhalten und gebildet werden.

 

47.        Es ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinschaft, die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken; dies zeigen die zahlreichen erschreckenden Fälle von Gewalt in der Familie, von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch. Eltern, Verwandte und Nachbarn, Erzieher und Lehrer, Justiz und Polizei tragen große Verantwortung. Wir halten vorbeugende und nachbetreuende Hilfen ebenso für erforderlich wie Hilfen in akuten Notsituationen. Deshalb wollen wir das Netz der Anlauf- und Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche ausbauen. Wir treten für bedarfsgerechte Angebote an Frauenhäusern und flächendeckende Notrufsysteme ein.

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

 

48.        Wir treten dafür ein, dass Frauen und Männer Familie und Beruf besser vereinbaren können. Frauen haben den gleichen Anspruch wie Männer, Familie und Beruf zu vereinbaren. Viele Frauen und zunehmend auch Männer widmen sich vorübergehend oder ganz der Arbeit in der Familie und der Kindererziehung. Dies bedeutet Sicherheit und Geborgenheit für Kinder. Die vielfältigen Anforderungen in diesem Bereich bringen persönliche Bereicherung, aber auch eine große Arbeitsbelastung und noch immer finanzielle Nachteile mit sich.

 

             Jährlich werden mehr Stunden Haus- und Familienarbeit als Erwerbsarbeit geleistet. Wir Christliche Demokraten setzen uns dafür ein, dass ihre Leistung stärker anerkannt wird. Die in Haus- und Familienarbeit erworbenen Kompetenzen müssen als Qualifikation bewertet werden.  Auch Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen, müssen stärker als bisher die Unterstützung der Gesellschaft erfahren. Das Erziehungsgeld, der Erziehungsurlaub sowie die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenversicherung sind Schritte zur Verwirklichung unseres Ziels der sozialen Anerkennung und Absicherung von Familienarbeit und müssen weiter ausgebaut werden. Es ist eine Aufgabe sowohl der Tarifpartner in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch der Politik, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Betriebe und Gemeinden müssen mehr und flexiblere Betreuungseinrichtungen für Kinder der verschiedenen Altersgruppen bereitstellen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt auch im Interesse der Entwicklung der Kindergeneration.

 

49.        Wir treten für eine Ausweitung des Elternurlaubs und unbezahlte Freistellungszeiten, auch für die Pflege von Angehörigen, ein. Es müssen mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze und flexiblere betriebliche und tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen für Frauen und Männer geschaffen werden. Wir wollen dazu beitragen, dass die Arbeitswelt familiengerechter wird. Erziehungsarbeit bedeutet nicht den endgültigen Verzicht auf Erwerbsarbeit. Wir wollen Wahlfreiheit auch dadurch ermöglichen, dass wir den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Wir setzen uns für ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten ein, damit auch während der Familienphase der Kontakt zum Berufsleben erhalten bleibt.

 

Menschen mit Behinderung - gleiches Recht auf Entfaltung

 

50.        Wir verstehen es als unsere besondere Pflicht, für behinderte Menschen einzutreten. Behinderte sind Teil unserer Gesellschaft; sie und ihre Familien brauchen unsere Solidarität und Unterstützung. Der Erfahrungsaustausch zwischen Behinderten und Nichtbehinderten ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Integration statt Isolation ist der richtige Weg. Wir setzen uns nachdrücklich für das Lebensrecht behinderter Kinder und ihre frühzeitige Förderung ein. Wir wollen das schulische Angebot im Sonder- und Förderschul- und im integrativen Bereich, die Ausweitung familienentlastender Dienste, den Zugang zur Arbeitswelt und eine behindertengerechte Gestaltung des privaten und öffentlichen Umfeldes verbessern.

 

Jugend - Zukunft unserer Gesellschaft

 

51.        Jugendpolitik ist Politik für die Zukunft. In der Jugend werden Entscheidungen getroffen, welche Wertvorstellungen, Ideen und Vorbilder Orientierung für das weitere Leben geben. Für die Demokratie und die dem Grundgesetz zugrundeliegenden Wertentscheidungen muss jede Generation neu gewonnen werden. Dazu will unsere Politik beitragen und jungen Menschen den Weg zu einem selbstverantwortlichen Leben ermöglichen.

 

             Unsere Demokratie lebt auch von den Anfragen und Ideen, der Beharrlichkeit und Ungeduld, der Begeisterung und dem persönlichen Einsatz sowie der Kritik der Jüngeren. Den unterschiedlichen Initiativen und Verbänden von Kindern und Jugendlichen kommt als eigenständiger Erfahrungsbereich eine besondere Bedeutung zu. In der Jugendarbeit können Jugendliche freiwillig und nach ihren Vorstellungen Erfahrungen gewinnen und lernen, mit Verantwortung umzugehen. Wir wollen das Engagement und die ehrenamtlichen Aktivitäten von Jugendlichen in Kirchen und Verbänden, in Parteien und Vereinen sowie in anderen demokratischen Organisationen fördern. Jugendpolitik ist eine wesentliche Aufgabe der Kommunen. Sie müssen dazu beitragen, dass sich junge Menschen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen entwickeln sowie Aufgaben und Verantwortung übernehmen können. In der Jugendpolitik hat die Förderung des Engagements der Jugendlichen selbst Vorrang vor kommunalen und staatlichen Angeboten. Wichtige Bestandteile der Jugendarbeit sind neben der verbandlichen auch die offene und mobile Jugendarbeit. Internationaler Jugendaustausch leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung.

 

             Wir übersehen nicht diejenigen Jugendlichen, die sich durch gewachsene Anforderungen und schnelle Veränderungen überfordert fühlen. Unsere Politik will sie durch Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen fördern. Die Gewaltbereitschaft kleiner radikaler Gruppen fordert uns alle heraus. Dieser Entwicklung müssen wir begegnen, indem wir die Ursachen erforschen und bekämpfen, die Wertgrundlagen unserer Gemeinschaft verdeutlichen und die Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung stärken.

 

             Wir alle sind auf den unersetzlichen Dienst angewiesen, den junge Männer als Bundeswehrsoldaten für den Frieden leisten. Wir achten das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und anerkennen die Leistung der Zivildienstleistenden für das Gemeinwohl. Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement junger Männer und Frauen im Rahmen des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres.

 

Senioren - Lebenserfahrung anerkennen

 

52.        In der Lebensperspektive des einzelnen und im Bewusstsein der Gesellschaft gewinnt die dritte Lebensphase zunehmende Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für ein eigenverantwortliches Leben und Handeln der älteren Menschen verbessert werden; wir verstehen die moderne Seniorenpolitik als eine Querschnittsaufgabe, die frühzeitig in andere gesellschafts-, wirtschafts-, sozial-, familien-, kultur- und bildungspolitische Felder eingreift.

 

             Wir treten ein für eine Politik der Partnerschaft der Generationen nicht nur untereinander, sondern auch miteinander. Junge und ältere Menschen können gleichermaßen voneinander lernen, indem sie ihre jeweiligen Erfahrungen austauschen und im Miteinander der Generationen Werte wie Toleranz und Kompromissfähigkeit, Verantwortung und Solidarität erfahren und vertiefen. Altersbezogene Diskriminierungen und Beschränkungen sind zu verhindern und abzubauen.

 

             Damit ältere Menschen selbstverantwortlich leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wollen wir die Rahmenbedingungen hierfür verbessern und dadurch zur Lebensqualität im Alter beitragen. Wir wollen allen älteren Menschen ein gesichertes und sinnerfülltes Leben ermöglichen. Wir wollen die Kompetenz älterer Menschen für unsere Gemeinschaft nutzen und erhalten sowie ihre Lebensleistung, die sie für die Gesellschaft erbracht haben, besser anerkennen. Wir unterstützen ihr ehrenamtliches Engagement. Denjenigen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus beruflich tätig sein möchten, soll dazu die Möglichkeit gegeben werden. Viele ältere Menschen übernehmen wichtige Aufgaben in der Familie und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Generationensolidarität. Sie unterstützen oftmals ihre Kinder in vielfältiger Weise und helfen sowohl bei der Betreuung ihrer Enkelkinder als auch bei der Pflege des Partners und anderer Familienangehöriger. Umgekehrt sind viele ältere Menschen auf Hilfe durch ihre Familie, durch Nachbarn oder Freunde angewiesen. Sie müssen von uns die Solidarität erhalten, wie sie diese für unsere Gemeinschaft leisten und geleistet haben.

 

             Die meisten älteren Menschen bevorzugen ein Leben im eigenen Haushalt und stehen dabei in vielfältigen Kontakten zu ihren Kindern und Angehörigen. Ziel unserer Politik ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich in der von ihnen gewünschten Wohnform leben können. Wir setzen uns für Wohnstrukturen ein, die es alten Menschen ermöglichen, vielfältige Sozialkontakte zu pflegen.

 

             Unsere Politik hat dazu geführt, dass ältere Menschen materiell weitgehend abgesichert sind und ihnen im Krankheitsfall ein modernes Gesundheitssystem zur Verfügung steht. Das von uns initiierte Netz von Sozialstationen leistet wichtige Dienste und ist ebenso unverzichtbar wie stationäre und teilstationäre Einrichtungen. Verbesserungen - vor allem im Bereich der Rehabilitation - sind weiterhin notwendig. Pflegeberufe müssen gesellschaftlich stärker anerkannt werden. Wir sind für eine Politik, die die Pflegeleistung der Angehörigen unterstützt und für die Absicherung des Pflegefalles Vorsorge trifft. Sterbende müssen in jeder möglichen Weise betreut werden, damit sie eines friedlichen und würdigen Todes sterben können; Euthanasie scheidet aus ethischen Gründen als Lösung aus.

 

3.         UNSERE KULTUR - AUSDRUCK NATIONALER IDENTITÄT UND WELTOFFENHEIT

 

53.        Unsere Kultur prägt die Identität unseres Landes und seiner Menschen. Kultur ist sowohl historisch gewachsene Tradition als auch Lebensäußerung von Menschen der Gegenwart. Sie entfaltet sich in den verschiedensten Formen und Institutionen und bestimmt die Art und Weise unseres Zusammenlebens.

 

             Wir Deutschen haben auf der Grundlage der europäischen Zivilisation im Laufe der Geschichte unsere nationale Identität und Kultur entwickelt, die sich in unserer Sprache und den Künsten, in unseren Sitten und Gebräuchen, in unserem Verständnis von Recht und Demokratie, von Freiheit und Bürgerpflicht niederschlägt. Die Kultur des deutschen Ostens und der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen ist ein Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen Nation, das wir pflegen und erhalten wollen. Deutschland gehört zur Wertegemeinschaft des christlichen Abendlandes. Wir sind Teil der europäischen Kulturgemeinschaft. Die Völker Europas haben in der Offenheit füreinander und in wechselseitigem Austausch untereinander ihre jeweiligen kulturellen Eigenarten entwickelt. In unserer Kultur werden vielfältige Einflüsse anderer Kulturen sichtbar. Wir wollen das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Kulturen Europas und der Welt erhalten und fördern.

 

             Wir achten, schützen und fördern die kulturelle Identität der seit langem in Deutschland in geschlossenen Siedlungsgebieten lebenden Volksgruppen und nationalen Minderheiten deutscher Staatszugehörigkeit.

 

Erziehung und Bildung erneuern

 

54.        Erziehung und Bildung sind wesentliche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Person und für die Wahrnehmung von Freiheitsrechten und Bürgerpflichten. Sie müssen zur Persönlichkeitsbildung beitragen, soziale Fähigkeiten und fachliche Kenntnisse vermitteln und den Anforderungen unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung gerecht werden. Die freiheitliche Demokratie ist auf selbständig urteilende Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die zur Übernahme von Verantwortung bereit sind. Erziehung und Bildung zielen auf die Bejahung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates und die im Grundgesetz verankerte Wertordnung. Weltanschauliche Parteilichkeit oder wertneutrale Beliebigkeit sind mit dem Bildungswesen des demokratischen Staates unvereinbar.

 

55.        Vielfalt und Leistungsfähigkeit, Wettbewerb und Förderung müssen wesentliche Elemente unseres Bildungs- und Ausbildungssystems sein. Grundlagen unserer Bildungspolitik sind das Prinzip der Chancengerechtigkeit und das humane Leistungsprinzip: Chancengerechtigkeit erfordert, die Verschiedenheit der Menschen in ihren Begabungen, Leistungen und ihrem sozialen Herkommen zu berücksichtigen. Sie kann nicht durch Nivellierung oder durch die Einschränkung der Chancen anderer erreicht werden, sondern nur durch die Förderung der Anlagen jedes einzelnen. Das Leistungsprinzip verlangt, dass die Leistungsmöglichkeiten des einzelnen gefordert und gefördert werden und dass alle für ihre Leistung die gebührende Anerkennung erhalten. Leistung ist das sozial gerechteste Aufstiegs- und Differenzierungskriterium in einer demokratischen Gesellschaft. Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Mädchen und Jungen bildet die Grundlage für ein partnerschaftliches Miteinander; sie darf jedoch nicht die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen außer acht lassen.

 

56.        Wir treten dafür ein, Lehrinhalte und Ausbildungsgänge zu straffen, Ausbildungszeiten zu kürzen und das Angebot zu differenzieren. Nur so können wir den gewachsenen und neuen Anforderungen, auch im internationalen Vergleich, gerecht werden. Die Verbindung von Bildungs- und Beschäftigungssystem muss ständige Aufgabe von Politik und Wirtschaft sein. Die Länder stehen in der besonderen Verantwortung, ein vergleichbares Niveau in den Bildungsabschlüssen sicherzustellen und auf diese Weise Qualität und Mobilität zu fördern. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungswesens. Sie müssen von Ländern und Kommunen gleichberechtigt mit öffentlichen Bildungseinrichtungen gefördert werden.

 

57.        Im zusammenwachsenden Europa sind Kenntnisse der anderen Kulturen, Sprachen und Lebensbedingungen unverzichtbar. In Schulen, praktischer und akademischer Ausbildung tragen sie zur Urteilsfähigkeit, zu Toleranz und Völkerverständigung bei. Wir wollen den europäischen Austausch auf allen Ebenen fördern.

 

58.        Unser Gemeinwesen braucht in allen Bereichen und auf allen Ebenen Eliten, die ihr Wissen und Können im Bewusstsein der Verantwortung für andere und im Dienst an der Sache einsetzen. Wir setzen uns für die Förderung besonders Begabter ein. Gleichzeitig gilt für uns, dass wir diejenigen besonders fördern wollen und müssen, die sich überfordert und den gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen fühlen. Wir müssen ihnen helfen, dass sie ihr Leben selbstverantwortlich gestalten können. Wir treten für eine Neuordnung der Ausbildungsförderung ein, die für praktische und akademische Bildungsgänge einschließlich der Aufstiegsfortbildung vergleichbare Chancen eröffnet.

 

59.        Wir treten für ein gegliedertes Schulsystem ein, das die Verschiedenartigkeit von Neigungen und Begabungen berücksichtigt und den Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsgängen ermöglicht. Deshalb halten wir an der Hauptschule neben der Realschule und dem Gymnasium als selbständigen Bildungsgängen mit unterschiedlichem Profil und jeweils eigenen Abschlüssen fest. Um den Schülern eine ihren Begabungen und Leistungen gerechte Ausbildung zu ermöglichen und die Vielfalt und Qualität der Schulformen zu sichern, muss beim Übergang zu einer weiterführenden Schule neben dem Wunsch der Eltern die Empfehlung der Schule ein stärkeres Gewicht erhalten.

 

             Auftrag der Schule ist die Vermittlung von Allgemeinbildung und Grundlagenwissen, von Kulturtechniken, der deutschen Sprache und von Werten. Wir setzen uns für den gesetzlich geschützten evangelischen und katholischen Religionsunterricht an unseren Schulen ein. Daneben muss auch die religiöse Erziehung für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften möglich sein.

 

             Die Schule hat auch den Auftrag, auf die Zeit nach der Schule vorzubereiten. Die Schulen sollen über den Unterricht hinaus Raum lassen für die Entwicklung eines sozialen und kulturellen Gemeinschaftslebens. Schüler und Eltern müssen entsprechende Mitwirkungsrechte besitzen. Wir treten dafür ein, dass Ganztagsangebote auf freiwilliger Grundlage in allen Schulformen eingerichtet werden. Die Schule hilft bei der Eingliederung von Kindern und jungen Menschen in unsere Gesellschaft und Kultur; besonders Kinder anderer Nationalität und Sprache sind darauf angewiesen. Lehrern kommt in Partnerschaft mit der Familie ein eigener erzieherischer Auftrag zu.

 

60.        Unser duales Bildungssystem mit Betrieb und Schule hat sich bewährt und ist eine wesentliche Grundlage für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Betriebe, öffentliche Verwaltung und Tarifpartner müssen die Attraktivität einer praktischen Berufsausbildung durch leistungsgerechte Bezahlung, Durchlässigkeit der Laufbahnen und qualifizierte Fort- und Weiterbildung stärken, um so die Gleichwertigkeit der beruflichen mit der akademischen Ausbildung zu verwirklichen.

 

             Die berufliche Bildung bedarf in Betrieb und Schule stärkerer Differenzierung mit Zusatzangeboten für besonders Begabte ebenso wie für leistungsschwächere Jugendliche. Wir wollen die Berufsschule durch die Verbesserung ihrer Arbeitsmöglichkeiten und ihres Ansehens stärken. Für besonders begabte Absolventen einer praktischen Berufsausbildung muss besser als bisher auch der Hochschulzugang eröffnet werden.

 

             Frauen und Männer in handwerklichen und sozialen Berufen leisten einen unersetzlichen Beitrag für die wirtschaftliche und soziale Leistungskraft sowie für das Ansehen Deutschlands in der Welt. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass neben der gesellschaftlichen Anerkennung auch die Verdienstmöglichkeiten, insbesondere in den sozialen Berufen, deutlich verbessert werden. Wir wollen, dass der Dienst am Menschen nicht schlechter bezahlt wird als die Arbeit an der Maschine.

 

61.        Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre bleiben eine notwendige Voraussetzung für die hohe Qualität akademischer Ausbildung und für die wissenschaftliche Leistung. Der Ausbau der Hochschulen ist hinter den stetig steigenden Studentenzahlen zurückgeblieben; die damit verbundene Überlastung gefährdet die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen. Dieser Entwicklung müssen die Länder und der Bund durch den weiteren Ausbau, insbesondere der Fachhochschulen, Rechnung tragen und zugleich durch neue Ausbildungsformen überzeugende Alternativen zum Studium schaffen. Deshalb müssen Verwaltungs-, Wirtschafts- und Berufsakademien weiterentwickelt werden.

 

             Die Autonomie der Hochschulen muss sich ebenso bei der notwendigen Verkürzung der durchschnittlichen Studienzeiten und der erforderlichen Neuordnung der Studiengänge und Studienabschlüsse bewähren wie bei der Beteiligung an der Auswahl der Studienbewerber,  insbesondere in solchen Fächern, in denen die Zahl der Bewerbungen die der vorhandenen Studienplätze übersteigt. Wir wollen am Abitur als allgemeiner Hochschulzugangsvoraussetzung festhalten. Das Abitur muss aber wieder eine verlässliche Aussage über die Studierfähigkeit machen. Wir wollen, dass die Hochschulen vermehrt selbstverantwortlich über ihren Haushalt verfügen können, um ihnen so einen wirtschaftlichen Einsatz der stärker nach Leistungskriterien zu vergebenden Finanzmittel zu ermöglichen. Zur Stärkung von Wettbewerb und Leistungsfähigkeit in und zwischen den Hochschulen sowie zur Förderung der notwendigen Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung müssen die Möglichkeiten der Anstellung von Hochschullehrern außerhalb eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit, insbesondere bei Erstberufungen, stärker als bisher in Anspruch genommen werden.

 

62.        Die dauernden und tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt bedingen in allen Berufen sich wandelnde und neue Qualifikationen. Die Anforderungen, denen sich der einzelne sowohl im privaten und persönlichen als auch im öffentlichen und beruflichen Leben gegenübersieht, machen umfassende Angebote zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung notwendig. Weiterbildung muss mit gleichem Rang und Gewicht als vierter Bildungsbereich neben die Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung treten. die stellt ein noch unausgeschöpftes Aufgabenfeld sowohl der Bildungs- als auch der Tarifpolitik dar. Arbeitsmarkt und Bildungssystem können dadurch wieder stärker miteinander verbunden und auch die Rückkehr ins Berufsleben nach der Familienphase erleichtert werden. Die Hochschulen sollen zukünftig auf diesem Feld mit berufsbegleitenden Aufbaustudien zusätzliche Aufgaben übernehmen. Wir wollen ihre Angebote und das der freien Träger, der Wirtschaft und der öffentlichen Bildungseinrichtungen fördern. Die schulische wie außerschulische politische Bildung hat für uns einen besonderen Stellenwert. Wir treten für eine Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für ältere Menschen ein.

 

Kirchen und Religionsgemeinschaften

 

63.        Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland gehört einer der christlichen Kirchen an. Indem diese von Gott künden, weisen sie über die Endlichkeit unserer Existenz hinaus und tragen für viele Menschen zur Sinngebung ihres Lebens bei. Den Kirchen und Religionsgemeinschaften kommt eine besondere Bedeutung für die Wertorientierung der Gesellschaft zu. Darüber hinaus leisten sie auf sozial-karitativem Feld und im erzieherischen Bereich vorbildliche Dienste.

 

             Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, muss ebenso gewahrt bleiben wie ihre Freiheit, ihrem Verkündigungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Um diese Selbständigkeit und die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, treten wir dafür ein, das System der Kirchensteuer beizubehalten. Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der Kirchen, ihre Mitverantwortung und ihre Mitgestaltung für das Gemeinwohl. Wir sehen in der Bewahrung der christlichen Wertgrundlagen unserer freiheitlichen Demokratie, insbesondere in der Unantastbarkeit der Würde der Person, das gemeinsame Anliegen der CDU Deutschlands und der christlichen Kirchen.

 

             Wir sind dankbar, dass sich nach den nationalsozialistischen Verbrechen wieder jüdische Gemeinden in Deutschland gegründet haben. Juden und Christen sind durch unauflösliche Gemeinsamkeiten an Werten und Traditionen miteinander verbunden. Die jüdischen Gemeinden sind Teil unserer Kultur und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie tragen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement zugleich zum Ansehen Deutschlands in der Welt bei. Unter uns leben viele Menschen anderer Religionszugehörigkeit. Wir achten ihre religiöse Überzeugung. Unsere freiheitliche Rechtsordnung garantiert das unveräußerliche Recht auf freie Religionsausübung. Wir erwarten von den Staaten und Regierungen in aller Welt, dass sie in ihren Ländern Religionsfreiheit gewähren.

 

Medien - Freiheit in Verantwortung wahrnehmen

 

64.        Wir treten für die Freiheit und Vielfalt der Medien ein. Freie Medien ermöglichen die Bildung einer öffentlichen Meinung und tragen durch einen verantwortlichen Gebrauch der Pressefreiheit zur wirksamen Kontrolle staatlicher Macht bei. Sie wirken mehr denn je zuvor auf die Meinungsbildung ein. Die Medien sind selbst ein politischer Faktor und tragen angesichts ihrer vielfältigen Einflussmöglichkeiten ein hohes Maß an Verantwortung für unser Gemeinwesen. Dieser Bedeutung müssen sie im Umgang mit Informationen und in der Art ihrer Vermittlung gerecht werden.

 

             Freiheit und Unabhängigkeit gelten gleichermaßen für die gedruckten wie für die elektronischen Medien. Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit ist ein konstituierendes Element der Demokratie. Zu dieser Freiheit gehört die Verantwortung; der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere des Persönlichkeitsschutzes, sowie der Rücksichtnahme auf sittliche, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unser Land hat die Pflicht, sich dem weltweit gewachsenen Interesse an Deutschland, seiner Sprache und Kultur zu stellen. Deshalb treten wir dafür ein, die Informationen über Deutschland zu verstärken.

 

             Freiheit und Unabhängigkeit bestimmen die privatwirtschaftliche Organisationsform der gedruckten Medien wie Zeitung, Zeitschrift und Buch. Wir lehnen Aushöhlungen des Tendenzschutzes ebenso ab wie die Beeinträchtigung der bestehenden publizistischen Freiheit.

 

             -        Wir setzen uns für die Einführung medienkundlicher Unterrichtsinhalte an den Schulen ein. Zu einem wirksamen Jugendschutz gehört eine qualifizierte Medienerziehung bereits vom Kindergartenalter an. Ziel ist, dass der einzelne den eigenverantwortlichen Umgang mit den Medien lernt und ihre positiven Impulse nutzen kann.

 

             Wir wenden uns gegen eine verharmlosende und immer hemmungslosere Darstellung von Gewalt in Massenmedien, in Videofilmen und Computerspielen, gegen Pornographie sowie entwürdigende Darstellungen in der Werbung. Vor allem bei Kindersendungen muss auf Gewaltdarstellungen verzichtet werden. Wir fordern die Verantwortlichen im Bereich der Medien auf, sich einer wirksamen freiwilligen Selbstkontrolle, die bestehende Aufsichtsgremien ergänzt, zu unterziehen. Darüber hinaus sind alle Aufsichtsmöglichkeiten auszuschöpfen, die sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk vorhanden sind. Entsprechend ihrer Verantwortung muss die Ausbildung in journalistischen und anderen Medienberufen hochwertig sein. Einer auf den Dienst am Menschen bezogenen Medienethik ist in der Aus- und Fortbildung ein erhöhter Stellenwert beizumessen.

 

             -        Wir treten für die Beibehaltung des dualen Systems von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ein. Unverzichtbare Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, seiner besonderen kulturellen, föderalen und gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht zu werden und dadurch einen Beitrag für die Qualität unserer Medienkultur zu leisten. Zur Erfüllung dieses Auftrages ist nicht die Beibehaltung der Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Sendern und Programmen notwendig, sondern mehr Wirtschaftlichkeit und die Bereitschaft zur Reform durch effiziente und kostengünstige Organisationsformen.

 

             Private Sender stehen ebenso in der Verantwortung für die Demokratie. Wir sind für ein plurales Angebot und lehnen deshalb jede Form von Übermacht in Druck- und elektronischen Medien ab. Wir wenden uns gegen Medienkonzentrationen im nationalen und internationalen Bereich, welche die Pluralität der Meinungen und den Erhalt des Wettbewerbs gefährden. Neue technische Entwicklungen werden bei den elektronischen Medien die Programmangebote in Zukunft noch vergrößern. Der Satellitenrundfunk überwindet Ländergrenzen, lässt die Welt enger zusammenkommen und führt zu einem erhöhten Wettbewerb auf  internationaler wie europäischer Ebene. Diese Entwicklung enthält Chancen, aber auch Gefahren. Der gemeinsame europäische Markt für Rundfunk-, Fernseh- und neue Informationssysteme muss durch das Prinzip des freien Informationsflusses und der wechselseitigen Anerkennung von Sende- und Einspeisungsgenehmigungen gestaltet werden. Dabei sind der Schutz der Menschenwürde, der Jugend und des fairen Wettbewerbs der Programme sicherzustellen.

 

             Wir fordern und unterstützen eine gesellschaftliche Verständigung über eine Medienethik. In ihrem Mittelpunkt muss die Ehrfurcht vor dem Leben, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Toleranz und Bereitschaft zum Dialog stehen. Eine so verstandene Medienethik fordert Unparteilichkeit, Offenheit, Selbstkritik, Fairness und Wahrhaftigkeit. Sie machen den Kern publizistischer Verantwortung bei der Wahrnehmung der Dienstleistungsaufgabe Information aus.

 

             Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes setzen wir uns ein:

 

             -        Jeder Bürger muss einen gesetzlich geregelten Auskunftsanspruch gegen Presseorgane, Rundfunk und Fernsehen über die ihn betreffenden gesammelten Informationen erhalten. Bei nachgewiesener Unrichtigkeit muss er einen Berichtigungsanspruch haben, der im Extremfall in einen Löschungsanspruch übergehen kann.

 

             -        Das Gegendarstellungsrecht der Betroffenen ist zu erweitern. Kommentierende, glossierende oder inhaltliche Anmerkungen der Redaktion sind gesetzlich zu verbieten.

 

             -        Jeder Bürger muss einen gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruch gegen Presseorgane, Rundfunk und Fernsehen für den Fall erhalten, dass über ihn eine Tatsachenbehauptung öffentlich verbreitet worden ist, es sei denn, dass die behauptete Tatsache erweislich wahr ist.

 

Freizeit und Sport

 

65.        Zur freien Entfaltung der Person braucht der Mensch Muße und Entspannung. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, außerhalb des Arbeitslebens schöpferische Fähigkeiten zu entfalten, sich politisch und gesellschaftlich zu engagieren oder künstlerischen und sportlichen Neigungen nachzugehen. Wir treten dafür ein, die Freizeit und den Sport nicht in erster Linie der Freizeitindustrie zu überlassen. Wir unterstützen ausdrücklich die ehrenamtliche Tätigkeit in Verbänden, Vereinen, in der Nachbarschaft und in anderen gesellschaftlichen Bereichen, die zu mehr menschlichem Miteinander beitragen. Unser Bildungswesen muss zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung befähigen.

 

             Sport, insbesondere der Breitensport in den Vereinen, dient der Gesundheitserhaltung und Leistungsförderung in jedem Lebensabschnitt und ist wichtig für Erziehung und Freizeit. Er verbindet spielerisch die Freude an der eigenen Leistung mit der Begegnung und dem Einsatz in einer Gruppe. Der Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und trägt zur Integration in die Gemeinschaft bei. Die Förderung des Breiten- und Spitzensports bleibt verpflichtende Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Spitzensport muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden.

 

Freiheit der Kunst

 

66.        Wir bekennen uns zur Freiheit der Kunst und zum Grundsatz öffentlicher Kulturförderung. Kunst ist eine eigene Weise der Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Sie hat Bedeutung für die Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Menschen und damit für die Kreativität unserer ganzen Gesellschaft; in der Begegnung mit ihr gewinnt der Mensch ein vertieftes Verständnis vom Leben. Das kulturelle Leben unserer Demokratie reicht von der Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes über die traditionelle Volkskunst bis hin zu neuen Formen des künstlerischen Schaffens und ist Gradmesser für den geistigen Reichtum unseres Gemeinwesens. Wir wollen allen die aktive und passive Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen und unsere vielfarbige Kulturgesellschaft fortentwickeln. Förderung von Spitzenbegabungen und qualifizierte Breitenförderung ergänzen sich.

 

             Kulturförderung ist nicht allein staatliche Aufgabe. Die Grundsubstanz institutioneller Kultur zu gewährleisten und die Kunst unserer Gegenwart zu unterstützen ist Pflicht der öffentlichen Hand. Die subsidiäre Förderung von einzelnen Initiativen, von Künstlerinnen und Künstlern muss in Zukunft verstärkt werden. Wir wollen die Rahmenbedingungen für private Fördervereine, Künstlerinitiativen, Mäzene und Sponsoren verbessern.

 

             Kommunen und Länder haben nach den Prinzipien von Föderalismus und Subsidiarität die Hauptzuständigkeit der öffentlichen Kulturförderung und können mit unterschiedlichen Akzentsetzungen ihr eigenes kulturelles Profil prägen. Die Kulturförderung des Bundes muss angesichts der Wiedervereinigung den Erfordernissen  der Kulturnation Rechnung tragen. Mit der auswärtigen Kulturpolitik tragen wir zum Ansehen Deutschlands in der Welt bei.

 

 


K A P I T E L  III

 

FÜR EINE ÖKOLOGISCHE UND SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

 

1.         PRINZIPIEN DER ÖKOLOGISCHEN UND SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT

 

67.        Die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft ist ein wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Programm für alle. Sie hat ihr geistiges Fundament in der zum christlichen Verständnis des Menschen gehörenden Idee der verantworteten Freiheit und steht im Gegensatz zu sozialistischer Planwirtschaft und unkontrollierten Wirtschaftsformen liberalistischer Prägung. Wir treten für die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft ein, weil sie wie keine andere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit verwirklicht. Ihre Grundlagen sind Leistung und soziale Gerechtigkeit, Wettbewerb und Solidarität, Eigenverantwortung und soziale Sicherung. Sie verbindet den Leistungswillen des einzelnen mit dem sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft und schafft im Rahmen ihrer ökologischen Ordnung die Voraussetzungen für die Bewahrung der Schöpfung.

 

             Wir vertrauen auf die schöpferischen Fähigkeiten des Menschen, sich in Freiheit und Verantwortung zu entfalten. Wir wissen, dass der Mensch seine Fähigkeiten missbrauchen und ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Belange wirtschaften kann. Deshalb muss unser Staat Rahmenbedingungen setzen, um die Kräfte der Selbstregulierung in der Wirtschaft zu stärken und alle am Wirtschaftsleben Beteiligten auf die Beachtung sozialer und ökologischer Erfordernisse zu verpflichten. Dabei sind die Prinzipien des Wettbewerbs und der sozialen sowie ökologischen Ordnung miteinander verbunden und bedingen sich wechselseitig. Wir wollen die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft so fortentwickeln, dass die persönliche Initiative gestärkt, immer mehr Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt verwirklicht und die Umwelt wirksam geschützt wird.

 

Markt und Wettbewerb

 

68.        Markt und Wettbewerb sind zentrale Elemente unserer Wirtschaftsordnung und ermöglichen Freiheit durch Dezentralisation von Macht. Der freiheitlichen Demokratie entspricht der Markt als Organisationsform der Wirtschaft. Wettbewerb fördert den Leistungswillen des einzelnen und dient damit zugleich dem Wohl des Ganzen. Markt und Wettbewerb ermöglichen eine effiziente und preisgünstige Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, sorgen für eine auf die Wünsche der Konsumenten ausgerichtete Produktion, fördern Innovationen und zwingen zur ständigen Rationalisierung. Mehr Staat und weniger Markt führen demgegenüber vielfach zur Verminderung der Leistungsbereitschaft der Leistungsfähigen und damit zu weniger Wohlfahrt und weniger Freiheit für alle. Allerdings kann der Markt nicht allein aus sich soziale Gerechtigkeit bewirken. Die Leistungsgerechtigkeit des Marktes ist nicht identisch mit der sozialen Gerechtigkeit. Die Ökologische und Soziale Marktwirtschaft fügt deshalb Marktordnung und Ordnung der sozialen Leistungen zu einem ordnungspolitischen Ganzen zusammen.  Dabei muss der Grundsatz gelten: Soviel Markt wie möglich, um Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Selbstverantwortung des einzelnen zu stärken, und soviel Staat wie nötig, um Wettbewerb und die soziale und ökologische Ordnung des Marktes zu gewährleisten.

 

             Zu einer freiheitlichen und sozialen Wirtschaftsordnung gehört das sozial verpflichtete Privateigentum. Privateigentum an Produktionsmitteln ist Bedingung für die wirtschaftliche und sorgsame Nutzung knapper Güter sowie für die Leistungsfähigkeit und Produktivität der Wirtschaft. Die Vertrags-, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl sind ebenso grundlegende Voraussetzungen für freie wirtschaftliche Betätigung wie die Chance des Gewinns und das Risiko des Verlustes.

 

Soziale Ordnung

 

69.        Wirtschafts- und Sozialordnung sind untrennbar miteinander verbunden. Sie begrenzen und ergänzen sich gegenseitig. Eine Wirtschaftspolitik ohne soziale Gerechtigkeit gefährdet den sozialen Frieden und führt zugleich zu volkswirtschaftlichen Verlusten und gesellschaftlicher Instabilität. Unsere soziale Ordnungspolitik verbindet die Prinzipien der Humanität und Wirtschaftlichkeit sowie der Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit. Sie zielt auf die Stärkung der Eigenverantwortung, auf persönliche Hilfe und aktive Solidarität.

 

             Wir gestalten unsere soziale Ordnungspolitik nach den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität. Wir wollen gemeinschaftlich die Risiken absichern, die der einzelne nicht allein und aus eigener Kraft tragen kann. Grundlegende Elemente unserer sozialen Ordnung bleiben Versicherungspflicht und Leistungsgerechtigkeit sowie Dezentralisierung und Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen.

 

             Unsere Sozialordnung beruht zu einem erheblichen Teil auf der Solidarität zwischen den Generationen. Angesichts der tiefgreifenden demographischen Veränderungen dürfen wir diesen Generationenvertrag nicht überlasten. Es entspricht unserem Verständnis von Solidarität und Subsidiarität, angesichts des gewachsenen Wohlstandes die Absicherung von zumutbaren Risiken in die Eigenverantwortung des einzelnen zu übertragen.

 

             Von besonderem Wert für unsere soziale Ordnung und für den Erfolg unserer Wirtschaft ist die soziale Partnerschaft. Ein Vergleich mit vielen anderen Industrieländern zeigt, wie hoch die produktive Kraft des sozialen Friedens einzuschätzen ist. Zur sozialen Partnerschaft in der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft gehören vor allem Mitbestimmung, Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Tarifautonomie.

 

             Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Faktor unseres sozialen Friedens. Die Idee der Partnerschaft erfordert funktionsfähige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die Tarifpartner tragen besondere Verantwortung für Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität und Wachstum und damit für das Gemeinwohl. Zu den grundlegenden Elementen unserer sozialen Ordnung gehören ferner ein wirksamer Arbeitnehmerschutz, die Mitbestimmung und Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer und die soziale Partnerschaft ebenso wie die Gleichberechtigung von Frau und Mann.

 

Ökologische Ordnung

 

70.        Wir Christliche Demokraten erweitern die Soziale Marktwirtschaft um eine ökologische Dimension. Stärker als bisher wollen wir die Kräfte und Steuerungsmechanismen der Marktwirtschaft einsetzen, um einen schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu erreichen. Ziel der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft ist es, eine Synthese von Ökonomie, sozialer Gerechtigkeit und Ökologie zu schaffen.

 

             Unsere Verantwortung für die Schöpfung muss auch unser wirtschaftliches Handeln leiten. Wir müssen die Vernetzung von Mensch, Natur und Umwelt zum Prinzip unseres Handelns machen. Grundlage der ökologischen Ordnung sind das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip. Wir wollen, dass in Zukunft jeder die Kosten unterlassener Umweltvorsorge und der Inanspruchnahme von Umwelt tragen muss, die aus seinem Verhalten als Produzent oder Konsument entstehen. Das ist nur dann gewährleistet, wenn sich diese Kosten in ökologisch ehrlichen Preisen niederschlagen. Damit setzen wir Signale und schaffen Anreize zu umweltschonendem Verhalten.

 

             Marktwirtschaftliche Anreize und das gesetzliche Ordnungsrecht sind die Instrumente zur Verwirklichung dieser Ziele. Über beide Instrumente kann die Knappheit der Naturgüter erfasst werden. Ausgehend von der Verantwortung des einzelnen in der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft treten wir dafür ein, zunächst alle Chancen zur Kooperation zu nutzen, bevor staatliche Regelungen eingesetzt werden müssen. Wir werden auch künftig das ökologische Ordnungsrecht mit gesetzlichen Ge- und Verboten, Grenzwerten, Auflagen und Genehmigungserfordernissen zur wirkungsvollen Abwehr von unmittelbaren Gefahren für Mensch und Umwelt benötigen. Um die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Wirtschaft verstärkt in den Dienst der Umwelt zu stellen, wollen wir aber mehr als bisher ökologische Ordnungselemente im Steuerrecht, Umweltabgaben, Kompensationsmöglichkeiten, Zertifikats- und Haftungsregelungen einsetzen. Indem wir durch solche marktwirtschaftlichen Anreize die Umweltschonung belohnen und die Inanspruchnahme von Umwelt mit Kosten belegen, verfolgen wir den Weg zu ökologisch ehrlichen Preisen und stärken die Eigeninitiative zu mehr Umweltschutz.

 

             Wir Christliche Demokraten werben für ein neues Verständnis von Wohlstand und Wachstum. Wesentlicher Bestandteil des Wohlstandes ist eine gesunde und lebenswerte Umwelt. Wachstum bedeutet weitaus mehr als nur die Mehrung von Gütern und Dienstleistungen. Unser neues Verständnis von Wachstum schließt die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Einsatz modernster Produktionsmethoden und den Weg ökologisch ehrlicher Preise für die Inanspruchnahme von Umwelt ein.

 


2.         DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES DEUTSCHLAND VERBESSERN

 

71.        Wir Christliche Demokraten haben die Soziale Marktwirtschaft politisch entwickelt, gegen heftige Widerstände durchgesetzt und in Jahrzehnten der Regierungsverantwortung ausgestaltet. Weltweit gilt dieses Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell als Vorbild. Auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie ist in der Bundesrepublik Deutschland eine beispiellose wirtschaftliche Entwicklung und der Ausbau des Systems der sozialen Sicherheit gelungen. Wir halten an dem Ziel fest, die Lebensverhältnisse in ganz Deutschland einander anzugleichen, Wohlstand für alle in ganz Deutschland zu schaffen und den sozialen Ausgleich zwischen Schwachen und Starken zu verwirklichen.

 

72.        Unser Wirtschaftsstandort steht durch die Veränderungen in Deutschland, Europa und der Welt in wirtschaftlicher, technologischer und sozialer Hinsicht vor neuen Herausforderungen. Angesichts des Europäischen Wirtschaftsraumes und des zunehmenden Austauschs mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, der Internationalität von Märkten und des wachsenden internationalen Standortwettbewerbs und vor allem angesichts der grundlegend veränderten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen nach der Wiedervereinigung Deutschlands müssen wir unsere wirtschaftliche Konkurrenz- und Leistungsfähigkeit verbessern, für die soziale Sicherheit und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen nachhaltig sorgen.

 

73.        Die sozialistische Planwirtschaft hat in den neuen Ländern in Deutschland große ökologische und ökonomische Zerstörungen hinterlassen und den Menschen schweren Schaden zugefügt. Im wiedervereinigten Deutschland ist es daher eine Aufgabe aller Verantwortlichen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Neuaufbau in den neuen Bundesländern voranzutreiben. Mit dem Aufbau einer hochmodernen Infrastruktur, durch Investitionen in Arbeitsplätze und innovative Produkte, durch die Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungswesens und durch die Stärkung von Forschung und Entwicklung schaffen wir die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft. Mit der Wiedervereinigung sind wir gemeinsam auch wirtschaftlich an Zukunftschancen reicher geworden. Bei unseren Ansprüchen müssen wir aber unsere veränderte gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Wir müssen aufhören, das bisherige Wachstum des Wohlstandes im Westen einfach fortschreiben zu wollen.

 

             Die Wiedervereinigung bietet uns die Chance, unsere Wirtschafts- und Sozialordnung in ganz Deutschland zu erneuern und Fehlentwicklungen in den alten Bundesländern zu korrigieren. Wir wollen die Leistung und die Risikobereitschaft des einzelnen fördern, bürokratische Hemmnisse abbauen, wo immer möglich deregulieren, privatisieren und Subventionen abbauen sowie die Beteiligung breiter Volksschichten am Produktivkapital fördern. Wir wollen ökologische Erfordernisse stärker als bisher durch marktwirtschaftliche Mittel berücksichtigen. Wir wollen unseren Sozialstaat umbauen, um die Folgen der demographischen Veränderungen zu bewältigen und auch in Zukunft soziale Gerechtigkeit verwirklichen zu können.

 

74.        Als rohstoffarmes Land mit hohen Arbeitskosten ist Deutschland besonders auf die Leistungs- und Innovationsfähigkeit seiner Menschen und der Wirtschaft angewiesen. Wir müssen uns mit unserer Fähigkeit zu Spitzenleistungen auf Produkte und Produktionstechniken mit Spitzenqualität konzentrieren. Technologischer Fortschritt vollzieht sich in immer kürzeren Zyklen und erfordert eine Beschleunigung von Innovationen. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes hängt deshalb wesentlich von einem hohen Leistungsstand bei Forschung und Entwicklung sowie bei der Anwendung neuer Technologien wie Bio-, Gen-, Informations- und Umwelttechnologien ab. Umweltfreundlichen Produkten und Technologien gehört die Zukunft. Mit der Weiterentwicklung unserer Wirtschaftsordnung zu einer Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft können wir nicht nur unsere führende Rolle im Bereich der Umwelttechnologien ausbauen, sondern auch einen wesentlichen Standortvorteil für die Zukunft sichern.

 

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland treten wir ein für:

 

             -        die Rückführung des Staatsanteils und die Senkung von Steuern und Abgaben,

 

             -        die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung und deren Infrastruktur,

 

             -        die Förderung von Zukunftstechnologien und des Umweltschutzes,

 

             -        Privatisierung und Abbau von Subventionen, Deregulierung und Verringerung bürokratischer Vorschriften und Auflagen sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren,

 

             -        flexiblere Arbeits- und längere Maschinenlaufzeiten sowie deren Entkopplung,

 

             -        die Verbesserung der Informations- und Verkehrsinfrastruktur

 

             -        und insbesondere die Sicherung unseres sozialen Friedens und der sozialen Partnerschaft.

 

             Als exportorientierte Industrienation ist Deutschland auf einen freien Welthandel angewiesen. Protektionismus blockiert die Dynamik der Wirtschaft und verhindert Innovationen. Mit dem Europäischen Wirtschaftsraum entsteht in Europa ein großer integrierter Markt, der sich auch den mittel- und osteuropäischen Staaten öffnen muss. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa zu sichern und zu verbessern, streben wir eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion an und treten für offene Märkte nach innen und außen ein.

 

Finanz- und Steuerpolitik

 

75.        Die Rahmenbedingungen der Finanzpolitik haben sich durch den Aufbau der neuen Bundesländer für eine längere Übergangszeit stark verändert. Damit das Zusammenwachsen Deutschlands zügig vorangebracht wird, haben wir vorübergehend eine höhere Staatsverschuldung, ein Ansteigen des Staatsanteils, der Steuerbelastung und der Staatsausgaben in Kauf nehmen müssen. Im Anschluss daran muss jedoch die Verschuldung konsequent rückgeführt, alle öffentlichen Haushalte konsolidiert, der Staatsanteil am Bruttosozialprodukt vermindert und mittelfristig die Steuerbelastung gesenkt werden. Der Abbau der Staatsquote bei konsolidierten Staatshaushalten ist die Meßlatte aller finanzpolitischen Entscheidungen. Die Voraussetzungen zur Senkung der Verschuldung schaffen wir, indem wir die Aufgaben des Staates neu bestimmen. Wir müssen neu festlegen, welche öffentlichen Leistungen Vorrang haben, was der Staat und die Sozialversicherungssysteme leisten können, welche öffentlichen Dienstleistungen über Marktbeziehungen geregelt werden können und auf welche Leistungen wir verzichten müssen.

 

             Erforderlich sind Strukturveränderungen und Umschichtungen, Ausgabenverminderungen und Effizienzsteigerungen. Indem wir deregulieren, entbürokratisieren und privatisieren, wollen wir erreichen, dass öffentliche Aufgaben effizienter und kostengünstiger wahrgenommen werden. Wir wollen mehr als bisher einen Teil der öffentlichen Aufgaben durch besondere Entgelte wie Preise und Gebühren und durch Selbstbeteiligungsanteile finanzieren. Dies erhöht die Kostentransparenz öffentlicher Angebote, begünstigt den Wettbewerb und führt zu einem kostengünstigeren und sparsameren Umgang mit öffentlichen Leistungen.

 

             Um die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, ist ein nachhaltiger Subventionsabbau notwendig. Dauerhafte Subventionen lähmen die Marktkräfte, verzerren den Wettbewerb, behindern den Strukturwandel und die Wirtschaftsdynamik. Wir wollen Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und sonstige subventionsähnliche Ausgaben weiter reduzieren. Subventionen sollten grundsätzlich befristet und degressiv gestaltet werden. Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung müssen mit aller Konsequenz bekämpft werden.

 

76.        Der Grundgedanke der sozialen Gerechtigkeit ist nicht nur bei den Empfängern staatlicher Leistungen, insbesondere bei Sozialleistungen, zu berücksichtigen, sondern auch bei der Belastung der Steuer- und Beitragszahler. Es geht nicht nur um Verteilungs-, sondern gleichermaßen auch um Leistungsgerechtigkeit. Steuern und Abgaben dürfen weder die private Initiative noch die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern lähmen.

 

             Zur Erhöhung der Transparenz und der Gerechtigkeit sowie zur Verwaltungsvereinfachung streben wir an, das Steuersystem und die nicht auf Beiträgen beruhenden Sozialleistungen so weit wie möglich zu integrieren.

 

             Wir wollen mittelfristig sowohl die Steuerbelastung insgesamt reduzieren als auch unser Steuersystem neu strukturieren. Die Belastung der produktiven Faktoren Kapital und Arbeit durch die direkten Steuern ist zu hoch. Wir wollen niedrigere direkte Steuersätze, aber eine breitere Steuerbemessungsgrundlage mit weniger steuerlichen Vergünstigungen und Ausnahmetatbeständen. Das dient zugleich der Vereinfachung und damit der Steuergerechtigkeit. Zugleich werden wir den Konsum, insbesondere bei Energieverbrauch und Umweltbelastungen, steuerlich stärker belasten müssen. Indem wir das Steuersystem ökonomisch und ökologisch neu orientieren, stellen wir wichtige Weichen zur Fortentwicklung der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft. Dies entspricht auch den Erfordernissen im internationalen Wettbewerb der Unternehmensbesteuerung, da in vielen Staaten die direkten Steuersätze niedriger sind als in Deutschland. Das Sachkapital darf künftig steuerlich gegenüber dem Finanzkapital nicht benachteiligt sein. Ertragsunabhängige Steuern wollen wir vermindern und die EG-Steuerharmonisierung weiter vorantreiben.

 

Währungspolitik

 

77.        Geldwertstabilität ist für eine solide wirtschaftliche Entwicklung und als Grundlage sozialer Gerechtigkeit von entscheidender Bedeutung. Stabilität dient den Sparern und Verbrauchern. Voraussetzung für den Erfolg der Geld- und Währungspolitik ist, dass alle Beteiligten im Wirtschaftsleben einschließlich der Tarifpartner und der öffentlichen Gebietskörperschaften ihren Stabilitätsbeitrag leisten.

 

             In Europa ist es unser gemeinsames Anliegen, die Geldwertstabilität zu sichern. Einzelne Währungen und nationale Notenbanken allein können in zusammenwachsenden Märkten auf Dauer nicht für Währungsstabilität sorgen. Gerade das exportorientierte Deutschland benötigt die stabile Kaufkraft des europäischen Marktes. Wir streben eine Wirtschafts-  und Währungsunion an, deren Voraussetzung die strikte Einhaltung der im Vertrag von Maastricht festgelegten Konvergenzkriterien ist. Beim Eintritt in die Währungsunion werden hohe Maßstäbe an die wirtschaftlichen Voraussetzungen der teilnehmenden Länder, vor allem hinsichtlich niedriger Inflationsraten und ihrer Haushaltsdisziplin, angelegt. Diese Maßstäbe dürfen nicht verändert werden.

 

             Die geldpolitische Verantwortung soll in der Wirtschafts- und Währungsunion auf die Europäische Zentralbank übertragen werden, die - wie die Deutsche Bundesbank - unabhängig und vorrangig der Preisstabilität verpflichtet ist. Wir wollen mit der Europäischen Währungsunion die notwendigen Voraussetzungen für eine konsequent am Ziel der Geldwertstabilität ausgerichtete gemeinsame europäische Währung schaffen, die ebenso stabil sein muss wie die Deutsche Mark.

 

Wettbewerbspolitik

 

78.        Die Freiheit des einzelnen und die Offenheit der Gesellschaft sind Voraussetzungen für Wettbewerb. Der Wettbewerb ist seinerseits Grundlage für Chancenvielfalt. Wir wollen individuelle Chancengerechtigkeit sichern, Märkte offen halten und unlauteren Wettbewerb unterbinden. Wo die Konzentration wirtschaftlicher Macht das Prinzip des Wettbewerbs verletzt, ist die Wahlvielfalt der Bürger und die Wirkung des Marktes beeinträchtigt. Der Staat muss deshalb der Konzentration wirtschaftlicher Macht entgegenwirken.

 

             Wir treten dafür ein, wettbewerbsrechtliche Sonderregelungen für die Bereiche Verkehr, Versicherung, Banken, Energie- und Versorgungswirtschaft, Arbeitsvermittlung und freie Berufe grundsätzlich den allgemeinen Wettbewerbsregelungen anzupassen.

 

             Die Aufgaben der Wettbewerbspolitik verlagern sich zunehmend auf die europäische Ebene. Dabei dürfen die wettbewerbsorientierten Grundsätze des deutschen Kartellrechts nicht in Frage gestellt werden. Wir wollen, dass die Fusionskontrolle der Europäischen Union institutionell abgesichert und ein unabhängiges europäisches Kartellamt geschaffen wird. Neben der Fusionskontrolle verstehen wir es als weitere Elemente unserer Wettbewerbspolitik, staatliche Subventionen zu begrenzen und abzubauen, Wirtschaftsbetriebe mit staatlicher Beteiligung zu privatisieren und eine offensive Verbraucherpolitik zu vertreten, durch die der Verbraucherschutz gewährleistet ist.

 

Strukturpolitik

 

79.        Beim Aufbau einer leistungsfähigen Wirtschaft in den neuen Bundesländern gibt es zu einem marktwirtschaftlichen Kurs und einer weiteren Privatisierung keine Alternative. Die besondere Situation in den neuen Bundesländern erfordert aber für eine längere Übergangszeit im Interesse der Menschen eine aktive Strukturpolitik. Dabei hat die Errichtung einer neuen und modernen Infrastruktur Priorität. Im gesamten Bereich der Wirtschaft streben wir eine möglichst weitgehende Privatisierung an. Nur durch den wirtschaftlichen Strukturwandel hin zu Unternehmen, die im Wettbewerb bestehen können, sind gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu erreichen. Um diesen Wandel und eine industrielle Zukunft zu sichern, ist eine weitgehende - im Zeitablauf abnehmende - Flankierung durch staatliche Hilfen erforderlich. Um industrielle Kerne zu erneuern und industriell leistungsfähige Regionen als Wachstums- und Entwicklungspole zu gewinnen, wollen wir sanierungsfähige, aber noch nicht privatisierte Unternehmen an die Wettbewerbs- und damit Privatisierungsfähigkeit heranführen. Ziel dieser aktiven Strukturpolitik ist es, in den neuen Bundesländern eine zukunftsfähige, breit strukturierte Wirtschaft zu entwickeln.

 

             Mit einer engeren Verknüpfung von Struktur- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir den Zeitraum zwischen dem Wegbrechen alter, unrentabler und dem Entstehen neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze überbrücken und verkürzen sowie soziale Härten vermeiden und abschwächen. Zugleich soll erreicht werden, dass die vorhandenen qualifizierten Arbeitskräfte nicht abwandern, ihre Qualifikation verbessert wird und sie in ihrer Heimat eine tragfähige Beschäftigungsperspektive erhalten.

 

             In den alten Bundesländern sind industrielle Beteiligungen und sonstige privatwirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand konsequent zu privatisieren. Außerdem können die Einrichtung und der Betrieb von Infrastrukturen im Bereich Verkehr, öffentlichen Planungsleistungen, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie in der Energie- und Abfallwirtschaft soweit wie möglich privatisiert werden. Privatwirtschaftliche, durch Markt und Wettbewerb gesteuerte und kontrollierte unternehmerische Tätigkeit gewährleistet am besten wirtschaftliche Freiheit, ökonomische Effizienz und Anpassung an sich verändernde Marktverhältnisse. Soziale Flankierungen erfolgen durch die Ausgleichs- und Förderinstrumente der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, grundsätzlich dagegen nicht durch die unternehmerische Betätigung des Staates.

 

             Ein kontinuierlicher Strukturwandel ist unverzichtbar, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Dieser Strukturwandel muss grundsätzlich der wettbewerblich geordneten Marktsteuerung überlassen werden. Staatliche Wirtschaftslenkung ist dazu nicht in der Lage. Aufgabe der Strukturpolitik kann es nur sein, die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten nach Kräften zu fördern und den Strukturwandel sozial abzusichern. Wo sektorale oder regionale Hilfen dazu notwendig sind, müssen sie zeitlich befristet, degressiv gestaltet und mit anpassungsorientierten Auflagen verbunden sein.

 

Mittelstandspolitik

 

80.        Die Leistungsfähigkeit der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft beruht auf einer ausgewogenen Struktur von Klein-, Mittel- und Großbetrieben. Wir brauchen die Wirtschaftskraft eines breiten Mittelstandes und den Ideenreichtum und Erfolgswillen mittelständischer Unternehmer mit ihrer großen Innovations- und Entwicklungsdynamik. Die mittelständische Wirtschaft ist von großer Bedeutung, im Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten und schaffen zu können. Der Mittelstand ist unverzichtbar für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Er gibt die ständige Chance des Wechsels von der abhängigen Beschäftigung in die Selbständigkeit und ist Voraussetzung für die Dezentralisierung wirtschaftlicher Macht. Für den Aufbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern kommt dem Mittelstand eine Schlüsselfunktion zu.

 

             Mittelständische Unternehmen haben besondere Vorteile, weil sie vielfach flexibler sind, schneller entscheiden können und weniger bürokratisch sind. Sie sind aber im Wettbewerb teilweise gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Für mittelständische Unternehmen sind deshalb Erleichterungen, insbesondere im Steuerrecht und bei der Bildung von Eigenkapital, erforderlich. Um die im internationalen Vergleich beispielhafte mittelständische Struktur unserer Wirtschaft zu erhalten, treten wir dafür ein, den Generationenwechsel von Familienunternehmen durch entsprechende steuerliche Regelungen zu erleichtern.

 

             Wir brauchen mehr Unternehmerinnen und Unternehmer und wollen deshalb den Schritt in die berufliche Selbständigkeit erleichtern. Unsere Wirtschaft muss leistungsbewussten und risikobereiten Unternehmern die Chance zur Selbständigkeit bieten. Deshalb halten wir daran fest, in den neuen Bundesländern den Mittelstand verstärkt zu fördern. Eine konsequente Mittelstandspolitik ist die beste Voraussetzung, um unsere marktwirtschaftliche Ordnung zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

 

Eigentums- und Vermögenspolitik

 

81.        Privates und sozial verpflichtetes Eigentum einschließlich des Erbrechts ist ein Grundpfeiler der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft. Es gibt dem einzelnen mehr Entscheidungsmöglichkeiten und erhöht damit seine persönliche Freiheit. Auch für den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern ist ein möglichst breit gestreutes Privateigentum an Unternehmen und Grundstücken von zentraler Bedeutung. Privatisierung und Reprivatisierung müssen vorangetrieben werden, auch im Bereich des Wohneigentums. Privateigentum ist eine entscheidende Bedingung dafür, dass Investitionen getätigt und damit die Grundlage für rentable Arbeitsplätze und selbsterwirtschaftete Arbeitseinkommen und Gewinne geschaffen werden. Der Staat hat die Pflicht, privates Eigentum zu schützen.

 

             Unter den Bedingungen des Sozialismus konnte nur wenig Kapital gebildet werden; es fand vielmehr ein gewaltiger Kapitalverzehr statt. Deshalb sind die Chancen zu neuer privater, breiter Kapitalbildung für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern wirksam zu fördern.

 

             Die Bildung von Produktivvermögen in Arbeitnehmerhand ist eine soziale Notwendigkeit und ein Weg, um den Arbeitnehmern Mitverantwortung zu übertragen und eine gerechte Einkommensverteilung zu sichern. Wir werden eine breite Vermögensbildung am Produktivkapital nur dann erreichen, wenn der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und die Tarifpartner entsprechende Tarifverträge abschließen.

 

             Die Eigenkapitalbildung kann verbessert werden, indem die Arbeitnehmer an den Erträgen der Unternehmen beteiligt und ihre Ersparnisse in Form von Miteigentum nutzbar gemacht werden. Nicht nur in den alten, sondern gerade auch in den neuen Bundesländern sollten die Tarifpartner die bestehenden Fördermöglichkeiten ausschöpfen. Wir wollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen dafür verbessern.

 

Wissenschaft, Forschung und Technik

 

82.        Wissenschaft, Forschung und Technik sind für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes von entscheidender Bedeutung. Die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft werden zu einem erheblichen Teil mit technologieintensiven Gütern erzielt. Die industrielle Beschäftigung wird von den technologieintensiven Branchen getragen. Wir wollen deshalb alle Anstrengungen unternehmen, damit ganz Deutschland ein international führendes Land für Forschung und Technik bleibt.

 

             Der Stellenwert von Forschung und Technologie muss stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft gerückt und damit ein forschungs- und technikfreundliches Klima geschaffen werden. Eine hohe Qualität der Grundlagenforschung ist die Ausgangsbasis für die Entwicklung des Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland. Bei der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung hat Deutschland im internationalen Vergleich auf vielen Gebieten eine Spitzenposition, die es auszubauen gilt. Grundlagenforschung bildet die Basis für neue Technologien und ist unverzichtbarer Teil staatlicher Forschungsförderung. Die Grundlagenforschung in Hochschulen und Instituten hat vorrangigen Anspruch auf staatliche Hilfe, zumal sie durch die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses als Träger von Wissen und Können eine wichtige Zukunftsinvestition darstellt. Die anwendungsorientierte Grundlagenforschung gewinnt immer größere Bedeutung, weil sie uns neue Erkenntnisse, neue Materialien und Verfahren für künftige und innovative Produkte und ein besseres Verständnis komplexer Systeme wie Verkehr, Klima und Ökosysteme ermöglicht.

 

             Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Forschung mit der Wirtschaft in Deutschland ist insbesondere durch eine stärkere Umsetzung von Grundlagenerkenntnissen in konkrete Anwendungen, insbesondere marktfähige Produkte und Dienstleistungen, zu verbessern. Die Wirtschaft ist aufgerufen, sich neben der produktorientierten Forschung verstärkt der Grundlagenforschung zuzuwenden. Nur so können die deutschen Spitzenleistungen in der Grundlagenforschung mehr als bisher zu einem technologischen Vorsprung führen, der in Wettbewerbsvorteile auf Märkten umzusetzen ist. Dabei hat die Informationstechnologie eine besondere strategische Bedeutung für Wirtschaft und Wissenschaft. Schnelle und leistungsfähige Datennetze sind eine wichtige Infrastrukturinvestition für unseren Standort.

 

             Notwendig ist ein kontinuierlicher, langfristig angelegter Zieldialog zwischen Staat, Wirtschaft und Wissenschaft über Forschungsschwerpunkte und die Einschätzung längerfristiger technologischer Entwicklungslinien mit dem Ziel, Kräfte zu bündeln, längerfristige Perspektiven zu erarbeiten und arbeitsteilig umzusetzen.

 

83.        Der Staat kann und soll technologische Innovationen nicht verordnen. Unternehmen können den Forschungsbedarf zur Entwicklung neuer Techniken und Produkte aufgrund der Marktentwicklung selbst am besten beurteilen. Deshalb sind anwendungsbezogene Forschungen und Innovationen originäre Aufgaben der Wirtschaft. Sie kann durch ein langfristiges technologisches Engagement die Voraussetzungen für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern. Dabei ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen häufig wirkungsvoller als der Einsatz öffentlicher Fördermittel. Entbürokratisierung und Deregulierung sind daher von besonderer Bedeutung, damit sich Wissenschaft, Forschung und Technik entfalten.

 

             Wissenschaft und Wirtschaft wachsen international immer weiter zusammen. Staatliche Grenzen werden durch transnationale Forschungskooperationen und Unternehmen aufgehoben. Wir müssen die Kräfte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bündeln, damit wir in der Lage sind, die weltweiten Herausforderungen zu bestehen. Wir brauchen auch in der Forschungs- und Technologiepolitik die europäische Kooperation.

 

84.        Forschungs- und Technologiepolitik geht weit über die Fragen des Wirtschaftsstandortes Deutschland hinaus. Wissenschaft und Technik prägen unsere Gesellschaft als Ganzes und sind ein wichtiges Gestaltungspotential für die Zukunft. Auftrag und ethische Grenzen ergeben sich aus unserer Verantwortung für die Würde des Menschen und die Bewahrung der Schöpfung.

 


Energie und Rohstoffe

 

85.        Eine sichere und umweltfreundliche Energie- und Rohstoffversorgung ist Grundlage unserer Wirtschaftsentwicklung und von erheblicher Bedeutung für unsere Standortqualität. Die Industriestaaten tragen aufgrund ihres hohen Energie- und Rohstoffverbrauches auch international eine besondere Verantwortung. Deutschland ist ein rohstoff- und energiearmes Industrieland und deshalb auch aus diesen Gründen besonders auf eine funktionierende weltwirtschaftliche Arbeitsteilung im Rahmen offener Märkte angewiesen. Wir treten dafür ein, dass in Deutschland mit modernsten Produktions-, Steuerungs- und Kommunikationstechniken der Rohstoff- und Primärenergieverbrauch optimiert und die verschiedenen Primärenergien in einem vernünftigen Energiemix eingesetzt werden. Dabei spielt der Klimaschutz und die Verminderung von Kohlendioxyd-Belastungen eine besondere Rolle.

 

             Wir wollen ein Höchstmaß an Effizienz erreichen, damit der Primärenergieeinsatz gesenkt werden kann. Wir wollen die Energiesparmöglichkeiten in Industrie, Verkehr und privaten Haushalten konsequent nutzen. Das ist der beste Weg, um Energieressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu vermeiden. Wir setzen uns ferner dafür ein, die Umweltbelastungen aus der Nutzung fossiler Energieträger zu vermindern. Wir brauchen mehr Nutzenergie bei vermindertem Einsatz von fossilen Primärenergieträgern. Der Preis muss auch hier entscheidender Regelungsfaktor sein.

 

86.        Wir fördern die Erforschung, Entwicklung, Erprobung, Nutzung und Markteinführung neuer regenerativer sowie umweltfreundlicher Energieträger und Energiesysteme. Sie sollen einen möglichst hohen Anteil an der Energiegewinnung erreichen. Wir setzen uns für die verantwortliche Nutzung der Kernenergie ein. Wir können aus der Nutzung und Erforschung der Kernenergie nicht aussteigen, weil es auf absehbare Zeit keine Energiequellen gibt, die effektiver und klimaschonender arbeiten. Im Rahmen internationaler Umweltpartnerschaft wollen wir das technische Wissen einsetzen, um Kernkraftwerke zu sanieren und ihre Sicherheit zu erhöhen sowie die Abfallstoffe umweltverträglich und sicher zu entsorgen.

 

             Unsere nationale Rohstoff- und Energiepolitik muss in den Europäischen Binnenmarkt integriert und die Energieversorgung in den neuen Bundesländern an den europäischen Standard herangeführt werden. Durch internationale Verträge abgesichert, müssen wir den Staaten Mittel-,  Ost- und Südosteuropas ebenso wie den Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Modernisierung und Entsorgung ihrer energietechnischen Anlagen helfen. Der Technologietransfer in diese Länder ist im Interesse des Umweltschutzes und der internationalen Sicherheit, der Ressourcenschonung und einer nachhaltigen Entwicklung besonders notwendig.

 

Verkehrspolitik

 

87.        Die Verkehrspolitik hat entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen und ihre Mobilität, auf die Belastungen von Natur und Umwelt, auf die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Steigendes Verkehrsaufkommen in den neuen Bundesländern, die Überlastung in den alten Bundesländern, der Europäische Wirtschaftsraum und die Öffnung Mittel- und Osteuropas stellen steigende Anforderungen an die Verkehrswege in Deutschland. Ein leistungsfähiges und vernetztes Verkehrssystem von Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftfahrt ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Mobilität. Eine effiziente Verkehrsinfrastruktur ist deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland von größter Bedeutung.

 

             Wir wollen die umweltverträglichen Verkehrsmittel Bahn, Schifffahrt und öffentlichen Personennahverkehr ausbauen und stärker als bisher am wachsenden Verkehrsaufkommen beteiligen; zugleich wollen wir die Umweltverträglichkeit des Individualverkehrs fördern. Wir streben auch im Verkehrsbereich ökologisch ehrliche Preise an: Jedes Verkehrsmittel muss so weit wie möglich die Kosten seiner Verkehrswege, aber auch die Kosten der von ihm verursachten Umweltbelastungen tragen. Wir wollen die Anreize und Vorgaben für die Verminderung des Energieverbrauches und der Emissionen stufenweise verschärfen. Wir wollen die vorhandene Verkehrsinfrastruktur durch Vernetzung der Verkehrsträger und Systeme intelligenter Verkehrssteuerung besser nutzen. Diese Maßnahmen dienen auch dem Ziel, verstärkt Verkehr zu vermeiden. Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr weiter ausbauen und fördern. Die Regionalisierung der Planungs- und Finanzverantwortung des öffentlichen Personennahverkehrs verbessert die Voraussetzungen für ein attraktives, bürgernahes Angebot.

 

             Der hohe Investitionsbedarf, insbesondere für die Bereiche Schiene, Straße und Wasserwege, kann nicht allein durch den öffentlichen Haushalt abgedeckt werden. Daher müssen Möglichkeiten der privaten Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und der Refinanzierung über Nutzungsentgelte genutzt werden. Wir setzen uns für eine europäische Regelung der Verkehrswegekosten ein.

 

Landwirtschaftspolitik

 

88.        Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft, Wein- und Gartenbau sowie Fischerei sind bedeutende Wirtschaftsfaktoren. Sie sind auch Teil der kulturellen Tradition im ländlichen Raum. Wir wollen eine leistungsfähige, vielfältig strukturierte und umweltverträgliche Landwirtschaft mit bäuerlicher Tradition. Der deutschen Landwirtschaft muss im gemeinsamen europäischen Markt eine wettbewerbsfähige Entwicklung ermöglicht werden. Der sich vollziehende Strukturwandel muss sozial abgefedert und zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden. Unser Leitbild ist der eigenverantwortliche unternehmerische Landwirt. Land- und Forstwirtschaft ist im Familienbetrieb, aber auch in anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Formen möglich. Dabei wollen wir ein breit gestreutes Eigentum an Grund und Boden sichern.

 

             Die Reform der EU-Agrarpolitik ist darauf ausgerichtet, die Märkte nachhaltig zu entlasten und die Einkommen der Landwirte zu stabilisieren. Die künftige Agrarpolitik soll sich stärker an den Prinzipien einer Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft orientieren. Wir setzen auch hier auf das Leistungsprinzip und lehnen Bürokratisierung und übermäßige Einschränkungen der unternehmerischen Freiräume ab.

 

             Die Verankerung der tragenden Elemente der Agrarreform im GATT ist die Voraussetzung für die Zukunftssicherung einer multifunktionalen Landwirtschaft in Europa. Als zentrales Instrument globaler Steuerung kann Europa auch in Zukunft nicht auf einen wirksamen Außenschutz seines Agrarmarktes verzichten.

 

             Die soziale Absicherung der Landwirte und ihrer Familien hat für uns einen hohen Stellenwert. Dabei muss die individuelle Leistungsfähigkeit, eine größere Eigenverantwortung sowie die Mitarbeit der Bäuerin berücksichtigt werden.

 

             Die Landwirtschaft hat auch in Zukunft die primäre Aufgabe, gesunde und hochwertige Nahrungsmittel umweltverträglich zu erzeugen. Neue Chancen und Märkte können für die Land- und Forstwirtschaft bei nachwachsenden Rohstoffen, Freizeitangeboten, Direktvermarktungen oder anderen Marktnischen eröffnet werden. Eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe erfüllt die Land- und Forstwirtschaft bei der Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Besondere Leistungen für einen intensiven Natur- und Landschaftsschutz müssen honoriert und sollten vorrangig über vertragliche Vereinbarungen gestaltet werden.

 

             Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Tier-, Natur- und Umweltschutz wie andere Wettbewerbsbedingungen auch im gemeinsamen europäischen Markt harmonisiert werden.

 

Wohnen und Städtebau

 

89.        Ein angemessener Wohnraum für alle ist eine Grundvoraussetzung für den sozialen Frieden. Bei gestiegenen Wohnansprüchen werden die privaten Haushalte einen wachsenden Anteil ihres verfügbaren Einkommens für Wohnraum aufwenden müssen. Öffentliche Hilfe ist dort nötig, wo der Markt für einkommensschwache Haushalte zu wenig oder zu teuren Wohnraum bereithält. Wir wollen durch das einkommensabhängige Wohngeld denen helfen, die marktgerechte Mieten für einen angemessenen Wohnraum nicht aus eigenem Einkommen zahlen können. Die Kommunen müssen die Wohnungsbestände nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen, und im übrigen durch Ankauf oder Anmietung von Belegungsrechten an sonstigen Wohnungen ihrer sozialpolitischen Pflicht nachkommen. Die soziale Gerechtigkeit verlangt, dass die Fehlbelegung von Sozialwohnungen abgebaut und abgeschöpft wird.

 

             Der private Wohnungsbau muss als Kapitalanlage wieder interessant werden. Wir streben an, die Objektförderung im Wohnungsbau zu vermindern und schrittweise zur Subjektförderung überzugehen bei einer grundlegenden Überprüfung und Umstrukturierung des staatlichen Förderinstrumentariums.

 

             Dabei wollen wir insbesondere für Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum weiterhin fördern und sozial gerecht gestalten.

 

             Wir verkennen nicht die Probleme, die bei der marktwirtschaftlichen Neuorientierung der Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern entstanden sind. Die notwendige Anpassung der Mieten an die tatsächlichen Wohnkosten muss schrittweise geschehen und wo nötig sozial wirksam unterstützt werden. Daneben darf der Wohnungsneubau nicht vernachlässigt werden. In den neuen Bundesländern besteht bei der Wohneigentumsbildung großer Nachholbedarf. Neben der Schaffung neuer Eigenheime muss auch die Privatisierung vorhandener Mietwohnungen vorangetrieben werden.

 

             Wir brauchen für den Wohnungsbau mehr Bauland, abgesenkte Baustandards und Bauvorschriften, verkürzte Fristen und Genehmigungserleichterungen. Wir treten der Spekulation mit Grund und Boden entschieden entgegen; besonders in Ballungsräumen und innerstädtischen Gebieten erfordert die Sozialpflichtigkeit des Eigentums Maßnahmen, vorhandenes Bauland verfügbar zu machen. Für den Bau neuer Wohnungen ist ein marktwirtschaftliches Konzept notwendig, das durch eine hinreichende Wirtschaftlichkeit für Investitionen und verfassungsrechtlich abgesicherte Verfügbarkeit über das Eigentum gekennzeichnet sein muss.

 

90.        Deutschland weist eine große Vielfalt an städtischen und ländlichen Lebensräumen auf. Wie sich unser Wirtschaftsstandort behaupten wird, hängt auch davon ab, ob unsere Städte und Regionen attraktive Angebote für Unternehmen, ihre Mitarbeiterschaft und deren Familien machen können. Wir wollen die eigenständige Entwicklung des ländlichen Raumes fördern. Die großen Städte und die Ballungszentren stehen vor erheblichen Belastungen. Unsere Städtebaupolitik will die Lebensqualität für die Menschen verbessern, mit überschaubaren Lebensräumen der Anonymität entgegenwirken und das Zusammenleben der Generationen erleichtern. Dazu gehören auch familien- und altersgerechter Wohnraum sowie eine kinderfreundliche Umfeld-Gestaltung.

 

             Für den Ausgleich zwischen sozialen und ökologischen Belangen ist die Ausgewogenheit von bebauten Flächen und Grünanlagen, Wohngebieten und Einkaufsbereichen, Durchgangsverkehr und verkehrsberuhigten Zonen, Arbeits- und Freizeitangeboten notwendig. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind selbstverständliche Teile unserer Städtebau- und Kulturpolitik. Die Instandsetzung und Modernisierung der Infrastruktur sowie die Sanierung der Städte in den neuen Bundesländern muss Vorrang haben, damit dort die städtischen Lebensbedingungen verbessert und gleichzeitig der wirtschaftliche Aufbau unterstützt werden.

 

3.         SOZIALE GERECHTIGKEIT SICHERN - DEN SOZIALSTAAT UMBAUEN

 

Aufgaben und Prinzipien einer erfolgreichen Sozialpolitik

 

91.        Die Sozialpolitik hat seit dem 19. Jahrhundert beeindruckende Erfolge erzielt. Sie stand zunächst im Banne des Konflikts zwischen Kapital und Arbeit. Durch sozialpolitische Maßnahmen wurde dieser entschärft und die Lage der Arbeitnehmer wesentlich verbessert. Wir Christliche Demokraten haben die soziale Ordnung unseres Landes maßgeblich mitgestaltet und geprägt. Die Lösung sozialer Probleme ist und bleibt für uns zentrale Verpflichtung.

 

             Wir haben uns mit der Neuen Sozialen Frage als erste politische Kraft der Herausforderungen angenommen, die sich in unserer Gesellschaft aus dem Konflikt zwischen organisierten und nichtorganisierten Interessen, zwischen Erwerbstätigen und nicht im Berufsleben Stehenden ergeben. Die nichtorganisierten - alte Menschen, Eltern, Kinder, Alleinerziehende, Behinderte, Pflegebedürftige, Arbeitslose, nicht mehr Arbeitsfähige und andere - unterliegen häufig im Verteilungskampf den organisierten Interessen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in mächtigen Verbänden organisiert. Sie haben wesentlich zum sozialen Frieden und zur Leistungsfähigkeit unserer Wirtschafts- und Sozialordnung beigetragen. Sie treten aber nicht nur gegeneinander an, sondern behaupten ihre spezifischen Interessen auch gegen andere, schwächere Bevölkerungsgruppen und die Gemeinschaft. Der Staat als Anwalt des Gemeinwohls hat die Aufgabe, die Machtlosen und Minderheiten im Wettstreit um die materiellen und immateriellen Güter zu schützen und ihre Rechte wahrzunehmen.

 

92.        Zu den wichtigsten Aufgaben unserer Sozialpolitik gehören:

 

             -        der Schutz vor Armut und Not, um allen ein menschenwürdiges Leben zu sichern;

 

             -        eine durch Solidargemeinschaften gesicherte Vorsorge und Absicherung von existentiellen Risiken, die der einzelne nicht tragen kann;

 

             -        die Stärkung der Eigenverantwortung und die Hilfe zur Selbsthilfe;

 

             -        die Bewahrung des sozialen Friedens und die Förderung von Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich.

 

             Ziel unserer Sozialpolitik ist es, nach den Prinzipien Solidarität und Subsidiarität den einzelnen in den Stand zu setzen, aus eigener Kraft sein Leben in die Hand zu nehmen und über seinen Lebensweg in Freiheit und eigener Verantwortung zu bestimmen.

 

             Zukunftsorientierte Sozialpolitik will vorbeugen, will Wirtschaftlichkeit und Humanität verbinden. In den vergangenen Jahrzehnten sind der Gemeinschaft viele Leistungen aufgebürdet worden, die der einzelne heute selbst erbringen kann. Staatliche Sozialleistungen müssen auf die wirklich Hilfsbedürftigen konzentriert werden. Deshalb treten wir dafür ein, soziale Leistungen, die nicht durch eigene Beiträge, sondern aus Steuermitteln finanziert werden, künftig grundsätzlich nur noch einkommens- und vermögensabhängig zu gewähren und im gesamten Bereich der Sozialpolitik stärker Eigenvorsorge, Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung zu verwirklichen. Durch eigene Leistungen oder Aufopferung für die Gemeinschaft erworbene Rechtsansprüche verdienen besonderen Schutz. Wie in allen Bereichen der Politik muss auch in der Sozialpolitik die Frage nach den Prioritäten immer wieder neu gestellt werden. Wer neuen Aufgaben nachkommen will, muss Altleistungen auf den Prüfstein stellen. Um neue Aufgaben erfüllen und die Folgen der demographischen Entwicklung bewältigen zu können, brauchen wir neuen Handlungsspielraum, den wir nicht durch Beitrags- oder Steuererhöhungen, sondern durch Umschichtungen gewinnen wollen. In diesem Sinne ist nicht der Ausbau, sondern der Umbau des Sozialstaates unsere Aufgabe.

 

             Mit der Vollendung der Europäischen Union wird nicht nur die Wirtschafts- und Währungsunion, sondern auch die Europäische Sozialunion verwirklicht. Das bedeutet, dass in wichtigen Bereichen der Sozialpolitik einheitliche Mindeststandards europaweit verankert werden müssen. Dies bietet allen Mitgliedsstaaten die Chance, im Wettbewerb untereinander darüber hinausgehende Verbesserungen und differenzierte Lösungen zu entwickeln. Wir streben dabei an, unseren hohen Standard sozialer Sicherung auch innerhalb der Europäischen Union zu bewahren.

 

93.        Viele wichtige Leistungen werden in unserer Gesellschaft ehrenamtlich erbracht. Ehrenamtliche Leistungen und Selbsthilfeinitiativen tauchen zwar nicht im Bruttosozialprodukt auf, sie sind aber dennoch von wichtiger Bedeutung für das Zusammenleben in unserem Land. Auch die beste staatliche Sozialordnung kann auf die Zuwendung und Hilfe von Mensch zu Mensch, auf praktizierte Nächstenliebe nicht verzichten. Verbände, Vereine und Initiativen können in der Tradition der deutschen Wohlfahrtspflege soziale Aufgaben besser und bürgernäher erledigen.

 

             Deshalb werden wir Christliche Demokraten eine neue Kultur des Helfens fördern. Die Bereitschaft zu Selbsthilfe und Ehrenamt kann der Staat nicht "produzieren". Allerdings kann und muss der Staat die Bereitschaft zu Selbsthilfe und Ehrenamt wecken und unterstützen. Dazu muss klar sein, dass Selbsthilfe und Ehrenamt der qualitativen Verbesserung des Sozialstaates und nicht einem Abbau von Leistungen dienen. Zur Unterstützung des Ehrenamtes sind alle politischen Ebenen gefordert.

 

             Ein besonderes, weites Feld öffnet sich hier für eine gemeindenahe Sozialpolitik. Durch Unterstützung von Selbsthilfegruppen sowie durch Treffpunkte der Hilfsbereitschaft, Sozialstationen und andere Einrichtungen kann sie dafür sorgen, dass Hilfsbedürftige und Hilfsbereite leichter zueinander finden. Wir wollen die Voraussetzungen verbessern, um die Bereitschaft und die Fähigkeit der Menschen zur solidarischen Unterstützung des Nächsten zu fördern. Hierzu gehört auch eine bessere Anerkennung ehrenamtlich geleisteter Dienste.

 

Arbeitsmarktpolitik

 

94.        Der untrennbare Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Sozialordnung erweist sich vor allem bei dem Bestreben, möglichst vielen Menschen Arbeit zu ermöglichen. Arbeit ist die Grundlage individueller und gesellschaftlicher Existenz, damit ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Lebens und Möglichkeit der personalen Entfaltung. Deshalb streben wir Vollbeschäftigung an. Sie ist ein wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Ziel, dem der Staat durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und die Tarifpartner in besonderer Verantwortung verpflichtet sind.

 

             Arbeitslosigkeit bedeutet für viele Betroffene nicht nur Verlust beim Einkommen, sondern häufig soziale Isolierung und Verlust an Perspektiven. Insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet für viele Menschen einen Verlust an Selbstwertgefühl, Lebensstandard und Lebensqualität. Die beste Politik für den Arbeitsmarkt ist die Schaffung dauerhafter und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Investitionen. Um Arbeitslosigkeit zu verringern, muss sich die Entwicklung der Löhne und Gehälter an der Entwicklung der Produktivität orientieren. Wir brauchen eine differenzierte Tarifpolitik in Branchen und Regionen sowie Möglichkeiten, im Rahmen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen stärker den betrieblichen Besonderheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen zu können. Wir treten für die Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in privaten Haushalten ein. Wir brauchen mehr Teilzeitarbeit. Hierbei müssen betriebliche Erfordernisse und familiäre Bedürfnisse berücksichtigt werden.

 

95.        Die grundlegende Umstellung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern nach den Jahrzehnten sozialistischer Misswirtschaft, verschleppter Strukturwandel, Starrheiten im Beschäftigungssystem und unzureichende Innovationen haben zum dauerhaften Verlust vieler Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen, geführt. Um den Strukturumbruch zu begleiten, müssen arbeitsmarktpolitische Instrumente verstärkt eingesetzt werden. Dabei ist Maßnahmen, die zu volkswirtschaftlicher Wertschöpfung führen, gegenüber rein konsumtiven Transferleistungen der Vorzug zu geben. Besonderes Augenmerk muss die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen gelten.

 

             Strukturwandel und Arbeitsmarktpolitik gehen Hand in Hand. Eine erfolgsorientierte Arbeitsmarktpolitik ist dezentral und flexibel. Sie verlangt eine ständige Koordination der eingesetzten Instrumente.

 

             Bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muss das Ziel verfolgt werden, einer möglichst großen Zahl von Arbeitslosen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben und die Anreize für einen Wechsel in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu stärken. Eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des Strukturwandels kommt den Unternehmern zu. Die Tarifpartner sind aufgefordert, dem besonderen Charakter von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Rechnung zu tragen und spezielle niedrigere Tarife dafür zu vereinbaren. Das gilt auch zur Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen; dazu sind Einstiegstarife erforderlich, die eine Bezahlung unterhalb der regulären Tarife ermöglichen. Wir treten ferner dafür ein, Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis zu eröffnen, wobei Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe fortgezahlt und ein angemessener Zuschlag für Mehraufwendungen gewährt wird.

 

Mitbestimmung

 

96.        Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen sind für uns eine unverzichtbare Grundlage unserer Wirtschafts- und Sozialordnung und Ausdruck christlich-sozialen Gedankenguts. Die Würde des arbeitenden Menschen verlangt seine Teilhabe an Entscheidungen, die die Bedingungen für seine Arbeitswelt setzen. Die Mitverantwortung der Beschäftigten hat wesentlich zum Erfolg der deutschen Wirtschaft sowie zu Stabilität und sozialem Frieden beigetragen. Die in Deutschland bewährte Mitbestimmung soll in der Europäischen Union beibehalten werden. Die zunehmende internationale Verflechtung der Wirtschaft erfordert, dass in den europaweit tätigen Unternehmen im Ausland grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretungen mit Unterrichtungs- und Beratungsrechten gebildet werden.

 

Humanität und Flexibilität im Arbeitsleben

 

97.        Im Mittelpunkt des Arbeitsprozesses steht der Mensch. Deshalb müssen menschenwürdige Arbeitsbedingungen sowie der Arbeits- und Umweltschutz ständig weiterentwickelt werden. Technischer Fortschritt bietet neue Möglichkeiten für die Humanisierung der Arbeitsbedingungen. Der Mensch ist für uns nicht Diener der Maschine. Gruppen- und Teamarbeit ermöglichen menschliche Kontakte und eröffnen neue Mitwirkungschancen. Humane Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Mitwirkungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz müssen verstärkt als wichtige Voraussetzungen für den Unternehmenserfolg begriffen werden.

 

             Wir erwarten von den Tarifpartnern eine neue Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeiten. Hierbei müssen betriebliche Erfordernisse ebenso berücksichtigt werden wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wollen mehr Flexibilität bei der Bestimmung der Tages-, Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit ermöglichen und die Übergänge zwischen den Lebensbereichen und -phasen fließender gestalten. Der öffentliche Dienst muss seine Vorbildfunktion im Angebot und der Gestaltung flexibler Arbeitszeiten wahrnehmen. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei zu halten.

 

Soziale Sicherungssysteme

 

98.        Unser Sozialversicherungssystem hat großen Anteil am sozialen Frieden und an der Verwirklichung der sozialen Einheit in unserem Land. Wir treten dafür ein, grundsätzlich alle Dauerarbeitsverhältnisse der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. Wir lehnen eine allgemeine Staatsbürgerversorgung ab. Sie widerspricht dem Grundprinzip der eigenen Vorsorge durch Beiträge und macht den einzelnen unzumutbar von den Entscheidungen des Staates abhängig. Grundlage der Beitragsbemessung bleibt das Arbeitseinkommen.

 

             Wir werden auch in Zukunft die Versorgung derer sichern, die für die Gemeinschaft ihr Leben eingesetzt und Schaden an ihrer Gesundheit genommen haben. Dieses gilt auch für deren Hinterbliebene und Angehörige. Auch die Sozialhilfe ist ein unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Sicherung. Sie tritt dort ein, wo andere Institutionen unserer sozialen Sicherung Schicksalsfälle des Lebens nicht abdecken können. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

 

             Wir halten an der gegliederten sozialen Sicherung fest. Sie verbindet Solidarität und Subsidiarität. Neben der Sozialversicherungspflicht muss künftig mehr Raum für eigenverantwortliche Sicherungen, insbesondere privater und betrieblicher Art, geschaffen werden. Deshalb darf die Fähigkeit zur Eigenvorsorge nicht durch übermäßige Belastung der Einkommen mit Steuern und Sozialabgaben beeinträchtigt werden. Wir wollen alles tun, um die Beitragsbelastung für die Sozialversicherungen unter Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeitsreserven und Einsparmöglichkeiten zu begrenzen.

 

99.        Um die Funktionsfähigkeit unserer sozialen Leistungssysteme langfristig zu erhalten und die soziale Sicherung des einzelnen gewährleisten zu können, müssen wir grundlegende Korrekturen vornehmen. Nicht jedes Lebensrisiko kann gemeinschaftlich abgesichert werden. Nicht der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, sondern der Umbau muss daher unser Ziel sein. Neben der stärkeren Förderung und Forderung von Eigenverantwortung, Eigenvorsorge und Selbstbeteiligung wollen wir das Versicherungsprinzip stärken; unsere Sozialversicherung muss schrittweise von den Aufgaben finanziell befreit werden, die gesamtstaatlicher Natur sind und über Steuermittel finanziert werden müssen.

 

100.      Unser Rentenversicherungssystem beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen. Um den Mehrgenerationenvertrag zu sichern, treten wir für eine familienfreundliche Gesellschaft und familienfreundliche Maßnahmen, insbesondere im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, ein; wir wollen die durch die Kindererziehung entstehenden Mehrfachbelastungen von Eltern ausgleichen und Zeiten der Kindererziehung als Beitragsleistung im Rentensystem stärker als bisher anerkennen.

 

             Die Rentenversicherung muss beitrags- und damit leistungsbezogen bleiben. Sie schafft Rechtspositionen und damit ein Stück Freiheit für jeden. Die Rentenbezüge sind gebunden an die Leistungskraft der im Erwerbsleben stehenden Generation. Wir halten an der Kopplung der Renten an die Entwicklung des verfügbaren Lohnes der Arbeitnehmer und damit des Wohlstandes in unserem Lande fest. Voraussetzung für eine verlässliche Altersversorgung sind eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, ein hoher Beschäftigungsstand und eine leistungs- und sachgerechte Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

             Aufgrund der demographischen Entwicklungen werden weitere Anpassungen im Rentenrecht notwendig sein. Die erworbenen Rentenansprüche bleiben gesichert; die wirtschaftliche Entwicklung und die Zahl der Erwerbstätigen sind entscheidend dafür, welchen Beitrag das bisherige Rentensystem für die nächste Generation zur Alterssicherung leistet. Wachsende Bedeutung kommt der privaten Altersvorsorge zu, darunter der betrieblichen Vorsorge; wir wollen sie fördern. Auch die schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist ein Element, um der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

 

Gesundheit und Pflege

 

101.      Die Gesundheit ist ein hohes Lebensgut. Die Chancen, gesund zu bleiben oder zu werden, müssen für jeden gleich groß sein, ohne Rücksicht auf seine finanzielle und soziale Situation. Staatlicher Regelungsbedarf bezieht sich vorrangig auf die Rahmenbedingungen. Die Krankenversorgung selbst kann grundsätzlich von privaten Trägern übernommen werden. Freie Arztwahl und freiberufliche Ärzte gehören zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens.

 

             Gesundheitspolitik soll dazu beitragen, Krankheiten zu verhüten. Wir setzen daher auch auf die Weiterentwicklung der Vorsorge und der Gesundheitserziehung, denn die Erhaltung der Gesundheit liegt vorrangig in der Verantwortung des einzelnen. Durch Information und Anreize im Versicherungssystem wollen wir zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung, zur frühzeitigen Nutzung von Vorsorgemaßnahmen und zur aktiven Beteiligung an Therapie und Genesung beitragen. Große Bedeutung kommt der Rehabilitation zu, die der Wiederherstellung der Gesundheit und Selbständigkeit des Patienten dient und Vorrang vor der Pflege hat. Suchtprävention ist eine gemeinsame Aufgabe der Gesundheits-, Sozial-, Familien- und Schulpolitik, der wir neben dem Ausbau von Therapieangeboten hohe Bedeutung zumessen.

 

             Neue medizinische Möglichkeiten der Diagnose und Therapie eröffnen bessere Hilfe und mehr Lebensqualität für viele Menschen. Wir setzen auf den Fortschritt der Medizin bei der Bekämpfung noch unheilbarer Krankheiten und Leiden. Wir müssen die Entwicklung wirksamer Verfahren, Instrumente und Heilmittel fördern und für den breiten Zugang zu den medizinisch-technischen Möglichkeiten sorgen. Wir treten auch für die Anerkennung und Förderung von Naturheilverfahren und Naturheilmitteln ein, die das herkömmliche ärztliche Fachwissen sinnvoll ergänzen.

 

102.      Wir dürfen nicht vergessen, mit Krankheit, Leiden und Sterben in unserer Gesellschaft human umzugehen. Sie gehören zum menschlichen Leben in seiner Endlichkeit und Unvollkommenheit, die wir nicht verdrängen dürfen. Falsche Machbarkeitsvorstellungen entsprechen einem verzerrten Bild vom Menschen. Für uns gilt die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens auch an seinem Beginn und seinem Ende. Wir begrüßen und unterstützen die Hospiz-Bewegung und die sozialen Dienste, die durch ihre Begleitung Menschen ein Sterben in Würde ermöglichen.

 

             Unser Gesundheitssystem lebt von den Menschen, die in den medizinischen und pflegerischen Berufen ihren Dienst am Nächsten und für die Gemeinschaft leisten. Die Ausübung dieser Berufe erfordert eine hohe Qualifikation, Verantwortungsbewusstsein und Zuwendungsbereitschaft. Wir setzen uns für eine Ausbildung ein, die auch die ethische Dimension verstärkt einbezieht.

 

103.      Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den unverzichtbaren Institutionen der sozialen Sicherung. Die zunehmende Lebenserwartung sowie der demographische Wandel, aber auch noch bestehende Fehlsteuerungen erfordern weitere Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Ausgaben. Dabei muss die gewachsene Fähigkeit der Versicherten zur Selbstverantwortung stärker in Anspruch genommen werden. Eine Neuordnung des Leistungskataloges wird stärker differenzieren müssen, welche Leistungen weiterhin aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht durch die gesetzliche Krankenversicherung und welche vom einzelnen übernommen werden und in welchem Umfang Selbstbeteiligungen notwendig sind. Zugleich wollen wir mehr Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Versicherungsschutzes schaffen und die Strukturen des Gesundheitssystems so gestalten, dass alle Beteiligten ein Eigeninteresse an einer humanen, effizienten und kostengünstigen Gesundheitsversorgung haben. Der Wettbewerb sowohl zwischen den Krankenversicherungen als auch zwischen den Leistungsanbietern muss gestärkt werden.

 

104.      Wir Christliche Demokraten setzen im Rahmen des Umbaus des Sozialstaates mit der Pflegeversicherung einen weiteren Meilenstein in der Sozialpolitik. Pflegebedürftigkeit ist ein Risiko, das jeden betreffen kann, ohne dass jeder in der Lage wäre, die entsprechende Vorsorge leisten zu können. Deshalb ist die solidarische Absicherung dieses Risikos durch eine allgemeine Pflegeversicherung erforderlich. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen insbesondere die häusliche Pflege fördern. Ergänzende private Vorsorgeleistungen auf freiwilliger Basis sind notwendig und staatlich zu begünstigen. Bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ist die Wahrung der Würde des Menschen oberstes Gebot.

 

 


K A P I T E L  IV

 

FÜR EINEN FREIHEITLICHEN STAAT

 

1.         DIE DEMOKRATIE FESTIGEN

 

Die Handlungsfähigkeit des Staates sichern

 

105.      Der Staat dient der Freiheit und Würde des Menschen. Er bezieht seine Autorität aus seiner Bindung an die unveräußerlichen Grundrechte der Bürger. Unser freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat bildet die Grundlage für die Sicherung der Freiheitsrechte aller Deutschen. Damit unser Staat seine eigentlichen Aufgaben erfüllen kann, darf er weder mit Anforderungen überfrachtet werden noch Aufgaben behalten oder an sich ziehen, die andere gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ebenso gut erfüllen können. Seine Aufgaben sind vor allem:

 

             -        die Grundrechte des Bürgers zu schützen und Missbrauch von Macht zu verhindern;

 

             -        den Bürger vor Gefährdungen von innen und außen zu schützen und der internationalen Verantwortung für Freiheit und Frieden nachzukommen;

 

             -        die Schwachen zu schützen und für die solidarische Absicherung von Risiken zu sorgen, die der einzelne nicht tragen kann;

 

             -        die für das menschliche Zusammenleben unerlässliche Ordnung zu erhalten und fortzuentwickeln;

 

             -        die freiheitliche Vielfalt der gesellschaftlichen Kräfte zu wahren und Minderheiten zu schützen;

 

             -        die natürlichen Lebensgrundlagen für uns und zukünftige Generationen zu erhalten und zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen.

 

             Wo immer möglich, sollten öffentliche Aufgaben durch Private und freie Träger erfüllt werden. Wir wollen das Prinzip der Subsidiarität wieder stärker zur Geltung bringen. Nur so können wir die Handlungsfähigkeit des Staates stärken und zugleich mehr Freiräume der Selbstverantwortung und Mitverantwortung von einzelnen und Gruppen ermöglichen.

 

             Wir lehnen einen Staat ab, der alle Lebensbereiche der Menschen reglementiert. Wir wenden uns gegen die Überbürokratisierung der Verwaltung und die Überregulierung durch Gesetze und Verordnungen. Ein funktionierender bürgernaher Staat ist ohne loyalen öffentlichen Dienst nicht denkbar. Das Miteinander von Beamten und Arbeitnehmern hat sich bewährt. Das Berufsbeamtentum bleibt für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unverzichtbar. Das öffentliche Dienstrecht muss aber flexibler und leistungsorientierter gestaltet werden.

 

Staatsbürgerbewusstsein im demokratischen Gemeinwesen

 

106.      Unser freiheitlicher Staat kann nur durch das Engagement seiner Bürger bestehen. Aus Rechten, die nur der Staat garantieren kann, folgen Pflichten des Bürgers gegenüber dem Gemeinwesen. Loyalität, Rechtsgehorsam und friedliches Miteinander zeichnen den Staatsbürger ebenso aus wie Mündigkeit, Urteilskraft und freie Mitwirkung.

 

             Jeder einzelne trägt Mitverantwortung für das Gemeinwohl. Bürgersinn und Verantwortungsbewusstsein erweisen sich am Arbeitsplatz, in der Familie und Nachbarschaft, im Dienst am Nächsten, im Einsatz auf politischer, karitativer und sozialer Ebene sowie in gemeinnützigen Vereinen. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl. Solches Engagement darf nicht zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führen. Wir wollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum verantwortungsbewussten Engagement für unser demokratisches Gemeinwesen ermutigen.

 

             Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in unserem Staat ist das Grundgesetz, das sich bewährt hat. Auf diesem Fundament hat sich die staatlich geteilte Nation in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat vereint. Das Grundgesetz beruht auf gemeinsamen Wertüberzeugungen, die christlichen Ursprungs sind. Sie im Bewusstsein zu halten und zu schützen, verstehen wir als eine vorrangige Aufgabe von Staat und Bürgergemeinschaft. Der Staat hat die Pflicht, Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung entschieden abzuwehren.

 

Unsere parlamentarische Demokratie braucht Volksparteien

 

107.      Wir verstehen unsere Demokratie als eine dynamische, fortzuentwickelnde politische Ordnung, die aus der Mitwirkung der Bürger erwächst und ihre Freiheit durch die Verteilung und Kontrolle der Macht sichert. Die parlamentarische Demokratie ist ein System des Interessenausgleichs, der friedlichen Konfliktregelung und des Ausbalancierens politischer Kräfte. Sie verbindet politische Führung mit der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Volk, das in den Wahlen Vertrauen ausspricht oder entzieht. Die repräsentative Demokratie hat sich bewährt und wesentlich zur Stabilität unseres Gemeinwesens beigetragen. Sie schließt Elemente unmittelbarer Demokratie nicht aus. Diese können das repräsentative System vor allem auf den regionalen Ebenen sinnvoll ergänzen. Volksentscheide auf Bundesebene lehnen wir dagegen ab.

 

             Die politischen Parteien tragen eine besondere Verantwortung für Gesellschaft und Staat. Sie sind unersetzbare Elemente jeder parlamentarischen Demokratie: Sie greifen gesellschaftliche Anliegen und politische Fragen auf, tragen zur politischen Willensbildung bei und bringen die Ergebnisse in die Parlamente ein; sie stellen Kandidaten für Parlament und Regierung. Politische Parteien erfüllen ihren Auftrag in einer pluralen Gesellschaft, wenn sie im Wettbewerb um die Regierungsverantwortung klare sachliche und personelle Alternativen zur Entscheidung stellen. Parteien und Politiker haben für den erfolgreichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland einen unverzichtbaren Beitrag geleistet. Wer sich in einer demokratischen Partei für unser Gemeinwesen engagiert, verdient Anerkennung. Ohne dieses Engagement kann unsere Demokratie nicht verwirklicht werden.

 

             In der Volkspartei CDU finden sich Frauen und Männer aus verschiedenen Landesteilen, Berufen und Altersgruppen mit unterschiedlichen Belangen und Perspektiven aufgrund gemeinsamer politischer Grundüberzeugungen und Ziele zusammen. Als Volkspartei sind wir in der Lage, die unterschiedlichen Interessen aus allen Schichten unseres Volkes zu bündeln und auf das Wohl aller hin auszurichten. Der Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in der Volkspartei, der sich nach den Grundsätzen innerparteilicher Demokratie vollzieht,  erleichtert den demokratischen Prozess insgesamt und entschärft drohende Konflikte in der offenen Gesellschaft. Parteien, die sich als bloße Interessenvertretung bestimmter Schichten oder Gruppen verstehen, sind dazu nicht in der Lage.

 

108.      Wie alle gesellschaftlichen Organisationen tendieren auch Parteien zur Verfestigung ihrer Strukturen und zur Ritualisierung ihrer Entscheidungsvorgänge. Wir sehen die Gefahr, dass sich Parteien und Bürger entfremden, wenn politische Fragen nur noch unter dem Gesichtspunkt des Machterhalts oder Machtgewinns beurteilt werden. Für uns ist die sachlich und ethisch verantwortete Entscheidung wichtiger als der Gewinn von Gremienmehrheiten und Machtpositionen. Die politische Willensbildung muss von Fairness und Toleranz, von Kompromissfähigkeit und Transparenz, aber auch von Grundsatztreue getragen sein. Politische Glaubwürdigkeit beruht letztlich auf Verlässlichkeit und Offenheit.

 

             Wir in der CDU verstehen es als eine ständige Aufgabe, unsere Partei so zu gestalten, dass unsere Mitglieder und alle interessierten Bürger gute Mitwirkungschancen haben. Wir wollen neue Wege der innerparteilichen Demokratie beschreiten. Insbesondere soll angestrebt werden, dass sich alle Mitglieder an der innerparteilichen Willensbildung direkt beteiligen können. Wir werben auch um die Mitarbeit von Persönlichkeiten, die nicht Parteimitglied sind und die wegen ihrer Integrität, ihrer Kompetenz und Einsatzbereitschaft anerkannt sind. Wir wollen die Bürger auch für projektbezogene, zeitlich und thematisch begrenzte Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb der CDU gewinnen. Wir erwarten von unseren Amts- und Mandatsträgern eine eigenständige Position und Unabhängigkeit von Interessengruppen, geistige Selbständigkeit, Urteilsfähigkeit und Widerstandskraft gegen jeden Opportunismus ebenso wie Ehrlichkeit und Integrität. Um eine politische Mitwirkung möglichst vielen zu gewährleisten, muss eine sachlich ungerechtfertigte Anhäufung von Ämtern und Mandaten ausgeschlossen werden.

 

             Wir treten für eine bürgernahe Politik ein und wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir anerkennen und unterstützen das ehrenamtliche politische Engagement vieler Frauen und Männer in Städten, Gemeinden und Kreisen, die ihre Freizeit opfern. Kommunalpolitische Entscheidungen sollen - soweit wie möglich - das Votum der Bürger einbeziehen. Wir suchen das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlich bedeutenden Kräften wie Vereinen, Verbänden und Kirchen. Wir wollen verstärkt mit freien Gruppen und Initiativen zusammenarbeiten, die sachkundig und verantwortungsbewusst das öffentliche Leben mitprägen, und sie ermuntern, Mandate und Ämter in Verantwortung für die CDU zu übernehmen.

 

             Wir wollen, dass sich die politischen Parteien aus Institutionen und Gremien zurückziehen, für die ihnen kein politisches Mandat und kein Auftrag zur demokratischen Legitimation zukommen. Zu unserem Verständnis von Politik gehört es, auch ihre Grenzen anzuerkennen. Wir wollen unsere Kraft auf die Aufgaben konzentrieren, bei denen wir als politische Partei gefordert sind.

 

Politik für das Gemeinwohl

 

109.      Unsere plurale Gesellschaft ist durch eine Vielfalt von Meinungen und Interessen geprägt. Wir bejahen und fördern den Pluralismus, der Freiheit und Vielfalt bedeutet und eine Grundbedingung für unsere lebendige Demokratie ist. Wir verstehen es als Aufgabe der Politik, die berechtigten Belange von einzelnen und Gruppen gegeneinander abzuwägen, die Leistungsfähigkeit des Ganzen zu berücksichtigen und die politischen Interessen und Ziele des Gemeinwesens zu bestimmen.

 

             Politisches Handeln darf nicht bestimmt sein von der kurzfristigen Befriedigung von Einzel- und Gruppeninteressen, deren Summe nicht schon das Gemeinwohl ergibt, sondern muss geleitet werden von der dauerhaften Gesamtverantwortung für unser Volk. Nur so kann es auch den Belangen von nichtorganisierten Gruppen und der zukünftigen Generationen gerecht werden. Eine verantwortungsbewusste Politik muss notwendige Entscheidungen auch gegen Widerstände in der öffentlichen Meinung zu treffen bereit sein.

 

             Wir Christliche Demokraten sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Das Gemeinwohl ist keine von vornherein feststehende Größe, sondern muss im gerechten Ausgleich der Interessen aller immer wieder neu ermittelt werden. Die Rückkoppelung von Meinungen und Interessen an die leitende Idee des Gemeinwohls ermöglicht es, die verschiedenen Bedürfnisse zu prüfen, in politisches Handeln umzusetzen oder auch zurückzustellen.

 

110.      Verbände gehören zu einer freien Gesellschaft. Sie bestimmen ihre Aufgaben im Rahmen der Verfassung selbständig. Die Prinzipien der Demokratie müssen auch für die innerverbandliche Verfassung gelten. Wir bejahen die Freiheit der gesellschaftlichen Vereinigungen und Verbände auch dann, wenn sie tief in die Belange des ganzen Volkes eingreifen. Verbandsmacht findet aber am Gemeinwohl ihre Grenze. Für die Sozialpflichtigkeit aller Formen von gesellschaftlichen Machtpositionen Sorge zu tragen, verstehen wir als Aufgabe des demokratischen Staates.

 

2.         DEN FÖDERALEN RECHTS- UND SOZIALSTAAT SICHERN

 

Der inneren Sicherheit im Rechtsstaat Priorität geben

 

111.      Der demokratische Rechtsstaat schützt jeden Bürger vor Willkür. Im Rechtsstaat kann sich auch der Schwächere behaupten, weil Konflikte nicht nach dem Willen des Stärkeren, sondern nach Gesetz und Recht entschieden werden. Freiheitlichkeit und Autorität unseres Staates sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Leib, Leben, Eigentum und die natürlichen Lebensgrundlagen müssen als zentrale Rechtsgüter wirkungsvoll geschützt werden.

 

             Die Wahrung der inneren Sicherheit gehört zu den zentralen Aufgaben und Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates. Die CDU tritt deshalb für eine konsequente Politik zum Schutz des Bürgers ein. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich die Menschen frei bewegen und sicher fühlen können. Kriminalität und Gewalt sind mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden zu bekämpfen.

 

             Wir stehen ein für die wehrhafte Demokratie. Die Wahrung des inneren Friedens ist Grundlage menschlichen Zusammenlebens in jeder Gemeinschaft und unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Entfaltung der Bürger. Das staatliche Gewaltmonopol gehört zu den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates. Es bedeutet nicht staatliche Allmacht, sondern ist Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Bürgers.

 

             Der Staat hat die Pflicht, das Recht wirksam durchzusetzen. Die Rechtsordnung ist für alle gleichermaßen verbindlich. Davon darf es keine Ausnahme geben. Die demokratisch legitimierte und rechtlich verfasste Staatsgewalt und die sie ausübenden staatlichen Organe dürfen weder konkurrierende Macht noch rechtsfreie Räume dulden. Die Verbrechensbekämpfung muss den veränderten aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Ausmaß, Anstieg und neue Formen von Kriminalität fordern neue gesetzliche Grundlagen und Ermittlungsmöglichkeiten. Dabei halten wir daran fest, dass der Bürger vor einem Missbrauch seiner persönlichen Daten geschützt wird. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

 

             Wir unterstützen Polizei und Justiz im Kampf gegen das Verbrechen nachhaltig. Unsere Polizisten müssen gut ausgebildet und ausgerüstet, angemessen bezahlt und öffentlich anerkannt werden. Der Verfassungsschutz ist wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit. Er behält seine unverzichtbare Aufgabe im Kampf gegen den politischen Extremismus in seinen verschiedenen Formen und Organisationen. Neuen Herausforderungen muss er wirksam begegnen können.

 

             Polizei und Justiz sind bei der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgabe auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Die Bürger können und sollen ihrer Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit durch Vorbeugung, Wachsamkeit und Gemeinsinn verstärkt nachkommen.

 

             Internationale Verbrecherorganisationen im Menschen-, Drogen- und Waffenhandel können nur in engster übernationaler Zusammenarbeit bekämpft werden. Wir wollen mit der Europäischen Union auch die innere Sicherheit in Europa verbessern und eine europäische Polizei einrichten.

 

             Die Unabhängigkeit der Justiz ist elementarer Bestandteil des Rechtsstaats. Wir setzen uns dafür ein, dass Rechtsbrüche rasch und konsequent geahndet und die Belange der Opfer von Straftaten stärker berücksichtigt werden. Jahrelange Prozessdauer untergräbt die Rechtssicherheit. Deshalb wollen wir die Prozessordnungen vereinfachen und die Rechtswege straffen.

 

112.      Prävention geht alle an. Gewalt und Verbrechen zu verhindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gefordert sind nicht nur Polizei und Justiz, sondern insbesondere auch Familien, Schulen, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Verbände, Medien und Öffentlichkeit.

 

             Das Rechtsbewusstsein zu fördern, jede Form von Gewalt zu ächten und das Bekenntnis zu Freiheit und Menschenwürde zu verdeutlichen muss Ziel der Erziehung und Wertevermittlung in unserer politischen Kultur sein. Für die Wertgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates müssen alle gemeinsam eintreten.

 

113.      Das Drogenproblem hat sich im letzten Jahrzehnt weltweit verschärft. Um die Rauschgiftsucht wirksam bekämpfen zu können, benötigen wir die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte. Prävention, Therapieangebote und repressive Maßnahmen müssen einander sinnvoll ergänzen. Wir Christliche Demokraten setzen uns dafür ein, die vorbeugenden Maßnahmen erheblich zu intensivieren und den Drogenabhängigen die Rückkehr in ein drogenfreies Leben zu ermöglichen. Dazu bedarf es eines ausreichenden und differenzierten Entzugs-, Therapie- und Nachsorgeangebotes.

 

             Die Freigabe von weichen und harten Drogen lehnen wir entschieden ab. Eine Legalisierung verharmlost den Drogenkonsum und setzt die Hemmschwelle zum Einstieg in den Rauschgiftgebrauch besonders bei jungen Menschen erheblich herab. Ein Anstieg der Abhängigenzahl wäre die Folge. Die CDU tritt deshalb dafür ein, nicht die resignative Flucht in die 'Legalisierung' anzutreten, sondern den Kampf gegen die Drogen, gegen die Drogenbosse und -kartelle noch konsequenter und systematischer zu führen. Gegen Drogendealer muss härter vorgegangen werden.

 

114.      Die Opfer des kommunistischen Regimes zu rehabilitieren und die Straftaten seiner Handlanger zu verfolgen ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Dabei wissen wir um die Grenzen des Strafrechts. Unsere Auseinandersetzung mit dem Unrechtsstaat muss umfassender sein und vor allem seine politische Ächtung einschließen.

 

Freiheitlicher Rechtsstaat und Sozialstaat ergänzen sich

 

115.      Unser Sozialsystem garantiert dem einzelnen in den Grundrisiken des Lebens die Sicherung der Grundbedürfnisse und damit die Rahmenbedingungen eines menschenwürdigen Daseins. Sozialstaatliche Daseinsvorsorge darf weder in Entmündigung durch den Staat ausarten noch die eigene Leistungsfähigkeit des einzelnen und das solidarische Engagement hemmen. Der Sinn des Sozialstaatsgebots besteht darin, subsidiär die Voraussetzungen für eine selbstverantwortliche Lebensführung zu sichern. Soziale Gerechtigkeit hat sich insbesondere gegenüber den Schwachen zu bewähren. Sie verpflichtet den Staat zum sozialen Ausgleich. Das Sozialstaatsgebot ist ein permanenter Konkretisierungsauftrag für den Gesetzgeber.

 

Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung prägen unseren Bundesstaat

 

116.      Die deutsche Einheit hat den Föderalismus neu belebt. Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung verteilen die staatliche Macht und schaffen zusätzliche Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung. Die Vielfalt ermöglicht den Wettbewerb und die Berücksichtigung regionaler Eigenarten. Das Prinzip der Subsidiarität muss auch im Verhältnis der Europäischen Union zu den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften zur Geltung gebracht werden. Wir wollen Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Aufgaben auf die Europäische Union übertragen, die nur gemeinsam effektiv wahrgenommen werden können.

 

             Bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Union, des Bundes und der Länder soll die Zuständigkeit soweit wie möglich bürgernah im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Die Fähigkeit von Gemeinden und Ländern zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss gesichert sein. Zugleich muss die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verbessert und ein ausgewogenes Kräfteverhältnis hergestellt werden. Die Finanzverfassung muss den Ländern und Kommunen Spielraum lassen, damit sie handlungsfähig bleiben und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Ländern hergestellt werden können. Wie der Bund und die Länder müssen auch die Kommunen sparsamer haushalten. Länderegoismen und Solidaritätsverweigerung zwischen Bund und Ländern sowie der Bundesländer untereinander widersprechen unserem Verständnis der bundesstaatlichen Ordnung Deutschlands.

 

3.         MIT MENSCHEN ANDERER NATIONALITÄT ZUSAMMENLEBEN

 

117.      Mit dem Prozess der europäischen Einigung und mit der internationalen Verflechtung Deutschlands werden mehr Deutsche in anderen Ländern und mehr Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leben. Wir setzen uns für das friedliche Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgern ein. Wir wollen den Zuzug von Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union begrenzen und regeln sowie die Integration der ausländischen Mitbürger fördern, die bei uns längerfristig leben. Integration heißt für uns, dass Menschen anderer Herkunft die Erfordernisse des Zusammenlebens, -wohnens und -arbeitens in unserer Gesellschaft erfüllen, und dass der Wunsch, die eigene Identität in Kultur, Sprache und Lebensform zu bewahren, als ein menschliches Grundanliegen geachtet wird. Alle müssen zu Integration und Toleranz bereit sein.

 

             Wir bekennen uns zum verfassungsmäßig garantierten Recht auf Asyl für politisch Verfolgte; der Missbrauch dieses Rechts muss aber verhindert werden. Wir wollen eine gemeinsame europäische Politik, die Fluchtursachen bekämpft und Asyl sowie Zuwanderung wirksam regelt. Die europäische Regelung einer begrenzten Zuwanderung muss sich an den Interessen, besonderen Situationen und der Integrationsfähigkeit der Mitgliedsstaaten orientieren. Die Freizügigkeit der EU-Bürger und die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Aussiedler müssen Vorrang haben.

 

             Wir wollen die Möglichkeit zur Einbürgerung ausländischer Mitbürger erleichtern, soweit sie sich zu den Wertgrundlagen unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung bekennen, den Willen und die Möglichkeiten zu einer dauerhaften Existenz in der Bundesrepublik Deutschland haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Mehrfach-Staatsangehörigkeiten müssen Ausnahme bleiben.

 

             Viele Menschen aus armen Ländern verlassen ihre Heimat, um für sich und ihre Kinder sorgen zu können, und hoffen auf eine neue Chance in den westlichen Industriestaaten. Deutschland und die Europäische Union können aber nicht allen Zuwanderungswilligen eine Heimat geben. Wir wollen vielmehr durch wirkungsvolle Hilfe zur Selbsthilfe und Kooperation im Rahmen unserer Möglichkeiten dazu beitragen, dass die Menschen in ihren Heimatländern ein menschenwürdiges Dasein führen können.

 

118.      Ausländische Mitbürger bereichern mit ihren Beiträgen unser Leben. Die Gemeinschaft mit Menschen aus anderen Kulturkreisen bringt aber auch Probleme und Ängste mit sich, die zu Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass führen können. Wir müssen die Ursachen der Gewalt zwischen Ausländern und Deutschen bekämpfen. Wir wenden uns entschieden gegen jede Form der Diskriminierung und Gewalt gegen Ausländer und stellen uns schützend vor alle Menschen, die bei uns leben. Das Hineintragen gewaltsamer Konflikte aus den Heimatländern in die Bundesrepublik kann jedoch nicht toleriert werden. Deutsche und Ausländer können voneinander lernen, wenn sie sich im gegenseitigen Respekt und mit Achtung vor dem jeweils Fremden begegnen. Dafür sind der persönliche Kontakt und Austausch notwendig. Wir wollen dazu beitragen, ein Klima wechselseitiger Partnerschaft und Toleranz zu schaffen, in dem sich das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern positiv entwickeln kann.

 

 


K A P I T E L  V

 

FÜR EINE FREIE UND FRIEDLICHE WELT

 

1.         DEUTSCHLANDS ROLLE IN DER WELT

 

119.      Die staatliche Einheit und die volle Souveränität haben für Deutschland eine gewachsene Verantwortung in Europa und der Welt mit sich gebracht. Wir wollen die Bundesrepublik Deutschland in die sich entwickelnde Europäische Union integrieren.

 

             Wir sind bereit, unsere Rechte und Pflichten in vollem Umfang wahrzunehmen. Angesichts der Globalität und Vernetzung vieler Aufgaben und Herausforderungen über Erdteile hinweg können wir nur noch in internationaler Zusammenarbeit Freiheit, Frieden, Entwicklung und Wohlstand sichern sowie die Schöpfung bewahren.

 

120.      Wir arbeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Aufbau einer stabilen internationalen Ordnung, die allen Menschen die Chance eines menschenwürdigen Lebens in Freiheit und Frieden ermöglicht. Unsere Ziele sind die weltweite Achtung der Menschen- und Bürgerrechte und grundlegender ethischer Normen, die Durchsetzung von Freiheit und Demokratie, die Verbesserung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungsmöglichkeiten, die Sicherung von Frieden und Recht sowie die Bewahrung der Schöpfung.

 

             Dabei müssen wir, ausgehend von unseren Grundwerten, die außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands benennen und sie in Abstimmung mit unseren Partnern und Nachbarn verfolgen:

 

             -        Wir haben ein besonderes Interesse an der politischen Einigung Europas. Wir verstehen es als Lehre und Auftrag der Geschichte, Deutschland in eine Gemeinschaft europäischer Staaten zu integrieren, die sich zu den Werten der freiheitlichen Demokratie bekennt und die an die Stelle des Gegeneinanders das Miteinander setzt. Wir brauchen eine gemeinsame Politik der Europäischen Union, um dauerhaft Frieden und Freiheit, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit zu sichern. Im Bewusstsein, dass die deutsch-französische Freundschaft eine wesentliche Grundlage der europäischen Einigung ist, wollen wir die Partnerschaft mit den europäischen Staaten ausbauen und festigen.

 

             -        Wir haben ein besonderes Interesse an der engen Zusammenarbeit zwischen den USA, Kanada und Europa. Wir sind durch gemeinsame demokratische Werte und Interessen miteinander verbunden. Zusammen kommt uns eine entscheidende Bedeutung für die internationale Entwicklung und die Sicherung von Frieden und Freiheit in der Welt zu. Die politischen und strategischen Aufgaben der NATO haben sich durch die Veränderungen in Europa erweitert. Es ist unser deutsches Interesse, die gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen zu unseren Partnern und Freunden, insbesondere zu den USA, zu sichern und weiter zu vertiefen.

 

             -        Wir haben ein besonderes Interesse an einer dauerhaften demokratischen und friedlichen Entwicklung der Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Aufgrund der Mittellage Deutschlands liegt es in unserem politischen, ökonomischen und sicherheitspolitischen Interesse, dass unsere östlichen Nachbarn zu vergleichbarer Stabilität finden wie das westliche Europa. Wir wollen dazu beitragen, ihren demokratischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufbau zu sichern. Anderenfalls sind schwerwiegende Rückwirkungen für Deutschland und ganz Europa möglich. Die Zusammenarbeit mit diesen Staaten ist deshalb ein Schwerpunkt unserer Außenpolitik.

 

             -        Wir haben ein besonderes Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung der armen Länder. Im Bewusstsein der Einen Welt wollen wir dazu beitragen, eine Partnerschaft zwischen den Staaten und Völkern der Erde zu schaffen und im Rahmen unserer Möglichkeiten bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Arm und Reich abzubauen, die Massenarmut zu vermindern und die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu sichern. Dies ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit und Solidarität, sondern dient auch unseren Interessen, weil so Konfliktpotentiale, Fluchtursachen und globale Umweltbelastungen verringert werden können.

 

2.         EUROPA - EINHEIT SCHAFFEN, VIELFALT BEWAHREN

 

Die europäische Idee verwirklichen

 

121.      Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes haben Freiheit und Demokratie in den Staaten des ehemaligen Ostblockes eine Chance bekommen. Der Aufbau einer europäischen Friedensordnung, der Ausgleich der nationalen Interessen, die Entwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Strukturen und sozialer Absicherungen sowie effektive Maßnahmen zur Bewahrung der Schöpfung sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Zukunft Europas in Freiheit und Frieden.

 

             Das Verständnis der geschichtlich gewachsenen kulturellen Besonderheiten der Völker und Staaten und die Besinnung auf die tragenden Gemeinsamkeiten Europas sind von besonderer Bedeutung. Europa ist durch Einheit in Vielfalt geprägt. Die gemeinsamen Traditionen sowie ideen- und geistesgeschichtlichen Fundamente unseres Kontinents verbinden seine Völker über nationale und regionale, politische und wirtschaftliche Unterschiede hinweg. Wir verstehen Europa als Kultur- und Wertegemeinschaft mit einem gemeinsamen geschichtlichen Erbe, einer gemeinsam erlebten Gegenwart und einer vereint zu gestaltenden Zukunft.

 

122.      Europäische Gemeinschaft und Europäische Union haben sich als Kern einer stabilen Friedens- und Freiheitsordnung hervorragend bewährt. Für Deutschland gibt es keine Alternative zur europäischen Integration. Die europäische Einigung ist die Grundlage dafür, dass die Nationen und Völker in Europa ihre Zukunft gemeinsam gestalten und nicht in kriegerischen Nationalismus zurückfallen. Die Europäische Gemeinschaft ist für viele Menschen im östlichen Teil des Kontinents zum Leitbild eines solchen friedlichen Miteinanders der Völker geworden. Sie muss ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den souveränen Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas gerecht werden. Die Gemeinschaft muss offen sein für neue europäische Mitglieder, welche die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllen. Dabei wird ein Beitritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt angestrebt. Wir wollen, dass der Weg in die Europäische Union diesen Ländern zugleich Zugang zu den westlichen Sicherheitsstrukturen, zur Westeuropäischen Union und zur NATO eröffnet. Auf dem Weg zur vollen Integration sind Assoziierungsverträge und der Europäische Wirtschaftsraum sinnvolle Zwischenschritte.

 

Die Europäische Union vollenden

 

123.      Unser Ziel ist die Vollendung der Europäischen Union. Wir Deutschen sind auf die Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses angewiesen. Wir wollen die Politische Union, um:

 

             -        Freiheit und Frieden in ganz Europa zu sichern,

             -        die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu fördern,

             -        die europäischen Interessen auf internationaler Ebene zu behaupten,

             -        die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zu verstärken,

             -        unseren Beitrag zur Durchsetzung der Menschenrechte und zur friedlichen Lösung von Konflikten in der Welt zu leisten.

 

124.      Wir wollen ein starkes Europa, das die Zukunft der Nationen sichert. Europa muss dort handeln können, wo die Nationalstaaten allein nicht mehr in der Lage sind, die existentiellen Probleme ihrer Völker zu lösen. Daher wollen wir die zur Bewältigung dieser wachsenden Aufgaben erforderlichen Befugnisse, Zuständigkeiten und politischen Souveränitätsrechte auf die Europäische Union übertragen. Die Europäische Union muss freiheitlich, demokratisch, föderal, subsidiär und bundesstaatlich gestaltet werden. Der Nationalstaat wird sich im Zuge dieser Entwicklung wandeln, aber nicht auflösen.

 

             Weil Europa die Zukunft der Nationen sichert, sichert es auch ihre Identität. Mit der Erfahrung gemeinschaftlichen Handelns wächst auch die europäische Identität. Sie ist in der Gemeinsamkeit der kulturellen Wurzeln der Völker und in der Schicksalhaftigkeit ihrer Interessen zugrunde gelegt. Heimatliche Verwurzelung, nationale Identität und europäische Gemeinsamkeit ergänzen und bedingen sich.

 

125.      Wir Christliche Demokraten arbeiten für ein geeintes Europa, das demokratisch, föderal und bürgernah organisiert ist:

 

             -        Wir wollen die Demokratie in der Europäischen Union stärken. Die Rechte des Europäischen Parlaments müssen weiterentwickelt werden und auf Dauer den Rechten entsprechen, die den Parlamenten der europäischen Demokratien zukommt, einschließlich des vollen Budget-Rechtes. Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union müssen gleichberechtigt an der Gesetzgebung im Sinne eines Zweikammersystems mitwirken. Das Parlament kontrolliert die Europäische Kommission als europäische Exekutive. Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Vorschlag des Rates; Rat und Parlament bestätigen die Kommissionsmitglieder.

 

             -        Wir wollen den Föderalismus in der Europäischen Union stärken. Als Element der Gewaltenteilung sichert er die Kontrolle von Macht und verhindert die Bildung eines europäischen Zentralismus. Zudem sichert der Föderalismus die kulturelle Vielfalt, die auch künftig das Leben Europas prägen soll. Nach dem Prinzip der Subsidiarität soll die politische Verantwortung zunächst von lokalen, dann von regionalen und nationalen sowie schließlich von gemeinschaftlichen Organen getragen werden. Die Europäische Union braucht eine Verfassung, die einen Grund- und Menschenrechtskatalog enthält, die Entscheidungsverfahren zwischen den Institutionen der Europäischen Union festlegt und die Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip regelt. Die Union muss eine Rechtsgemeinschaft mit eigener Gesetzgebung und Rechtsprechung sein.

 

             -        Wir wollen das Zusammenwachsen Europas für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar erfahrbar machen. Da Europa an den Grenzen zusammenwächst, muss die nachbarschaftliche Zusammenarbeit an den nationalen Grenzen der Union auf allen Gebieten der kommunalen und regionalen Zuständigkeit weiter ausgebaut werden.

 

126.      Wir treten dafür ein, dass die Europäische Union die notwendigen Zuständigkeiten für die Asyl-, Zuwanderungs- und Entwicklungshilfepolitik, für die Umwelt-, Energie- und Forschungspolitik, für den Bau der internationalen Verkehrswege sowie für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität wahrnimmt. Dabei muss die Union administrativ und finanziell in den Stand versetzt werden, diese Aufgaben erfolgreich und effizient zu erfüllen.

 

             Wir wollen eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Die Westeuropäische Union (WEU) muss als verteidigungspolitische Komponente der Europäischen Union ausgebaut und vollständig integriert werden.

 

             Die Europäische Union muss über Möglichkeiten des eigenen militärischen Handelns verfügen können. Wir setzen uns daher für eine Integration nationaler Einheiten in europäische Sicherheitsstrukturen ein.

 

             Ziel der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik ist die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Eine unabhängige, der Geldwertstabilität verpflichtete Europäische Zentralbank trägt dazu bei, die Stabilität einer künftigen europäischen Währung zu sichern. Staaten, die der Währungsunion beitreten wollen, müssen die Anforderungen einer stabilitätswahrenden Wirtschafts- und Finanzpolitik erfüllen. Eine gemeinsame Währung stärkt die wirtschaftliche Kraft der Mitgliedsländer. Mit ihr werden wir weltwirtschaftlichen Turbulenzen besser widerstehen und den Wirtschaftsstandort Europa stärken können.

 

             Mit der Vollendung der Europäischen Union wird nicht nur die Wirtschafts- und Währungsunion, sondern auch die Europäische Sozialunion verwirklicht. In allen wichtigen Bereichen der Sozialpolitik müssen europaweit einheitliche Mindeststandards verankert werden, die Sozialdumping verhindern und keinen Mitgliedsstaat überfordern. Sie erlauben jedem Mitgliedsstaat, sein soziales Leistungsniveau beizubehalten und entsprechend seiner Wirtschaftskraft fortzuentwickeln.

 

127.      Parteien, Kirchen, Verbände, Gewerkschaften und andere gesellschaftliche Gruppen haben eine besondere Verantwortung für die Förderung des europäischen Einigungsprozesses sowie für die politische und gesellschaftliche Gestaltung des gemeinsamen Europa. Den europäischen Parteien und ihren nationalen und regionalen Mitgliedsparteien fällt eine entscheidende Rolle bei der politischen Willensbildung in Europa und der Ausgestaltung des Gemeinwohls zu. Wir Christliche Demokraten erfüllen diesen Auftrag als Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP) und wollen die Zusammenarbeit mit weiteren gleichgesonnenen Parteien in Europa ausbauen. Wir fördern Initiativen, die in und außerhalb der Partei für die Einigung Europas eintreten und durch ihr Engagement zur Zusammenarbeit der Völker Europas beitragen.

 

3.         UNSERE VERANTWORTUNG FÜR DIE EINE WELT

 

Zu Frieden und Sicherheit beitragen

 

128.      Oberstes Ziel unserer Friedens- und Sicherheitspolitik ist es, Freiheit und Frieden als Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben zu sichern und zu fördern. Internationaler Dialog, Konfliktverhütung und Krisenmanagement, Ausbau der internationalen Rüstungskontrolle und weltweite Verminderung der Rüstungspotentiale sind zentrale Elemente unserer Politik.

 

             Sicherheit bedeutet für uns mehr als militärische Sicherung. Unser Verständnis von Sicherheitspolitik richtet sich auf alle politischen, wirtschaftlichen, ökologischen, militärischen und kulturellen Anstrengungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker zum Ziel haben. Hierzu gehören der völkerrechtliche Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, die Beilegung religiöser und ethnischer Konflikte, die Verhinderung ökologischer Zerstörungen und die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität.

 

             Die wirtschaftliche Entwicklung und die Überwindung sozialer Spannungen sind wichtige Voraussetzungen zur Lösung von Nationalitätenkonflikten. Eine wesentliche Bedingung für den Frieden ist die allseitige Bereitschaft zum Gewaltverzicht und zur unbedingten Achtung der Menschen- und Bürgerrechte ebenso wie der Schutz von ethnischen und religiösen Minderheiten. Wir treten für das Selbstbestimmungsrecht der Völker und im Rahmen dessen für ein internationales Volksgruppen- und Minderheitenrecht, das Recht auf die Heimat, eigene Sprache und Kultur ein. Völkervertreibungen jeder Art müssen international geächtet und verletzte Rechte anerkannt werden.

 

129.      Wir Deutschen sind bereit und in der Lage, unserer gewachsenen außenpolitischen Verantwortung gerecht zu werden. Deutschland muss wie alle anderen Partner an der europäischen Verteidigung und den gemeinsamen Aufgaben im Rahmen des NATO-Bündnisses teilnehmen und die Rechte und Pflichten, die es mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen übernommen hat, in vollem Umfang wahrnehmen können. Wir wollen, dass sich Deutschland im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen an Aktionen der UNO, NATO, WEU und KSZE zur Wahrung und Wiederherstellung des Friedens beteiligen kann.

 

130.      Wir sind uns des hohen Beitrages bewusst, den unsere Bundeswehr zum Erhalt des Friedens und der Freiheit leistet. Die Bundeswehr trägt entscheidend dazu bei, die politische Handlungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands zu erhalten. Ihr Verfassungsauftrag spiegelt die Wertgrundlage deutscher Sicherheitspolitik wider. Die Bundeswehr schützt Deutschland und seine Staatsbürger vor politischer Erpressung und äußerer Gefahr; sie fördert die militärische Stabilität und die Integration Europas. Die Bundeswehr verteidigt Deutschland und seine Verbündeten, sie dient dem Frieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen; sie hilft bei Katastrophen und unterstützt humanitäre Aktionen. Die Bundeswehr muss mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Wir treten für die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht ein. Dies setzt Wehrgerechtigkeit voraus. Es ist Bürgerpflicht, für Freiheit und Sicherheit einzutreten. Als Bürger in Uniform verdienen die Soldaten der Bundeswehr unsere volle Unterstützung.

 

131.      Wir wollen, dass die Europäische Union künftig eine größere Verantwortung im Rahmen der europäischen Friedenssicherung übernimmt. Bei der Wahrung von Sicherheit und Frieden in und für Europa bleiben wir auch in Zukunft auf die Partnerschaft mit unseren nordamerikanischen Verbündeten und deren militärische Präsenz in Europa angewiesen. Wir wollen mit unseren Freunden und Partnern ein Netz europäischer Sicherheit knüpfen, in dem sich NATO, WEU und KSZE ergänzen.

 

132.      Die Verteidigung der Mitgliedsstaaten der NATO bleibt auch in Zukunft der primäre politische und militärische Zweck des Bündnisses. Dazu gehört die Beibehaltung der nuklearen Schutzgarantien für die Mitgliedsstaaten. Deutschland bleibt als nicht-nuklearer Staat auch weiterhin auf den Schutz durch die westlichen Nuklearstaaten, vor allem die USA, angewiesen. Der Schutz vor nuklearer Erpressung ist durch die weltweite Verbreitung von Technologien, die auch anderen Staaten die Verfügungsgewalt über Massenvernichtungsmittel ermöglicht, für Deutschland und Europa von großer Bedeutung.

 

             Die NATO ist zum Partner der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und der Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas geworden. Wir wollen, dass auch durch eine aktive Partnerschaft für den Frieden den mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten eine Zusammenarbeit mit der NATO einschließlich der langfristigen Perspektive einer Mitgliedschaft im Einzelfall möglich und die Kooperation mit Russland zu einer strategischen Partnerschaft vertieft wird. Die NATO muss durch kollektives Krisenmanagement - auch mit ihren Partnern - dazu beitragen, Krisen und Konflikte zu verhüten und zu lösen, die eine Gefahr für die europäische Sicherheit und Stabilität werden können.

 

             Wir wollen den europäischen Pfeiler des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses stärken, indem wir die WEU ausbauen. Sie wird in enger Verknüpfung mit den Institutionen des Nordatlantischen Bündnisses die Atlantische Allianz stärken und fortentwickeln. Wir brauchen europäische Streitkräfte mit der nötigen Handlungsfähigkeit, auch um im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung und Konfliktregelung beitragen zu können.

 

             Unsere Partnerschaft mit den USA liegt auch angesichts der stark gestiegenen Bedeutung der internationalen Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik in deutschem Interesse. Die Fortentwicklung der Institutionen Weltbank, Internationaler Währungsfonds und GATT erfordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den USA.

 

133.      Das geeinte Deutschland muss in den Vereinten Nationen mehr Verantwortung übernehmen. Wir wollen, dass die UNO zukünftig wirksamer zur Konfliktvermeidung und -verhütung beitragen kann und dass ihre Eingreifmöglichkeiten zur Sicherung und Wiederherstellung des Friedens verbessert werden. Deshalb müssen wir die Vereinten Nationen stärken und ihre Handlungsfähigkeit ausbauen. Insbesondere müssen die völkerrechtlichen Voraussetzungen für das Eingreifen der UNO bei schweren Verletzungen der individuellen und kollektiven Menschenrechte und bei schweren Umweltverbrechen weiter entwickelt werden. Dazu gehört auch eine internationale, mit Sanktionen ausgestattete Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und gewaltsame Veränderungen international anerkannter Grenzen.

 

             Zugleich muss die institutionelle Stärkung zu einer größeren Wirksamkeit der UNO und ihrer Unterorganisationen bei der Katastrophenbekämpfung, der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und bei der Lösung von Flüchtlingsproblemen genutzt werden. Als Regionalorganisation der UNO hat die KSZE wichtige ergänzende Funktionen in Europa.

 

134.      Zentraler Bestandteil von Friedens- und Sicherheitspolitik ist die weltweite Abrüstung, Rüstungskontrolle und wirksame europäisch koordinierte Einschränkung der Rüstungsexporte. Waffenlieferungen müssen der Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens dienen. Die Verbreitung moderner Massenvernichtungswaffen zu verhindern ist die wichtigste Aufgabe internationaler Rüstungskontrolle. Die Ächtung der biologischen und chemischen Waffen muss durchgesetzt werden. Wir treten für die unbefristete Verlängerung und weltweite Durchsetzung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages ein. Dieser muss auch eine Verpflichtung zur Erfassung des weltweit verfügbaren waffenfähigen Nuklearmaterials beinhalten.

 

Entwicklungspartnerschaft - Hilfe zur Selbsthilfe leisten

 

135.      Entwicklungszusammenarbeit heißt für uns Entwicklungspartnerschaft. Wir respektieren unterschiedliche religiöse und kulturelle Wertvorstellungen sowie politische und soziale Traditionen. Erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit setzt aber Eigenanstrengungen der betreffenden Länder für die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtssicherheit, Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen, eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung und eine Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns voraus; ebenso fordern wir Abrüstung, soziale Reformen und Umweltschutzmaßnahmen. Wo solche Eigenanstrengungen nicht erbracht werden, kann Hilfe von außen keine dauerhaften Veränderungen bewirken, sondern bestenfalls akute Notlagen mildern. Wir treten ein für Hilfe zur Selbsthilfe, die dazu beiträgt, die eigenen Kräfte der Bevölkerung zu mobilisieren, dauerhafte selbsttragende Strukturen zu bilden und ausreichende Freiräume für privates Handeln und Selbsthilfeorganisationen zu schaffen.

 

136.      Wir sehen in einer freiheitlichen und sozial verpflichteten marktwirtschaftlichen Ordnung, die die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, den besten Weg, die Entwicklung in den armen Ländern zu fördern. Wir betrachten die Entwicklungspartnerschaft zugleich als Teil der globalen Umweltpartnerschaft und damit auch als eine Aufgabe der Umweltaußenpolitik. Die reichen Industriestaaten müssen bereit sein, ihr Verhalten dort zu ändern, wo es zu Ungerechtigkeiten in der Welt beiträgt. Wir werden unseren Beitrag zur Lösung der internationalen Schuldenkrise leisten und Schuldenerlass mit Umweltschutz verbinden.

 

             Ein Welthandelssystem mit freiem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr bringt Vorteile für alle. Wir setzen uns deshalb für den Abbau des Protektionismus und die Öffnung der Märkte ein. Die Entwicklungsländer werden aber im internationalen Wettbewerb nur dann eine Chance haben, wenn wir ihre wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Innovationsfähigkeit fördern. Ohne die Öffnung der Märkte und ohne die Chance, zu marktgerechten Preisen Produkte abzusetzen, muss Entwicklungspartnerschaft erfolglos bleiben. Für viele Entwicklungsländer ist die Stärkung ihrer Binnenmärkte eine vordringliche Aufgabe, damit die Bevölkerung langfristig ihr Auskommen durch produktive Arbeit selbst erwirtschaften kann.

 

137.      Wir wollen eine kontinuierliche Entwicklungshilfe, die ihre finanzielle, technische und personelle Hilfe vorrangig auf die ärmsten Länder und Bevölkerungsschichten konzentriert. Eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit muss gezielt dazu beitragen, dass Frauen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der wirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklung ihrer Länder teilnehmen und aus ihr Nutzen ziehen können. Das Bevölkerungswachstum wird nur durch bessere Bildung und Ausbildung, höheren Lebensstandard und verantwortliche Familienplanung reduziert werden können.

 

             Ein wesentliches Anliegen jeder Entwicklungszusammenarbeit müssen auch die Interessen der Kinder sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder nicht mehr Kinderarbeit leisten müssen, und wenden uns dagegen, dass Jugendliche unter 18 Jahren zum Kriegsdienst herangezogen werden.

 

138.      Entwicklungszusammenarbeit ist aus Verantwortung für die Eine Welt, in der wir alle leben, Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Nicht-Regierungsorganisationen,  wie die der Kirchen und die politischen Stiftungen, haben in den vergangenen Jahrzehnten in hervorragender Weise bewiesen, dass sie in der Lage sind, der Bevölkerung in den Entwicklungsländern unmittelbar zu helfen. Ihr Engagement ist eine unverzichtbare Ergänzung staatlicher Maßnahmen und besonders unterstützenswert. Dem Staat kommt die subsidiäre Aufgabe zu, private Initiativen zu fördern. Auch das private Engagement von Einzelpersonen verdient Unterstützung. Die hohe Zahl freiwilliger Spenden zeigt die Bereitschaft der Menschen zum Teilen.

 

Kulturaustausch und deutsche Minderheiten im Ausland unterstützen

 

139.      Wir wollen den internationalen Kulturaustausch fördern, der für das umfassende Wissen um die Lebensumstände, Wünsche und Interessen, Mentalitäten und Sitten anderer Menschen und Völker notwendig ist. Auswärtige Kulturpolitik ist ein notwendiger Beitrag zum friedlichen und solidarischen Zusammenleben der Völker und integraler Bestandteil unserer Außen-, Entwicklungs- und Europapolitik. Eine der Aufgaben muss es sein, deutsche Sprachkenntnisse und Kultur sowie ein Bild von Deutschland im Ausland zu vermitteln. Ebenso können wir durch das Erlernen fremder Sprachen, Auslandsaufenthalte und Patenschaften andere Kulturen verstehen lernen.

 

140.      Die Heimatvertriebenen und deutsche Volksgruppen im Ausland erfüllen eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Nationen. Insbesondere die Deutschen, die in ihrer Heimat im Osten geblieben sind, können bei der Zusammenarbeit mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn helfen, so wie die Heimatvertriebenen für den Wiederaufbau in Deutschland und die Versöhnung zwischen den Völkern einen unverzichtbaren Beitrag geleistet haben. Die Deutschen, die einst dort gelebt haben, haben besondere Bedeutung in der Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu diesen Völkern. Wir haben gegenüber den deutschen Volksgruppen im Ausland aufgrund der deutschen Geschichte eine besondere Verantwortung. Durch Verträge mit den betreffenden Staaten und durch vielfältige direkte Hilfe tragen wir dazu bei, die Lebensbedingungen der deutschen Minderheiten, ihre Volksgruppenrechte und kulturelle Eigenständigkeit zu verbessern. Unsere Politik kann dazu beitragen, ihnen ein Bleiben zu ermöglichen, sofern sie dies wünschen. Wir fördern die Pflege ihrer Sprache, Lebensformen und kulturellen Traditionen und setzen uns für den Erhalt der in Jahrhunderten gewachsenen deutschen Kultur in diesen Regionen ein.

 

 


K A P I T E L  VI

 

FÜR DIE BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG

 

1.         UNSERE VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG ANNEHMEN

 

141.      Die Bewahrung der Schöpfung ist zur vorrangigen Aufgabe der Menschheit geworden. Ohne den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine tragfähige menschliche Entwicklung nicht möglich. Unsere Verantwortung für die Schöpfung erstreckt sich auch auf die Mitwelt Natur im ganzen Reichtum ihrer Erscheinungen. Wir Christliche Demokraten wenden uns gegen die These, der Mensch sei einer ethischen Steuerung des von ihm in Gang gesetzten technischen Fortschritts nicht fähig. Zwischen seiner moralischen und technischen Vernunft klafft kein unüberbrückbarer Abgrund. Der Mensch hat die Kompetenz und die Pflicht, moralisch verantwortbar mit dem umzugehen, wozu er technisch in der Lage ist. Dies zu leisten gehört zur Größe seiner Bestimmung als Geschöpf Gottes. Diese Erkenntnis gibt uns die Kraft und Motivation, technische Fortschritte zu erzielen, die auch sozialen und umweltpolitischen Anforderungen immer besser genügen.

 

142.      Technisches Können entspringt der schöpferischen Gabe des Menschen. Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es sowohl eines Höchstmaßes an technischen Sicherheitsstandards als auch der moralischen Integrität der Menschen, die Technik anwenden und kontrollieren. Zudem verlangt der Umgang mit Technik eine Absicherung durch ein wirksames Umweltrecht, das wir weiterentwickeln wollen. Wir Christliche Demokraten verdrängen nicht die Risiken, denen menschliches Leben ausgesetzt ist. Wir sind bereit, unsere Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand moralischer Verantwortbarkeit und neuer Erkenntnisse zu stellen. Wir fordern alle Verantwortlichen in Wissenschaft und Technik sowie in Politik und Wirtschaft auf, sich dieser Prüfung zu stellen.

 

143.      Die gesamte Menschheit steht vor einer einzigartigen Herausforderung: Wir müssen erkennen, dass wir durch die Art unseres wirtschaftlichen Handelns, unseren Lebensstil sowie das weltweite Bevölkerungswachstum die Lebensbedingungen im Ökosystem Erde so verändert haben und weiter verändern, dass menschliches Leben und Überleben gefährdet sind. Die immer länger werdenden roten Listen von bedrohten oder bereits ausgestorbenen Tieren und Pflanzen, die Veränderung des Klimas auf unserer Erde sowie die Vernichtung großer Teile der Wälder sind unübersehbare Zeichen unseres Fehlverhaltens. Sie machen ebenso wie ständig wachsende Müllberge, die Altlasten in unseren Böden, der ansteigende Verbrauch von Boden und Landschaft sowie die Verschmutzung von Luft und Wasser deutlich, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten zu Lasten von Natur und Umwelt gelebt und unseren Wohlstand mit hohen ökologischen Hypotheken erkauft haben.

 

             Wir brauchen einen weltweiten Entspannungsprozess zwischen Mensch und Natur. Wirksamer Umweltschutz beginnt im eigenen Land. Er kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn es darüber hinaus gelingt, möglichst alle Staaten der Erde für die Bewahrung der Schöpfung zu gewinnen.

 

144.      Wir Christliche Demokraten wollen unseren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung leisten. Im Mittelpunkt steht für uns dabei ein Verständnis von Schöpfung, das Mensch, Natur und Umwelt als Einheit begreift. Der Mensch ist eingewoben in das Netzwerk der Natur; sein Handeln muss dem Rechnung tragen. Dafür ist es notwendig, unsere Prinzipien um ein neues zu ergänzen: das Prinzip der Gesamtvernetzung  - die Rückbindung all unseren Handelns und Wirkens in das tragende Netzwerk der Natur. Bewahren heißt für uns Gestalten, damit die Zusammenhänge und Wechselseitigkeiten im Netzwerk von Mensch, Natur und Umwelt erhalten werden.

 

2.         WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND TECHNIK IN VERANTWORTUNG FÜR DIE SCHÖPFUNG FÖRDERN

 

145.      Mit den ständig wachsenden Einsichten in die Konstruktionsmuster der Natur, die uns Wissenschaft und Forschung vermitteln, steigt auch unsere Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt. Die Folgen der technischen Umsetzung dieser Erkenntnisse sind heute weitreichender und weniger umkehrbar als in der Vergangenheit. Die Fortschritte vor allem in der Bio- und Gentechnologie, aber auch in der Medizin eröffnen uns neue Erkenntnisse über die Zusammenhänge und Wirkungsweisen der Natur. Sie erlauben uns, Krankheiten zu erkennen und zu heilen, die früher hingenommen werden mussten. Sie geben uns die Chance zu erheblicher Steigerung der Nahrungserzeugung, damit Armut und Hunger in der Welt überwunden werden können. Wir müssen lernen, Kosten und Nutzen abzuschätzen, und bereit sein, auf Anwendungsmöglichkeiten zu verzichten, wenn die Risiken und Gefahren ethisch nicht vertreten werden können.

 

146.      Freiheit und Freiraum für Wissenschaft, Forschung und Technik zu gewährleisten gehört zum Grundverständnis unserer Politik. Wir wollen der Wissenschaft und Forschung die nötigen Freiräume durch Abbau von Bürokratie und eine ausreichende Finanzierung schaffen und sie zu Leistung, Kreativität und Wettbewerb ermutigen. Der Erfolg von Forschung ist dabei nicht allein eine Frage der Finanzausstattung, er hängt auch wesentlich vom Einfallsreichtum, Unternehmungsgeist und der Beharrlichkeit des einzelnen Wissenschaftlers sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz der Forschung ab. Forschung und ihre technische Umsetzung erfordern hochqualifizierte und zugleich verantwortungsvolle Persönlichkeiten.

 

147.      Wissenschaft lebt aus der Freiheit. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung findet ihre Grenzen dort, wo die Würde des Menschen berührt oder die Schöpfung insgesamt gefährdet ist. Menschliches Leben - ob geboren oder ungeboren - ist unverfügbar und schutzwürdig. Wir treten für den Schutz des menschlichen Erbgutes vor Manipulationen ein. Die Unverfügbarkeit des eigenen Genoms und der Schutz seiner Daten ist unveräußerliches Recht jedes einzelnen. Grenzen ergeben sich aus dem Prinzip der Gesamtvernetzung aber auch dort, wo Forschungsverfahren oder die Anwendung von Forschungsergebnissen mit Folgen verknüpft sind, die sich der Kontrolle des Menschen entziehen und damit zu einer Gefährdung seiner natürlichen Lebensgrundlagen führen können.

 

148.      Verantwortung bedeutet für uns auch, für die Zukunft vorzusorgen. Dies verpflichtet uns, Wissenschaft, Forschung und Technik weiter voranzutreiben, um neue Lösungen für die Bewältigung der großen Menschheitsaufgaben zu finden. Hierbei gilt es, jede Form von ungerechtfertigter Reglementierung auszuschließen. Nur so ist eine umfassende und zugleich präzise Erkenntnis jener grundlegenden Bedingungen erreichbar, die einen ethisch verantwortlichen Umgang mit der Natur sicherstellen. Wir wollen das umfassende Gespräch mit den Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften, mit Technikern und Ingenieuren, aber auch mit den Kirchen fördern, um uns der Grenzen menschlichen Handelns immer wieder neu bewusst zu werden. Wir brauchen verstärkt eine ethische, ökologische und soziale Technikfolgenabschätzung in Kommissionen und Gremien sowie in Einrichtungen der öffentlichen Hand.

 

149.      Eine neue Art von Wachstum wird erkennbar, das nicht zunehmend Rohstoffe, Energie und Umwelt verbraucht, sondern endliche Ressourcen schont und regenerative Ressourcen nutzt. Es ist gegründet auf menschliche Intelligenz, auf Wissenschaft, Forschung und Technik: die neuen Mikrotechnologien, die Informationstechnik, die Bio- und Gentechnologie sowie die neuen Materialwissenschaften. Angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind die ökologische Forschung und Umwelttechnik, Energie -,Gesundheits- und Verkehrsforschung von besonderer Bedeutung.

 

3.         FÜR DIE BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG SORGEN

 

Umweltpolitik in Deutschland fortsetzen

 

150.      Umweltpolitik ist Überlebenspolitik und muss verstetigt betrieben werden, unabhängig von Konjunkturschwankungen und Meinungsmoden. Wir Christliche Demokraten erkennen unsere Verantwortung für unseren Planeten an und verpflichten uns zum ökologischen Generationenvertrag. Eine wirkungsvolle Umweltpolitik braucht überzeugende Strategien. Nur dann kann sie langfristig wirksame Anreize zur Entwicklung und zum Einsatz umweltverträglicher Techniken geben sowie Grundlage für Verhaltensänderungen des einzelnen wie in der Gesellschaft sein. Dem Prinzip der Vernetzung entspricht es, Umweltpolitik als Querschnittsaufgabe in den verschiedensten politischen Bereichen zu gestalten.

 

151.      Die sozialistische Misswirtschaft, die sich auf eine rücksichtslose Ausbeutung von Mensch und Natur stützte, hat zu schweren ökologischen Zerstörungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt. Durch die Wiedervereinigung haben wir die Chance, diese ökologischen Schäden zu beheben, indem wir modernste Sanierungstechniken zum Einsatz bringen und zugleich funktionsfähige marktwirtschaftliche Strukturen aufbauen. Da die Verursacher der Schäden oft nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können, ist die Sanierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nach dem Gemeinlastprinzip von der Gemeinschaft zu finanzieren ist. Die Sorge für eine lebenswerte Heimat und der Aufbau einer modernen Wirtschaft in den neuen Bundesländern sind nur möglich, wenn wir der Sanierung der schweren ökologischen Schäden Priorität einräumen.

 

152.      Mit der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft wollen wir den Umweltschutz in Deutschland zum selbstverständlichen Handlungsprinzip für alle machen. Wir wollen, dass die Kosten unterlassener Umweltvorsorge und der Inanspruchnahme von Umwelt konsequent vom Verursacher getragen werden müssen. Diese klare Bindung an das Verursacherprinzip wird nur dann gewährleistet, wenn sich diese Kosten in ökologisch ehrlichen Preisen niederschlagen. Die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips stärkt die Umweltvorsorge. Umweltschutz wird um so teurer, je später er einsetzt.

 

153.      Das Umweltordnungsrecht ist für die Rahmenbedingungen der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft weiterhin unverzichtbar. Die Statik des Ordnungsrechtes wollen wir aber durch weitere marktwirtschaftliche Instrumente ergänzen, um das Eigeninteresse an Innovation und Verhaltensänderung zu stärken:

 

-           Wir wollen verstärkt steuerliche Anreize wie eine abgasbezogene Kfz-Steuer, Abschreibungsvergünstigungen für umweltentlastende Investitionen sowie Abgaben zur Vermeidung von Abfällen, Treibhausgasen und Schadstoffen einsetzen.

 

-           Wir wollen vermehrt Möglichkeiten zur Kompensation schaffen. Dabei werden den Unternehmen und Betrieben Umweltziele und Umweltentlastungen vorgeschrieben, ohne festzulegen, wie und wo diese Vorgaben im einzelnen erfüllt werden.

 

-           Wir wollen das Umwelthaftungsrecht wirkungsvoll ausgestalten, um damit zugleich einen Anreiz für mehr Umweltvorsorge zu schaffen.

 

-           Wir wollen die Aufklärung und Information über umweltfreundliches Verhalten, umweltverträgliche Produkte und Verfahren verbessern und die national und international anerkannten Umweltzeichen weiterentwickeln. Umweltbildung und -beratung sind für eine erfolgreiche Umweltpolitik unverzichtbar.

 

154.      Das Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger ist ebenso gewachsen wie ihre Bereitschaft, sich persönlich für ein umwelt- und gesundheitsbewusstes Leben zu entscheiden. Ihr Einsatz in Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und Vereinen stellt eine wichtige Bereicherung für die Gestaltung von Umweltpolitik dar. Ihre positiven Beiträge können jedoch nicht die notwendigen politischen Entscheidungen in den parlamentarischen Gremien ersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Möglichkeiten zur Aufklärung und Mitgestaltung geschaffen werden, damit die Bewahrung der Schöpfung fester Bestandteil des gesellschaftlichen Bewusstseins wird. Wir müssen zunehmend in Kreisläufen denken und bei unseren Entscheidungen die Folgekosten einbeziehen. Dies entspricht der Erkenntnis und dem Wissen um unsere Vernetzung mit dem Ganzen der Natur.

 

155.      Unsere Natur- und Kulturlandschaften sind geprägt durch die Vielfalt der Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen. Sie gilt es zu schützen und zu bewahren. Unsere Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier ist eine ethische Grundnorm, die es allgemein bewusst zu machen gilt. Besondere Leistungen der Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft müssen honoriert werden. Dies muss auch im Naturschutzrecht verankert werden. Im Bereich der Landschaftspflege entstehen neue Berufsmöglichkeiten, insbesondere auch für Landwirte, die wir fördern wollen. Wir setzen uns für einen sorgsamen Umgang mit Boden, Fläche und Natur in der Siedlungs- und Landschaftsplanung ein.

 

             Wir wollen eine Verkehrsstruktur fördern, die die ökologisch optimale Vernetzung aller Verkehrsträger sicherstellt. Durch intelligente Steuerungskonzepte muss es uns gelingen, unnötigen Verkehr zu vermeiden und erzwungene Mobilität abzubauen. Schienen- und Wasserwege sind auszubauen, weil sie weniger umweltbelastend sind. Die Preise unserer Mobilität müssen die Kosten der Umweltbelastung und Naturnutzung widerspiegeln.

 

156.      Wir streben ein integriertes Abfallwirtschaftskonzept an, in dem die Vermeidung von Müll Priorität vor der Wiederverwendung und Verwertung sowie der Müllverbrennung einnimmt und in dem an die Entsorgung hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Produktion, Verteilung, Nutzung und Entsorgung müssen soweit wie möglich in geschlossenen Kreisläufen erfolgen. Wir brauchen abfallarme Produktionsverfahren und Produkte. Wir treten dafür ein, dass sich in den Preisen für Produkte und Verpackungen auch die Kosten für Wiederverwertung und Entsorgung niederschlagen.

 

157.      Die Gefahren einer weltweiten Veränderung des Klimas verpflichten uns zu einer beispielgebenden Strategie bei der Bekämpfung der Treibhausgase. Wir werden neben dem Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen vor allem die Emissionen von Kohlendioxyd und Methan vermindern. Wir müssen mit modernen Techniken die fossilen Energieträger in allen Verwendungsbereichen mit wesentlich höheren Wirkungsgraden nutzen und alle Anstrengungen zur Umsetzung energiesparender Techniken vorantreiben. Darüber hinaus wollen wir die Entwicklung und Nutzung regenerativer Energien mit gleichem Nachdruck betreiben, wie wir in der Vergangenheit die Kernenergie entwickelt haben. Die entscheidenden Anreize zur Erhöhung der Wirkungsgrade sowie zur Einsparung von Energie werden über die Ausgestaltung der Preise erfolgen, die schrittweise auch die ökologischen Kosten umfassen müssen.

 

158.      Umweltbelastungen und Umweltschäden fallen grenz- und regionenüberschreitend an; das erfordert eine enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Ost und West. Zugleich treten wir dafür ein, die EU-weite Zusammenarbeit im Bereich der Umweltpolitik zu verstärken. Normen, Richtlinien und Förderprogramme sollen im gesamten EU-Raum gleichermaßen gelten.

 

Globale Umweltpartnerschaft schaffen

 

159.      Die globale Umweltbelastung hat in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zugenommen. Die Verschmutzung von Luft und Gewässern, die Ausdünnung der Ozonschicht, die Zerstörung der Wälder, Bodenerosion und Wüstenausbreitung sowie der steigende Energieverbrauch stellen eine Gefahr für unseren Planeten Erde dar. Die in den Industriestaaten vorgelebte ressourcenaufwendige Wirtschafts- und Konsumweise kann nicht Maßstab für eine nachhaltige Entwicklung sein. Wir können die Zukunft der Menschheit nur dann sichern, wenn wir in den Industrieländern unsere Lebensweise ändern und damit zum Vorbild für andere Staaten werden. Zunehmend ist sichtbar geworden, dass alle Menschen bei der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in einer weltweiten Risikogemeinschaft leben.

 

160.      Wir Christliche Demokraten sehen die Notwendigkeit des Umdenkens und setzen uns für eine Weiterentwicklung unserer Industriegesellschaft ein, die den ökologischen Erfordernissen Rechnung trägt:

 

             Wir treten für das neue Verständnis von Wachstum ein, indem wir mit der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft über den Weg zu ökologisch ehrlichen Preisen die Kosten für die Inanspruchnahme von Umwelt und unterlassener Umweltvorsorge einbeziehen.

 

             Wir treten für das neue Verständnis von Wohlstand ein. Er muss künftig auch den Erfordernissen der Natur Rechnung tragen. Nur so können wir den heutigen und nachfolgenden Generationen ein menschenwürdiges Dasein sichern. Wohlstand ist für uns ohne eine gesunde und lebenswerte Umwelt nicht denkbar.

 

             Wir treten für ein neues Verständnis von Fortschritt ein. Als Fortschritt kann nur das bezeichnet werden, was von den Bedingungen der Natur mitgetragen wird. Wirtschaftliches Handeln, das die natürlichen Ressourcen unverhältnismäßig verbraucht und unser Ökosystem gefährdet, kann nicht als Fortschritt bezeichnet werden.

 

161.      Der weltweiten Zunahme der Umweltbelastung und dem gedankenlosen Umgang mit der Schöpfung stellen wir unser Konzept einer globalen Umweltpartnerschaft entgegen. Globale Umweltpartnerschaft bedeutet für uns nicht, dass wir die Entwicklungsländer aus ihrer eigenen Verantwortung entlassen, sondern dass arme und reiche Staaten der Erde einen gemeinsamen Weg zur Bewahrung der Schöpfung gehen. Mit unserer Umweltaußenpolitik wollen wir ein weltumspannendes Handlungsprogramm entwickeln, bei dem den reichen Ländern eine besondere Verantwortung zukommt. Sie müssen diese auch durch die Fortentwicklung der Ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft wahrnehmen. Wir müssen den inneren Zusammenhang von Armut, Bevölkerungswachstum und fortschreitender Umweltzerstörung aufbrechen. Globale Umweltvorsorge und die Überwindung von Entwicklungsproblemen gehören untrennbar zusammen.

 

             Deshalb müssen wir den Entwicklungsländern beim Aufbau marktwirtschaftlicher, sozial und ökologisch verantwortbarer Wirtschaftsstrukturen helfen. Durch die Öffnung unserer Märkte für ihre Produkte und eine veränderte Exportpolitik erhalten sie eine Chance zur Entwicklung ihrer Volkswirtschaften. Wir müssen ihnen die notwendigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellen. Um unsere eigenen ökologischen Schulden in den Entwicklungsländern zu tilgen, müssen wir den Weg der Entschuldung dieser Länder konsequent fortsetzen. Der Schuldenerlass der Entwicklungsländer darf aber nicht zur Honorierung einer unverantwortlichen Politik führen. Die unterschiedlichen Ursachen, Strukturen und Größenordnungen der Verschuldung erfordern flexible Einzellösungen für die jeweiligen Länder.

 

162.      Eine ökologisch tragfähige wirtschaftliche Entwicklung kann nur in internationaler Partnerschaft verwirklicht werden. Unsere Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern hat gleichermaßen die Armutsbekämpfung, die Bildungsförderung sowie die umweltschonende Wirtschaftsentwicklung zum Ziel. Wir müssen in den Entwicklungsländern eigenverantwortliches Handeln ermöglichen und fördern.

 

             Anders leben, damit wir alle überleben - diesem Ziel dient unsere Politik der Bewahrung der Schöpfung.

 

 

POLITIK DER GLAUBWÜRDIGKEIT

 

Das Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands beschreibt die Grundsätze und Ziele christlich-demokratischer Politik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Wir Christliche Demokraten verpflichten uns darauf als Maßstab und Orientierung unserer Politik.

 

Unser Programm wird in den kommenden Jahren durch die Mitglieder und Funktionsträger der CDU auf allen politischen Ebenen umzusetzen sein. Dies schließt nicht aus, dass neue Entwicklungen Korrekturen erzwingen und neue Aufgaben in den Vordergrund rücken.

 

Wir stellen uns der Überprüfung unserer Politik. Die Christlich Demokratische Union wird Rechenschaft über die Verwirklichung des Programms geben und in Zwischenberichten Partei und Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren.

 

Politische Glaubwürdigkeit beruht auf Verlässlichkeit und Offenheit. Wir Christliche Demokraten rufen alle Interessierten, ob Mitglieder oder Nichtmitglieder, dazu auf, mit uns über die Zukunft unseres Landes nachzudenken. Wir werben um Anregung und Kritik, um Unterstützung und Mitarbeit. Wir wissen, dass es sich lohnt, gemeinsam für eine freie und verantwortliche Gesellschaft in Deutschland zu arbeiten.

 

http://www.cdu.de/politik-a-z/grundsatzprogramm/inhalt.htm

 

Grundsatzprogramm der CSU in Bayern
In Freiheit dem Gemeinwohl verpflichtet
  
Herausgeber:
CSU-Landesleitung,
Franz Josef Strauß-Haus
Nymphenburger Straße 64, 80335 München

Verantwortlich:
Erich Schmid, Landesgeschäftsführer
Erschienen im Atwerb Verlag, 82031 Grünwald Copyright - 1993 by CSU-Landesleitung, München 
Alle Rechte vorbehalten.
  

 

 

 

Grundsatzprogramm der Christlich-Sozialen Union in Bayern

http://www.csu.de/home/Display/Politik/Grundsatzprogramm/Grundsatzprogramm

 

[das vollständige Programm als PDF-file]

 

Orientierung im Wandel

 

1. Die CSU kann auf bewährten Grundsätzen aufbauen
2. Die CSU war für Bayern und Deutschland erfolgreich
3. Die CSU wird die neuen Herausforderungen in Deutschland und der Welt meistern
I. Orientierung im Wandel

 

 

 

Ziele und Wege unserer Politik

 

01. Gleichberechtigung von Mann und Frau
02. Familie: Fundament unserer Gesellschaft
03. Lebensschutz hat höchsten Rang
04. Jugend: Aufgaben und Verantwortung übernehmen
05. Alter: Lebenserfahrung für die Gemeinschaft nutzen
06. Soziale Sicherheit im Wandel: Menschenwürdig leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft
07. Soziale Marktwirtschaft: Arbeiten und Wirtschaften für eine bessere Welt
08. Leistungsgerechte Steuern und solide Finanzen
09. Verkehr und Mobilität: Für menschliche Begegnung und internationale Arbeitsteilung
10. Stadt und Land: Lebensräume gestalten
11. Land- und Forstwirtschaft: Grundpfeiler des ländlichen Raumes
12. Schöpfung bewahren - Umwelt schützen, Überleben der Menschheit sichern
13. Wissenschaft und Technik im Dienst eines menschlichen Fortschritts
14. Bildung und Erziehung für eine persönlichkeitsgerechte und leistungsorientierte Gesellschaft
15. Kultur und Medien: Freiheit mit Verantwortung nutzen
16. In Freiheit und Demokratie dem Gemeinwohl dienen
17. Bürger und Staat: Freiheit und Verantwortung für inneren Frieden und Gerechtigkeit
18. Europa: Frieden und Freiheit durch Zusammenarbeit sichern
19. Deutschlands Aufgabe in einer Welt im Wandel
20. Partnerschaft und Hilfe für eine Welt in Frieden

 

 

 

Profil der CSU

 

01. Die CSU ist eine Volkspartei
02. Die CSU betreibt Politik aus christlicher Verantwortung
03. Die CSU ist einer Politik der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet
04. Die CSU ist eine konservative Partei
05. Die CSU ist die Partei der Freiheit
06. Die CSU ist eine eigenständige Partei
07. Die CSU ist eine bayerische Partei
08. Die CSU ist die Partei der deutschen Verantwortung
09. Die CSU ist die Europa-Partei föderaler Ordnung, nationaler Identität und regionaler Vielfalt
10. Für die CSU ist die Bewahrung der Schöpfung verpflichtender Auftrag
11. Die CSU ist die Partei der kämpferischen Mitte
12. Die CSU ist lebendige politische Heimat für unser ganzes Volk
Zur Entstehung des Grundsatzprogrammes

 

 

 

Grundsatzprogramm der Grünen

 

Die Zukunft ist grün

Grün: So wollen wir die Zukunft gestalten. Dass wir innovative Politik machen wollen und auch die nötigen grünen Ideen haben, erfahren Sie in unserem Grundsatzprogramm. Die Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dieses Grundsatzprogramm am 17. März 2002 in Berlin beschlossen. Dieses „Berliner Programm“ tritt an die Stelle des „Saarbrücker Programms“ aus dem Jahr 1980.

Die Verabschiedung des neuen Grundsatzprogramms schloss eine dreijährige Debatte erfolgreich ab. Im Frühjahr 1999 hatte der Bundesvorstand beschlossen, eine Grundsatzprogrammkommission einzusetzen. Dieser gehörten an: Antje Radcke, Bärbel Höhn, Claudia Roth, Franziska Eichstädt-Bohlig, Frithjof Schmidt, Fritz Kuhn, Klaus Müller, Niombo Lomba, Peter Siller, Pino Olbrich, Ralf Fücks, Ramona Pop, Renate Künast, Thea Dückert, Undine Kurth.

Der Grundsatzkongress im November 1999 in Kassel eröffnete die parteiöffentliche Debatte. Die Bundesdelegiertenkonferenz im März 2001 in Stuttgart diskutierte Grundsatzthesen des Bundesvorstandes. Mitte Juli 2001 legte die Grundsatzprogrammkommission einen ersten Programmentwurf öffentlich vor. Dieser wurde unter anderem bei der ersten grünen Sommerakademie und in mehreren Regionalkonferenzen debattiert. Einen überarbeiteten zweiten Entwurf verabschiedete der Bundesvorstand Mitte Januar 2002. Das Programm wurde schließlich mit einer Mehrheit von über 90 Prozent angenommen.

 

Grundsatzprogramm der FDP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiesbadener Grundsätze

 

Für die liberale Bürgergesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

beschlossen auf dem Bundesparteitag der F.D.P.

 

am 24. Mai 1997 in Wiesbaden

 

 

wie von der Redaktionskommission überarbeitet

 


Inhalt

 

                                                                                                                                                                                                 Seite

 

Einleitung                                                                                                                                                                                     1

 

Teil I

 

Die F.D.P. trägt Verantwortung für das, was war,

was ist und für das, was wird                                                                                                                                                    2

 

 

Teil II

 

Vier Fundamente des modernen Liberalismus                                                                                                                     5

 

1. Freiheit ist Verantwortung                                                                                                                                                     5

2. Freiheit ist Vielfalt                                                                                                                                                                    6

3. Freiheit ist Fortschritt                                                                                                                                                             7

4. Freiheit ist Zukunftsverträglichkeit                                                                                                                                      8

 

 

Teil III

 

Die liberale Bürgergesellschaft im demokratischen Bürgerstaat                                                                                  9

 

Freiheit durch Teilhabe, Teilhabe durch Freiheit                                                                                                                    9

 

Bürger sind Teilhaber der Gesellschaft: Die liberale Bürgergesellschaft                                                                            9

 

1. Wertefindung in der Bürgergesellschaft                                                                                                                             9

2. Im Zweifel für die Eigeninitiative der Bürger                                                                                                                     10

3. Im Zweifel für Selbstorganisation und Miteinander                                                                                                        11

4. Im Zweifel für die Gemeinde                                                                                                                                                 11

5. Die offenene Bürgergesellschaft                                                                                                                                         12

 

Bürger sind Teilhaber der Wirtschaft: Die Soziale Marktwirtschaft                                                                                  13

 

6. Arbeitnehmer als Teilhaber des Betriebes                                                                                                                         13

7. Bürger in der Informationsgesellschaft                                                                                                                              14

8. Forschung in Freiheit und Verantwortung                                                                                                                        16

 


Bürger sind Teilhaber des Staates: Der demokratische Bürgerstaat                                                                                 17

 

  9. Der demokratische Bürgerstaat                                                                                                                                         17

10. Der liberale Rechtsstaat                                                                                                                                                      18

11. Der liberale Sozialstaat                                                                                                                                                        19

12. Der liberale Kulturstaat                                                                                                                                                       20

13. Teilhabe durch Bildung und Ausbildung                                                                                                                        22

 

Bürger sind Teilhaber der Weltgesellschaft                                                                                                                          23

 

14. Das Europa der Bürger                                                                                                                                                       23

15. Die Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung                                                                                                        24

 

Teil IV

 

Das Prinzip Verantwortung für die nächsten Generationen                                                                                           26

 

1. Die Ökologische Marktwirtschaft                                                                                                                                       26

2. Der bescheidene Staat                                                                                                                                                          27

3. Der neue Generationenvertrag                                                                                                                                            29

4. Die Generationenbilanz                                                                                                                                                         31

 

 

 

 

 


Einleitung

 

Der Liberalismus begann seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.

 

Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.

 

Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.

 

Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.


Teil I

 

 

 

Die F.D.P. trägt Verantwortung für das, was war, was ist und für das, was wird

 

Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die F.D.P. war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die F.D.P. konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die F.D.P. konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits-

staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.

 

Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte. Die aus der Wiedervereinigung erwachsen Aufgaben liegen den Liberalen besonders am Herzen.

 

Nie war unser republikanisches Gemeinwesen insgesamt demokratischer organisiert, unser Wohlstandsniveau höher und unsere Gesellschaft aufgeklärter. Und doch können wir nicht so weitermachen wie bisher. Millionenfache Arbeitslosigkeit in Deutschland ist eine Gefahr für die Freiheit. Deshalb ist die Überwindung der Arbeitslosigkeit die zentrale Frage der Zukunftsfähigkeit einer leistungsfähigen und solidarischen Gemeinschaft. Arbeitslosigkeit ist auch die Folge unterlassener Anpassungsprozesse in der Vergangenheit. Eine dauerhafte Überwindung der Arbeitslosigkeit erfordert eine fortlaufende Anpassung an sich ändernde Bedingungen. Die meisten Menschen spüren, was die Experten längst wissen: Unser Land ist nicht hinreichend für die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerüstet. Deutschland verliert dramatisch an Reformkraft, Wettbewerbschancen und Zukunftsfähigkeit.

 

In Deutschland hat sich die Politik immer mehr daran orientiert, was bei den Betroffenen gut ankommt, was gefällt. Sie hat sich zur Gefälligkeitspolitik entwickelt. Die Politik hat den Menschen immer mehr Risiken abgenommen und jedes Problem für lösbar erklärt. Die Bürger haben ihrerseits der Politik immer mehr die Lösung der Probleme zugewiesen. Die Überforderung des Staates ging einher mit der Unterforderung der Bürger.

 

Bei der Gefälligkeitspolitik kommt es nicht mehr darauf an, ob eine Entscheidung gut oder schlecht ist, sondern nur noch darauf, ob sie ankommt oder nicht. Die Gefälligkeitspolitiker bringen nicht mehr den Mut auf, auch Unpopuläres zu sagen: Unser Wohlstand der Gegenwart wird mit immer neuen Hypotheken auf die Zukunft finanziert. Mehr als 2 000 Mrd. DM Staatsverschuldung sind ein Skandal unserer Gefälligkeitspolitik, der der nächsten Generation nicht länger zugemutet werden darf. Die gesetzlichen Sozialsysteme sind derzeit Verträge zu Lasten künftiger Generationen. Sie nehmen den Bürgern den Freiraum für eigenverantwortliche Zukunftssicherung und sind schon heute kaum noch finanzierbar. Immer mehr Leistungsempfänger müssen durch immer weniger Beitragszahler mit immer höheren Beitragssätzen finanziert werden. Eine Umweltpolitik, die sich letztendlich in staatlichen Ge- und Verboten erschöpft, wird dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Interesse der nächsten Generationen nicht gerecht.

 

Bei der Gefälligkeitspolitik geht der Mut zu Reformen verloren. Besitzstände werden heiliggesprochen. Veränderungen werden als Bedrohung empfunden und von organisierten Interessengruppen bekämpft. Flankierung von Strukturwandel wird zur Dauersubventionierung. Steuern, Abgaben und Regelungswut treiben Arbeitsplätze aus unserem Land. Gefälligkeitspolitik und Staatsbürokratie mit ihrer Subventions- und Vollkaskomentalität führt zu Strukturkonservatismus und einem Mangel an bezahlbarer Arbeit, was wir heute dramatisch spüren. Dauerarbeitslosigkeit aber gefährdet die Lebenschancen künftiger Generationen. Undurchschaubare Sozialgesetze verteilen nach dem Gießkannenprinzip an alle etwas, aber immer weniger kommt bei den wirklich Bedürftigen an. Die Sozialstaatsklauseln in den Verfassungen werden als Blankovollmachten mißbraucht, um immer neue Ausgaben zu rechtfertigen. Solidarität und Mitmenschlichkeit verkommen zur bürokratischen Dienstleistung. Verantwortung wird verstaatlicht, statt beim Einzelnen gestärkt zu werden.

 

Die Gefälligkeitspolitik trifft keine Vorsorge für Bedürftigkeit, sondern bedient die Bedürfnisse von Interessengruppen. Jede Berufsgruppe erhält eine Sondervergünstigung, jeder Wechselfall des Lebens wird mit einer staatlichen Versicherung versehen. Der Staat ist zu einer Agentur für die Bedienung von Klientelinteressen und die Versicherung privater Lebensrisiken geworden. Viele haben die von der Politik und mächtigen Interessengruppen geschaffene Illusion einer Rundumbetreuung gerne geglaubt. Sie haben den Wettbewerb der Versprechungen mit ihrer Stimmabgabe honoriert. Die Erkenntnis wächst, daß die Gefälligkeitspolitik, die allen alles verspricht, unfinanzierbar geworden ist. Die Bürger spüren: Die Gefälligkeitspolitik kann nicht halten, was sie verspricht. Der Bürokratiestaat bevormundet den Bürger. Der Steuerstaat enteignet Leistung und Chancen. Der Schuldenstaat vernichtet Zukunft.

 

Wer dem Staat immer mehr Aufgaben aufbürdet, nimmt Steuererhöhungen und Verschuldung zur Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgaben in Kauf. Wer über steigende Steuern klagt, darf nicht gleichzeitig nach immer neuen Wohltaten rufen. Die Neigung der Politik, jedes Problem mit staatlichen Programmen lösen zu wollen, korrespondiert mit der Neigung vieler Bürger, immer mehr Ansprüche an den Staat zu stellen. Die Trennung zwischen Freiheit und Verantwortung - möglichst viele Rechte und Freiheiten beim Bürger und möglichst viele Pflichten und Verantwortung beim Staat - führt nicht nur zur Unfinanzierbarkeit unseres Gemeinwesens, sondern zum Verlust von Freiheitlichkeit und Engagement in unserer Gesellschaft.

 

Die Gefälligkeitspolitik zeigt sich auch im Umgang mit den Bürgerrechten. Statt die Ursachen von Regelverstößen anzugehen oder bestehende Gesetze durchzusetzen, werden Regeln symbolisch verschärft. In allen Parteien suchen sozialdemokratische Konservative und konservative Sozialdemokraten ihren politischen Erfolg in der Konkurrenz um die bessere Fortsetzung des falschen Weges. Eine politische Kraft ist notwendig, die unbeirrt durch den Zeitgeist die Dinge beim Namen nennt und für ihren Weg wirbt: Für den Weg in die offene Bürgergesellschaft.

 

Die offene Bürgergesellschaft erfordert nicht nur einen Strukturwandel in Ostdeutschland, sondern auch und gerade in den alten Bundesländern. Die Lebenswege der Menschen in den neuen Bundesländern sind dabei eine wertvolle Erfahrung.

 

Zur offenen Gesellschaft in einer pluralen Demokratie gehört der Irrtum und die Fähigkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Parteien mit Anspruch auf Unfehlbarkeit sind undemokratisch. Auch wir haben zu oft mitgemacht bei der Gefälligkeitspolitik. Auch wir haben zu wenig Widerstand geleistet. Wir Liberalen stehen zu unserer Verantwortung für das, was bisher war. Aber wir lassen uns nicht das Recht nehmen, für die Zukunft das Umdenken zu verlangen, das jetzt gefordert ist.

 

Wir Liberale setzen der Gefälligkeitspolitik die Verantwortungsgesellschaft entgegen.


Teil II

 

 

 

Vier Fundamente des modernen Liberalismus

 

Politik kann und darf nicht alles regeln. Sie muß das Wesentliche schützen: Die Spielregeln der offenen Bürgergesellschaft für eine Zukunft in Freiheit. Wo Liberale die Bedrohung der Freiheit sehen, definieren sie ihre politischen Ziele.

 

 

1. Freiheit ist Verantwortung

 

Liberalismus will die größtmögliche Freiheit des Einzelnen. Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze an der Freiheit der anderen. Deshalb sind individuelle Freiheit und Verantwortung für sich selbst untrennbar. Individuelle Freiheit erfordert ebenso die Bereitschaft, Mitverantwortung für andere zu übernehmen, durch den einzelnen Bürger, durch die freiwillige Kooperation von Bürgern, durch die Übernahme von Ehrenämtern innerhalb und außerhalb der Politik.

 

Je größer die Freiheit desto größer die Verantwortung. Verantwortung ist das ethische Fundament der freien Bürgergesellschaft. Das Prinzip "Freiheit durch Verantwortung" begründet eine Bürgergesellschaft, in der Selbstorganisation und Mitmenschlichkeit das republikanische Gemeinwesen prägen. Die liberale Bürgergesellschaft fordert und fördert die Übernahme von Verantwortung durch den Einzelnen.

 

Freiheit durch Verantwortung ersetzt die starre Regelungsdichte staatlicher Bürokratien und Großorganisationen. Mehr Eigenverantwortung und Mitverantwortung der Bürger heißt weniger Staat. Nur dort, wo Eigenverantwortung und Mitverantwortung das Leistungsvermögen der Bürger übersteigen, übertragen die Bürger Verantwortung auf ihren Staat.

 

Liberalismus will Freiheit zur Verantwortung anstatt Freiheit von Verantwortung. Freiheit ist nicht Egoismus. Freiheit ist Verantwortung.

 

Am Ende des sozialdemokratischen Jahrhunderts ist die Illusion verbreitet, der Einzelne besitze die persönliche Freiheit, und der Staat trage die Verantwortung. Die Politik hat ein Trugbild gezeichnet, wonach der Staat Freiheit und Sicherheit in allen Lebenslagen garantieren könne, ohne daß die Menschen dafür selbst Verantwortung übernehmen müssen. Verantwortung wurde verstaatlicht. Solidarität ist zur staatlichen Dienstleistung verkommen. Die Trennung von Freiheit und Verantwortung macht aus Staatsbürgern Staatskunden. Die Verstaatlichung der Verantwortung kostet immer mehr persönliche Freiheit und mitmenschliche Zuwendung.

Mit den Staatsaufgaben wachsen zudem die Staatsausgaben. Die staatlichen Eingriffe in die Leistungskraft und die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gehen immer tiefer. Die Absicht, persönliche Verantwortung durch staatliche Agenturen für alle Lebensrisiken zu ersetzen, führt zur Überforderung des Staates. Sie macht ihn unfinanzierbar und verhindert die wirkungsvollere Eigenvorsorge. Gleichzeitig kann der Staat seine Kernaufgaben immer schlechter erfüllen.

 

Liberale treten für mehr Freiheit für mehr Menschen ein und wissen, daß sie damit mehr Verantwortungsbereitschaft verlangen. Liberalismus vertraut auf den Willen und die Fähigkeit des Menschen, in eigener Verantwortung zu entscheiden und zu handeln. Für jeden Einzelnen gibt es Situationen, in denen er auf Hilfe angewiesen ist. Die Hilfe zur Selbsthilfe greift in die eigene Freiheit und Verantwortung am wenigsten ein. Sie ist daher die menschlichste und menschenwürdigste Form der Hilfe. Liberale setzen auf den mündigen Bürger, nicht auf den Vormundschaftsstaat mit Rundumbetreuung. Liberale muten den Bürgern mehr zu, weil sie ihnen mehr zutrauen.

 

 

2. Freiheit ist Vielfalt

 

Liberalismus will Menschlichkeit durch Vielfalt. Freiheit ist Vielfalt. Vielfalt in der Marktwirtschaft heißt Wettbewerb. Vielfalt in der Gesellschaft heißt Toleranz. Die Dynamik der Freiheit entfaltet sich gleichermaßen auf dem Markt der Ideen, Entwürfe und Lösungen, wie auf dem Markt der Interessen und Güter.

 

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Freiheit sind unteilbar. Gesellschaftliche Freiheit und wirtschaftliche Freiheit bedingen einander und fördern sich gegenseitig. Marktwirtschaft braucht eine freiheitliche, vielfältige und tolerante Gesellschaft. Eine freiheitliche, vielfältige und tolerante Gesellschaft braucht Marktwirtschaft.

 

Liberale wollen anstatt einer Staatswirtschaft der besten sozialen und ökologischen Absichten die Marktwirtschaft der besten sozialen und ökologischen Ergebnisse. Nur mit Marktwirtschaft ist soziale Sicherheit auf hohem Niveau zu verwirklichen. Nur mit dem Markt der Ideen und dem Wettbewerb der Lösungen können wir die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten.

 

Eine freie und offene Gesellschaft ist nur mit Markt und Wettbewerb möglich. Liberale wollen Markt und Wettbewerb in der Wirtschaft ebenso wie den Markt der Meinungen, den Wettbewerb der Ideen und die Vielfalt der Lebensformen in der Gesellschaft. Denn Freiheit ist Vielfalt.

 

Die F.D.P. als Partei des organisierten Liberalismus unterscheidet sich durch ihr Bekenntnis zu Vernunft, Vielfalt und Wettbewerb von allen anderen Parteien, die Fortschritt durch Staatsgläubigkeit und Staatsinterventionismus erreichen wollen. Individuelle Freiheit setzt Kreativität und persönliche Leistungsbereitschaft frei. Fortschritt gedeiht am besten in einer freien, offenen und pluralen Gesellschaft. Liberale treten dem Vorurteil entgegen, das wirtschaftliche Freiheit für rechts hält und gesellschaftliche Freiheit für links. Für Liberale verläuft die politische Grenze nicht zwischen rechts und links, sondern zwischen freiheitlich und autoritär.


Wettbewerb lebt von persönlicher Leistungsbereitschaft unter gleichen Regeln und fairen Chancen. Nur wenn Leistung sich für alle lohnt, kann die Gesellschaft chancengerecht und sozial gestaltet werden. Freiheit ist ohne Leistungsbereitschaft nicht denkbar. Liberale wollen Leistungsbereitschaft freisetzen und zur Leistung befähigen. Leistungshemmnisse müssen in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung beseitigt werden.

 

Die offene Bürgergesellschaft ist mit Minderheitendiskriminierung oder der Ausgrenzung von Ausländern unvereinbar. Intoleranz ist ein Verstoß gegen die Menschlichkeit und erstickt die Vielfalt.

 

 

3. Freiheit ist Fortschritt

 

Das größere Risiko liegt heute nicht darin, das Bestehende zu verändern, sondern darin, es nicht zu tun. Es gibt keine Zukunft ohne die Bereitschaft zur Veränderung. Veränderung heißt Risiko. Wer alle Risiken ausschließen will, zerstört auch alle Chancen. Das ist die größte aller Gefahren. Liberale bejahen den Fortschritt durch Vernunft. Eine Gesellschaft ohne Wagnis verliert die Fähigkeit, sich selbst zu korrigieren und neue Wege zu gehen.

 

Gegen alle Zukunftsangst setzen Liberale die Zuversicht, durch Wandel neue Möglichkeiten zu eröffnen. Gegen die rückwärtsgewandte Nostalgie der Modernisierungsverweigerer setzen Liberale auf die Chancen des Fortschritts. Gegen die Sehnsucht nach der einfachen, überschaubaren Gesellschaft in einer immer komplexeren Wirklichkeit setzen Liberale auf die Vielfalt der Chancen und Lebensstile. Denn Freiheit ist Fortschritt.

 

Alles ändert sich, nur nicht der Glaube, wir könnten alles beim alten belassen. Die Dynamik der Freiheit kann sich nur mit der Bereitschaft für Veränderungen entfalten. Nur die Dynamik der Freiheit in allen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat bietet die Chance für Fortschritt. Veränderung ist kein Selbstzweck. Nur durch Vernunft wird Veränderung zu Fortschritt.

 

Noch nie gab es so viel Anfang. Weitreichende Veränderungen unserer Kultur, insbesondere im Verhältnis von Bildung und Arbeit, Freizeit und Familie, Beruf und Alter, Staat und Gesellschaft sind bereits deutlich erkennbar. Die Globalisierung als der Charakterzug des Wandels läßt durch Internationalisierung des Wissens und Wirtschaftens die nationalen Grenzen hinter sich. Die Abschottung der Kultur-, Wissens-, Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmärkte wird national und europäisch unmöglich.

 

Die Dynamik der Freiheit für den Fortschritt unserer Kultur wird durch einen Konservativismus bedroht, der Ruhe für die erste Bürgerpflicht hält. Sie wird gleichermaßen durch einen Etatismus bedroht, der die Initiative für alle Veränderungen beim Staat monopolisieren will. Die Initiative für Veränderungen der Gesellschaft muß den Bürgern überlassen sein. Liberale setzen dem obrigkeitsstaatlichen Grundsatz "was nicht erlaubt ist, ist verboten" das rechtsstaatliche Prinzip entgegen: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt".

 

 

4. Freiheit ist Zukunftsverträglichkeit

 

Freiheit umfaßt auch die Freiheit jeder Generation, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Jede Generation ist jedoch verpflichtet, die Freiheits-

chancen der Nachgeborenen zu bewahren und nicht durch Verbindlichkeiten und Verbrauch zu riskieren. Alle politischen Entscheidungen müssen deshalb einer Zukunftsverträglichkeitsprüfung unterworfen werden. Denn Freiheit ist Zukunftsverträglichkeit.

 

Die jetzige Generation lebt auf Kosten der nächsten Generationen. Die Gefälligkeitspolitik nimmt keine Rücksicht auf die Nachgeborenen. Die liberale Verantwortungsgesellschaft dagegen schützt die Freiheitschancen der nächsten Generationen bei der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen ebenso wie bei den Staatsfinanzen oder Generationenverträgen. Die Verantwortung einer Generation im Gebrauch ihrer Freiheit wächst in dem Maße, in dem ihre Entscheidungen die Freiheit der nächsten Generationen beeinträchtigen. Der Schutz der nächsten Generationen muß im Grundgesetz umfassend verankert werden.


Teil III

 

 

 

Die liberale Bürgergesellschaft im demokratischen Bürgerstaat

 

Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit.

 

 

Freiheit durch Teilhabe, Teilhabe durch Freiheit

 

Wer teil hat, hat auch Verantwortung. Kollektive Zwangssysteme ersticken Teilhabe und Verantwortung, staatliche Bürokratien schläfern sie ein.

 

In der liberalen Bürgergesellschaft entscheidet der einzelne Bürger aus eigener Initiative. Die liberale Bürgergesellschaft ist eine Teilhabergesellschaft, weil sie nicht aus verordneten Gemeinschaften besteht, sondern weil sich die Bürger aus eigener Initiative in freiwilligen Zusammenschlüssen selbst organisieren. Der liberale Staat ist ein Bürgerstaat, weil die Bürger ihrem Staat bestimmte Aufgaben übertragen und ihn selbst demokratisch organisieren. Die liberale Wirtschaftsordnung ist eine Wirtschaft von Teilhabern. Marktwirtschaft vermittelt Chancen auf Teilhabe. Wer nicht teilhaben kann, ist nicht frei. Umgekehrt setzt Teilhabe die Freiheit des Einzelnen voraus.

 

Bürger sind Teilhaber der Gesellschaft: Die liberale Bürgergesellschaft

 

Liberale stellen einer Gesellschaft der Funktionäre eine Gesellschaft der Bürger entgegen: die liberale Bürgergesellschaft. Weder die Staatskundengesellschaft noch die Funktionärsherrschaft sind mit dem liberalen Gesellschaftsmodell vereinbar. Die liberale Gesellschaft ist eine Teilhabergesellschaft.

 

 

1. Wertefindung in der Bürgergesellschaft

 

Jeder Mensch hat das Recht, seine Lebensziele zu bestimmen, nach seinem Glück zu streben, seine Chancen zu suchen, um seine Neigungen und Begabungen zu entwickeln - alleine oder in frei gewählten Gemeinschaften. Jeder hat ebenso das Recht, auf die Frage nach dem Sinn und den Werten des Lebens seine eigenen Antworten zu suchen. Er kann sie in den Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften finden. Grundlage der offenen Bürgergesellschaft ist darum die Freiheit des Gewissens, des Bekenntnisses und der Religion.

 


Die Liberalen wollen die Freiheit des Entscheidens wieder erlebbar machen. Es geht darum, die wirkliche, die erlebbare Freiheit der Einzelnen als Verantwortliche für ihr persönliches Glück zum Maß aller Politik zu machen. Je größer die Freiheit des Einzelnen wird, desto mehr wächst seine Verantwortung für die Gesellschaft. Bei der Findung der Werte und den verantwortungsbewußten Verhaltensweisen des Einzelnen setzen wir auf den mündigen Bürger.

 

Eine durchgängige Befreiung der Gesellschaft aus der Zwangsjacke der Vernormung und Verregelung ist die einzige Chance, den Menschen die Freiheit wieder zu übereignen. Die Vielfalt persönlicher Entscheidungen, ihre tiefgreifende Unterschiedlichkeit sind nicht nur geduldet, sie sind gewollt. Nur durch verschiedene Lösungsversuche entsteht der Wettbewerb von Phantasie und Kreativität, den wir angesichts unserer komplexen Wirklichkeit überlebensnotwendig brauchen.

 

Die bisherigen Benachteiligungen von Frauen müssen beseitigt werden. Die Bürgergesellschaft hat für Frauen und Männer gleichberechtigte Chancen zu gewährleisten. Hierzu muß die Bürgergesellschaft bessere Entfaltungsmöglichkeiten für Familien schaffen. Familienarbeit und Erwerbsarbeit verdienen die gleiche gesellschaftliche Anerkennung. Die F.D.P. unterstützt alle Maßnahmen, die es Frauen und Männern erleichtern, Familie und Beruf selbstbestimmt und sinnvoll zu verbinden. Die gleichgewichtige Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Gremien der Gesellschaft ist anzustreben.

 

Die Liberalen setzen zuerst auf freiwilliges Engagement aus Verantwortung für den anderen, auf freiwilligen Verzicht, auf Teilen statt Zuteilen. Nur wer über sein Leben selbst bestimmt, kann sich bewußt und frei für andere einsetzen. Der notwendige Abbau des staatlichen Engagements und staatlicher Regulierung muß verbunden sein mit der Solidarität für diejenigen, die des Schutzes und der Hilfe besonders bedürfen. Die Solidarität mit Schwächeren in der Gesellschaft ist eine Forderung des Liberalismus. Denn Freiheit bedeutet auch die Chance zur Wahrnehmung von Freiheit. Solche Chancen zu eröffnen, ist nicht nur Aufgabe des Staates - jeder Einzelne kann dazu beitragen. Diese Solidarität kann jeder im täglichen Leben zeigen. Wir müssen den Menschen die Möglichkeit zurückgeben, in diesem Sinne sozial zu handeln und in diesem Handeln auch einen Sinn ihres Lebens zu erfahren.

 

 

2. Im Zweifel für die Eigeninitiative der Bürger

 

Was der Bürger in eigener Verantwortung entscheiden kann, muß er auch entscheiden dürfen. In der liberalen Bürgergesellschaft ist es nicht die Aufgabe des Staates, die Bürger ihrer Probleme zu "enteignen". Die Bürger regeln ihre Angelegenheiten in Freiheit und Verantwortung selbst. Wo der Bürger staatliche Entscheidungen braucht, müssen diese so nah am Bürger wie möglich getroffen werden: Vorrang hat die Gemeinde, erst dann folgen das Land, der Bund und die Europäische Union. Die jeweils höhere Entscheidungsebene darf nur regeln, was die untere Ebene nicht besser regeln kann. Subsidiarität heißt für Liberale: Vorrang für die kleinere Einheit.

 

Ein freiheitliches Gemeinwesen lebt davon, daß die Bürger bereit sind, in freier Entscheidung Verantwortung für sich und für andere zu übernehmen. Freiwillige Übernahme von Verantwortung und Bürgersinn sind Zwang und dem bevormundenden Fürsorgestaat überlegen. Der Bürger kommt für Liberale vor der Institution.

 

 

3. Im Zweifel für Selbstorganisation und Miteinander

 

Freiheit bedeutet nicht gesellschaftliche Vereinzelung, Egoismus und Bindungslosigkeit. Liberale treten dafür ein, daß Bindungen freiwillig und selbstbestimmt eingegangen werden.

 

Ehe und Familie sind tragende Verantwortungsgemeinschaften in der Bürgergesellschaft. Die Familie bedarf der besonderen Förderung, um die bisherigen Benachteiligungen auszuräumen. Familienpolitische Leistungen sind keine sozialen Wohltaten, sondern eine Investition in unsere Zukunft. Neben die traditionelle Ehe treten heute andere Formen des Zusammenlebens in neuen Verantwortungsgemeinschaften. Für Liberale sind alle Lebensgemeinschaften wertvoll, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Verantwortungsgemeinschaften dürfen nicht diskriminiert werden; rechtliche Benachteiligungen für neue Verantwortungsgemeinschaften müssen abgeschafft werden. Dazu gehört auch, daß Kinder in all diesen Verantwortungsgemeinschaften geschützt und besser gefördert werden. Der heutige Umgang mit Kindern bestimmt den Charakter der Gesellschaft von morgen.

 

Liberale sind im Zweifel für die freiwillige Selbstorganisation der Bürger. Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfeorganisationen und andere freiwillige Kooperationen haben bei der Wahrnehmung gemeinnütziger Aufgaben in der Bürgergesellschaft Vorrang vor dem Staat. Private Initiativen, beispielsweise in der Kinderbetreuung oder Altenpflege, müssen von Bürokratie und überzogenen Regulierungen befreit werden.

 

 

4. Im Zweifel für die Gemeinde

 

Wo die Handlungsfähigkeit freiwilliger Zusammenschlüsse von Bürgern nicht ausreicht, entscheiden sich Liberale für die Gemeinde. In der Gemeinde hat der Bürger die größte Nähe zum Problem und der Staat die größte Nähe zum Bürger.

 

In den Gemeinden können am besten Lösungen für die Probleme vor Ort gefunden werden. Der Bürger kann sich in der Gemeinde am wirkungsvollsten für Gemeinschaftsaufgaben engagieren. Die Bürger werden vom Bürgerbegehren bis zum Bürgerentscheid an politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene beteiligt. Diese Kommunalisierung der Politik führt zur "fußläufigen Demokratie" mit mehr Bürgerbeteiligung. Die ehrenamtliche Beteiligung der Bürger braucht öffentliche Anerkennung.

 

Gegen die Normierung der Lebensverhältnisse setzen Liberale auf Vielfalt durch den Wettbewerb der Gemeinden in regionaler Verantwortung. Nur bei Vielfalt der kommunalen Angebote haben Bürger die Möglichkeit, nach ihren individuellen Vorstellungen von Lebensqualität ihren Lebensmittelpunkt zu wählen. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Freiraum für Entscheidungen der Kommunen. Deshalb ist mehr kommunale Autonomie erforderlich.

 

Eine Reform der Finanzverfassung ist zwingend notwendig, um aufgabengerechte Finanzstrukturen zu schaffen. Bund und Länder haben den Kommunen bei der Übertragung von Ausgaben und der Ausführung von Leistungsgesetzen die Mehrbelastungen der Aufwendungen auszugleichen. Dies führt auch zur gebotenen Selbstbeschränkung staatlicher und kommunaler Ebenen, zum Aufgabenabbau sowie zur Rückführung von Normen und Standards.

 

Dem demokratischen Grundsatz "von unten nach oben" muß das Prinzip der Finanzierung der eigenen Aufgaben folgen, z. B. durch eigene Hebesatzrechte.

 

 

5. Die offene Bürgergesellschaft

 

Die offene Bürgergesellschaft lebt von der Mitwirkung aller - unabhängig von ihrer Abstammung und Herkunft. Gesellschaftliche Abschottung gegen Menschen anderer Abstammung und Herkunft widerspricht der offenen Gesellschaft. Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten sind in der Bürgergesellschaft nicht zuerst an die Staatsangehörigkeit gebunden. So soll z. B. das kommunale Wahlrecht nicht mehr von der Staatsangehörigkeit, sondern von der Gemeindezugehörigkeit abhängen: Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland sollen Ausländer das aktive und passive Wahlrecht in der Gemeinde erhalten.

 

Die Internationalisierung und Europäisierung der Gesellschaft schreiten voran. Die Liberalen treten für eine Gesellschaft ein, die offen ist für Zuwanderung und kulturelle Einflüsse von außen, die aber das Maß ihrer Offenheit selbst bestimmt und festen Regeln unterwirft. Wer als Zuwanderer in unser Land kommt, muß wissen, welche Perspektive ihn hier bis zu einer möglichen Einbürgerung erwartet.

 

In Deutschland leben zur Zeit mehr als 7 Mio. Ausländer. In Deutschland leben Menschen unterschiedlicher Herkunft und Abstammung. Wie Deutsche und Nicht-Deutsche miteinander auskommen, wie Ausländer hier leben, welchen Rechtsstatus sie haben und wie Deutsche und Zuwanderer miteinander auskommen, ist von maßgeblicher Bedeutung für den Zusammenhalt, den inneren Frieden und die Toleranz in unserer Gesellschaft. Deutschland hat Zuwanderung und braucht Zuwanderung. Ziel muß es sein, Zuwanderer in unsere Gesellschaft zu integrieren, d. h. ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern zu erreichen. Die liberale Bürgergesellschaft lädt zur Integration ein. Sie verlangt Bereitschaft zur Eingliederung, ohne jedoch eine gleichmachende Anpassung einzufordern. Liberale stehen für die Vielfalt der Lebensentwürfe, für den Dialog und für das Miteinander der Kulturen und Religionen in unserem Land, für die Möglichkeit individueller Selbstverwirklichung innerhalb eines gemeinsamen Rahmens von Normen und Werten.

 

Systematische Einwanderungs- und Eingliederungspolitik brauchen eine gesetzliche Grundlage. Wir brauchen ein Zuwanderungskontrollgesetz. Eine gesetzliche Grundlage schafft gesellschaftliche Akzeptanz und Verträglichkeit - für Einwanderungswillige und für die aufnehmende Gesellschaft. Unser geltendes Staatsangehörigkeitsrecht wird der Internationalisierung der Gesellschaft nicht gerecht. Ausländern, deren Lebensmittelpunkt auf Dauer Deutschland ist, muß der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert werden. Eine erfolgreiche Integration der Zuwanderung setzt Integrationswillen, den Abbau diskriminierender Hürden und Eingliederungshilfen voraus. In Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern erwerben ab der zweiten Generation mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Im übrigen wird nach einer fünfjährigen "Probezeit" ein unbefristetes Recht auf Aufenthalt, sofern dieser rechtmäßig ist, verliehen und die Einbürgerung angeboten. Am Ende einer zweiten, dreijährigen Zeitspanne steht der Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

 

 

Bürger sind Teilhaber der Wirtschaft: Die Soziale Marktwirtschaft

 

Die Soziale Marktwirtschaft verbindet die Interessen der Einzelnen mit den Interessen aller. Die Soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung, in der sich Leistungsbereitschaft am besten entfalten kann und die Grundlagen sozialer Gerechtigkeit erwirtschaftet werden. Die soziale Leistungsfähigkeit eines Landes folgt der ökonomischen Leistungsfähigkeit eines Landes.

 

Der bürokratischen Staatswirtschaft setzen Liberale die Soziale Marktwirtschaft entgegen. Bürokratische Verkrustungen in Staat und Verbänden sowie die Globalisierung der Wirtschaft erfordern eine Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft. Nur mit mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Innovation und mehr Flexibilität erreichen wir mehr Chancen für eine deutliche Steigerung der Wirtschaftsleistung und für mehr Arbeitsplätze.

 

6. Arbeitnehmer als Teilhaber des Betriebes

 

Arbeit macht einen wesentlichen Teil des Lebens und unserer Identität aus. Wer Teilhabe der Arbeitnehmer ausschließlich als Mitbestimmung durch Funktionäre versteht, wird der Zukunft nicht gerecht. Mitarbeiter sollen zu Mitunternehmern werden. Dem Recht auf Privateigentum unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung wird durch die geringe Eigentumsquote in der Realität in vielen Bereichen nicht entsprochen. Insbesondere bei der Beteiligung am Produktivvermögen liegen Zukunftschancen brach.

 

Die große Schere zwischen Brutto- und Nettolohn verhindert Eigentumserwerb und private Eigenvorsorge. Geringes Eigenkapital gefährdet Betriebe, und flächendeckende Tarifverträge nehmen den Spielraum für eine betriebsnahe Lohnfindung.

 

Mitarbeiterbeteiligungen am Produktivvermögen können dagegen Bündnisse für Arbeit in den Betrieben sein. Sie überwinden die Trennung von Arbeit und Kapital und machen aus Arbeitnehmern Mitunternehmer, aus Lohnabhängigen Teilhaber. Mitarbeiter als Miteigentümer des Unternehmens haben mehr Einflußmöglichkeiten im Betrieb. Mitarbeiterbeteiligungen schaffen motivierte Beschäftigte und mehr Arbeitszeitsouveränität, die sich am Erfolg des Unternehmens ausrichtet. Sie unterstützen die private Altersvorsorge und lenken Kapital in die Betriebe, in denen Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden können.

 

Voraussetzung für eine wirksame Beteiligung am Produktivvermögen sind die Freiwilligkeit der Vereinbarung in den Betrieben und die Wahlfreiheit der Anlageform. Gesetzlicher Zwang oder Zwang durch Flächentarifvereinbarungen für Mitarbeiterbeteiligungen werden den unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Betriebe nicht gerecht. Darum sind in den Flächentarifverträgen grundsätzlich Öffnungsklauseln für Mitarbeiterbeteiligungen, die Teile des Tariflohns ersetzen können, vorzusehen. Ob "Sparlohn statt Barlohn", Gewinnbeteiligung oder Investivlöhne - die jeweiligen Formen der Mitarbeiterbeteiligungen sollen Vereinbarungen zwischen Geschäftsführung und Belegschaft überlassen bleiben.

 

Die Übertragung von Unternehmensanteilen an die Arbeitnehmer bei Nachlässen oder Schenkungen müssen völlig steuerfrei sein. Die Erbschaftsteuer entfällt, wenn das Unternehmen oder Teile davon an die Beschäftigten Mitarbeiter übertragen wird. Denn diese gemeinnützige Beteiligung an Produktivvermögen ist die private Alternative zu einer steuerlichen Nachlaßabgabe.

 

Der Staat muß den Spielraum von Arbeitnehmern und Unternehmern für Mitarbeiterbeteiligungen vergrößern. Zu hohe Steuern und Abgaben verzehren die Chancen der privaten Vermögensbildung. Gerade angesichts schwindender Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Altersversicherung kommmt der privaten Vermögensbildung wachsende Bedeutung zu. Deswegen ist eine Netto-Entlastung bei Steuern und Abgaben Voraussetzung für eine breitere Streuung des Produktivvermögens.

 

Bestehende, erfolgreiche Modelle der Mitarbeiterbeteiligung bei Betrieben unterschiedlicher Größe weisen den Weg in eine liberale Wirtschaftsordnung von Teilhabern. Im Interesse von mehr Eigenverantwortung und mehr sozialer Sicherheit, im Interesse gesunder Betriebe und sicherer Arbeitsplätze müssen Tarifpartner und Politik den Weg freimachen für eine breitere Beteiligung der Bürger am Produktivvermögen.

 

Statt Volkseigentum wollen Liberale ein Volk von Eigentümern. Die Chance auf Eigentum motiviert zur Leistung, schafft soziale Sicherheit, fördert Verantwortungsbereitschaft. Sie ist Voraussetzung für eine neue Wagniskultur und eine neue Kultur der Selbständigkeit. Weder Staatswirtschaft noch Machtwirtschaft sind mit dem liberalen Wirtschaftmodell vereinbar. Die liberale Wirtschaftsordnung ist eine Wirtschaft von Teilhabern.

 

 

7. Bürger in der Informationsgesellschaft

 

Die Informationsgesellschaft verändert die Art und Weise, wie wir leben, lernen und arbeiten. Die traditionelle Industriegesellschaft war gekennzeichnet durch Zentralität, Normierung und Hierarchien. Die Informationsgesellschaft aber fordert Kreativität, Dezentralität, Partizipation, kleine Einheiten und persönliche, eigenverantwortliche Leistung. Damit entspricht die Informationsgesellschaft einerseits liberalen Vorstellungen, fordert aber andererseits gerade die Bürger heraus, sie liberal zu gestalten.

 

Die Informationsgesellschaft und die mit ihr verbundenen Technologien bieten neue Chancen, bergen aber auch neue Gefahren. So kann z. B. die Informa-

tionstechnologie die Menschen miteinander verbinden, sie aber auch voneinander trennen und vereinsamen. Multimedia kann informieren, aber auch manipulieren. Die neue Mobilität birgt einerseits die Gefahr der Abwanderung von Arbeitsplätzen. Auf der anderen Seite wird Arbeit räumlich und zeitlich flexibler, eröffnen sich neue Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

Von Tag zu Tag werden mehr Menschen als neue Teilnehmer der Datennetze und Nutzer von Multimedia neue Bewohner des "globalen Dorfes". Trotzdem haben viele Menschen Angst vor den bevorstehenden Veränderungen. Nicht die Entwicklung neuer Technologien ist das größte Risiko, sondern der Verzicht darauf. Eine Gegenbewegung Fortschrittsunwilliger greift Ängste auf und verstärkt sie, um das Rad zurückzudrehen und Mauern gegen die Veränderungen durch die Informationsgesellschaft zu bauen. Egoistische Interessengruppen verteidigen ihre Machtpositionen gegen die sie bedrohende Transparenz in der Informationsgesellschaft. Der Wissensvorsprung der Funktionäre ist durch die freie und unbegrenzte Verfügbarkeit von Informationen gefährdet. Konservative aller politischer Richtungen verbreiten gleichzeitig eine neue Entfremdungstheorie über die mediale Gesellschaft von morgen.

 

Liberale sehen in der Informationsgesellschaft zu allererst Chancen für die einzelnen Bürger, das eigene Leben zu gestalten. Liberale vertrauen auch in der Informationsgesellschaft auf die Fähigkeit des Menschen, sich der neuen Instrumente und Möglichkeiten in eigener Entscheidung und Verantwortung zu bedienen. Nicht die Nutzung der modernen Kommunikationsmittel ist das Risiko, sondern Beschränkungen des Zugangs mit einer ihr folgenden Gesellschaftsspaltung in Wissende und Unwissende.

 

Ein Markt unbegrenzter Möglichkeiten für den Austausch über Wissen, Dienstleistungen und Meinungen ohne zeitliche, räumliche und soziale Barrieren eröffnet den Bürgern neue Perspektiven bei Arbeit und Freizeit. Das Steuerungsmonopol des Staates dagegen nimmt in der Informationsgesellschaft mit der ihr eigenen Überwindung nationaler Grenzen ab. Persönliches und wirtschaftliches Handeln wird durch mehr Eigenverantwortung und Selbstkontrolle geprägt.

 

Der Zugang zu Informationen, Netzen und sonstiger Kommunikationsinfrastruktur muß breit gefächert sein. Liberale wollen Vielfalt durch die Konkurrenz des offenen Marktes auch in der Informationsgesellschaft. Programmvielfalt und Meinungsvielfalt in den Medien sind nur durch Wettbewerb erreichbar, frei von Staatsmonopolen, privater Machtkonzentration und undurchsichtigen Beteiligungsverhältnissen. Liberale wollen offene Systeme für Betreiber, Anbieter und Nutzer. Liberale wollen Multimedia, aber nicht die Herrschaft von Medienmultis.

 

Die Verfügbarkeit von Informationen über alle räumlichen und zeitlichen Grenzen hinweg findet jedoch ihre Schranken im Schutz der persönlichen Daten. Der rechtliche Rahmen muß den Datenschutz gewährleisten, Urheberrechte, geistiges Eigentum und das Recht auf freien Informationszugang schützen. Galt es in der Vergangenheit in erster Linie, die Privatsphäre des Bürgers vor Eingriffen des Staates zu schützen, wird die Informationsgesellschaft eine neue Herausforderung bringen: Immer mehr persönliche Daten werden auch für nichtstaatliche Organisationen und Unternehmen sowie für Privatpersonen zugänglich. Liberale lehnen den gläsernen Bürger ab. Das gilt für den privaten wie staatlichen Zugriff auf persönliche Daten.

 

Für das Hochlohnland Deutschland sind die hochqualifizierten Arbeitsplätze in der Informationsindustrie eine Zukunftschance für mehr produktive Arbeitsplätze. Je schneller neue Technologien eingeführt werden, desto mehr Arbeitsplätze werden geschaffen.

 

Telearbeit und wohnortnahe Telearbeitszentren verringern die räumliche Distanz zwischen Wohnen und Arbeiten oder heben sie auf. Telearbeit reduziert das Verkehrsaufkommen und entlastet damit die Umwelt. Gleichzeitig erlaubt sie eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Beides verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch für Alleinerziehende. Ebenso eröffnen sich für Körperbehinderte neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Die Anwendung neuer Technologien durchzieht alle wirtschaftlichen Sektoren. Die Zukunft der Arbeit ist im industriellen Sektor genauso vom Einsatz neuer Technologien bestimmt wie die neuen Dienstleistungen.

 

In unserem Zeitalter ist die notwendige und prompt mögliche Verarbeitung großer Informationsmengen kennzeichnend für die neue Qualität menschlicher Tätigkeit. Informationsverarbeitung ist dabei nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck.

 

Die Informationsgesellschaft wird nicht durch die Technologie der Informationsverarbeitung und Kommunikation allein geprägt, sondern durch ihre Bürger geformt.

 

 

8. Forschung in Freiheit und Verantwortung

 

Technisches Wissen und seine Anwendung waren und sind die Grundlage der Industrialisierung der Welt. Technik wird die Grundlage nachhaltiger Entwicklung in die ökologische Marktwirtschaft sein. Gegen Technikfeindlichkeit setzen Liberale auf die Chancen des technologischen Fortschritts und den Einsatz moderner Technik. Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen erfordert unabhängige Forschung und Entwicklung und die Anwendung neuer Technologien. Sie sind unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland.

 

Liberale Politik tritt für die Einhaltung der nach dem Grundgesetz garantierten Freiheit von Wissenschaft und Forschung ein, unterstützt Grundlagenforschung auf breiter Basis. Die Grenzen von Forschung und Technologie werden durch die Würde des Menschen gesetzt.

 

Die politischen und administrativen Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, daß die Ergebnisse von Forschung zügig in wirtschaftliche Produkte und Verfahren umgesetzt werden. Wichtiger als der Einsatz staatlicher Subventionen für Forschung und Entwicklung ist die Eröffnung besserer Chancen zur Anwendung und Nutzung der Forschungsergebnisse.

 

Entwicklungen, die im eigenen Land nachgefragt und eingesetzt werden, eröffnen und verbessern Exportchancen.

 

Die Sorge um die Umwelt bedeutet für uns nicht die Absage an neue Technologien und eine entsprechende Infrastruktur. Eine moderne Infrastruktur bei Verkehr, Energie und Telekommunikation kann zur Verbesserung der ökologischen Gesamtbilanz beitragen. Frühe und konsequente Anwendung neuer Technologien fördert den Rückgang des Ressourcenverbrauchs, schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze und bereitet nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung den Boden. Nicht die Entwicklung neuer Technologien ist das größere Risiko, sondern der Verzicht darauf.

 

Nur auf dem Fundament zukunftsweisender technischer Entwicklungen können weitere Generationen in unserem Land die wirtschaftlichen Grundlagen ihres Lebens sichern.

 

 

Bürger sind Teilhaber des Staates: Der demokratische Bürgerstaat

 

Weder der Obrigkeitsstaat noch die Zuschauerdemokratie sind mit dem liberalen Verständnis von Staat und Gesellschaft vereinbar. Der liberale Staat ist ein Teilhaberstaat. Ein Staat ohne Bürgerbeteiligung ist kein liberaler Staat.

 

 

9. Der demokratische Bürgerstaat

 

Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat. Es ist gefährlich, wenn viele Bürger nicht mehr die Notwendigkeit sehen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen.

 

Das Verhältnis von Bürger und Staat ist für Liberale ein Kernthema. Liberale wollen die persönliche Freiheit der einzelnen Bürger, ihren Chancen und ihrer Eigeninitiative gegenüber der Macht des Staates stärken. Liberale wollen weniger Staat und weniger Bürokratie durch Dezentralisierung, Privatisierung und Abbau von Reglementierungen. Liberale wollen die wachsende Macht von Parteien, Organisationen und Verbänden zurückdrängen, damit auch die Interessen von nichtorganisierten Bürgern berücksichtigt werden. Der Staat darf nicht zu einem Instrument von übermächtigen Interessenkartellen werden. Die Frage lautet deshalb nicht nur: "Wie schützen wir den Bürger vor dem Staat?", sondern auch: "Wie schützen wir den Bürger vor der Übermacht von Interessengruppen?"

 

Die Parteien haben in Staat und Gesellschaft eine Machtposition erreicht, die weit über das hinausreicht, was das Grundgesetz ihnen zuweist. Nach dem Grundgesetz sollen die Parteien an der politischen Willensbildung der Bürger mitwirken, diese aber nicht ersetzen. Die Parteien sollen zwischen Gesellschaft und Staat vermitteln. Ihnen ist keine herrschende, sondern eine dienende Rolle zugedacht und zugewiesen. Aus der Mitwirkung der Parteien ist aber die Inbesitznahme von Staatsgewalt geworden.

Die F.D.P. will die Parteienmacht zugunsten von mehr Bürgermacht zurückdrängen. Nur so wird der Staat von einer Repräsentation der Parteien zu einer Repräsentation der Bürger.

 

Weniger Parteienwirtschaft bedeutet weniger Staatswirtschaft. Weniger Staatswirtschaft bedeutet weniger Parteienwirtschaft. Durch Entstaatlichung wird der Einfluß der Parteien zurückgedrängt. Damit verlieren auch zahlreiche Interessenorganisationen die Möglichkeit, den Staat zu instrumentalisieren. Weniger Parteienwirtschaft bedeutet deshalb auch weniger Lobbyismus.

 

Unser republikanisches Gemeinwesen braucht die Aktivierung seiner Bürger. Die Aktivbürger wollen mehr Mitwirkungsrechte. Die Frage des Stellenwertes unmittelbarer Bürgerbeteiligung stellt sich heute anders dar als zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die aus Furcht vor den Fehlentwicklungen der Weimarer Republik in unsere Demokratie eingebauten Sicherungen können reduziert werden. Ein solcher Lockerungsprozeß ist notwendig, um dem wachsenden Wunsch der Bürger nach Mitentscheidung in einer individueller werdenden Gesellschaft Rechnung zu tragen. Unserer individuellen Gesellschaft muß ein bürgernaher Staat entsprechen.

 

Liberale wollen die Bürgermitwirkung mit dem doppelten Ziel stärken: einerseits mehr Chancen für politische Mitwirkung der Bürger, andererseits mehr Verantwortung in der aktiven Bürgergesellschaft. Wir wollen mehr Demokratie und Transparenz bei der Aufstellung von Kandidaten und eine Verbesserung des Auswahlverfahrens von Kandidaten. Die Einflußmöglichkeit der Wähler auf die Reihenfolge der Listen muß ausgebaut werden. Im Wahlrecht muß auf allen Ebenen das Kumulieren (Anhäufung von Stimmen für einen Wahlvorschlag) und das Panaschieren (Abgabe der Stimme für Kandidaten verschiedener Parteien) eingeführt werden.

 

Der Bürger soll sich vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können. Dazu gehören die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in allen Bundesländern. Bürgerentscheid, Bürgerbegehren und Bürgerbefragung sind auf kommunaler und Länderebene auszubauen. Die F.D.P. fordert die Volksinitiative auf Bundesebene, um dem Bürger mehr Einfluß auf die Behandlung von wichtigen Themen im Bundestag zu geben.

 

Mehr Bürgerbeteiligung heißt für die F.D.P. auch mehr Mitglieder- und Wählerbeteiligung in der Arbeit der politischen Parteien. Durch eine umfassende Erneuerung der Parteiorganisation und der Gremienstruktur, des Kommunikationssystems und des Dienstleistungsangebots wollen Liberale vorangehen, damit Politik in Deutschland endlich stärker zur Sache der Bürger werden kann. Wir wollen aus der Binnenorientierung mehr Bürgerorientierung machen, die Rechte der Mitglieder und Delegierten stärken, die Strukturen modernisieren. Wir wollen uns fit machen für effizientere politische Entscheidungen, organisatorisch frei machen für die eigentlich inhaltliche politische Arbeit und offener werden für Bürgermitwirkung.

 

 

10. Der liberale Rechtsstaat

 

Alle Menschen sind verschieden. In ihrer Menschenwürde und vor dem Gesetz hingegen sind alle Menschen gleich. Darum kommt es nicht nur auf die formale Rechtsgleichheit, sondern auf die Chance zur gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft an. Um die Freiheit der Wahl unterschiedlichster Lebens-

entwürfe zu schützen, bedarf es des Rechts als objektiver und gerechter Instanz. Die Freiheit zu garantieren, heißt die Rechte von Minderheiten zu schützen. Denn erst mit der Setzung und Durchsetzung des Rechts, ohne Ansehen der Person, wird die Wahrung der Chancengleichheit möglich. Ausdruck dieses Staatsbildes ist der Rechtsstaat.

 

Der Staat ist nicht der Vormund der Bürger, sondern deren Instrument zur Sicherung der offenen Bürgergesellschaft. Deshalb gewährt nicht der Staat den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit zur Wahrung der gleichen Rechte aller. Gleichwohl bedarf der Staat für die Aufrechterhaltung und Ausweitung seiner Tätigkeit, deren Zeichen die Überregulierung ist, der steten Legitimation seitens der Bürger. Deshalb sind die liberalen Grundrechte als Ausdruck des Rechtsstaatsgedankens Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat, sowie der Minderheit gegenüber der Mehrheit.

 

Ausdruck des Rechtsstaates ist das demokratisch legitimierte, staatliche Gewaltmonopol. Es sichert den Anspruch der offenen Bürgergesellschaft auf ein gewaltloses Miteinander. Kriminalität ist ein Verstoß gegen Zivilisation. Die offene Bürgergesellschaft zeichnet sich durch Freiheit in Sicherheit und Freiheit durch Sicherheit aus. Die Grenze der Freiheitssicherung ist überschritten, wo die Ordnung zum Selbstzweck wird. Letzter Maßstab hierfür ist deswegen nicht Effizienz, sondern Rechtsstaatlichkeit.

 

Eine Gefahr für den Rechtsstaat stellen die Vollzugsdefizite dar. Vollzugsdefizite höhlen den Respekt vor dem Recht ebenso aus, wie sie das Rechtsbewußtsein untergraben. Recht muß deshalb durchgesetzt werden und durchgesetzt werden können.

 

 

11. Der liberale Sozialstaat

 

Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Freiheit braucht eine materielle Grundlage. Die Liberalen wissen, daß auch bei wachsendem Bürgersinn und wachsender Verantwortung für den nächsten eine staatliche Absicherung des Existenzminimums notwendig ist. Dem dienen derzeit für die große Mehrheit der Bevölkerung die gesetzlichen Pflichtsysteme der beitragsfinanzierten Sozialversicherung, nachrangig die steuerfinanzierte Sozialhilfe.

 

Die Leistungen der Sozialversicherung sind heute grundsätzlich lohnbezogen. Damit ist sie in besonderer Weise von der Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne abhängig. Wegen der Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt und der demographischen Entwicklung muß gerade auch die Rentenversicherung ihre Leistungen den veränderten Gegebenheiten anpassen. Eine vollständige Absicherung des Lebensstandards kann die Sozialversicherung künftig nicht mehr leisten; hier bedarf es ergänzender Vorsorge in Eigenverantwortung. Bürgern, die sich nicht aus eigener Kraft absichern können, gewährleistet Steuerfinanzierung auch künftig das Existenzminimum.

 

Der liberale Sozialstaat konzentriert seine Hilfe wirksam auf die wirklich Bedürftigen. Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat verteilt an alle ein wenig.

 

Der Arbeit kommt für ein menschenwürdiges Leben nach wie vor eine zentrale Bedeutung zu. Mehr Freiheit für mehr Menschen heißt heute vor allem Arbeitsplätze für mehr Menschen. Nicht Umverteilung ist die Maxime liberaler Politik, sondern Einschluß derer, die ausgeschlossen sind. Arbeitsplätze zu schaffen ist deshalb die wichtigste soziale Leistung.

 

Arbeit ist unverzichtbare Grundlage für eigenverantwortliche Vorsorge und Kapitalbildung. Dauerarbeitslosigkeit gefährdet ähnlich wie unzureichende Umweltvorsorge die Lebenschancen künftiger Generationen und den sozialen Frieden heute.

 

Für die Überwindung der hohen Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich und für ein durchschaubares soziales Netz leistet das von den Liberalen geforderte Bürgergeldsystem einen entscheidenden Beitrag. Das Bürgergeldsystem führt Einkommensbesteuerung und steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einer einfachen Gesamtordnung zusammen. Wo heute nach unterschiedlichen Kriterien insgesamt 153 Sozialleistungen von 37 verschiedenen Sozialbürokratien gewährt werden, verrechnet im Bürgergeldsystem das Finanzamt die steuerfinanzierten Sozialleistungen auf nachvollziehbare Weise mit der Einkommensbesteuerung. Nur eine Behörde - das Finanzamt - zahlt zielgenauer an die sozial Schwachen ein Bürgergeld ("Negativsteuer") oder zieht die Steuer nach der Leistungsfähigkeit des Bürgers ein.

 

Als Anreiz für die Aufnahme regulärer Erwerbsarbeit wird vom Arbeitseinkommen nur ein Teil für den Bürgergeldanspruch angerechnet. So lohnt sich Arbeit dann auch im Niedriglohnbereich, wo produktivitätsorientierte Entlohnung nicht einmal das Existenzminimum sichern würde.

 

Auf dem Weg in die Informations- und Dienstleistungsgesellschaft gibt es neue Chancen für mehr Arbeit. Im Niedriglohnbereich wird es aber immer wichtiger, daß die Lücke geschlossen wird zwischen Löhnen, die für Betriebe ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen bezahlbar sind, und ausreichenden Löhnen für ein eigenverantwortliches Leben. Ohne eine solche Brücke durch das Bürgergeldsystem würde weiter steigende Niedriglohnarbeitslosigkeit unser Gesellschaftssystem insgesamt erschüttern.

 

Die solidarische Hilfe der Gesellschaft soll - wo immer möglich - die Rückkehr in die Arbeitswelt zum Ziel haben. Nicht Daueralimentation ist das Ziel, sondern die Befähigung zu einem ausreichenden Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit.

 

Das heutige Transfersystem wird den Anforderungen an Gerechtigkeit, Leistungsförderung und Effizienz nicht mehr gerecht. Es orientiert sich vorrangig an den Wünschen einflußreicher Interessensgruppen, während für die wirklich Bedürftigen immer weniger übrigbleibt. Die Perfektionierung der Sozialbürokratie mit ihrer Regelungsdichte im Detail, die vielfach mit dem guten Willen geschaffen wurde, Gerechtigkeit für möglichst viele Einzelfälle zu schaffen, erzeugt wegen ihrer zunehmenden Undurchschaubarkeit neue Ungerechtig-

keiten.

 

Das reformierte System führt durch größere Transparenz und Chancen für eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu mehr sozialer Gerechtigkeit, sichert die menschwürdige Existenz finanziell, schafft Anreize für Erwerbsarbeit, baut Bürokratie ab und sorgt für Effizienz beim Sozialtransfer. Das Bürgergeld ist deshalb das Kernstück des liberalen Sozialstaats.

 

Die besondere Qualität des liberalen Sozialstaates zeigt sich in seinem Umgang mit behinderten Menschen. Diese sollen soweit wie möglich in die Gesellschaft integriert werden; das gilt gerade auch beim Besuch von Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung. Die Integration muß mit einer Förderung verbunden werden, die behinderten Menschen die Chance gibt, ihre Talente frei zu entfalten, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und sie so in die Lage versetzt, ihren ganz speziellen Beitrag für die offene Bürgergesellschaft zu leisten.

 

 

12. Der liberale Kulturstaat

 

Kultur hat für die Liberalen eine besondere Bedeutung, weil die kulturellen Grundlagen einer Gemeinschaft auch die Basis für alle Verständigungen sind. Kultur bedarf zu ihrer Erhaltung der Pflege und zu ihrer Weiterentwicklung der Förderung. Zusätzliches politisches Gewicht erhält Kulturarbeit durch die Tatsache, daß in einer modernen Demokratie wie der unseren die traditionellen Werte immer weniger für alle Bürger die gleiche Verbindlichkeit besitzen. Liberale Kulturpolitik hat daher das Ziel, ein geistiges Klima zu schaffen, in dem kulturelle Vielfalt vom Bürger als Bereicherung erfahren wird, die er produktiv nutzen kann.

 

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei" (Grundgesetz, Art. 5). Zur Sicherung dieser Freiheit gehört nach liberaler Auffassung auch die Verpflichtung des Staates, seinen Bürgern den Zugang zu kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen. Museen und Bibliotheken, Universitäten, Akademien und andere Bildungseinrichtungen, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen sollen den Menschen nicht nur zur Unterhaltung oder Belehrung dienen, sondern ihnen bei der Orientierung in einer oft komplexen und rasch sich verändernden Umwelt helfen. Das im Grundgesetz verankerte Verbot jeglicher Zensur wird von Liberalen auch als ein Verbot einseitiger Einmischung von seiten des Staates, Bevorzugung oder Benachteiligung, verstanden. Offenheit und Toleranz sollen an die Stelle von Gängelung und Reglementierung treten.

 

Im Zentrum kultureller Entwicklung und Erneuerung stehen die Künste. Kunst schuf seit jeher die Voraussetzung dafür, daß Zeiterscheinungen durch Formgebung überhaupt faßbar und damit auch bürgerlich diskutierbar und politisch entscheidbar wurden. Wir Liberale zählen auch gesellschaftspolitisch auf die vitale, formsuchende Dynamik der Kunst, weil wir in ihr eine zu Kommunikation quer durch alle Gruppen und Lager anregende Wirkung erkennen - gerade auch dort, wo sie im Einzelfall noch umstritten sein mag. Kunst vertritt das humane Element der Kultur, damit die Zivilisation sich nicht in Technokratie und organisatorischen Optimierungen erschöpft. Die Künste fördern heißt deshalb politisch auch, langfristig in die Konsensfähigkeit einer pluralistischen Gesellschaft investieren.

 

Liberale Kulturpolitik fördert daher freie Zusammenschlüsse, Selbstverwaltungsfonds und unabhängige Stiftungen im Kulturbereich. Die steuerliche Anerkennung von Hinterlassenschaften und Schenkungen zugunsten der gemeinnützigen Förderung kultureller Initiativen wird einen kreativen Schub bewirken. Ein neues Stiftungsrecht soll zudem kulturelle Freiheit mit kultureller Förderung verbinden und beide sichern.

 

Die Liberalen wissen, daß die Frage, was Kunst sei, immer umstritten war, am meisten unter den Künstlern selbst. Wir wissen aber auch, daß dieser Streit zu den besten Traditionen unserer Kultur gehört. Wir wollen den verschiedenen kreativen Kräften Raum zu ihrer Entfaltung geben, denn es entspricht unserer liberalen Überzeugung, daß nur so die besten Möglichkeiten des Menschen entdeckt werden und zum Zuge kommen können.

 

 


13. Teilhabe durch Bildung und Ausbildung

 

Die liberale Bürgergesellschaft braucht Bildung und Ausbildung als elementare Voraussetzung für Freiheit, Toleranz und Leistungsfähigkeit. Bildung schafft das ethische Gerüst für die Bürgergesellschaft. Bildung und Ausbildung sollen zu Unabhängigkeit und Selbstbewußtsein erziehen und die Bereitschaft fördern, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Bildung ist Voraussetzung für eine stabile Demokratie. Orientierungsfähigkeit in einer komplexen Welt, soziale Tugenden, Kenntnisse und Fertigkeiten sind die Grundlage für die Bürger, ihre Lebensentwürfe eigenverantwortlich zu gestalten. Das Bürgerrecht auf Bildung eröffnet jedem die gleiche Chance der Bildung und Ausbildung. Diese Chancengleichheit am Start bedeutet nicht Gleichheit der Ergebnisse am Ziel. Freiheit braucht Bildung.

 

Deshalb haben Liberale das Bürgerrecht auf Bildung geprägt. Bildung und Ausbildungen beginnen ebenso wie Erziehung in der Familie. Für eine Angleichung der Startchancen brauchen wir ein öffentliches Bildungswesen. Schulen sollen Wissen vermitteln, Kreativität fördern und Persönlichkeit bilden. Schulische Bildungseinrichtungen müssen auch auf die Anforderungen der Informationsgesellschaft vorbereiten. Dazu gehört der Erwerb von Medienkompetenz und die Fähigkeit zur Informationsauswahl. Wer den Umgang mit den neuen Technologien nicht frühzeitig erlernt, kann schnell zum Verlierer der Informationsgesellschaft werden. Bildungs- und Ausbildungsniveau werden immer mehr Bedeutung für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt gewinnen.

 

Offenheit und Wettbewerb der Ideen und Leistungen verlangen die Vielfalt der Angebote vorschulischer, schulischer, ausbildender und akademischer Institutionen. Das staatliche Bildungswesen braucht dafür eine Befreiung von Verkrustungen und Reglementierungen und mehr Wettbewerb auch durch private Bildungsangebote. Schulen und Hochschulen sollen durch weitgehende eigene finanzielle, personelle und inhaltliche Entscheidungskompetenzen mehr Gestaltungsfreiräume erhalten.

 

Bildungseinrichtungen beanspruchen derzeit einen großen Teil der öffentlichen Haushalte. Dennoch ist unser Bildungssystem nicht in der Lage, den Anforderungen der Zukunft an Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung im internationalen Wettbewerb gerecht zu werden. Wir brauchen eine bildungspolitische Offensive.

 

Im beruflichen Bildungssystem wird auch in Zukunft die Mehrheit der Schulabgänger ausgebildet. Es muß in seiner Attraktivität gestärkt und zu einer Alternative zum Hochschulstudium ausgebaut werden. Aus- und Weiterbildung eröffnen Chancen für Erfolge auf dem Arbeitsmarkt. Notwendig ist eine flexible Anpassung und Weiterentwicklung beruflicher Qualifikation in allen Bereichen.

 

Gezielte Angebote für besonders Begabte sowie Lernschwache sind in der allgemeinen wie der beruflichen Bildung zu verstärken.

 

Die Zugangsbeschränkungen in Deutschland durch formale Bildungsabschlüsse bei Einstieg und Aufstieg im Berufsleben widersprechen der offenen Bürgergesellschaft. Im Öffentlichen Dienst, aber auch in der privaten Wirtschaft ist eine Neuorientierung hin zu durchlässigen Einstiegs- und leistungsabhängigen Aufstiegschancen nötig.

 

Bildung und Ausbildung sind eine entscheidende Zukunftsvoraussetzung für Deutschland. Die Investition in die Köpfe der Menschen ist sozial, kulturell und wirtschaftlich eine großartige Chance. Deshalb werden Liberale die Bildungspolitik zum politischen Schwerpunkt machen.

 

 

Bürger sind Teilhaber der Weltgesellschaft

 

14. Das Europa der Bürger

 

Die europäische Einigung ist Priorität liberaler Außenpolitik. Die Idee der Europäischen Integration war die historische Antwort auf die Katastrophe zweier Weltkriege. Sie ist gleichzeitig ein entscheidender Schritt hin zur Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung. Unser Ziel ist ein vereintes Europa liberaler Bürgergesellschaften, die gemeinsam Verantwortung für Frieden und Freiheit tragen.

 

Die liberale Bürgergesellschaft denkt kosmopolitisch, handelt europäisch, wurzelt in nationaler und regionaler Identität. Die gemeinsame europäische Kultur ist ein festes Fundament für ein vereintes Europa. Kulturelle Unterschiede sind Gewähr für Vielfalt in Europa. Wir wollen Einheit in Vielfalt, denn Vielfalt ist Freiheit.

 

Die Europäische Union erweitert die Wertegemeinschaft von Bürgergesellschaften über die Grenzen hinweg. Europa bündelt die Stärken der europäischen Bürgergesellschaften. Die weitere Europäische Integration ist der entscheidende Schritt zur Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung.

 

Wir wollen ein Europa der Bürger. Dazu brauchen wir mehr Demokratie in der Europäischen Union: eine Europäische Verfassung mit einem Kompetenz- und Grundrechtekatalog, ein nach einheitlichem Wahlrecht gewähltes Europäisches Parlament mit vollen Rechten und Pflichten, eine Union mit demokratischen Entscheidungen und bürgernahen Institutionen.

 

Die Herausforderung der Globalisierung kann die Europäische Union nur bewältigen, wenn sie ihre Integration vorantreibt.

Nach dem Fall der Mauer steht Europa vor seiner zweiten historischen Herausforderung: der Überwindung der Teilung unseres Kontinents. Die neuen mittel- und osteuropäischen Demokratien gehören zu Europa. Erweiterung und Vertiefung der Union müssen konsequent und parallel vorangetrieben werden.

 

Eine stabile gemeinsame europäische Währung ist erforderlich, damit die deutsche und europäische Wirtschaft international wettbewerbsfähiger wird. Die Währungsunion vollendet den Binnenmarkt und setzt Wachstumskräfte für neue Arbeitsplätze frei. Nach vier Jahrzehnten europäischen Zusammenwachsens ist die Zeit reif für eine sichere und von einer unabhängigen Zentralbank organisierte gemeinsame Währung.

 

Die Nordatlantische Allianz ist Ausdruck der Werte und Verantwortungsgemeinschaft zwischen Europa und Nordamerika und als System kollektiver Verteidigung der Sicherheitsanker für Europa.

 

Im Auftrag der Systeme kooperativer Sicherheit (UNO, OSZE) stellt sie sich darüber hinaus in den Dienst der Völkergemeinschaft bei der Friedensbewahrung und Friedensherstellung sowie bei der Durchsetzung des Völkerrechts.

 

Die Europäische Union muß zur umfassenden politischen Union fortentwickelt werden. Sie darf deshalb das Prinzip der Solidarität nicht nur in der wirtschaftlichen und sozialen Sphäre zur Geltung bringen, sondern muß es auch auf den von Menschen als vital empfundenen Gebieten innerer und äußerer Sicherheit erfahrbar machen. Deshalb ist auch eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) in der Europäischen Union erforderlich und sollte die Westeuropäische Union (WEU) so bald wie möglich integraler Bestandteil der Europäischen Union werden. Die OSZE ist der umfassende Rahmen für Sicherheit und Kooperation im neuen Europa. Dieser umfaßt alle Staaten Europas einschließlich Rußland.

 

Die größte Gefahr für die Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung ist die Renationalisierung. Was mit Schutzzäunen nach außen beginnt, endet mit dem Freibrief für Intoleranz im Inneren. Nationalismus bedroht Frieden, Freiheit und Menschenrechte, behindert Mobilität von Wissen, Kapital und Arbeit. Liberale wollen den aufgeklärten Bürgerstaat, der an der Schwelle zum 21. Jahrhundert seine Legitimation und Kompetenz auch aus dem Willen zur umfassenden europäischen und internationalen Zusammenarbeit schöpft.

 

 

15. Die Bürgergesellschaft in der Weltverantwortung

 

Die Bürger in der liberalen Bürgergesellschaft sind Staatsbürger und Weltbürger. Sie tragen weltweit Verantwortung für Freiheit und Würde der Menschen. Sie achten andere Menschen unabhängig von Herkunft oder Kultur, Nationalität oder Konfession, Hautfarbe oder Geschlecht.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Auch unterschiedliche Traditionen, Religionen und Kulturen setzen die Universalität der Menschenrechte nicht außer Kraft. Wer selbst in Freiheit lebt, hat die Verantwortung, für die Freiheitsrechte derer einzutreten, die sie entbehren. Freiheitsrechte und Menschenwürde sind unteilbar.

 

Liberalismus will die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren. Diese Idee des liberalen Rechtsstaates gilt auch für die Staatengemeinschaft. Eine liberale Weltbürgergesellschaft braucht eine globale Rechtsordnung. Die Vereinten Nationen müssen reformiert und zum zentralen Friedenshüter der Völkergemeinschaft weiterentwickelt werden. Das Völkerrecht kann sich nicht selbst schützen. Es muß von der Gemeinschaft freier Rechtsstaaten geschützt werden. Wer es ablehnt, Frieden und Freiheit zu sichern notfalls auch mit militärischen Mitteln - läßt die Menschen im Stich. Wer mordet, foltert und vergewaltigt, darf sich nirgendwo sicher fühlen. Kriegsverbrecher gehören vor einen internationalen Strafgerichtshof.

 

Zum dauerhaften Frieden gehört der Friede der Kulturen. Friede verträgt keine Feindbilder. Freiheit verträgt keine Intoleranz. Das vereinte Deutschland ist eine weltoffene Kulturnation. Wir Liberale bekennen uns zum Dialog der Kulturen.

 

Die Gefahren für Sicherheit und Stabilität in der Welt sind heute Hunger und Unterentwicklung, Umweltbedrohung, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Migrations- und Flüchtlingswellen. Sie sind der Nährboden für ethnische Konflikte, Gewalt, Machtmißbrauch, totalitäre Ideologien sowie religiösen und politischen Fundamentalismus. Die politische Verantwortung der Bürgergesellschaft beginnt deshalb bei der Bekämpfung der Ursachen von Konflikten. Liberale fordern eine globale Entwicklungs- und Umweltpartnerschaft, die auf freiem Welthandel, umfassender wirtschaftlicher Zusammenarbeit und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beruht.

 

Unterentwicklung und Bevölkerungswachstum sind die Hauptursachen für Massenarmut in großen Teilen der Welt. Es ist die gemeinsame Verantwortung aller Staaten, auf diese Herausforderung Antworten zu finden. Wir bekennen uns zu der Verpflichtung, gemeinsam den Armutsgraben zwischen Nord und Süd zu überwinden. Entwicklungspartnerschaft bedeutet für Liberale Verpflichtung zur Hilfe für Menschen in Not. Wir setzen auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative in den Partnerländern. Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel zu Wachstum und Wohlstand.

 

Liberale setzen auf den freien Welthandel, auf die Öffnung der Märkte; sie sind auch im Interesse der Entwicklungsländer gegen Protektionismus und Handelsblöcke. Wer sich wirtschaftlich öffnet, wer Marktwirtschaft zuläßt, muß Freiheit und Menschenrechte ins Land lassen. Kein Staat kann seinen Bürgern auf Dauer das eine geben und das andere verweigern. Wir schützen Freiheit am besten, wenn wir überall in der Welt freiheitlichen Gesellschaftsentwürfen zum Durchbruch verhelfen.

 

Verantwortung für die Zukunft verlangt Beendigung des Raubbaus an der Natur. Wer die natürlichen Lebensgrundlagen zerstört, kann sich nicht auf nationale Souveränität berufen. Wer die eigenen Ressourcen plündert, macht alle zu Verlierern. Umweltpolitik ist heute Weltinnenpolitik. Wirksamer Umweltschutz braucht eine internationale Umweltordnung. Der internationale Schutz der Umwelt gehört in die Obhut des internationalen Gerichtshofs in Den Haag.


Teil IV

 

 

Das Prinzip Verantwortung für die nächsten Generationen

 

Jede Generation ist verpflichtet, die Freiheitschancen Nachgeborener zu bewahren und nicht durch Verbindlichkeiten und Verbrauch zu riskieren.

 

 

1. Die Ökologische Marktwirtschaft

 

Die Verantwortungsgesellschaft schützt die natürlichen Lebensgrundlagen. Zu den Lebensgrundlagen gehört biologische Vielfalt. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit der Natur an neue Umweltbedingungen. Die Liberalen setzen der ökologischen Staatswirtschaft die ökologische Marktwirtschaft entgegen. Das Verursacherprinzip führt zu effizienterem und effektiverem Umweltschutz. Wer Umwelt schont, muß sich auch ökonomisch besser stehen als der, der Umwelt schädigt. Die Liberalen treten für die Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft zu einer Sozialen und Ökologischen Marktwirtschaft ein.

 

Ziel ist ein Strukturwandel hin zu nachhaltigen Formen des Wirtschaftens. Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen findet ihre Grenze in der Regenerationsrate dieser Ressourcen, die Nutzung nicht-erneuerbarer Ressourcen muß den Bedarf künftiger Generationen berücksichtigen. Die Ressourcenproduktivität muß erhöht werden. Dafür brauchen wir technische und organisatorische Innovationen. Das verlangt ein Umdenken bei Produzenten und Konsumenten. Dazu gehört die Erforschung und Anwendung neuer technischer Verfahren zu höchsteffizienter Stoff- und Energiewandlung sowie der Umbau der staatlichen Rahmenbedingungen, die Umweltschutz und Ressourcenschonung zum wirtschaftlichen Eigeninteresse von Unternehmen und Bürgern machen. Dazu bedarf es des Einsatzes marktwirtschaftlicher Instrumente, insbesondere auch der Einführung von Umweltzertifikaten und einer Reform des Steuersystems, in der die Belastung von Arbeitsplätzen und Kapitalbildung abgebaut und dafür die steuerliche Belastung umweltschädigenden Verbrauchs erhöht wird.

 

Der ökologische Umbau durch marktwirtschaftliche Ökologie führt nicht zu einem Verzicht auf staatliche Auflagen. Er kann jedoch viele Gebote und Verbote überflüssig und die Umweltpolitik klarer und verständlicher machen. Umweltschutz läßt sich nicht allein vom Staat verordnen. Er ist nur wirkungsvoll, wenn er auf der Einsicht der Bürger beruht. Wir wollen einen Wertewandel durch Einsicht.


Die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz beruht auf dem gesellschaftlichen Konsens, daß die Politik heute eine Verantwortung für die künftigen Generationen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen trägt. Der neue Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet entsprechend: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung."

 

Ebenso wie die natürlichen muß der Staat auch die strukturellen und politischen Lebensgrundlagen der künftigen Generationen schützen.

 

 

2. Der bescheidene Staat

 

Die Staatsverschuldung nimmt den künftigen Generationen ihre Freiheit und Chancen. Wer die Staatsverschuldung dauerhaft abbauen will, muß die Neuverschuldung im Grundgesetz verbieten. Innerhalb von zehn Jahren müssen in einem verbindlichen Stufenplan auf allen staatlichen Ebenen ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Danach dürfen die Ausgaben die Einnahmen nicht mehr übersteigen. Kredite dürfen nicht als Einnahmen gezählt werden. Artikel 115 des Grundgesetzes ist entsprechend zu ändern.

 

Artikel 115 des Grundgesetzes, wonach die Kreditaufnahme des Bundes durch die Ausgaben für Investitionen begrenzt ist, hat sich nicht bewährt. Auch weil die erhöhte Kredit aufnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig ist, hat es keine wirksame Begrenzung gegeben. Die Unterscheidung von konsumtiven und investiven Ausgaben blieb zweifelhaft.

 

Derzeit wird der Wohlstand der Gegenwart auch mit Hypotheken auf die Zukunft finanziert. Die Staatsverschuldung führt dazu, daß bald Zins und Tilgung die größten Etatposten sein werden. Das darf den nächsten Generationen nicht zugemutet werden. Die Privatperson kann die überschuldete Erbschaft ausschlagen. Diese Möglichkeit hat die nächste Generation nicht.

 

Durch ein Verfassungsgebot ist eine Obergrenze für die Gesamtbelastung der Bürger durch Steuern und Abgaben zu verankern. Die Gesamtbelastung der Bürger darf ein Drittel nicht übersteigen. Zweidrittel dessen, was der Bürger erwirtschaftet, muß im Durchschnitt auch beim Bürger verbleiben.

 

Im Grundgesetz ist außerdem eine Obergrenze für die individuelle Höchstbesteuerung zu verankern. Der Staat muß den Bürgern mehr lassen, als er ihnen nimmt. Durch ein Verfassungsgebot darf deshalb die individuelle Gesamtbelastung der Bürger durch Steuern die Hälfte nicht übersteigen.

 

Die Staatsquote muß auf ein Drittel gesenkt werden. Wenn wie derzeit jede zweite Mark durch die Hände des Staates gehen, dann ist das nicht mehr Marktwirtschaft, sondern Staatswirtschaft.

 

Wer eine neue Steuer einführen will, braucht hierfür künftig eine Zweidrittel-Mehrheit im jeweiligen Parlament. Neue Steuern einzuführen muß so schwierig wie eine Verfassungsänderung werden. Derzeit nicht mehr erhobene Steuern müssen in Artikel 106 des Grundgesetzes gestrichen werden. Damit kann die Wiedereinführung überholter Abgaben verhindert werden. Auch die Ergänzungsabgabe ist zu streichen. Damit soll verhindert werden, daß über den Umweg fortlaufender Ergänzungsabgaben eine dauerhafte Erhöhung der Abgabenlast erfolgt.

 

Staatliche Programme, die mit Ausgaben verbunden sind, bedürfen künftig der genauen Bestimmung eines Enddatums. Alle eingegangenen Verpflichtungen dürfen nicht weiter als bis zu diesem Zeitpunkt laufen. Danach ist eine vollständig neue Beschlußfassung erforderlich, wenn das Programm weiterlaufen soll. Ohne Begrenzung der Laufzeit wird aus vorübergehenden Hilfen regelmäßig eine Dauersubvention.

 

In das Grundgesetz ist ein Privatisierungsgebot aufzunehmen. Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Erledigung von Aufgaben Privaten den Vorrang zu geben, wenn dadurch die angestrebten Zwecke nicht beeinträchtigt und ebenso wirtschaftlich wie bei der öffentlichen Wahrnehmung erreicht werden. Im Interesse der kommenden Generationen müssen die staatlichen Ausgaben tendenziell von konsumtiven auf investive Ausgaben umgeschichtet werden. Im Bereich der konsumtiven Ausgaben müssen Bildung und Wissenschaft wegen ihrer Bedeutung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftschancen eine höhere Bedeutung erhalten.

 

Zwischen den Verfassungsschranken für Abgabenbelastung, dem Verfassungsgebot für materiell ausgeglichene Haushalte und dem Privatisierungsgebot besteht ein zwingender Zusammenhang, wenn das Ziel der Reduzierung der Staatsquote erreicht werden soll. Würde die Verfassung nur die Abgabenbelastung beschränken, könnte ein zu hoher Staatsanteil durch höhere Staatsverschuldung finanziert werden. Umgekehrt könnte beim Verfassungsgebot für die materiell ausgeglichenen Haushalte eine zu hohe Staatsquote durch höhere Steuern und Abgaben finanziert werden. Das Privatisierungsgebot nimmt zudem die ohnehin unwahrscheinliche Möglichkeit der Finanzierung von Staatsaufgaben bzw. Staatsausgaben durch die Gewinne von Staatsunternehmen.

 

Damit werden dem "maßlosen Staat" die Hauptnahrungsquellen verschlossen. Die freie Verfügung der Bürger über sich und ihr Eigentum entscheidet über den Grad von Freiheit und Verantwortung einer Gesellschaft. Deshalb garantieren freiheitliche Verfassungen das Bürgerrecht auf Eigentum. Dieses Bürgerrecht muß auch gegen die indirekte Enteignung durch Steuern und Abgaben geschützt werden. Die Staatsverschuldung führt sonst zu den Steuererhöhungen von morgen.

 

Grundrechte sind Abwehr- und Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Staat ist nicht alles. Der Staat darf nicht alles. Dies gilt auch beim Schutz des Bürgers vor dem Steuer- und Schuldenstaat, in dem Demokratie zur Bürokratie verkommt. Freiheit wird auch von einem unfinanzierbaren Staat bedroht, der mit immer mehr Steuern und Abgaben, immer mehr Bürokratie und Verwaltung die Freiheit und Verantwortungsbereitschaft einschränkt. Hierzu ist das Berufsbeamtentum für alle nicht hoheitlichen Aufgaben des Staates abzuschaffen. Liberale wollen den geordneten Rückzug aus dem überschuldeten Staat. Deswegen muß der "bescheidene Staat" konstitutionell verankert werden.

 

 

3. Der neue Generationenvertrag

 

Für einen verläßlichen Generationenvertrag brauchen wir ein generelles Umdenken. Die gesetzlichen Sozialversicherungen allein werden in Zukunft soziale Sicherheit nicht mehr gewährleisten. Gefordert sind deshalb mehr Freiräume für Eigenverantwortung innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung.

 

In der zentralen Frage der Alterssicherung brauchen wir für einen verläßlichen Generationenvertrag mehr Kapitalbildung und mehr Elemente des Kapitaldeckungsverfahrens. Die Alterssicherung heute stützt sich zu einseitig auf die Zwangsversicherung im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren. Selbst bei Ergänzung der Gesetzlichen Rentenversicherung durch Betriebsrenten können die Bürger nicht mehr darauf vertrauen, daß ihr eigener Beitrag zum Sozialsystem den für das Alter angestrebten Lebensstandard sichert. Frühverrentungen als Verträge zu Lasten Dritter haben das Problem verschärft. Wir brauchen eine grundsätzliche Reform des Gesamtsystems der Alterssicherung. Sie muß die Lebensleistung der Älteren anerkennen und ein menschenwürdiges Leben im Alter ermöglichen. Ziel einer liberalen Reform ist Rentensicherheit, Generationengerechtigkeit und Beitragsstabilität.

 

In dem Bereich, in dem Politik gestalten kann und muß, hängen die Chancen der heute Jungen auf eine gesicherte Altersversorgung vor allem davon ab, welchen Beitrag wir heute durch Sparen für eine gute Kapitalausstattung leisten. Denn die Kapitalausstattung entscheidet zusammen mit der Qualität von Bildung, Ausbildung und der Wirtschaftsordnung, wie hoch morgen das Sozialprodukt sein wird, aus dem Renten und Pensionen zu leisten sind.

 


Trotz steigender Beiträge für die Gesetzliche Rentenversicherung nimmt ihre Leistungsfähigkeit beständig ab. Immer höhere Beitragslasten entziehen der Kapitalbildung im Dienst der eigenverantwortlichen Altersfürsorge die finanzielle Grundlage.

 

Verläßliche Alterssicherung der jungen Generation erfordert deshalb heute ein höheres Durchschnittsalter und Arbeitszeitflexibilität beim Eintritt in das Renten- bzw. Pensionsalter. Wir brauchen eine konsequente Abkehr von der falschen Arbeitsmarktpolitik der Frühverrentung. Die bisherigen Rentenreformen erweisen sich als unzulänglich, weil sie den Anstieg der Beitragssätze gegenüber einem uneingeschränkten "Weiter so!" lediglich gebremst haben. Diese Reformen haben aber weder einen ausreichenden Beitrag für verläßliche Alterssicherung geleistet, noch den Anstieg der Sozialabgabenquote verhindert.

 

Verläßliche Alterssicherung braucht mehr Freiraum für mehr Eigenverantwortung. Sie braucht bessere gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen für Sparen im Dienst eigenverantwortlicher Altersvorsorge und für volkswirtschaftliche Kapitalbildung als Grundlage für die Freiheitschancen der jungen Generation.

 

Eigenverantwortliche Vorsorge in der Alterssicherung kann durch ein großes Maß an Vielfalt der Vorsorgeformen, vom Wohneigentum bis zu Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Renditen und Risiken erreicht werden.

 

Das Pflichtsystem der Gesetzlichen Rentenversicherung muß reformiert werden. Es darf durch hohe Zwangsbeiträge die Anlagemöglichkeiten der jungen Generation in freie Kapitalanlagen zur Alterssicherung nicht zu stark beschränken. Bei Freiraum für eigenverantwortliche Altersvorsorge bliebe es Entscheidung des einzelnen Bürgers, auf welchem Niveau und mit welcher Gewichtung zwischen gesetzlicher Sicherung, betrieblicher Zusatzsicherung und rein privater Aufstockung nach dem Kapitaldeckungsverfahren die junge Generation insgesamt für ihre Alterssicherung und für ihre Kinder vorsorgen will.

 

Die Politik muß hierzu durch eine radikale Reform des Steuersystems in Richtung auf Steuerentlastung und Steuervereinfachung ihren Beitrag leisten. Kapitalbildung und der Wechsel von Anlageformen müssen steuerlich freigestellt werden.

 

Die bisherige steuerliche Diskriminierung der Altersvorsorge über den Kapitalmarkt gegenüber der Zwangsanlage in der Gesetzlichen Rentenversicherung muß aufgehoben werden. Steuerliche Gleichbehandlung der Anlageformen schafft zusätzlichen Spielraum für private, kapitalgedeckte Alterssicherung. Durch ein liberales Steuersystem wird auch die heute systematische Kapitalvergeudung durch Fehllenkung von Ersparnis verhindert. Eine solche Reform wird wirkungsvoll zu einem verläßlichen Generationenvertrag beitragen - auf der Grundlage besserer Kapitalausstattung der jungen Generation und ohne Verträge zu Lasten Dritter.

Die wachsenden Staatsaufgaben haben einen wachsenden Staatsapparat hervorgebracht. Jede neue Einstellung eines Beamten ist mit unabänderlichen Pensionslasten für die Zukunft verbunden. Schon die heute vom Staat eingegangenen Verpflichtungen für Pensionen drohen zu den Schulden und Steuern von morgen zu werden. Deswegen muß der Staat für die Pensionslasten von morgen heute Vorsorge treffen. Bei jeder Verbeamtung auf Lebenszeit muß der Staat aus dem laufenden Haushalt Rückstellungen für die Pensionen vornehmen. Pensionsfonds bei Bund, Ländern und Gemeinden verhindern, daß die heutige Generation die Finanzierung ihres Fürsorgestaats der nächsten Generation zumutet.

 

 

4. Die Generationenbilanz

 

Solidarität ist für Liberale auch die Solidarität zwischen den Generationen. Einmal im Jahr muß die Bundesregierung eine Generationenbilanz vorlegen, in der über die Belastungen der Generationen von heute und morgen umfassend berichtet wird. In ihr müssen Haben und Soll ausgewiesen sein: Auf der einen Seite die Leistungen beispielsweise für Bildung und Ausbildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit. Auf der anderen Seite die Belastungen beispielsweise durch Staatsverschuldungen, Pensionslasten und Generationenverträge. Die Generationenbilanz fördert das Bewußtsein für das Prinzip Verantwortung für die nächste Generation und stärkt den Zusammenhalt der Generationen untereinander. Generationengerechtigkeit ist Zukunftssicherung für die junge Generation und Anerkennung der Lebensleistung der älteren Generation.

 

Grundsatzprogramm der SPD

Am 20. Dezember 1989 in Berlin beschlossen. Geändert wurde es auf dem Parteitag in Leipzig am 17. April 1998

 

http://www.spd.de/servlet/PB/-s/1aykrwp1hb095l355lf7dovs1v196runn/menu/1009375/index.html